Pflegefachkraft Schwerpunkt Gerontopsychiatrie
Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle:
Pflegefachkraft Schwerpunkt Gerontopsychiatrie
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Verbesserung oder Erhaltung der
kognitiven Fähigkeiten unserer Bewohner
- Wiedergewinnung oder Erhaltung der
Selbständigkeit und Selbstversorgungsfähigkeit
- Vermeidung unnötiger Psychopharmaka
- Minimierung der Gefährdung durch
gewalttätige Bewohner
- Sicherung der Alltagskompetenz
unserer Bewohner
- Abgrenzung unterschiedlicher
gerontopsychiatrischer Krankheitsbilder
- körperliche und geistige Aktivierung
- Verringerung der Pflegebedürftigkeit
- Vermeidung von Hospitalisierung
- Verbesserung der allgemeinen
Lebensqualität
- Schaffung eines maximalen Schutzes
für den Bewohner,
ohne ihm unnötig viele Freiheiten zu beschneiden
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
/ dem Kranken die Sicherheit geben,
dass er bis zu seinem Tod ein wichtiger Teil der
Gesellschaft ist
- Anpassung der Pflege an den
jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des
Heimbewohners
- Entwicklung und Sicherung der
Qualität / Beachtung der Qualitätspolitik und
des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
- aktive Förderung des guten
Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit
Betriebsmitteln
- Anleitung und Überprüfung von
Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und
Praktikanten
- Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch
dokumentierten internen Regelungen
fachliche
Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter
Abschluss
- Die Pflegekraft muss
die grundlegenden Gehirnfunktionen und deren altersbedingten
Veränderungen kennen. Etwa: Aufbau des Gehirns, das
veränderte Körperbewusstsein bei Bewohnern mit
gerontopsychiatrischen Krankheiten, veränderte
Bewusstseinszustände, anfallsartige Störungen, Funktion des
Gedächtnisses usw.
- Ursachen,
Verlaufsformen und Unterscheidung der gerontopsychiatrischen
Erkrankungen
- Die Pflegekraft muss
die Möglichkeiten medizinischer Diagnostik und die
Auswirkung der Befunde auf die Pflege kennen. Etwa:
Laboruntersuchungen, Elektroenzephalogramm (EEG),
Kernspintomografie usw.
- Weiterbildung zur gerontopsychiatrischen
Fachpflegekraft
- besondere Fachkenntnisse zu den
Krankheitsbildern
- Epilepsie
- Autismus
- Morbus Parkinson
- Apoplexie
- Demenz in Folge der Unterfunktion der
Schilddrüse
- vaskuläre Demenz
- Erkrankungen aus dem schizophrenen
Formkreis
- Demenz / Alzheimer Typ
- Depressionen (endogene Depressionen /
Involutionsdepressionen / psychogene Depressionen /
somatogene Depressionen )
- neurotische Störungen (etwa Angst-
und Zwangshandlungen)
- Alkoholabhängigkeit /
Korsakow-Syndrom
- Medikamentenabhängigkeit
- zuizidales Risiko
- Aphasie
- Apathie
- apallisches Syndrom
- Multiple Sklerose (MS)
- Aggressionen / Gewalttätigkeit
- Essstörungen
- Verwahrlosung (Vermüllungssyndrom)
- Schmerzen körperlichen aber auch
seelischen Ursprungs
- Schlafstörungen
- Realitätsverkennungen
verschiedener Ausprägung
- Zusätzlich theoretische Kenntnisse
und Praxiserfahrung zu folgenden Bereichen:
- Dementia Care Mapping, insbesondere Erfahrung als "Mapper"
- Diagnosesystems "ICD-10"
- "Mini-Mental-Status Test"
- Musiktherapie
- Tanztherapie
- Aromatherapie
- umfangreiche Kenntnisse über die
Funktionsweise und Krankheiten des menschlichen Gehirns
- basale Stimulation©
- Nutzung von Snoezelen©-Räumen
- 10-Minuten-Aktivierung
- Milieutherapie
- Erinnerungspflege
- Validation©
- Realitätsorientierungstraining (ROT)
- Pflege nach z.B. "E. Böhm"
(Pflegekonzept für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen)
- Pflege und Aktivierung nach dem
Bobath©konzept
- logopädische Behandlungsmethoden
- Kunsttherapie
- Körpertherapie
- Gesprächstherapie
nach Rogers
- biographiegestützte Betreuung
Kenntnisse über
Psychopharmaka
Die Pflegekraft muss die
Wirkungsweise und die Risiken folgender Medikamentengruppen
genau abschätzen können:
- Anticholinergika
- Antidepressiva
- Neuroleptika
- Tranquilizer
- Medikamente zur
Vorbeugung von phasischen und affektiven Krankheiten
weitere Fachkenntnisse:
- Anwendung des "Dementia
Care Mapping (DCM)"
- Aufbau eines auf die
gerontopsychiatrische Pflege spezialisierten Wohnbereiches
- Ethische Probleme bei der Pflege und
Betreuung alter Menschen
- Betreuungsrechtliche Sachverhalte
- Bewohner- und Patientenverfügungen
- Rechtsfragen im Umgang mit
Alzheimer-Patienten
persönliche
Grundfähigkeiten:
- besondere menschliche
Ruhe und Besonnenheit im Umgang mit verwirrten und
aggressiven Bewohnern
- Verhaltenssicherheit
in psychiatrischen Notfällen
- Fähigkeit, fremdes
Leid und eigenen Frust aushalten zu können. Insbesondere
Einhaltung einer angemessenen Nähe zum psychisch Kranken bei
gleichzeitiger Rollendistanz
- gute
Beobachtungsgabe, um die gerontopsychiatrischen
Krankheitsbilder klar voneinander abzugrenzen
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- Fähigkeit und Interesse
nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern
fachpraktisches Wissen zu vermitteln
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Hauswirtschaftsleitung
- Wohnbereichsleitungen (auch anderer
Wohnbereiche)
- Praxismentoren im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenfelds
- Schichtführung
- behandelnde Ärzte der
Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- Krankenschwestern/-pflegern
- Kinderkrankenschwestern/-pflegern
- hauswirtschaftliche Fachkräfte
- Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
- anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und
Kompetenzen
Bewohnerbezogene
Aufgaben:
- Durchführung der Körperpflege bzw.
Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der
aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach
den geltenden Pflegestandards
- Durchführung der Körperpflege nach
Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
- Intimtoilette und
Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
- Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-,
Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Körperhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und
Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Verantwortlichkeit für die Erstellung
des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen
Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem
bzw. therapeutischem Team
(Die Verantwortung für den
Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine
Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte
zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber
letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die
Verantwortung.) - Durchführung und Teilnahme an
Pflegevisiten
(Hier müssen Sie wieder individuell
festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich
durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die
Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die
jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die
Pflegevisite durch.) - Sorgfältige und gewissenhafte Führung
der Pflegedokumentation
- Mitarbeit bei der Erstellung von
Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur
Bestimmung der Pflegestufe
(Die zwei folgenden Punkte sollten mit
aufgeführt werden, da in Zeiten von Krankheit und Urlaub diese
Situation auftreten kann:)
- ggf. Übernahme des Nachtdienstes
- ggf. Übernahme der Schichtleitung
spezielle Pflege
gerontopsychiatrisch veränderter Bewohner
- Wahl der für jedes Krankheitsbild
passenden Therapie
- Beobachtung und Analyse des Bewohners
unter Verwendung des "Dementia Care Mapping"
- Erstellung einer fundierten
Pflegeanamnese
- Korrekte Bestimmung der
Pflegeprobleme und Ressourcen
- Benennung der Pflegeziele und
Maßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung der
Wirksamkeit der Pflegemaßnahmen
- Mitarbeit bei der Erstellung von
Standards speziell für gerontopsychiatrisch veränderte
Bewohner
- Prüfung der Bewusstseinslage des
Bewohners mittels "Mini-Mental-Status Test"
- Einschätzung der Alkoholabhängigkeit
(etwa mittels des Fragebogens nach Prof. E.M. Jellinek) und
der Medikamentenabhängigkeit
- Erkennung von Depressionen und
Einleitung von entsprechende Maßnahmen
- Bestimmung des Selbstmordrisikos und
Einleitung entsprechender Maßnahmen
- Beratung der Heimleitung bei
Baumaßnahmen, die die Pflege von gerontopsychiatrisch
veränderten Bewohnern erleichtert. Etwa gute Beleuchtung,
Vermeidung von hallender Akustik, Anbringen von
Orientierungshilfen usw.
- Unterstützung der Ärzte bei der Suche
nach Ursachen für die gerontopsychiatrische Veränderung
(Unterversorgung des Gehirns, Reizüberflutung,
Reizunterversorgung)
- Sicherung eines guten Kontaktes zu
lokalen psychiatrischen Einrichtungen und Psychotherapeuten
- Regelmäßige Bestimmung des Risikos
durch ggf. gewaltbereite Bewohner.
- Bestimmung des Zeitpunktes, an dem
eine sinnvolle Pflege im Pflegeheim nicht mehr möglich ist,
und eine Verlegung in psychiatrischen Einrichtungen
notwendig wird.
- Schulung der weiteren Mitarbeiter zu
zentralen Themen der gerontopsychiatrischen Pflege
- Eigenständige Beschaffung aktueller
Literatur zur gerontopsychiatrischen Pflege
- Regelmäßige Kontrolle, ob eine
Überversorgung mit Psychopharmaka gegeben ist; ggf.
Rücksprache mit den behandelnden Arzt.
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller
Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger
Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln
wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung
von Bettgestell und Bettausstattung
- Verwendung zweckmäßiger
Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard
Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe bei dem Aufstehen und
Zubettgehen der Heimbewohner/innen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen,
auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
- Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl
umsetzen.
- Heimbewohner/innen zur Toilette
begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität, auch in Form
von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf.
in Zusammenarbeit mit Therapeuten
- Hilfe bei der Mobilität unter dem
Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
- Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und
verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von
Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Durchführen
physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung,
feuchte Packungen und Inhalationen.
- Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung
(Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
- Katheterisierung der Harnblase (auch
Legen von Verweilkathetern)
(Wird in einigen Einrichtungen
überhaupt nicht mehr von Pflegefachkräften durchgeführt.) - Vorbereiten und Durchführen von
Einläufen und Klistieren
- Durchführen prophylaktischer
Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-,
Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur,
Blutdruck, Gewicht etc.
- Durchführung von passiven
Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von
Krankengymnasten
Speisenversorgung:
- Ermittlung der Speisenwünsche der
Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden
diätetischen Vorschriften.
- Verteilung und Überprüfung der
Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
- Verteilung des Essens auf die
Bewohnerzimmer.
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen
auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum
selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der
Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken
bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Sondenkost zubereiten und
verabreichen.
- Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten
(Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Pflege und Betreuung Sterbender und
Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen,
des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der
Angehörigen
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und Erfassung des
Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten
des Allgemeinbefindens, der Ak
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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