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Lexikon: Heimvertrag
Der Heimvertrag muss von vielen
Pflegeeinrichtungen überarbeitet werden. Das novellierte Heimgesetz schreibt
vor:
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dass die vertraglichen Leistungen und die
jeweiligen Kosten dafür klar beschrieben werden, also Art, Inhalt und Umfang der
Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Zusatzleistungen,
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dass für Zeiten der Abwesenheit der Bewohner
eine Regelung vorzusehen ist, ob und in welchem Umfang eine Erstattung ersparter
Aufwendungen erfolgt,
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dass der Bewohner das Recht hat, sich bei der
zuständigen Behörde beraten zu lassen oder Mängel bei der Leistungserbringung
vorzutragen. Der Träger muss im Heimvertrag, den er mit dem Bewohner schließt,
schriftlich darauf hinweisen. Er muss zudem die entsprechenden Anschriften
mitteilen,
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dass, wenn der Träger die vereinbarten
Leistungen gar nicht oder nur teilweise erbringt, der Bewohner das Recht hat, bis
zu 6 Monate rückwirkend das Heimentgelt zu kürzen.
Der Heimvertrag soll so transparent wie
möglich für den Verbraucher gestaltet sein. Dazu gehört auch die klare
Formulierung der Leistungen, der Rechte und Pflichten eines Heimträgers.
siehe auch unter
"Heimgesetz"
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