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Stellenbeschreibung Wundmanager / Wundbeauftragter

Ohne einen Wundmanager oder zumindest einen Wundbeauftragten wird es schwierig, die Forderungen des Dekubitus-Expertenstandards in die Praxis umzusetzen. Die meisten Einrichtungen und Pflegedienste leisten sich dafür aber keine komplette Planstelle, sondern übertragen diese Aufgaben auf eine zuvor besonders geschulte Pflegefachkraft.

Stellenbeschreibung Wundmanager / Wundbeauftragter Bezeichnung der Einrichtung: Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: Wundbeauftragte Arbeitsbereich: Pflegebereich Arbeitszeit: xx Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • Sicherstellung einer optimalen Wundprophylaxe
  • optimale Versorgung der Wunden der Bewohner nach anerkannten Therapiemethoden und unter modernen Qualitätsprinzipien
  • Vermeidung oder Minimierung der Schmerzbelastung des Bewohners
  • Sicherstellung der Kontinuität der Behandlung
  • Sicherstellung einer professionellen Überleitungspflege insbesondere durch Erarbeitung und stetige Verbesserung des Überleitungsbogens
  • Aufbau einer lückenlosen Informationskette aller an der Behandlung Beteiligten
  • Sicherstellung einheitlicher Pflege- und Behandlungsmethoden in der gesamten Einrichtung. Schaffung von einheitlichen Kriterien, die den gesicherten Vergleich von Wundverläufen ermöglichen.
  • Kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung der Bewohner mit Wundprodukten.
  • Bündelung der Ressourcen, Vermeidung unnötiger Therapien und somit Senkung der Kosten
  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung der Bewohner durch Vermeidung von chronischen Wunden bzw. durch deren optimale Pflege und Versorgung
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität.
  • Beachtung des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
  • Abwendung von Haftungsrisiken gegen die Einrichtung durch mutmaßlich mangelhafte Versorgung chronischer Wunden
fachliche Qualifikation:
  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • fünf Jahre Berufserfahrung
  • Weiterbildung zum Wundmanager, insbesondere Kenntnisse zu folgenden Bereichen
    • Haftungsrecht und Strafrecht
    • Anleitung und Beratung von Bewohnern und deren Angehörigen
    • Anatomie und Physiologie der Haut / Wundheilung
    • Definition, Ursachen, Diagnose und Therapie akuter Wunden sowie chronischer Wunden
    • Dekubitalgeschwüre
    • Techniken der modernen Wundversorgung
    • pflegerische Einschätzung und Dokumentation von Wunden
    • Schmerzmanagement bei Wundpatienten
    • organisationsübergreifendes Wundmanagement
  • Fachkenntnisse insbesondere zu folgenden Wundformen:
    • Dekubitus
    • Ulcus cruris -venosum/ arteriosum /-mixtum
    • diabetisches Fußsyndrom
    • Gangrän
    • Verbrennungen oder Erfrierungen
    • Verätzungen
    • Schnitt- u. Stichwunden
    • Quetsch-, Platz-, Riss- und Schürfwunden
    • Kratz- u. Bisswunden
  • Fachkenntnisse insbesondere zu folgenden Verbandsstoffen
    • Folienverbände
    • Salbenkompressen
    • hydroaktive Wundauflagen
    • Hydrokolloide
    • Hydrogele
    • Alginate
    • Weichschaumkompressen
    • weitere Spezialwundauflagen
persönliche Grundfähigkeiten:
  • hohe Resistenz gegen Anblicke, die andere als ekelig empfinden
  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle: direkte weisungsbefugte Vorgesetzte: (Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)
  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
  • Pflegefachkräfte
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte
  • Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelfern der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende
wird vertreten von:
  • anderen Pflegefachkräften
  • Aufgaben und Kompetenzen
Wundvisite
  • Planung und Durchführung von Wundvisiten
  • Anleitung und Mithilfe beim Wechseln von Verbänden
  • Klärung, welche Impfungen ein Bewohner in Folge der Wunde benötigt (z.B. Tetanus)
  • Beratung des Bewohners, welche Lebensgewohnheiten den Wundverlauf positiv oder negativ beeinflussen (Nikotin-/Alkoholabusus, Übergewicht usw.)
  • Gemeinsame Bestandsaufnahme, welche Medikamente der Bewohner nimmt und Abklärung der Wirkung auf den Wundverlauf
  • Beratung des Bewohners hinsichtlich der Nutzung von Analgetika, um den Wundschmerz zu lindern
  • Besprechung mit den Bezugspflegekräften über das weitere Vorgehen im Anschluss an die Wundvisite
Wunddokumentation
  • Beratung des Bewohners zur fotografischen Wunddokumentation. Einholen der Erlaubnis zum Fotografieren der Wunde.
  • Erstellung einer fundierten Wundanamnese insbesondere mit folgenden Kriterien:
    • Welche Symptome und Schmerzen treten auf?
    • Welche Funktionsausfälle treten auf?
    • Größe und Volumen der Wunde
    • Lokalisation der Wunde, insbesondere die Frage, ob sie in einem gut oder schlecht durchbluteten Bereich des Körpers liegt
    • Zustand der Wunde (offen, verhärtet, geschwollen usw.)
    • Zustand der Wundränder
    • Fremdkörper in der Wunde
