Stellenbeschreibung
für die Pflegedienstleitung in der ambulanten Pflege
Bezeichnung
des Pflegedienstes
Pflegedienst XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
- Stelleninhaberin: Gerda Mustermann
- Bezeichnung der Stelle: Pflegedienstleitung
- Arbeitsbereich: Pflegebereich
- Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
- Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Zuordnung der Stelle
- wird vertreten von stellvertretender
Pflegedienstleitung
- vertritt: Geschäftsführung
- unmittelbar vorgesetzte Dienststelle: Geschäftsführung
- nachgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
alle im Pflegebereich tätigen Mitarbeiter/innen
- weisungsbefugt: allen oben genannten Bereichen
Anforderungen an die
Stelleninhaberin/ den Stelleninhaber
Fachliche Qualifikation:
- Abschluss einer Ausbildung als Krankenschwester
oder -pfleger, als Kinderkrankenschwester oder -pfleger nach dem
Krankenpflegegesetz oder als Altenpflegerin oder -pfleger.
- praktische Berufserfahrung in dem erlernten
Pflegeberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese
Berufserfahrung sollte im Umfang einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung erworben worden sein.
- leitungsbezogene
Weiterbildung oder der Studienabschluss im
Pflegemanagement einer FH oder Universität
- Zusatzausbildung für die ambulante Pflege
- umfangreiche Kenntnisse im Bereich des
Qualitätsmanagements
- erfolgreiche Arbeit während der Probezeit von sechs
Monaten.
Persönliche Qualifikation:
- Organisationstalent
- Entscheidungsfreudigkeit
- Verantwortungsbereitschaft.
- Handlungsfähigkeit
- Einsatzbereitschaft
- Umsetzungsfähigkeit
- sicheres Auftreten
- sprachliche Gewandtheit
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
- Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und Synthese
- Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und
Einsatzbereitschaft
- Einfühlungsvermögen
- pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
- Urteilsvermögen
- innere Stabilität
- Bereitschaft zur ständigen und umfassenden eigenen
Fortbildung
Ziele der Stelle
- Führung des Pflegedienstes im Einklang mit den
Bedürfnissen der Patienten, der Mitarbeiter und der Geschäftsführung
- Sicherung der optimalen pflegerischen und
psychosozialen Betreuung der Patienten
- Gestaltung einer Organisationsstruktur, mit der sich
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen identifizieren können
- Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von
Konzepten, Standards und Methoden der
Pflege
- Sicherstellung der korrekten Beschaffung und
Verwendung der für die Pflege notwendigen Mittel
- Sicherung einer wirtschaftlichen Betriebsführung
- Kontrolle und Beobachtung der Pflege
- modernes und sachgerechtes Personalmanagement
- Sicherung und Förderung der Zufriedenheit des
Pflegepersonals
- Sicherstellung der ständigen Weiterbildung des
Pflegepersonals
- Umsetzung einer zeitgemäßen und sachgerechten
Personalpolitik
- Beachtung aller arbeitsrechtlichen Richtlinien, der
tariflichen Rahmenvereinbarungen sowie trägerspezifischen Besonderheiten
- Erfüllung und Einhaltung der gesetzlich
vorgegebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
- Sicherung der aktivierenden Pflege der
Patienten
- Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und
Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
- Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen und
Qualitätsmanagementmaßnahmen
- Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen zum
Qualitätsmanagement , z.B. Qualitätszirkel, Fallbesprechungen.
- Durchsetzung der im Pflegedienst geltenden Standards
- Information über aktuelle Neuerungen im
QM-Handbuch.
