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Lexikon: Heimgesetz


Das Heimgesetz ist erst im letzten Jahr (2001) novelliert worden.

Es hat u. a. zum Ziel :

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen

  • die Heime zu kontrollieren, ob sie ihre Pflichten gegenüber den Bewohnern einhalten

  • die Mitwirkung der Bewohner zu sichern

  • die Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern

Die Änderungen lassen sich zu vier Schwerpunkten zusammenfassen:

  • Verbesserung der Transparenz von Heimverträgen

  • Weiterentwicklung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirates

  • Stärkung der Heimaufsicht und Verbesserung ihres Eingriffsinstrumentariums

  • Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe.

Die Behörden, die für die Durchsetzung des Heimgesetztes zuständig sind, sind die Heimaufsichten.

siehe auch unter "Heimaufsicht"