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Standard "Kooperation mit externen Dienstleistern"

 
Das Auslagern von Aufgaben auf externe Partner - neudeutsch "Outsourcing" - spart Kosten; allerdings nur solange, wie die Qualität der eingekauften Dienstleistungen den hauseigenen Normen entspricht. Mit einem Standard können Sie die Zusammenarbeit mit externen Anbietern verbindlich festschreiben.
 

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Standard "Kooperation mit externen Dienstleistern"

Definition: Als stationäre Pflegeeinrichtung können wir nicht alle Aufgaben mit eigenem Personal abdecken. Wir arbeiten daher mit externen Partnern zusammen, die sich auf einzelne Dienstleistungen spezialisiert haben. Dieses betrifft etwa Aufgabengebiete wie die Gebäude- und die Textilreinigung, Ergotherapie oder EDV-Service.
Grundsätze:
  • Wir arbeiten nur mit solchen Partnern zusammen, deren Dienstleistungen eine gute Qualität und ein angemessenes Preisleistungsverhältnis bieten.
  • Die Firmenphilosophie des Dienstleisters muss mit unserem Pflegeleitbild in Einklang stehen.
  • Der Dienstleister muss flexibel sein, um sich den veränderten Anforderungen schnell anpassen zu können.
  • Unsere Bewohner sollen mit den extern erbrachten Dienstleistungen zufrieden sein können.
  • Externe Partner müssen ein aktives Qualitätsmanagement betreiben. Die Qualität der Dienstleistungen wird von uns kontinuierlich überwacht.
  • Etwaige Mängel müssen zeitnah beseitigt werden, da sonst die Zusammenarbeit beendet wird.
Ziele:
  • Extern erbrachte Dienstleistungen müssen den gleichen qualitativen Normen entsprechen wie intern geleistete Arbeiten.
  • Im Idealfall werden extern erbrachte Dienstleistungen und intern geleistete Arbeiten als eine Einheit empfunden, die unserer Pflegeeinrichtung zugerechnet wird.
  • Zwischen unserer Einrichtung und den externen Partnern soll sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln.
Vorbereitung:
  • Vor Vertragsabschluss findet ein intensiver Angebotsvergleich statt.
  • Die Zuständigkeiten des Dienstleisters sowie die genauen Kosten der Dienstleistung werden in einer Leistungsbeschreibung schriftlich fixiert.
  • Alle Mitarbeiter werden regelmäßig darüber informiert, welche Aufgaben jeweils von externen Partnern übernommen werden.
Durchführung:
  • Zwischen dem Dienstleister und uns findet ein kontinuierlicher Informationsaustausch statt.
  • Der Dienstleister protokolliert alle Leistungen und beteiligt sich an unserer Pflegedokumentation (soweit dieses notwendig und sinnvoll ist).
  • Falls Fehler auftreten oder Beschwerden eingehen, die die Arbeit des Dienstleisters betreffen, werden diese geprüft und nach Rücksprache mit der Heimleitung an den Partner weitergeleitet. Ggf. wird eine Frist für die Beseitigung des Mangels vereinbart.
Nachbereitung:
  • Die Qualität der externen Dienstleistungen wird regelmäßig überwacht. Insbesondere werden entsprechende Kriterien in eine Kundenbefragung integriert.
  • Das Preisleistungsverhältnis des externen Partners wird mit dem Marktdurchschnitt verglichen. Ggf. werden Preise neu ausgehandelt.
  • Wenn eine etwaige Fehlerkorrektur scheitert, wird eine Beendigung der Kooperation erwogen. Das Gleiche gilt, wenn Bewohner mit den Dienstleistungen nicht zufrieden sind und sie dafür stichhaltige Gründe vorweisen können.
Dokumente:
  • Verträge zwischen unserer Einrichtung und den externen Anbietern
  • Angebote verschiedener Firmen über eine bestimmte Dienstleistung.
Qualifikation / Verantwortlichkeit:
  • alle Pflegekräfte
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dienstleister, externe; Outsourcing; Kooperation
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.