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Lexikon: Heimaufsicht

Die staatliche Heimaufsicht hat laut des Heimgesetz die Aufgabe, die Interessen von Bewohnern, die im Heim leben, zu vertreten und die Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen. Sie nimmt als Behörde folgende Aufgaben wahr:

  • Sicherstellung einer angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege durch Kontrollen in den Einrichtungen,

  • Beratung und Information von Bewohnern, Heimbetreibern und deren Trägern sowie der Öffentlichkeit.

Die Heimaufsichten, die direkt für die genannten Aufgaben zuständig sind, sitzen in den meisten Bundesländern in den Landkreisen oder in Bayern in den Landratsämtern sowie in den kreisfreien Städten und in den selbständigen Städten.

siehe auch unter "Heimgesetz"