- reibungslose Zusammenarbeit mit dem
Qualitätsbeauftragten
Patientenbezogene Aufgaben
- Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines
Patienten als Kunden
- Durchführung von Erstbesuchen, insbesondere:
- Feststellung des Hilfebedarfs
- Erstellung eines Hilfeplans und Aufstellung eines
Kostenplans
- Abschluss des Pflegevertrages
- Weiterleitung aller wichtigen Daten an die
Pflegekräfte und die Verwaltung
- Koordination von Hilfsangeboten
- Durchführung der
Hausbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Sicherstellung der Qualität der Pflege durch
Einsichtnahme in die Pflegedokumentationen und Durchführung von Pflegevisiten
- Umsetzung und Erarbeitung einer Pflegephilosophie
mit dem Pflegeteam
- Umsetzung einer Pflegeorganisation (aktivierende
Pflege, Bezugspflege usw.)
- Umsetzung von Pflegestandards
- Entwicklung von Arbeitsmethoden und einheitlichen
Pflegetechniken
- schriftliche Vorgabe und Umsetzung eines
ganzheitlich-fördernden Pflegeprozessmodells
- Prüfung neuer Pflegemethoden und Hilfsmittel.
ggf. Integration in die Pflege. Organisation der dafür ggf. notwendigen
Weiterbildungen.
- Überwachung, Anleitung und selbständige
Ausführung von ärztlichen Verordnungen
- Einleitung und Kontrolle von richterlichen
Maßnahmen wie etwa Betreuerbestellung oder freiheitsbeschränkende
Maßnahmen
- Gesundheits- und Pflegeberatung in der
regelmäßig durchgeführten Sprechstunde
- Initiierung und Durchführung von Pflegeschulungen
für pflegende Angehörige
- Entgegennahme und Bearbeitung von Wünschen sowie
Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen.
- Sicherstellung der pflegerischen
Hilfsmittelversorgung für die Patienten/innen
- regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit der
Patienten/innen. ggf. Maßnahmen zur Anpassung der Pflegestufen nach vorheriger
Unterrichtung der Patienten/innen. Stellen des entsprechenden Antrages bei den
Pflegekassen.
- Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie Festlegung der Pflegestufe
gemäß Pflegeversicherungsgesetz.
- Sicherung der besonderen Betreuung von
Schwerkranken und Sterbenden. Sorge tragen für ein würdevolles Sterben.
Personalbezogene Aufgaben
- Erstellung, Kontrolle und Unterzeichnung der
Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten Dienstzeiten im
Abrechnungszeitraum
- Einsatz und Koordination der Pflegekräfte nach
fachlichen Gesichtspunkten, Qualifikation und persönlicher Eignung
- Überwachung des Einsatzes des pflegerischen
Personals einschließlich der Vertretungskräfte
- Bereithaltung von Vertretungskräften
- Ermittlung des aktuell und zukünftig notwendigen Personals im Rahmen des
Personalbudgets. Entwicklung eines Stellenplanes für den
Pflegebereich
- Durchführung und Protokollierung von
Besprechungen mit den Mitarbeitern; insbesondere
Leitung von Dienstübergaben
- Durchführung von Versetzungen innerhalb der
Einrichtung
- Regelung von Art und Umfang der auszuführenden
Tätigkeiten der einzelnen Personengruppen (Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Schüler /innen, PraktikantInnen usw.)
- Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in
schwierigen Situationen
- Bearbeitung und Bewertung von Bewerbungen
- Durchführung von Einstellungsgesprächen
- Entgegennahme von Kündigungen des Pflegepersonals
- Erteilung von Belehrungen oder Ermahnungen bis
hin zu Abmahnungen bei Verfehlungen
- Mitwirkung beim Einstellungs- und
Entlassungsprozesses des Pflegepersonals
- selbstständiges Verfassen von Zeugnissen
- Hilfe bei der Einarbeitung und Anleitung neuer
Pflegekräfte
- Unterstützung bei der Betreuung und Praxisanleitung
aller auszubildenden Altenpfleger/innen
- Kontrolle der Einhaltung hygienischer Grundsätze,
sowie der Arbeits- und Brandschutzverordnungen
- Förderung eines gutes Verhältnis der Mitarbeiter
untereinander wie auch der Mitarbeiter zu den Patienten
Aus-, Fort- und Weiterbildung des
pflegerischen Personals
- Bereitstellung einer angemessenen Zahl von
Praktikantenstellen
- Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstellen der im
Pflegedienst beschäftigten Schüler/Praktikanten
- Planung und Organisation und ggf. Durchführung
innerbetrieblicher Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
- Beschaffung und Bereitstellung von aktueller
Fachliteratur für das Pflegepersonal
- Entgegennahme und Bewertung von Fort- und
Weiterbildungswünschen
- Einbringung von Vorschläge zu Qualifikation von
Mitarbeitern
- Informationsweitergabe über in Frage kommende
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Auswahl und Beschaffung von Fachliteratur (Bücher
und Fachzeitschriften)
Verwaltungsaufgaben
- Information der Geschäftsführung und der Verwaltung über
wesentliche Vorgänge wie etwa Sterbefälle,
Krankenhauseinweisungen usw.
- Ausübung des Hausrechtes nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch
- Koordination bei der Terminverwaltung für
Arztbesuche, Betreuerbesuche, Einstufungen durch den MDK
- Anforderung von Rezepten
- Überprüfung der Leistungserfassung
- Verhandlung mit Kostenträgern bei Problemen bei
der Kostenübernahme
- Entgegennahme von Spenden. Ausstellung der
entsprechenden Quittung und Sicherstellung einer korrekten Verwendung.
- Veränderungsanzeigen für die Finanzverwaltung
- Veränderungsanzeigen für das Krankenhaus
- Überwachung des Verleihs von Pflegehilfsmitteln
- jährliche Erstellung einer Liste notwendiger
Neuanschaffungen und Vorlage bei der Geschäftsführung
- Verantwortung für Einkauf bzw. Lagerhaltung der
Pflege. Insbesondere Bestellung und fachgerechte Lagerung von Verbandsmitteln, Pflegemitteln, Heil- und Hilfsmitteln
- Überprüfung von eingegangenen Lieferungen
- Überprüfung der Lagerbestände
- Mitwirkung bei der Betriebsführung
- Budgetplanung und Kontrolle für den
Geschäftsbereich des Pflegedienstes
- Überprüfen von Arbeits-, Dienst-, Urlaubs- und
Vertretungsplänen für das Pflegepersonal
- Bearbeitung der Abrechnungsbögen für die
Zeitzuschläge aller Pflegemitarbeiter/innen unter Beachtung der jeweiligen
Bestimmungen
- Abrechnung von Dienstplänen
- Erstellung und Aktualisierung von Überstundenlisten
- Sicherstellung der Inspektion und Wartung der
Dienstwagen. Kontrolle der Fahrtenbücher
- Feststellung von Mängeln und Schäden. Kontrolle einer frist- und ordnungsgemäßen
Reparatur
- Mitplanung bei Neu- und Umbauten, Renovierungen
sowie bei Neuanschaffungen
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen
Die Pflegedienstleitung soll zu folgenden Personen und
Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung
aufrechterhalten:
- zur Geschäftsführung
- zu den Patienten
- zu der Qualitätsbeauftragten
- zu den Pflegefachkräften
- zu den Pflegehilfskräften
- zu der Verwaltung
- zu den Praktikanten
- zu Fachverbänden
- zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
- zu den Ausbildungsstätten der Schüler und
Praktikanten
- zu den lokalen Medien
- zu den Seelsorgern
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zu externen Therapeuten
- zu den externen Stellen (z. B. Sozialstationen,
Pflegekassen, Krankenhäuser, Sozialamt, Krankenkasse)
- zu den Fremdfirmen (Reinigung, Essenslieferant)
- zu den Apotheken
- zu den Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe
stehenden Personen
- zu den Stellen der Weiterbildung für das
Pflegepersonal
- zu den Interessenvertretungen
Klausel
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter
Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der
Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den
Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur
Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch
die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuchs.
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