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Version 2.12b

Stellenbeschreibung für Hygienebeauftragte

 
Über Langeweile können sich die meisten Hygienebeauftragten sicher nicht beklagen; dafür sorgen allein schon MRSA, Noro und Salmonellose. Ebenso stressig ist der Versuch, das eigene Pflegeteam für die Problematik zu sensibilisieren. Wer gewohnte Abläufe ändern will, macht sich damit nicht immer nur Freunde.
 
 

Stellenbeschreibung für Hygienebeauftragte

Bezeichnung der Einrichtung

Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Hygienebeauftragte
Arbeitsbereich: gesamte Einrichtung
Arbeitszeit: Teilzeit
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele

  • Sicherstellung und Durchsetzung der Hygienestandards in allen relevanten Bereichen der Einrichtung
  • Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention
  • Motivation, Schulung und Anleitung der Mitarbeiter im Bereich der Hygiene
  • Schaffung und Sicherstellung optimaler Arbeitsbedingungen unter hygienischen Gesichtspunkten
  • Erstellen, fortentwickeln und vorgeben von Konzepten, Standards und Methoden der Hygiene
  • Sichern einer optimalen und wirtschaftlichen Betriebsführung unter dem Gesichtspunkt der Hygiene

fachliche Qualifikation

  • Berufsabschluss als Altenpfleger/-in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • mindestens dreijährige Berufsausübung in einer Pflegeeinrichtung
  • Weiterbildung zum Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen, Dauer 240 Unterrichtsstunden, 160 Unterrichtsstunden praktische Weiterbildung
  • Fachkenntnisse in den Bereichen
    • Prionenerkrankungen
    • Virologie
    • Bakteriologie
    • Parasitologie
    • Mykologie
    • Epidemiologie
    • nosokomiale Infektionen
    • Antibiotikatherapie und Resistenzentstehung
    • physiologische Fauna
    • Desinfektion
    • Sterilisation
    • Schädlingsbekämpfung
    • Hausreinigung, Bettenhygiene, Wäschehygiene
    • Hygienemaßnahmen im Bereich der Ver- und Entsorgung
    • Wasser- und Lebensmittelmikrobiologie
    • Gewinnung und Versand von Untersuchungsmaterial
    • Befundauswertung sowie Infektionserfassung
    • mikrobiologische Diagnostik
    • Isolierungsmaßnahmen
    • Grundlagen Betriebswirtschaft
    • Controlling, Kosten-Nutzen-Analyse
    • Arbeits-/Berufs-/Bereichs- und Schutzkleidung
    • Tierhaltung
    • Sozialhygiene, Sozialmedizin
    • Grundkenntnisse zur strukturellen Organisation
    • bereichsspezifische, funktionelle sowie bauliche Anforderungen
    • Raumlufttechnik
    • Wasseraufbereitung
    • Aufbereitung von Medizinprodukten
    • Anforderungen an Sterilisations- und Desinfektionsgeräte
    • Datenerfassung und Datenverarbeitung
  • Kenntnis der wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere
    • Sozialgesetzbuch
    • Infektionsschutzgesetz, insbesondere Meldepflichten bei Infektionen gemäß Infektionsschutzgesetz
    • Richtlinien des Robert-Koch-Institutes
    • Unfallverhütungsvorschriften
    • Medizinprodukterecht
    • Lebensmittelrecht
    • Gefahr- und Biostoffverordnung
    • Hygieneverordnungen, Richtlinien und Empfehlungen der Bundesländer

persönliche Grundfähigkeiten

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation mit Bewohnern, deren Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten.
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle

  • unmittelbar vorgesetzte Dienststelle: Geschäftsleitung und Heimleitung
  • nachgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: alle im Pflege-, Therapie- und Hauswirtschaftsbereich tätigen Mitarbeiter/innen hinsichtlich der Hygienefragen
  • weisungsbefugt: allen oben genannten Bereichen

(Anmerkung: Die tatsächlichen Befugnisse eines Hygienebeauftragten können von Einrichtung zu Einrichtung schwanken.)

