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Version 2.05 - 2017

Standard "internes Meldewesen bei Infektionskrankheiten"

 
Durch eine gut funktionierende Informationskette können selbst hochinfektiöse Krankheiten wie Noro oder Krätze eingedämmt werden. Wir zeigen Ihnen, wie ein internes Meldewesen organisiert sein muss.
 
So übernehmen Sie eine Textvorlage in Ihre Textverarbeitung
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  • Fahren Sie mit dem Mauszeiger in den weißen, freien Bereich etwas unterhalb des Tabellenendes.
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  • Fahren Sie mit dem Mauszeiger irgendwo auf den blau markierten Textbereich.
  • Drücken Sie die rechte Maustaste.
  • Es öffnet sich ein Menü. Wählen Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Kopieren". Das Fenster schließt sich nun.
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  • Die Textvorlage befindet sich nun in Ihrer Textverarbeitung und kann hier weiter bearbeitet werden.

Für alle Computereinsteiger haben wir eine umfangreich bebilderte Seite erstellt, auf der jeder Schritt noch ausführlicher erklärt wird. Es ist ganz einfach! Klicken Sie hier.

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
 

Standard "internes Meldewesen bei Infektionskrankheiten"
Definition:
  • Innerhalb einer Pflegeeinrichtung können sich Infektionskrankheiten schnell ausbreiten, da viele Bewohner aufgrund ihres geschwächten Allgemeinzustands besonders anfällig für Keimübertragungen sind. Es ist daher wichtig, dass Informationen über vermutete oder tatsächliche Infektionen zeitnah an eine zentrale Stelle in unserem Haus übermittelt werden.
  • In unserem Pflegeheim ist dieses der Hygienebeauftragte. Zu dessen Aufgaben zählt es, Informationen über alle in unserem Haus auftretenden Infektionen zu sammeln, zu bewerten und weiterzuleiten. Er muss insbesondere abschätzen, ob zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung notwendig sind.
  • Zu diesem Zweck haben wir ein internes Meldewesen installiert. Wenn Pflegekräfte eine Infektion bemerken oder vermuten, füllen diese das Formular "Meldung von Infektionen an den Hygienebeauftragten" aus und leiten den Bogen sofort weiter. Erfasst werden dabei alle Infektionen, die über eine unkomplizierte Erkältung hinausgehen.
  • Das Ausfüllen des Bogens erfolgt parallel zu den Eintragungen in der Pflegedokumentation.

