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Standard "Betrieb von elektrischen Pflegebetten"

 
Als vor drei Jahren mehrere Senioren durch Fehlfunktionen ihrer Pflegebetten zu Tode kamen, versprachen Hersteller und Vertreiber eine rasche Beseitigung der Schwachstellen. Trotzdem können noch immer vergleichsweise kleine Bedienungsfehler gefährliche Konsequenzen haben.
 

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 Standard Betrieb von elektrischen Pflegebetten

Definition: Konstruktionsmängel und Fehlbedienungen können zu einem Versagen des Pflegebettes führen. In seltenen Fällen kann ein Pflegebett auch in Brand geraten.
Die häufigsten Mängel an Pflegebetten
  • Knickschutz oder Zugentlastung fehlen oder sind defekt.
  • Die Netzzuleitung ist fehlerhaft (unsichere Verlegung oder Stecker nicht in ERP-Qualität)
  • Die Primärsicherung fehlt oder ist defekt.
  • Der Feuchtigkeits- bzw. Tropfschutz ist defekt oder fehlt.
  • Das Gehäuse der Steuerungseinheit oder des Motors ist beschädigt.
  • Das Gehäuse der Fernbedienung ist defekt.
  • Die Seitengitterholme sind defekt.
  • Der Lattenrost ist defekt.
  • Der Hubzylinder bzw. die Gasfedern sind defekt.
  • Eine ungeeignete Matratze wurde verwendet.
  • Die Einrastung der Seitengitter ist defekt.
  • Die Endlagenabschaltung ist defekt.
  • Die Notabsenkung ist defekt.
Grundsätze:
  • Alle Personen, die nicht in die Bedienung des Pflegebettes eingewiesen wurden, ist die Benutzung dieses Modells ausdrücklich untersagt. Sie müssen sich bei dem Medizinproduktbeauftragten melden und um eine Einweisung bitten.
  • Wir beschaffen ausdrücklich nur solche Pflegebetten, die den europäischen Medizinprodukte-Richtlinien entsprechen. Dieses muss vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.
  • Wir erwarten von Pflegebetten insbesondere folgende Sicherheitsmerkmale:
    • extra starke, gewendelte Kabel
    • Zwischenstecker am Netzkabel als Zugentlastung
    • weitere Zugentlastungen am Bettgestell und am Eingang ins Motorgehäuse
    • Thermosicherung im Transformator
    • Sekundärsicherung im Niederspannungskreis
    • Wasserdichtheit nach IPX 4
  • Alle Mitarbeiter der Einrichtung sind verpflichtet, sämtliche Medizinprodukte und insbesondere Pflegebetten mit größter Sorgfalt zu behandeln.
  • Alle Maßnahmen zur Wartung und Reparatur von elektrischen Pflegebetten werden sorgfältig dokumentiert.
  • Die Pflegebetten werden zweimal pro Jahr von der Haustechnik überprüft und gewartet.
  • Alle sechs Wochen kontrolliert der Medizinproduktbeauftragte alle Pflegebetten auf Funktionsfähigkeit und auf mögliche Schäden.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass Flüssigkeiten in elektrische Komponenten eingedrungen sein könnten, ist das Pflegebett sofort vom Stromnetz zu entfernen. Das Bett darf solange nicht verwendet werden, bis der Medizinproduktbeauftragte und die Haustechnik es nach eingehender Kontrolle für die Benutzung freigeben.
  • Wenn Defekte auftreten, ist das Pflegebett sofort außer Betrieb zu nehmen. Der Medizinproduktbeauftragte wird umgehend informiert.
  • Die Bewohner werden von den Pflegekräften sorgfältig in die Bedienung des Pflegebettes eingewiesen.
  • Der im Handbuch genannte maximale Dauerbetrieb des Pflegebettes muss eingehalten werden.
  • Überlastungen und Blockaden sind stets zu vermeiden.
  • Eigenmächtige Instandsetzungen und Veränderungen schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
  • Pflegebetten sind kein Spielzeug etwa für Besucher (Enkelkinder, Urenkelkinder usw.)
Ziele:
  • Bewohner, Mitarbeiter und Dritte sollen vor einem gesundheitlichen Schaden durch unsachgemäße Handhabung von Medizinprodukten geschützt werden.
  • Gewährleistung einer hohen Pflegequalität.
  • Gewährleistung einer hohen Bewohnerzufriedenheit.
Vorbereitung: Vor der Inbetriebnahme des Pflegebettes
  • Alle Mitarbeiter des Pflegebereiches, der Hauswirtschaft und der Haustechnik dürfen ein Pflegebett erst dann in Betrieb nehmen, wenn sie zuvor fundiert in die Bedienung eingewiesen wurden. Die Einweisung wird im Formular "Einweisung in aktive Medizinprodukte" schriftlich dokumentiert.
  • Die Einweisung wird entweder vom Lieferanten oder vom Medizinproduktbeauftragten durchgeführt.
  • Die Betriebsanleitung muss von allen Mitarbeitern gelesen werden. Die Anleitung muss allen Mitarbeitern zugänglich sein. Das Lesen wird per Unterschrift auf dem beigefügten Umlaufzettel bestätigt.
