Ein zentraler Grundsatz unseres
Pflegeleitbildes ist es, dass wir alle Bewohnerinnen und
Bewohner fördern, ihre Angelegenheiten im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten weitgehend eigenständig zu
erledigen; dazu gehört auch die Verwahrung und
Verwaltung von Geldbeträgen, die im Haus zur Bestreitung
von entsprechenden Ausgaben vorgehalten werden
(Praxisgebühren, Arzneimittelzuzahlungen, sonstige
Ausgaben wie Frisör etc.).
Ein Teil unserer Bewohnerinnen und Bewohner ist, aus
welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage,
Geldangelegenheiten selbst zu erledigen. Aus diesem
Grund wird dem Personal von den Bewohnern selbst, aber
auch von Angehörigen und Betreuern, Bargeld zur
treuhänderischen Verwahrung und Verwaltung überlassen.
Es ist erforderlich, dass diese
von uns im Rahmen der sozialen Betreuung übernommene
Aufgabe einheitlich nach vorgegebenen Regeln erfolgt.
Wir entsprechen mit dieser Dienstanweisung nicht nur
eigenen Grundsätzen, sondern auch den Vorgaben, die sich
aus den diesbezüglichen Bestimmungen des Buchführungs-
und Haushaltsrechts ergeben.
Die Regelungen im Einzelnen:
- Auch wenn es aus
Sicherheitsgründen sinnvoll erscheint, die zur
Verwahrung und Verwaltung überlassenen Geldbeträge
zentral von einer Stelle (z.B. Heimleiter) aus
abzuwickeln, wird aus Gründen der Praktikabilität
diese Aufgabe den jeweiligen Wohnbereichen
zugewiesen.
- Die Verantwortung für eine
sichere Verwahrung und ordnungsgemäße Verwaltung der
Mittel liegt bei der jeweiligen Wohnbereichsleitung,
bei Abwesenheit ist deren Vertretung zuständig.
- Die Benennung der für die
Verwahrgeld-Verwaltung zuständigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erfolgt ebenfalls durch die
jeweilige Wohnbereichsleitung und ist der Verwaltung
mitzuteilen.
- Es ist darauf zu achten, dass
die vorgehaltenen Beträge eine den Erfordernissen
entsprechende Höhe nicht überschreiten; es sollte
jeweils maximal der Erfahrungswert verwaltet werden,
der für den Zeitraum eines Monats erforderlich
erscheint.
- Für jeden Bewohner, dessen
Bargeld verwahrt wird, ist eine eigene Einnahmen-
und Ausgabenliste zu führen, in welcher der Name und
Vorname des Bewohners, der jeweilige
"Kassenbestand", der Tag und die Höhe von
Einzahlungen sowie der Name des Einzahlenden
festzuhalten sind. Ferner ist jede Ausgabe zu
dokumentieren (Höhe des Betrages, Verwendungszweck,
Empfänger). Der Bestand ist zu aktualisieren.
- Jede Eintragung einer
"Kassenbewegung", also alle Einnahmen und Ausgaben,
sind mit dem Handzeichen des jeweiligen
Mitarbeiters, bei Einzahlungen zusätzlich mit dem
des Einzahlenden, zu versehen.
- Alle Belege wie Kassenzettel,
Quittungen etc. sind zu sammeln und der jeweiligen
Liste beizufügen.
- Die vorhandenen Mittel sind
unter sicherem Verschluss zu halten.
- Es ist sicher zu stellen,
dass nicht mehr Personen als unbedingt erforderlich
Zugriff auf diese Verwahrgelder haben.
- Die Verwahrlisten sind zum
Monatsende abzuschließen und in Kopie der Verwaltung
(Frau XY) bis spätestens 05. des Folgemonats zur
Verbuchung zu übermitteln.
- Die erforderlichen Kontrollen
erfolgen durch die örtliche Rechnungsprüfung und die
Verwaltung des Eigenbetriebes (je nach eigenen
Gegebenheiten abändern).
- Eine zentrale Verwaltung der
Verwahrgelder im Bereich der Kasse (Heimeiter) muss
auf Grund der Rechnungsprüfungshinweise vorbehalten
bleiben.
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