Hinweise:
  • Auch wenn es dafür in einem Alten- und Pflegeheim keine gesetzliche Verpflichtung gibt: Es ist empfehlenswert, einen Mitarbeiter zum Hygienebeauftragten ausbilden zu lassen, da dieser Bereich in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Man denke nur an die Rückkehr der Tuberkulose und an die Zunahme von multiresistenten Keimen. Alternativ zur Ernennung eines Hygienebeauftragten ist es in größeren Einrichtungen auch möglich, eine Hygienekommission zu gründen. Diese kann sich aus den Leitungskräften der verschiedenen Funktionsbereiche zusammensetzen, also Pflege, Hauswirtschaft und Haustechnik.
  • Viele Pflegedokumentationen auf PC-Basis informieren die Hygienebeauftragte automatisch, wenn eine Pflegekraft eine Infektion bemerkt und diese Beobachtung im System einträgt.
  • In kleinen Einrichtungen kann auf einen solchen Standard ggf. verzichtet werden. Die Notwendigkeit steigt mit der Anzahl der Wohnbereiche und der beschäftigten Pflegekräfte. Je größer und komplexer eine Organisation ist, umso wichtiger ist es, dass Informationen über Infektionen zentral gesammelt werden.
  • Das interne Meldewesen ersetzt nicht die im Infektionsschutzgesetz verankerten Meldepflichten.
Grundsätze:
  • Die Meldung über eine Infektion erfolgt bereits dann, wenn lediglich hinreichende Verdachtsmomente vorliegen. Die Pflegekraft wartet mit der Meldung nicht, bis ein vollständiges Symptombild vorliegt oder bis die Infektion vom Arzt nachgewiesen ist.
  • Wir beachten die Vorgaben, die sich aus dem Datenschutz ergeben.
Ziele:
  • Der Hygienebeauftragte sowie die Pflegedienstleitung erfahren zeitnah von einer im Haus auftretenden Infektion. Wir treffen zeitnah die notwendigen Schutzmaßnahmen und verhindern eine Ausbreitung der Erreger.
  • Alle an der Pflege und Versorgung beteiligten Mitarbeiter sind über die Infektion und die daraus resultierenden Risiken informiert.
  • Eine Keimübertragung auf Mitarbeiter, Mitbewohner, Besucher und auf externe Partner wird vermieden.
  • Die Belange des Datenschutzes bleiben gewahrt.
Vorbereitung:
  • Wir benennen einen Hygienebeauftragten und einen Stellvertreter.
  • Alle Mitarbeiter werden im Rahmen der Einarbeitung über unser internes Meldewesen informiert.
  • Wir informieren auch externe Partner und bitten diese, sich am Meldesystem zu beteiligen, wenn sie eine Infektion bemerken. Dazu zählen etwa Physiotherapeuten und Ergotherapeuten.
  • Wir stellen sicher, dass externe Dienstleister in die Meldekette integriert sind. Es ist wichtig, dass z. B. die Objektleitung der externen Gebäudereinigung die Informationen an die Reinigungskräfte weitergibt und die Mitarbeiter über die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen instruiert.
  • Der Qualitätszirkel stellt sicher, dass die Pflegestandards des Qualitätsmanagementhandbuchs die Vorgaben des Meldewesens berücksichtigen. Insbesondere in die Standards zur Handhabung von Infektionen (Skabies, Noro, Tuberkulose, Hepatitis A usw.) sollte die Meldepflicht aufgenommen werden.
Durchführung:
  • Der Mitarbeiter, der als erstes Kenntnis über eine potenzielle oder tatsächliche Infektionskrankheit beim Bewohner erhält, informiert sofort die zuständige Bezugspflegekraft. Ist diese nicht erreichbar, wird die stellvertretende Bezugspflegekraft kontaktiert; alternativ dazu die Wohnbereichsleitung.
  • Die Bezugspflegekraft füllt umgehend den Meldebogen aus und reicht diesen an den Hygienebeauftragten oder an den stellvertretenden Hygienebeauftragten weiter.
  • Der Hygienebeauftragte dokumentiert auf dem Meldebogen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind und verteilt den Bogen weiter an die einzelnen Funktionsbereiche.
  • Der Hygienebeauftragte informiert unter Beachtung des Datenschutzes folgende Personen:
    • die Pflegedienstleitung
    • den Hausarzt (falls dieser noch keine Kenntnis über die Erkrankung hat)
    • die Hauswirtschaftsleitung
    • die Haustechnik
    • ggf. Angehörige und Betreuer
    • weitere Dritte, die Kontakt zum Bewohner haben, wie etwa Fußpfleger, Friseur und Therapeuten.
  • Der Hygienebeauftragte prüft, ob die Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden muss. In diesem Fall setzt er umgehend die Heimleitung in Kenntnis. Die Heimleitung hat dann wiederum 24 Stunden Zeit, um das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
  • Die Pflegedienstleitung, die Hauswirtschaftsleitung sowie die Haustechnik sind zuständig für die Information der unterstellten Mitarbeiter und deren Unterweisung in evtl. Schutzmaßnahmen. Sie werden dabei vom Hygienebeauftragten unterstützt und fachlich beraten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen keinen bedrohlichen Krankheitserregern ausgesetzt werden.
  • Falls notwendig wird an der Zimmertür des Bewohners ein Schild platziert, das etwaige Besucher auffordert, sich vor dem Eintreten bei der Stationsleitung zu melden. (Hinweis: Für die Schrift des Hinweisschilds können verschiedene Farben gewählt werden, um Mitarbeiter diskret auf den Erregertyp aufmerksam zu machen. Bei Noro kann also etwa eine grüne Schrift verwendet werden, bei Influenza eine blaue Schrift usw. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitarbeiter über diese Farbcodierung informiert sind.)
Nachbereitung:
  • Wir kontrollieren regelmäßig die Effektivität des Meldesystems. Wenn es zu Störungen des Informationsflusses gekommen ist, prüfen der Hygienebeauftragte und die betroffenen Mitarbeiter der Führungsebene etwaige organisatorische Änderungen.
Dokumente:
  • "Meldung von Infektionen an den Hygienebeauftragten"
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Mitarbeiter
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Meldewesen; Infektionskrankheiten; Hygiene; Hygienebeauftragter
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