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Datenschutz: Zimmerbeschriftung und Belegungsliste

Durch die DSGVO werden selbst Bagatellen zum potenziellen Datenschutzvorfall. Schon das Anbringen von Namensschildern an Bewohnerzimmern ist nicht ohne Risiko.

Datenschutz: Zimmerbeschriftung und Belegungsliste


  • In vielen Pflegeheimen zählt es zum Kundenservice, die Tür zum Bewohnerzimmer mit einem Namensschild zu versehen. Vor allem Besucher und Angehörige können sich dadurch leichter orientieren. Die Plaketten machen zudem in der Frühphase einer demenziellen Erkrankung Sinn, da dadurch die Orientierung zur eigenen Person unterstützt wird.
  • Es gibt allerdings auch erhebliche Nachteile. Viele Trickbetrüger haben sich auf den Enkeltrick spezialisiert. Und dieser funktioniert natürlich ungleich besser, wenn der Gauner schon an der Zimmertür die notwendigen Informationen für seinen Raubzug findet. Zudem ist das Anbringen des Namens nicht selten ein Verstoß gegen den Datenschutz. Die Beschriftung steht nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Heimvertrag. Die Durchführung der Pflege des Bewohners hängt nicht davon ab, dass ein Name an der Tür steht.
  • Folglich ist dafür eine gesonderte Einwilligung des Bewohners notwendig. Diese Zustimmung kann der Pflegebedürftige jederzeit widerrufen. Wenn er sich gegen das Anbringen eines Namensschilds entscheidet, dürfen ihm daraus keine Nachteile erwachsen.
  • Einige Einrichtungen gehen noch einen Schritt weiter. Im Eingangsbereich steht eine “Belegungsliste”, also eine Auflistung aller Bewohner inklusive Wohnbereich und Zimmernummer. Diese Liste enthält also gesundheitsbezogene Daten, nämlich dass der Betroffene Pflege benötigt; sonst wäre er ja nicht hier. Hinzu kommen Daten zum Standort, beispielsweise Wohnbereich 1, Zimmer 15. Solche Daten dürfen ohne Zustimmung nicht öffentlich gemacht werden.
  • Eine Lösung besteht darin, das Namensschild zwar zu drucken, es aber nicht in die Halterung der Tür einzustecken. Stattdessen wird es dem Bewohner ausgehändigt. Wenn er es wünscht, kann er das Schild selbst anbringen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Namensschilder am Schrank oder im Foyer der Einrichtung.
  • Die rechtlich sicherste Lösung ist eine schriftliche Einwilligungserklärung. Hier ein Muster:

Einwilligung Zimmerbeschriftung


  • Ich, Werner Mustermann, bin damit einverstanden, dass für die Dauer meines Aufenthalts in der Einrichtung an der Tür zu meinem Zimmer ein Namensschild angebracht wird. Dieses Schild nennt meinen Vornamen und meinen Zunamen. Diese Erklärung wird freiwillig abgegeben. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
  • Musterstadt, 1.1.2020
  • Unterschrift: Werner Mustermann

Einwilligung Bewohnerliste


  • Ich, Werner Mustermann, bin damit einverstanden, dass im Eingangsbereich des von mir bewohnten Pflegeheims “Zur Sonne” mein Vorname, mein Zuname und meine Zimmernummer für die Dauer meines Aufenthalts in der Einrichtung aufgeführt wird. Diese Erklärung wird freiwillig abgegeben. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
  • Musterstadt, 1.1.2020
  • Unterschrift: Werner Mustermann



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