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Datenschutz: Zimmerbeschriftung und Belegungsliste
Durch
die DSGVO werden selbst Bagatellen zum potenziellen Datenschutzvorfall.
Schon das Anbringen von Namensschildern an Bewohnerzimmern ist nicht
ohne Risiko.
Datenschutz: Zimmerbeschriftung und Belegungsliste
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In vielen Pflegeheimen zählt es zum
Kundenservice, die Tür zum Bewohnerzimmer mit einem Namensschild zu
versehen. Vor allem Besucher und Angehörige können sich dadurch
leichter orientieren. Die Plaketten machen zudem in der Frühphase einer
demenziellen Erkrankung Sinn, da dadurch die Orientierung zur eigenen
Person unterstützt wird.
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Es gibt allerdings auch erhebliche Nachteile.
Viele Trickbetrüger haben sich auf den Enkeltrick spezialisiert. Und
dieser funktioniert natürlich ungleich besser, wenn der Gauner schon an
der Zimmertür die notwendigen Informationen für seinen Raubzug findet.
Zudem ist das Anbringen des Namens nicht selten ein Verstoß gegen den
Datenschutz. Die Beschriftung steht nicht in einem unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Heimvertrag. Die Durchführung der Pflege des
Bewohners hängt nicht davon ab, dass ein Name an der Tür steht.
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Folglich ist dafür eine gesonderte Einwilligung
des Bewohners notwendig. Diese Zustimmung kann der Pflegebedürftige
jederzeit widerrufen. Wenn er sich gegen das Anbringen eines
Namensschilds entscheidet, dürfen ihm daraus keine Nachteile erwachsen.
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Einige Einrichtungen gehen noch einen Schritt
weiter. Im Eingangsbereich steht eine “Belegungsliste”, also eine
Auflistung aller Bewohner inklusive Wohnbereich und Zimmernummer. Diese
Liste enthält also gesundheitsbezogene Daten, nämlich dass der
Betroffene Pflege benötigt; sonst wäre er ja nicht hier. Hinzu kommen
Daten zum Standort, beispielsweise Wohnbereich 1, Zimmer 15. Solche
Daten dürfen ohne Zustimmung nicht öffentlich gemacht werden.
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Eine Lösung besteht darin, das Namensschild
zwar zu drucken, es aber nicht in die Halterung der Tür einzustecken.
Stattdessen wird es dem Bewohner ausgehändigt. Wenn er es wünscht, kann
er das Schild selbst anbringen. Das Gleiche gilt natürlich auch für
Namensschilder am Schrank oder im Foyer der Einrichtung.
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Die rechtlich sicherste Lösung ist eine schriftliche Einwilligungserklärung. Hier ein Muster:
Einwilligung Zimmerbeschriftung
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Ich, Werner Mustermann, bin damit
einverstanden, dass für die Dauer meines Aufenthalts in der Einrichtung
an der Tür zu meinem Zimmer ein Namensschild angebracht wird. Dieses
Schild nennt meinen Vornamen und meinen Zunamen. Diese Erklärung wird
freiwillig abgegeben. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
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Musterstadt, 1.1.2020
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Unterschrift: Werner Mustermann
Einwilligung Bewohnerliste
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Ich, Werner Mustermann, bin damit
einverstanden, dass im Eingangsbereich des von mir bewohnten
Pflegeheims “Zur Sonne” mein Vorname, mein Zuname und meine
Zimmernummer für die Dauer meines Aufenthalts in der Einrichtung
aufgeführt wird. Diese Erklärung wird freiwillig abgegeben. Ich kann
diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
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Musterstadt, 1.1.2020
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Unterschrift: Werner Mustermann
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