Lexikon:
Heimgesetz
Das Heimgesetz ist erst im letzten Jahr (2001) novelliert worden.
Es hat u. a. zum Ziel :
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die Würde sowie die Interessen und
Bedürfnisse der Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen
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die Heime zu kontrollieren, ob sie ihre
Pflichten gegenüber den Bewohnern einhalten
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die Mitwirkung der Bewohner zu sichern
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die Qualität des Wohnens und der Betreuung zu
sichern
Die Änderungen lassen sich zu vier
Schwerpunkten zusammenfassen:
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Verbesserung der Transparenz von
Heimverträgen
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Weiterentwicklung der
Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirates
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Stärkung der Heimaufsicht und Verbesserung
ihres Eingriffsinstrumentariums
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Verbesserung der Zusammenarbeit von
Heimaufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe.
Die Behörden, die für die Durchsetzung des
Heimgesetztes zuständig sind, sind die Heimaufsichten.
siehe auch unter
"Heimaufsicht"
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