    • Klassifizierung der Wunde (granulierend, schmierig oder nekrotisch)
  • regelmäßige Kontrolle aller Pflegedokumentationen im Hinblick auf die korrekte Vorsorge und Behandlung von chronischen Wunden. Meldung von Fehlern und Schwachstellen in der Pflegedokumentation an die Pflegekräfte.
allgemeine Zusammenarbeit mit der Hausarzt
  • gemeinsame Prüfung, welche Behandlungsmethode die besten Resultate erwarten lässt
  • Überzeugung der Hausärzte von der Notwendigkeit moderner Wundauflagen, falls diese der klassischen Behandlung überlegen sein sollten.
  • Zusammenstellung aller für den Hausarzt wichtigen Informationen
  • Kontrolle, ob die verordneten Medikamente und Therapien wirken. Ggf. Information an den Hausarzt
Unterstützung des Hausarztes bei der konventionellen Wundversorgung
  • Reinigung der Wunde
  • Desinfektion mit Antiseptika
  • chirurgische Wundrevision
  • enzymatische Wundreinigung
  • Versorgung der Wunde mit Verbandsstoffen
  • regelmäßige Kontrolle des Wundzustandes
Unterstützung des Hausarztes bei der Biochirurgie (Wundheilung durch Fliegenlarven)
  • Aufklärung des Bewohners über die Möglichkeiten der Biochirurgie und Abbau von Vorurteilen.
  • Unterstützung des Arztes insbesondere bei folgenden Maßnahmen:
    • Reinigung der Wunde
    • Beseitigung ausgedehnter Nekrosen
    • Aufbringen der sterilen Larven
    • Verbinden der Wunde.
    • Reinigung der Wunde nach drei bis fünf Tagen
    • Entfernung der Larven
    • Begutachtung und Dokumentation der Heilungsfortschritte
Schulungen / Hilfestellung
  • Unterstützung der Pflegekräfte bei der Durchführung von Prophylaxen zwecks Vermeidung von chronischen Wunden
  • Anleitung von Pflegekräften hinsichtlich der optimalen Wundversorgung
  • Anleitung von Pflegekräften hinsichtlich einer angemessenen Hygiene und eines optimalen Infektionsschutzes
  • regelmäßige Information an alle Pflegekräfte über neue Entwicklungen im Bereich der Wundversorgung
  • Unterstützung der Pflegekräfte bei der Erstellung der Pflegeplanung
  • Anleitung zur korrekten Führung der Pflegedokumentation insbesondere hinsichtlich der Vermeidung von Haftungsansprüchen gegenüber der Einrichtung.
  • Einweisung der Pflegekräfte in die richtige Erstellung von Wundfotos
  • Bestimmung des Schulungsbedarfes der Pflegekräfte. Darauf aufbauend
    • eigenständige Durchführung von Schulungen zu den Themen Prophylaxe und Behandlung von Wunden
    • ggf. Planung von Seminaren in Zusammenarbeit mit externen Anbietern
    • Auswertung des Fortbildungserfolges nach Abschluss der Schulungen. Bewertung des Schulungsanbieters
    • Beratung von Angehörigen zu allen Fragen rund um chronische Wunden
  • Ausbildung von Multiplikatoren innerhalb der Einrichtung
  • Beschaffung aktueller Fachliteratur zum Thema chronische Wunden. Aufbau eines Verteilers, damit jede Pflegekraft mit diesen Informationen versorgt wird
  • eigene Teilnahme an Weiterbildungen und Messen
  • Teilnahme an Fallbesprechungen von Bewohnern, die unter Wunden leiden oder gefährdet sind.
strukturelle Arbeit
  • Auswahl eines geeigneten (EDV-gestützten) Wunddokumentationssystems
  • Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Pflegestandards zur Prophylaxe und Behandlung von chronischen Wunden
  • Bestimmung von Maßnahmen, die einen umfassenden Eigenschutz der Pflegekräfte garantieren, etwa vor AIDS oder Hepatitis B
  • regelmäßige Information der Heimleitung über den aktuellen Stand des Wundmanagements. Erstellung von entsprechenden Statistiken. Beratung über mögliche strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten
  • Ausarbeitung eines Ernährungsplanes in Zusammenarbeit mit der Hauswirtschaft und dem Hausarzt
  • Beratung bei der Beschaffung geeigneter Pflegehilfsmittel und Verbrauchsmittel
  • Beratung bei der Auswahl geeigneter Matratzen und Lagerungshilfsmittel
  • Mithilfe bei der Überprüfung und Anpassung von Hygienestandards
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
Betriebsbezogene Aufgaben:
  • Sicherstellung, dass alle notwendigen Materialien (Verbandsstoffe, Desinfektionsmittel usw.) verfügbar sind. Ggf. Bestellung von Material.
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen
  • Aufbau und Pflege eines Netzwerkes zwischen Heim, Hausärzten, Krankenhaus und Krankenkasse
  • Kontaktpflege zu Anbietern von Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsmitteln, ggf. Anforderung von Mustern
  • ggf. Mitwirkung bei klinischen Studien (etwa zur Wirksamkeit von Verbandstechniken)
  • Erstellung von Wundprotokollen für die Krankenkasse, wenn zusätzliche Therapien beantragt werden
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Der Wundmanager soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Heimbewohner/innen
  • zu dem Heimbeirat
  • zu den Pflegefachkräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft
  • zu der Verwaltung
  • zu den Praktikanten
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zu dem haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.



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