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Stellenbeschreibung "zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI"

Alter Wein in neuen Schläuchen. Wenn Ihnen unser Textmuster zu den neuen Betreuungskräften nach § 43b, 53c seltsam vertraut vorkommt, ist das nicht unsere Schuld. Tatsächlich ist dieses Tätigkeitsprofil ein müder Aufguss zahlreicher ähnlicher Berufsbilder, die ein Ziel gemeinsam haben: Arbeitslose und Geringqualifizierte sollen möglichst preisgünstig die Lücken in der Altenpflege schließen. Das einzig Innovative an diesem Job ist die Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Demenzpatienten.

Stellenbeschreibung "zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI" Bezeichnung der Einrichtung Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI Arbeitsbereich: Betreuung Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • Unterstützung der Pflegekräfte insbesondere im Umgang mit dementiell veränderten Senioren
  • Aktivierung der Senioren, Sicherung von bestehenden Ressourcen und Wiedergewinnung von verlorenen Fähigkeiten
  • Weckung und Förderung des Wunsches des Bewohners nach mehr Selbständigkeit und des Willens, bei der Gewinnung größerer Selbständigkeit aktiv mitzuwirken
  • Mithilfe bei der Sicherung der optimalen psychosozialen Betreuung der Bewohner/innen
  • Mithilfe bei der Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Konzepten zur Betreuung auch von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern
  • Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
fachliche Qualifikation:
  • Basiskurs "zusätzliche Betreuungskraft" mit 100 Stunden
  • Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim mit 100 Stunden
  • Aufbaukurs mit 60 Stunden
(Hinweis: Die Details zur Ausbildung können abweichen.)
  • Grundkenntnisse zur Pflege etwa:
    • Umgang mit Inkontinenz
    • Schmerz bei dementiell erkrankten Menschen
    • Grundlagen der Wundbehandlung
    • Sturzprophylaxe
    • Grundlagen der Hygiene
    • Erste Hilfe
    • Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
  • Kenntnisse der Pflegedokumentation
  • Grundkenntnisse über die Formen, Symptome und Verlaufsstadien von dementiellen Erkrankungen, psychischen Störungen, geistigen Behinderungen, typischen Alterskrankheiten und deren Therapiemöglichkeiten, Kenntnisse zur Psychologie des Alters, insbesondere Kommunikation und Interaktion mit dementen Menschen
  • Grundkenntnisse zum Haftungsrecht, Betreuungsrecht und zur Schweigepflicht
  • Grundkenntnisse zur Freizeitgestaltung und zur Aktivierung, etwa Biographiearbeit, verschiedene Beschäftigungsangebote und Seniorengymnastik
  • Kenntnisse zur Ernährung im Alter mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten sowie Nahrungsverweigerung
  • gute Deutschkenntnisse
persönliche Grundfähigkeiten:
  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen und Interesse an ihrer Biografie
  • flexible, eigenständige und kreative Arbeit
  • Kommunikationsfreude und empathische Fähigkeiten
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • Leitung des sozialen Dienstes
  • Wohnbereichsleitung
  • examiniertes Fachpersonal
gleichgestellt:
  • anderen zusätzlichen Betreuungskräften
  • Pflegehilfskräften
  • Hauswirtschaftshilfskräften
weisungsbefugt:
  • keinem
wird vertreten von:
  • anderen zusätzlichen Betreuungskräften
Aufgaben und Kompetenzen: Betreuungsaufgaben:
  • Als ständiger Ansprechpartner für die Bewohner "präsent" sein. Aufbau einer kontinuierlichen und belastbaren Beziehung zu den Bewohnern
  • Betreuung von Senioren mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere im Bereich der dementiellen Erkrankungen
  • Unterstützung beim Heimeinzug
  • Mithilfe bei der Angehörigenarbeit
  • Gestaltung des Alltages von Senioren. Berücksichtigung wiederkehrender täglicher Ereignisse wie etwa der Grund- und Behandlungspflege
  • Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes Bewohners, insbesondere etwa des Zeitpunktes des morgendlichen Aufstehens
  • Begleitung zum Arzt oder zu therapeutischen Maßnahmen. Informationsweiterleitung an Ärzte und Therapeuten
  • Begleitung zum Friseur
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Begleitung bei Einkäufen und Freizeitaktivitäten
  • Gottesdienste besuchen, Friedhofsbesuche
  • den Bewohner für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen
  • Beratung des Bewohners bei der Auswahl der Kleidung; dabei Berücksichtigung der Jahreszeit
  • Vorlesen aus Büchern
  • gemeinsames Singen und Musizieren, insbesondere alte Volks- und Wanderlieder, Heimat- und Kirchenlieder
  • gemeinsame Gartenarbeiten im Sommer
  • Spaziergänge
  • Mitwirkung bei Bastel- und Malgruppen
  • Brett- und Kartenspiele spielen
  • Gedächtnisübungen machen
  • Motivation von Bewohnern, sich aktiv an der Pflege zu beteiligen
  • Mithilfe bei der Biografiearbeit. Führen von Gesprächen mit dem Bewohner über sein Leben
  • Mithilfe bei verschiedenen therapeutischen Verfahren, etwa 10-Minuten-Aktivierung, integrative Validation, Validation nach Feil, basale Stimulation sowie Musiktherapie
  • Beobachtung des Gesundheitszustands und des Verhaltens der Bewohner. Weitergabe von relevanten Informationen an die Pflegefachkräfte etwa im Rahmen von Fallbesprechungen
  • Sterbebegleitung
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die zusätzliche Betreuungskraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Stationshilfen
  • zu dem Servicepersonal
  • zu den Praktikanten
  • zu den Bewohnern
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen
  • zu den Hausärzten
  • zu den Seelsorgern
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
  • zu den Ergotherapeuten und Krankengymnasten
Klausel:
  • Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Pflegehandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Pflegehandbuches.



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