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Lexikon: Heimvertrag

Der Heimvertrag muss von vielen Pflegeeinrichtungen überarbeitet werden. Das novellierte Heimgesetz schreibt vor:

  • dass die vertraglichen Leistungen und die jeweiligen Kosten dafür klar beschrieben werden, also Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Zusatzleistungen,

  • dass für Zeiten der Abwesenheit der Bewohner eine Regelung vorzusehen ist, ob und in welchem Umfang eine Erstattung ersparter Aufwendungen erfolgt,

  • dass der Bewohner das Recht hat, sich bei der zuständigen Behörde beraten zu lassen oder Mängel bei der Leistungserbringung vorzutragen. Der Träger muss im Heimvertrag, den er mit dem Bewohner schließt, schriftlich darauf hinweisen. Er muss zudem die entsprechenden Anschriften mitteilen,

  • dass, wenn der Träger die vereinbarten Leistungen gar nicht oder nur teilweise erbringt, der Bewohner das Recht hat, bis zu 6 Monate rückwirkend das Heimentgelt zu kürzen.

Der Heimvertrag soll so transparent wie möglich für den Verbraucher gestaltet sein. Dazu gehört auch die klare Formulierung der Leistungen, der Rechte und Pflichten eines Heimträgers.

siehe auch unter "Heimgesetz"