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Lexikon:
Heimvergleich
Die Bundesregierung kann einen
Pflegeheimvergleich mit folgenden Zielen anordnen:
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die Vertragsparteien bei der Ermittlung von
Vergleichsmaßstäben für den Abschluss von Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
zu unterstützen,
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die unabhängigen Sachverständigen und
Prüfstellen im Verfahren zur Erteilung der Leistungs- und
Qualitätsnachweise zu unterstützen,
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die Landesverbände der Pflegekassen bei der
Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen zu
unterstützen,
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die Pflegekassen bei der Erstellung der
Leistungs- und Preisvergleichslisten zu unterstützen.
siehe auch unter "PQsG" |