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Stellenbeschreibung "zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB
XI"
Alter Wein in neuen Schläuchen. Wenn Ihnen
unser Textmuster zu den neuen Betreuungskräften nach § 43b, 53c
seltsam vertraut vorkommt, ist das nicht unsere Schuld.
Tatsächlich ist dieses Tätigkeitsprofil ein müder Aufguss
zahlreicher ähnlicher Berufsbilder, die ein Ziel gemeinsam
haben: Arbeitslose und Geringqualifizierte sollen möglichst
preisgünstig die Lücken in der Altenpflege schließen. Das einzig
Innovative an diesem Job ist die Ausrichtung auf die Bedürfnisse
von Demenzpatienten.
Stellenbeschreibung "zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB
XI"
Bezeichnung der Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI
Arbeitsbereich: Betreuung
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
-
Unterstützung der Pflegekräfte
insbesondere im Umgang mit dementiell veränderten Senioren
-
Aktivierung der Senioren, Sicherung
von bestehenden Ressourcen und Wiedergewinnung von
verlorenen Fähigkeiten
-
Weckung und Förderung des Wunsches
des Bewohners nach mehr Selbständigkeit und des Willens, bei
der Gewinnung größerer Selbständigkeit aktiv mitzuwirken
-
Mithilfe bei der Sicherung der
optimalen psychosozialen Betreuung der Bewohner/innen
-
Mithilfe bei der Neuentwicklung,
Verbesserung und Umsetzung von Konzepten zur Betreuung auch
von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern
-
Mithilfe und Mitgestaltung bei der
Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensphilosophie und
des Pflegeleitbildes
fachliche
Qualifikation:
-
Basiskurs "zusätzliche
Betreuungskraft" mit 100 Stunden
-
Betreuungspraktikum in einem
Pflegeheim mit 100 Stunden
-
Aufbaukurs mit 60 Stunden
(Hinweis: Die Details zur Ausbildung
können abweichen.)
-
Grundkenntnisse zur Pflege etwa:
-
Umgang mit Inkontinenz
-
Schmerz bei dementiell erkrankten
Menschen
-
Grundlagen der Wundbehandlung
-
Sturzprophylaxe
-
Grundlagen der Hygiene
-
Erste Hilfe
-
Verhalten beim Auftreten eines
Notfalls
-
Kenntnisse der Pflegedokumentation
-
Grundkenntnisse über die Formen,
Symptome und Verlaufsstadien von dementiellen Erkrankungen,
psychischen Störungen, geistigen Behinderungen, typischen
Alterskrankheiten und deren Therapiemöglichkeiten,
Kenntnisse zur Psychologie des Alters, insbesondere
Kommunikation und Interaktion mit dementen Menschen
-
Grundkenntnisse zum Haftungsrecht,
Betreuungsrecht und zur Schweigepflicht
-
Grundkenntnisse zur
Freizeitgestaltung und zur Aktivierung, etwa
Biographiearbeit, verschiedene Beschäftigungsangebote und
Seniorengymnastik
-
Kenntnisse zur Ernährung im Alter mit
besonderer Beachtung von Diäten und
Nahrungsmittelunverträglichkeiten sowie Nahrungsverweigerung
-
gute Deutschkenntnisse
persönliche
Grundfähigkeiten:
-
körperliche und seelische Stabilität
-
Ausgeglichenheit und Geduld
-
Gelassenheit im Umgang mit
verhaltensbedingten Besonderheiten
-
positive Einstellung zur Arbeit mit
pflegebedürftigen alten Menschen und Interesse an ihrer
Biografie
-
flexible, eigenständige und kreative
Arbeit
-
Kommunikationsfreude und empathische
Fähigkeiten
-
Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
-
Initiative und Einsatzbereitschaft
-
Teamfähigkeit
-
Konfliktfähigkeit
-
Organisationsfähigkeit
-
Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
-
sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
-
Heimleitung
-
Pflegedienstleitung
-
Leitung des sozialen Dienstes
-
Wohnbereichsleitung
-
examiniertes Fachpersonal
gleichgestellt:
-
anderen zusätzlichen
Betreuungskräften
-
Pflegehilfskräften
-
Hauswirtschaftshilfskräften
weisungsbefugt:
wird vertreten von:
-
anderen zusätzlichen
Betreuungskräften
Aufgaben und
Kompetenzen:
Betreuungsaufgaben:
-
Als ständiger Ansprechpartner für die
Bewohner "präsent" sein. Aufbau einer kontinuierlichen und
belastbaren Beziehung zu den Bewohnern
-
Betreuung von Senioren mit
eingeschränkter Alltagskompetenz. Berücksichtigung
fachwissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere im Bereich
der dementiellen Erkrankungen
-
Unterstützung beim Heimeinzug
-
Mithilfe bei der Angehörigenarbeit
-
Gestaltung des Alltages von Senioren.
Berücksichtigung wiederkehrender täglicher Ereignisse wie
etwa der Grund- und Behandlungspflege
-
Berücksichtigung der individuellen
Bedürfnisse jedes Bewohners, insbesondere etwa des
Zeitpunktes des morgendlichen Aufstehens
-
Begleitung zum Arzt oder zu
therapeutischen Maßnahmen. Informationsweiterleitung an
Ärzte und Therapeuten
-
Begleitung zum Friseur
-
Begleitung bei Behördengängen
-
Begleitung bei Einkäufen und
Freizeitaktivitäten
-
Gottesdienste besuchen,
Friedhofsbesuche
-
den Bewohner für Gespräche über
Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen
-
Beratung des Bewohners bei der
Auswahl der Kleidung; dabei Berücksichtigung der Jahreszeit
-
Vorlesen aus Büchern
-
gemeinsames Singen und Musizieren,
insbesondere alte Volks- und Wanderlieder, Heimat- und
Kirchenlieder
-
gemeinsame Gartenarbeiten im Sommer
-
Spaziergänge
-
Mitwirkung bei Bastel- und Malgruppen
-
Brett- und Kartenspiele spielen
-
Gedächtnisübungen machen
-
Motivation von Bewohnern, sich aktiv
an der Pflege zu beteiligen
-
Mithilfe bei der Biografiearbeit.
Führen von Gesprächen mit dem Bewohner über sein Leben
-
Mithilfe bei verschiedenen
therapeutischen Verfahren, etwa 10-Minuten-Aktivierung,
integrative Validation, Validation nach Feil, basale
Stimulation sowie Musiktherapie
-
Beobachtung des Gesundheitszustands
und des Verhaltens der Bewohner. Weitergabe von relevanten
Informationen an die Pflegefachkräfte etwa im Rahmen von
Fallbesprechungen
-
Sterbebegleitung
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Die zusätzliche Betreuungskraft soll zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
-
zu der Heimleitung
-
zu der Pflegedienstleitung
-
zu der Wohnbereichsleitung
-
zu der Qualitätsbeauftragten
-
zu den Pflegekräften
-
zu den Pflegehilfskräften
-
zu den Stationshilfen
-
zu dem Servicepersonal
-
zu den Praktikanten
-
zu den Bewohnern
-
zu den Angehörigen und sonstigen den
Bewohnern nahe stehenden Personen
-
zu den Hausärzten
-
zu den Seelsorgern
-
zu den ehrenamtlichen Helfern
-
zum haustechnischen Dienst
-
zu den Ergotherapeuten und
Krankengymnasten
Klausel:
-
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung
von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und
Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der
Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die
sich im Pflegehandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept
ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert
und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der
Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die
laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des
Pflegehandbuches.
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