  • Alle neuen Mitarbeiter werden in die Bedienung aller im Haus verwendeten Pflegebettenmodelle eingewiesen.
  • Wenn es sich bei dem gelieferten Pflegebett um ein Modell handelt, das bereits im Haus verwendet wird, kann die Einweisung entfallen. Voraussetzung ist, dass alle Mitarbeiter seinerzeit eingewiesen wurden und die Modelle baugleich sind.
  • Die Pflegedienstleitung und die Wohnbereichsleitung haben den Wissenstand ihrer Mitarbeiter regelmäßig zu kontrollieren, etwa im Rahmen einer Pflegevisite.
Vor jeder Belegung des Pflegebettes Vor jeder Belegung eines Pflegebettes muss die Funktionsfähigkeit des Modells durch die Pflegekraft sorgfältig kontrolliert werden. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
  • Das Bett wird auf sichtbare Schäden untersucht. Alle Stecker, Kabel und Bedienungskonsolen werden kontrolliert. Beschädigungen werden umgehend dem Medizinproduktbeauftragten gemeldet. Dafür ist die "Checkliste: Erfassung und Beseitigung von Gerätemängeln" zu verwenden.
  • Die Prüfplaketten werden auf Gültigkeit überprüft. Abgelaufene Plaketten werden dem Medizinproduktbeauftragten gemeldet.
  • Bis zur Beseitigung der Schäden unterbleibt jede Belegung.
  • Die Bedienelemente werden auf korrekte Funktion überprüft.
  • Der Aufrichter wird kontrolliert.
  • Die Seitengitter des Pflegebettes werden überprüft.
  • Die Einstellungen des Pflegebettes werden kontrolliert.
Durchführung: Während der Nutzung des Pflegebettes
  • Das Netzkabel muss sorgfältig verlegt werden. Es darf während der Benutzung keinen Scherkräften ausgesetzt sein oder überfahren werden. Der Kontakt zu anderen beweglichen Teilen muss vermieden werden.
  • Ausreichende Zugentlastung und Knickschutz an der Netzanschlussleitung müssen vorhanden sein.
  • Wenn das Pflegebett bewegt wird, muss zuvor stets der Netzstecker gezogen werden. Das Kabel darf während des Transportes nicht herabfallen oder auf eine andere Weise beschädigt werden.
  • Die Handbedienung wird während eines Transports am dafür vorgesehen Haken angebracht.
  • Alle weiteren im Bedienungshandbuch beschriebenen Transportsicherungen werden gewissenhaft durchgeführt.
  • Sollte es trotz sorgfältiger Vorsichtsmaßnahmen zu einem Vorfall kommen, der möglicherweise die Sicherheit des Bettes beeinträchtigt hat, ist der Medizinproduktbeauftragte zu benachrichtigen. Dazu zählen etwa ein Herunterfallen der Handbedienung oder ein Überfahren des Kabels. Erst nach einer genauen Inspektion darf das Pflegebett erneut benutzt werden.
  • Nach jedem Transport des Pflegebettes muss es wiederum auf Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Sperrung der Verstellmöglichkeiten durch die Pflegekräfte Zur Sicherheit unserer Bewohner müssen die Verstellmöglichkeiten des Pflegebettes unter bestimmten Bedingungen deaktiviert werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bewohners bzw. dessen Betreuers.
  • Der Gesundheitszustand des Bewohners erlaubt bestimmte Liegepositionen nicht.
  • Die Seitengitter sind hochgefahren und es besteht die Gefahr von Quetschungen an Armen und Beinen.
  • Der Bewohner ist nicht sicher in der Lage, das Pflegebett eigenständig zu bedienen.
  • Der Bewohner ist nach einer Verstellung des Pflegebettes nicht in der Lage, dieses sicher zu verlassen.
Reinigung des Pflegebettes
  • Vor jeder Reinigung wird das Pflegebett auf äußere Beschädigungen kontrolliert. Durch Risse könnten Flüssigkeiten in elektrische Bauteile eindringen und diese kurzschließen.
  • Vor jeder Reinigung muss der Netzstecker gezogen werden. Er darf während der Säuberung nicht mit dem Wischwasser in Kontakt kommen.
  • Alle Steckverbindungen des Pflegebettes müssen korrekt eingesteckt sein.
  • Elektrische Bauteile dürfen nur mit einem feuchten Wischtuch gereinigt werden.
  • Nach der Reinigung wird das Pflegebett erneut überprüft.
Nachbereitung: Probleme im Umgang mit Pflegebetten werden im Qualitätszirkel besprochen.
Dokumente:
  • Formular "Einweisung in aktive Medizinprodukte"
  • Checkliste: Erfassung und Beseitigung von Gerätemängeln
  • Bestandsverzeichnis für aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte
Qualifikation / Verantwortlichkeit: Mitarbeiter des Pflegebereiches, der Hauswirtschaft und der Haustechnik
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Pflegebett; Medizinprodukt; Brandschutz
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.