Standard "Umgang mit Medizinprodukten" (stationäre Pflege)
Vom Lifter über das elektrische Pflegebett bis zum Ultraschallvernebeler: All diese Geräte fallen unter das Medizinproduktegesetz und die dazu passende Verordnung. Während die Verbände über die Berliner Reglementierungswut schimpfen, bleibt Pflegeheimen wie ambulanten Diensten nichts anderes übrig, als die Vorgaben tunlichst genau umzusetzen. Der Gesetzgeber hat das Werk mit ungewöhnlich scharfen Strafandrohungen versehen.
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