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Rubrik: Hunger

(Artikel in dieser Rubrik: 2)

Standard "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" (stationäre Pflege)

Einerseits haben Pflegekräfte die Pflicht, Bewohner vor Gesundheitsschäden zu schützen. Gleichzeitig hat jeder Mensch das Recht, eigenverantwortlich über sein Leben zu bestimmen. Wenn ein Senior die Nahrungsaufnahme verweigert, müssen Pflegekräfte schwere Entscheidungen treffen. Von Angehörigen, Betreuern oder Gerichten ist dabei oftmals keine Hilfe zu erwarten. Die melden sich mitunter erst, wenn es zu spät ist - und wissen dann alles besser. Mehr Informationen

Standard "Verhalten bei Nahrungsverweigerung" (ambulante Pflege)

Die jahrelange und oft einseitige Berichterstattung über angebliche Mangelernährung im Alter spiegelt sich auch im MDK-Prüfkatalog wieder. Pflegedienste, die eine solide Strategie zur Vermeidung von Nahrungsverweigerung entwickeln, können sich wertvolle Punkte für die Pflegenote sichern. Mehr Informationen

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