das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

© pqsg 2008

Stellenbeschreibung für eine Pflegefachkraft in Altenpflegeeinrichtungen

 
Auf rund sechs DIN-A4-Seiten bildet dieser Textvorschlag das komplexe Aufgabengebiet einer Pflegefachkraft ab. Da alle Arbeitsbereiche detailliert beschrieben werden, können Sie die Stellenbeschreibung mit relativ geringem Aufwand übernehmen und anpassen.
 
 

Stellenbeschreibung für eine Pflegefachkraft in Altenpflegeeinrichtungen

Bezeichnung der Einrichtung

Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft
Arbeitsbereich: Pflegebereich
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners
  • Förderung der Lebenszufriedenheit
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen

fachliche Qualifikation:

  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

(Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)

  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Wohnbereichsleitungen (auch anderer Wohnbereiche)
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • Schichtführung
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

gleichgestellt:

  • Krankenschwestern/-pflegern
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte
  • Verwaltungsangestellte

weisungsbefugt:

  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende

wird vertreten von:

  • anderen Pflegefachkräften

Aufgaben und Kompetenzen

Bewohnerbezogene Aufgaben:

  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung der Pflegeplanung und Verantwortlichkeit für den gesamten Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team
    (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
  • Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten
    (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die Pflegevisite durch.)
  • Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe

(Die zwei folgenden Punkte sollten mit aufgeführt werden, da in Zeiten von Krankheit und Urlaub diese Situation auftreten kann:)

  • ggf. Übernahme des Nachtdienstes
  • ggf. Übernahme der Schichtleitung

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten
  • Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes.

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

  • Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
  • Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
  • Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
    (Wird in einigen Einrichtungen überhaupt nicht mehr von Pflegefachkräften durchgeführt.)
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
  • Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten

Speisenversorgung:

  • Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
  • Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer.
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
  • Sondenkost zubereiten und verabreichen.
  • Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen

Aufgaben der psychosozialen Betreuung:

  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
  • Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Ang

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Stellenbeschreibung; Pflegefachkraft
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.