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						| © pqsg 2008 |  | 
				
				Standard 
				"Durchführung von internen Audits" |  
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				| "Internes Audit" - allein der Begriff 
				klingt schon hoch wissenschaftlich und praxisfern. Jedoch 
				handelt es sich dabei um ein pfiffiges Qualitätswerkzeug, mit 
				dem Sie Organisationsschwächen finden und beseitigen können. Wir 
				haben einen passenden Standard für Ihr QM-Handbuch vorbereitet. |  
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						| Standard 
						"Durchführung von internen Audits" |  
						| Definition: | Ein internes Audit (übersetzt: 
						"Anhörung") dient der Selbstüberprüfung unserer 
						Einrichtung. Mit Hilfe von Interviews und auszufüllenden 
						Fragebögen werden die Mitarbeiter zu qualitätsrelevanten 
						Abläufen in der Einrichtung befragt. Ziel ist eine 
						Überprüfung, inwieweit sich die Mitarbeiter in der 
						täglichen Praxis an die schon erarbeiteten und 
						festgelegten Standards halten. Als Alten- und Pflegeheim 
						unterliegen wir vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen, 
						die es zu beachten gilt. 
						Daneben setzen wir uns aber auch eigene 
						Qualitätsmaßstäbe, die uns von anderen Anbietern 
						deutlich unterscheiden sollen. Diese Qualitätsmaßstäbe 
						gilt es regelmäßig zu überprüfen. Wir unterscheiden zwischen einem 
						Systemaudit und einem Prozessaudit. 
							Bei einem Systemaudit prüfen 
							wir, ob das Qualitätsmanagement der Einrichtung als 
							Ganzes funktioniert und in der täglichen Praxis 
							gelebt wird. Wir untersuchen, ob alle relevanten 
							Abläufe auch dokumentiert sind. Wir befragen 
							Pflegekräfte und Führungsmitarbeiter und begleiten 
							diese stichprobenartig bei ihrer Arbeit, um zu 
							sehen, ob sie sich an die dokumentierten Abläufe 
							auch tatsächlich halten. Wir versuchen zu klären, ob 
							unsere Ansprüche an die Qualität mit der 
							Wirklichkeit übereinstimmen und welche Probleme 
							bestehen.Bei einem Prozessaudit werden 
							nur einzelne Abläufe überprüft, etwa die 
							Einarbeitung neuer Mitarbeiter. |  
						| Grundsätze: | 
							Es muss eine offene 
							Atmosphäre herrschen, wenn die Einrichtung diese 
							Form der Selbstüberprüfung wünscht.Ein Audit macht nur dann 
							Sinn, wenn die daraus gewonnenen Daten analysiert 
							und für Verbesserungen genutzt werden.Ein Audit wird nicht dazu 
							genutzt, gezielt einzelne Mitarbeiter zu überprüfen.Daten dürfen nicht an 
							unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. |  
						| Ziele: | 
							Die Qualität unserer 
							Dienstleistungen wird verbessert.Uns gelingt eine 
							bedarfsgerechte Entwicklung des Leistungsangebotes.Die Bewohner und deren 
							Angehörige sind mit unserem Angebot zufrieden.Wir erfahren, ob die selbst 
							festgelegten Qualitätsziele erreicht werden.Wir erfahren, ob die bisher 
							festgelegten Verfahren und Standards eingehalten 
							werden.Wir erfahren, ob alle 
							gesetzlichen Vorgaben in unserer Einrichtung 
							eingehalten werden.Wir decken Schwachstellen in 
							unserem Leistungsangebot auf.Wir ermitteln den 
							Schulungsbedarf für unsere Mitarbeiter. |  
						| Vorbereitung: | Anlässe für ein Audit | Ein Audit wird durchgeführt, wenn 
						einer der folgenden Gründe vorliegt: 
							Das Audit ist regulär im 
							Audit-Rahmenplan eingeplant.Es gibt hinreichende 
							Anzeichen für ein Qualitätsproblem in dem zu 
							prüfenden Funktionsbereich, etwa Beschwerden von 
							Bewohnern oder MDK-Mängelrügen.Die Abläufe im 
							Funktionsbereich wurden grundlegend geändert. Es ist 
							unklar, wie sich die Umstrukturierung auf die 
							Qualität auswirkt.Die Produktivität des 
							Funktionsbereiches ist deutlich unter der Norm. |  
						| allgemeine Voraussetzungen | 
							Wir erstellen einen 
							Audit-Rahmenplan. In diesem stellen wir zusammen, 
							welche Funktionsbereiche und welche Abläufe im 
							kommenden Jahr überprüft werden sollen.Wir erstellen Checklisten, 
							mit denen sich die Funktionsbereiche überprüfen 
							lassen. Ggf. werden diese aus externen Quellen 
							beschafft (Bücher, Internet usw.)Wir halten zudem folgende 
							Unterlagen bereit:
								QM-Handbuchalle Standards und 
								Dienstanweisungen, die für die Prüfung relevant 
								sinddie Ergebnisse aller 
								vorangegangenen Auditsdie Ergebnisse der 
								Mitarbeiter- und BewohnerbefragungenDer zu überprüfende 
							Funktionsbereich wird zwei Wochen vor dem Audit 
							schriftlich über die anstehende Prüfung informiert. 
