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© pqsg 2008 |
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Integration von
Angehörigen: Neue Formen der Pflegevisite |
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Ob es nun um angebliche Pflegemängel, unerwünschte
Höherstufungen oder patziges Pflegepersonal geht: Konflikte zwischen
Angehörigen und der Pflegeeinrichtung gibt es mehr als genug. Ein
interessanter Ansatz, um Spannungen abzubauen, ist die Integration von
Angehörigen bei der Pflegevisite. Wir verraten Ihnen, wann diese Maßnahme Sinn
macht und was Sie beachten müssen.
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Die meisten Angehörigen befinden sich in einer
Zwickmühle: Ihre Pflegekenntnisse sind recht gering; viele Maßnahmen der
täglichen Betreuung verstehen Sie folglich nicht. Gleichzeitig aber machen Sie
sich Sorgen um die Senioren, deren Gesundheit von der Arbeit der Pflegekräfte
abhängig ist. Nicht zu vergessen: Trotz Pflegeversicherung müssen viele
Angehörige für die Versorgung ihrer Verwandten tief in die Tasche greifen.
Unwissenheit, Abhängigkeit, Sorge und Zahlungsverpflichtung - eine explosive
Mixtur.
Diese Pflegevisite soll Angehörige nicht nur über den
Zustand des Bewohners informieren, sondern auch über die Notwendigkeit der
einzelnen Pflegemaßnahmen. Sie bauen auf diese Weise Ängste ab und mindern
Widerstände etwa gegen anstehende Höherstufungen.
In jedem Fall ist schon das bloße Angebot einer solchen
Pflegevisite eine "vertrauensbildende Maßnahme". Die Angehörigen kommen zu dem
Schluss: Bei so viel Offenheit kann die Pflege hier nicht so schlecht sein.
Sinnvoll ist es, den Ablauf der Pflegevisite in einem
Standard zu regeln. Allerdings sollten die Festlegungen nicht allzu starr
sein, da die Pflegekraft immer auch auf Rückfragen durch die Angehörigen
reagieren muss. Folgende Punkte wären in jedem Fall wichtig.
- Holen Sie bei dem Bewohner und ggf. bei dem Betreuer
die Erlaubnis ein. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bewohners ist diese
Maßnahme weder erlaubt noch sinnvoll.
- Alle Mitarbeiter sollten möglichst frühzeitig in die
Planung einbezogen werden. Die Konzeption dieser Form der Pflegevisite
könnte auch von einem eigenen Qualitätszirkel übernommen werden. In jedem
Fall erhöhen Sie durch Offenheit die Akzeptanz des Pflegeteams für diese
Maßnahme.
- Legen Sie fest, wer die Pflegevisite durchführen
soll. Erste Wahl ist natürlich die Bezugspflegekraft. In Frage kommt auch
die PDL oder die WBL. Bedenken Sie, dass die Pflegekraft souverän auf
Rückfragen und Kritik reagieren muss.
- Definieren Sie die Häufigkeit, mit der solche
Pflegevisiten angeboten und durchgeführt werden sollten. Unsere Empfehlung:
zwei- bis dreimal pro Jahr.
- Das Angebot an den Angehörigen, eine gemeinsame
Pflegevisite durchzuführen, muss schriftlich dokumentiert werden. Das gilt
auch für die Reaktion des Angehören (Annahme oder Ablehnung)
- Legen Sie fest, wie lange die Pflegevisite dauern
sollte. Sinnvoll wären rund 30 Minuten. Für diesen Zeitraum müssen im
Dienstplan entsprechende Regelungen getroffen werden. Eine solche
Pflegevisite sollte nicht gestört oder unterbrochen werden.
- Bedenken Sie, dass viele Angehörige berufstätig sind.
Stellen Sie also sicher, dass solche Pflegevisiten auch nachmittags möglich
sind.
- Sorgen Sie für geeignete Räumlichkeiten bei der
Pflegevisite. Nicht immer kommt dafür der Bewohnerraum in Frage. Vor
allem Zweibetträume bieten nicht immer die notwendige Ruhe und Privatsphäre.
- Etwaige kritische Äußerungen des Angehörigen während
der Pflegevisite werden ernst genommen und weiter bearbeitet. Sie sollten
daher das hauseigene Beschwerdemanagement eng mit dieser Pflegevisite
verzahnen.
- Der Verlauf der Pflegevisite sollte kurz
protokolliert werden. Auf Wunsch erhält der Angehörige eine Kopie.
- Sollten zwischen Angehörigen und Pflegekräften
Vereinbarungen getroffen werden, so werden auch diese schriftlich fixiert.
- Diese Pflegevisiten sollten nicht als bloße "Show"
für Angehörige verstanden werden. Die dabei gewonnenen Ergebnisse werden
ebenso wie die Resultate der "normalen" Pflegevisite für Verbesserungen der
Pflegequalität genutzt.
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Pflegevisite; Angehöriger;
Einstufung; Pflegegrad |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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