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Lexikon: Heimvergleich

Die Bundesregierung kann einen Pflegeheimvergleich mit folgenden Zielen anordnen:

  • die Vertragsparteien bei der Ermittlung von Vergleichsmaßstäben für den Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen zu unterstützen,

  • die unabhängigen Sachverständigen und Prüfstellen im Verfahren zur Erteilung der  Leistungs- und Qualitätsnachweise zu unterstützen,

  • die Landesverbände der Pflegekassen bei der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und  Qualitätsprüfungen zu unterstützen,

  • die Pflegekassen bei der Erstellung der Leistungs- und Preisvergleichslisten zu unterstützen.

siehe auch unter "PQsG"