							Insbesondere werden mitgeteilt:
								Ziel und 
								Prüfungsgegenstand des AuditsArt und Umfang der 
								PrüfungName des prüfenden QBFalls zweckmäßig werden auch 
							die Bewohner und deren Angehörige über das 
							anstehende Audit informiert. Insbesondere ist zu 
							prüfen, ob der Heimbeirat einbezogen werden sollte.Im Dienstplan werden 
							ausreichende Reserven geschaffen, damit die Pflege 
							und Betreuung trotz der Prüfung gewährleistet sind.Ggf. wird der Betriebsrat 
							über Ziel, Durchführung und Folgen des geplanten 
							Audits informiert. |  
						| personelle Voraussetzungen | 
							Sowohl aus der Hauswirtschaft 
							als auch aus der Pflege wird jeweils ein Mitarbeiter 
							zum Qualitätsbeauftragten (QB) weitergebildet. Die 
							Fortbildung erfolgt extern, dauert mindestens vier 
							Wochen und schließt mit einem Zertifikat ab.Das Audit wird jeweils vom QB 
							des nicht betroffenen Bereiches geleitet. Beispiel: 
							Bei einem Audit im Pflegebereich wird dieses vom 
							Qualitätsbeauftragten der Hauswirtschaft 
							durchgeführt.Ggf. kann die Prüfung auch 
							von einem QB einer anderen Einrichtung des gleichen 
							Trägers durchgeführt werden.Neben dem 
							Qualitätsbeauftragten sollte jeweils eine zweite 
							Person 'mitauditieren'. Auch diese zweite Person 
							sollte nicht aus dem Bereich stammen, der auditiert 
							werden soll. |  
						| Durchführung: | Einführungsgespräch | Der QB beginnt das Audit mit einem 
						Einführungsgespräch. Ob dabei das gesamte Team des 
						Funktionsbereiches anwesend sein muss oder nur ein Teil, 
						ist abhängig von der Fragestellung. 
							Der QB stellt sich vor.Der QB erläutert das Ziel des 
							Audits.Der QB stellt die Fragebögen 
							und Checklisten vor, anhand derer er die Qualität 
							messen will.Der QB lässt Freiraum für 
							Rückfragen. |  
						| Prüfung | 
							Anhand der Fragebögen und 
							Checklisten überprüft der QB den Funktionsbereich 
							oder den Ablauf.Zusätzlich macht sich der QB 
							ggf. Notizen.Falls notwendig werden 
							Bewohner befragt.Wenn ein in der Checkliste 
							geführtes Kriterium nicht erfüllt werden kann, liegt 
							eine Abweichung vor. Der QB muss nun prüfen, ob
								die Abweichung permanent 
								vorliegt oder nur kurzfristig und einmalig im 
								Zeitraum des Audits auftratdie Abweichung gravierend 
								genug ist, um als Qualitätsmangel gewertet zu 
								werden.Abweichungen, die entweder 
							nur zeitweilig auftreten oder nicht schwerwiegend 
							sind, sollten ebenfalls später besprochen und für 
							Verbesserungsvorschläge genutzt werden.Die Ergebnisse werden 
							ausführlich in den Auditprotokollen festgehalten. |  
						| Nachbereitung: | 
							Der QB führt ein 
							Abschlussgespräch durch und stellt den Mitarbeitern 
							die ggf. vorläufigen Ergebnisse des Audits vor. Die 
							Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, Fragen zu 
							stellen oder zu einzelnen Punkten Stellung zu 
							nehmen.Der QB erstellt einen 
							Abschlussbericht. Sinn und Zweck dieses 
							Auditberichts ist die Herausstellung der Stärken und 
							Schwächen in den Funktionsbereichen. Wobei 
							naturgemäß ein größerer Schwerpunkt auf die Defizite 
							gelegt wird. Im Auditbericht selbst werden dann aber 
							auch Vorschläge, Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen 
							dokumentiert, um den Mitarbeitern in der Praxis die 
							Richtung zu weisen.Die Leitung des geprüften 
							Bereiches bekommt die Möglichkeit, dem Bericht einen 
							eigenen Kommentar anzufügen.Eine Kopie des Berichts geht 
							jeweils an die Heimleitung und den überprüften 
							Bereich.Der geprüfte Bereich hat nun 
							die Aufgabe, die vorgeschlagenen Verbesserungen 
							durchzuführen oder alternative Maßnahmen zu nennen. 
							Sobald die ggf. vorhandenen Qualitätsmängel 
							beseitigt sind, werden der QB und die Heimleitung 
							darüber informiert.Gute Ergebnisse werden 
							ausdrücklich durch die Heimleitung gelobt, da sonst 
							die Gefahr der Entmutigung unter den Mitarbeitern 
							besteht. |  
						| Dokumente: | 
							AuditprogrammAuditplanFragebögenAuditprotokollMaßnahmenplan für 
							Korrekturmaßnahmen |  
						| Verantwortlichkeit: | 
							HeimleitungLeitungsteamQualitätsbeauftragter |  |  
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						| Weitere Informationen 
						zu diesem Thema |  
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						| Schlüsselwörter für diese Seite | Audit, internes; 
						Qualitätsmanagement |  |  
				| Genereller 
				Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und 
				Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch 
				kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel 
				diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. 
				Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der 
				jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt 
				angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen 
				bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |  |