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Dienstanweisung "Speisen und Lebensmittel"

 
Manch Banane oder Jogurt, die Pflegeheimbewohner beim Mittagessen verschmähten, landen am Abend auf dem Esstisch von Pflegekräften. Was auf den ersten Blick nichts Verwerfliches ist, wird vom Gesundheitsamt nicht gerne gesehen. Eine kleine Dienstanweisung sorgt für Klarheit.
 

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Dienstanweisung "Speisen und Lebensmittel"

  • Alle Lebensmittel und Speisen, die für die Bewohner vorgesehen sind und für den Speisesaal und die Wohnbereiche vorbereitet werden, sind ausschließlich für die Bewohner gedacht.
  • Lebensmittel und Speisen, die den Bewohnern angeboten und von diesen nicht verzehrt worden sind, sind Restmüll und müssen vernichtet werden.
  • Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, zurückgekommene Lebensmittel und Speisen aus der Küche persönlich zu verwenden oder für den privaten Gebrauch mit nach Hause zu nehmen.
  • Verpackte Lebensmittel, die an den Bewohner ausgegeben worden sind, müssen ebenfalls bei der Rückgabe vernichtet werden.
  • Private Lebensmittelvorräte dürfen nicht in den Vorratsräumen oder Kühl- und Gefriereinrichtungen der Einrichtung gelagert werden. Zu nutzen sind dazu ausschließlich die Kühlschränke, die für das Personal vorgesehen sind.
 

 

Ort, Datum, Unterschrift des Mitarbeiters

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dienstanweisung; Lebensmittel; Hygiene; Essensrest; Nahrung; Speisen
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.