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Rubrik: Weglauftendenz

(Artikel in dieser Rubrik: 3)

Recht in der Pflege: rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB

Wie weit darf eine Pflegekraft gehen, etwa um einen Suizid zu verhindern oder einen Wegläufer aufzuhalten? Solche Fragen sollten im Team rechtzeitig geklärt werden. Wir haben den aktuellen Stand der Rechtsprechung für Sie zusammengefasst. Mehr Informationen

Standardpflegeplan "Unruhe / Weglauftendenz" (AEDL)

Wegläufer ist nicht gleich Wegläufer. Bei einem Senioren, der regelmäßig - aber ohne Abmeldung - im benachbarten Kiosk einen Sechserpack "Kurze" kauft, sind keine Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Komplizierter wird die Pflegeplanung aber, wenn aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen eine Eigen- oder Fremdgefährdung anzunehmen ist. Mehr Informationen

Standard "Pflege von Bewohnern mit Weglauftendenz / Hinlauftendenz"

Die Betreuung von "Wegläufern" ist selbst für erfahrene Pflegekräfte eine Herausforderung. Dazu kommen rechtliche Risiken. Es gilt, Freiheitsrechte und Fürsorgepflichten gegeneinander aufzuwiegen. Mehr Informationen

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