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Stellenbeschreibung für eine Fachkraft in der Verwaltung (stationär)

 
Auch wenn Sie häufig einfach "Bürokauffrau" genannt werden, so sind die Verwaltungsangestellten in Pflegeheimen doch längst richtige Spezialisten. Wer im Dickicht der Kostenträger und Lohnabrechnungen den Überblick behalten will, braucht mehrere Jahre Berufserfahrung.
 
 

Anmerkung: Das Berufsbild einer Fachkraft in der Verwaltung variiert deutlich von Einrichtung zu Einrichtung. Während in kleinen Einrichtungen eher Allround-Kräfte arbeiten, findet sich in größeren Firmen ein höheres Maß an Spezialisierung. Ggf. muss dieser Textvorschlag also inhaltlich angepasst werden.

Stellenbeschreibung für eine Fachkraft in der Verwaltung (stationär)

Bezeichnung der Einrichtung

Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt


Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Fachkraft in der Verwaltung
Arbeitsbereich: Verwaltung
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Sicherstellung eines modernen Rechnungswesens mit Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Statistiken sowie mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben
  • Erledigung von Steuer- und Versicherungsfragen
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Unterstützung der Heimleitung
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Leitbildes der Pflegeeinrichtung. Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensphilosophie

fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung/ Bank- oder Verwaltungslehre
  • mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Verwaltung einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen und Interesse an ihrer Biografie
  • flexible, eigenständige und kreative Arbeit
  • Kommunikationsfreude und empathische Fähigkeiten
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung

gleichgestellt:

  • anderen Fachkräften in der Verwaltung

weisungsbefugt:

  • Praktikanten
  • Zivildienstleistende

wird vertreten von:

  • anderen Fachkräften in der Verwaltung

Aufgaben und Kompetenzen:

Verwaltungs- und Organisationsaufgaben:

  • Telefondienst
  • Akten anlegen und führen
  • Erledigung des Schriftverkehrs
  • Vorbereitung von Sitzungen
  • Anfertigung von Protokollen, Berichten und Aufstellungen
  • Bearbeitung von Posteingang und Postausgang
  • Sichtung und Auswertung von Fachinformationen, unter anderem Rechtsvorschriften, ggf. kleinere Recherchen durchführen

Haushalts- und Rechnungswesen

  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erstellung der Bilanz
  • Führung der Bestandskonten
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der Investitions- und Instandhaltungsplanung
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen
  • Führung von Haushaltsüberwachungslisten
  • Erstellung von Statistiken (Belegung, Pflegestufenverteilung, Personalausfall usw.)
  • Pflege der Stammdaten
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs (bar und bargeldlos)
  • Vorbereitung aller Dokumente für die abschließende Bearbeitung durch das zuständige Rechnungsamt
  • Abrechnung der Leistungen mit Kostenträgern und Patienten / Bewohnern
  • Bearbeitung von Mahnungen sowie Stundungs-, Niederschlagungs- und Erlassanträgen
  • Buchung der eingehenden Spenden
  • Erstellung der Spendenbescheinigungen
  • Erstellung der Dankesbriefe an Spender
  • Lager und Bestandsverwaltung

Personalverwaltung

  • Führung der Personalakten
  • Bearbeitung von Arbeits- und Fehlzeiten
  • Berechnung der Dienst-, Versorgungsbezüge, Vergütungen und Löhne unter Beachtung geltender Gesetze und Vorschriften
  • Abrechnung von Dienstreisen und Außendiensttätigkeiten
  • Mithilfe bei der Personalverwaltung (z.B. bei Koordinationsaufgaben wie Einsatz- oder Urlaubsplanung)
  • Mithilfe bei der Koordination und Organisation von Aus- und Weiterbildung
  • Bearbeitung von Bewerbungen, Einstellungen und Kündigungen

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Fachkraft in der Verwaltung soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Stationshilfen
  • zu dem Servicepersonal
  • zu den Praktikanten
  • zu den Bewohnern
  • zu den Apotheken
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen
  • zu den Hausärzten
  • zu den Seelsorgern
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
  • zu den Ergotherapeuten und Krankengymnasten

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementbuches.

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Stellenbeschreibung; Verwaltung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.