Aufgaben und Kompetenzen

Kontrolle der Hygiene

  • regelmäßige Kontrollrundgänge durch die gesamte Einrichtung. Insbesondere:
    • Umgang mit Arbeitsmitteln (Verbandswagen, Lagerungshilfen, Pflegeutensilien, Inventar, Wäsche, Arzneimittel usw.)
    • Zustand der Bewohnerzimmer und der gemeinsam genutzten Räume (Sauberkeit der Zimmer, Zustand der Nasszellen und Bäder usw.)
    • Zustand von Funktionsräumen
    • hygienischer Status des Küchenbereiches
    • Überwachung von Desinfektionen, Sterilisationen insbesondere:
      • chemische Desinfektion
      • thermische Desinfektion
      • Händewaschen
      • Hautschutz und Hautpflege
      • Sterilisationsverfahren
      • Kontroll- und Prüfverfahren der Sterilisation
      • Bettenaufbereitung
    • Überwachung der Versorgung und Entsorgung
    • ggf. Mitarbeit bei der jährlichen Kontrolle nach der Trinkwasserverordnung (Legionellenprophylaxe)
    • Tierhaltung in der Einrichtung
  • Durchführung von Pflegevisiten mit dem Schwerpunkt Hygiene, insbesondere
    • Kontrolle der Händehygiene
    • angemessene Kleidung / Verzicht auf Schmuck
    • Infektionsschutz am Arbeitsplatz
    • Hygiene bei speziellen medizinisch-pflegerischen Maßnahmen
    • Aufbereitung von Medizinprodukten und Pflegeartikeln
    • Flächenreinigung und -desinfektion
    • Umgang mit Verstorbenen
  • Regelmäßige Visite bei Bewohnern, deren Zustand und Pflege ein besonderes Infektionsrisiko mit sich bringt. Beratung der jeweiligen Pflegekräfte. Themenschwerpunkte:
    • Injektion
    • Infusionstherapie
    • Beatmung
    • Inhalation
    • Befeuchtungssystem der Atemluft
    • Blasenkatheterisierung
    • Inhalation
    • Intubation und Tracheostomie
    • Tracheostomapflege
    • endotracheales Absaugen
    • Sondernahrung
    • Schwerstpflegebedürftigkeit
    • Abwehrschwäche
    • Verbandwechsel
    • Kontrolle der Leistung von externen Partnern, etwa
      • Reinigungskräfte
      • Wäschereinigung
      • Abfallentsorger
    • Teilnahme bei der Besichtigung der Einrichtung durch externe Kontrollinstanzen (Heimaufsicht, MDK, Gesundheitsamt usw.)
    • Wartung und Überprüfung haustechnischer Einrichtungen und Geräte in Zusammenarbeit mit dem Medizinproduktebeauftragten

Beratung und Weiterbildung

  • Ermittlung des Fortbildungsbedarfes der Mitarbeiter. Ständige eigene Fort- und Weiterbildung
  • Schulung der Pflegekräfte über die Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen, insbesondere Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Mithilfe bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Kontrolle des Lernfortschrittes
  • Vermittlung von Basiswissen für Praktikanten, Zivildienstleistende und 1-Euro-Kräfte
  • Erstellung von Schautafeln und Plakaten
  • Konzeption und Durchführung von internen Seminaren zum Thema Hygiene
  • Planung von externen Schulungen und Beurteilung, ob diese erfolgreich waren
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen für pflegende Angehörige
  • Teilnahme bei Fallbesprechungen
  • Optimierung des internen Meldewesens bei hygienischen Fragen
  • Sicherstellung und Kontrolle eines notwendigen Impfschutzes der Mitarbeiter
  • Schulung der Pflegekräfte zum richtigen Verhalten nach Kanülenstichverletzungen
  • Unverzügliche Unterrichtung der Pflegedienstleitung und der Heimleitung über relevante Infektionsfälle oder entsprechende Verdachtsmomente
  • Mitwirkung bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten der Einrichtung soweit diese die Hygiene betreffen
  • Mithilfe bei der Auswahl und beim Einkauf aller für die Hygiene notwendigen Produkte. Regelmäßige Information über neue Produkte und Bewertung des Preisleistungsverhältnisses. Dieses betrifft insbesondere Desinfektionsmittel, Einmalartikel, technische Geräte sowie Ver- und Entsorgungsverfahren.
  • Halbjährliche Erstellung eines Berichts für die Heimleitung. Auflistung von Verbesserungsvorschlägen und Beratung der Heimleitung bei deren Umsetzung
  • Erstellung einer Verbrauchsstatistik

Qualitätsmanagement

  • Formulierung aller für die Hygiene relevanten Dokumente in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Qualitätszirkel, insbesondere
    • Arbeitsanweisungen
    • Hygienerichtlinien
    • Hygienestandards
    • Hygienepläne
    • Desinfektionspläne
  • Begleitung bei der Umsetzung der Dokumente in die Praxis. Regelmäßige Kontrolle, ob diese Dokumente ergänzt oder verbessert werden müssen.
  • Planung eines Ausbruchsmanagements, also die Vorbereitung auf das Auftreten von potentiell bedrohlichen Infektionskrankheiten, insbesondere MRSA.
  • Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern der verschiedenen Funktionsbereiche bei der Sicherstellung der Hygiene in der Einrichtung
  • Sicherstellung, dass die Einrichtung ihren Meldepflichten gemäß § 6 Abs. (2) IfSG nachkommt
  • Einberufen von Arbeitsgruppen, sowie von bereichs- und prozessorientierten Projekten
  • Vorbereitung der Einrichtung auf eine Zertifizierung oder Rezertifizierung.
  • Erstellung von Statistiken zu Infektionen im Haus. Relevant dabei sind insbesondere die Häufigkeit, Art der Erkrankung, Erreger, Resistenzspektren usw. Der Hygienebeauftragte nimmt dafür Einsicht in die pflegerische und ggf. klinische Dokumentation. Er holt Informationen von den Ärzten und dem Pflegepersonal ein.
  • Ggf. beteiligt sich der Hygienebeauftragte an epidemiologischen Untersuchungen.
  • Vorbereitung der Sitzungen der Hygienekommission.

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen

Der Hygienebeauftragte soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • Zu der Heimleitung
  • Zu der Pflegedienstleitung
  • Zur Hauswirtschaftsleitung
  • Zu Mitarbeitern der Hauswirtschaft
  • Zu der Qualitätsbeauftragten
  • Zu den Pflegekräften
  • Zu den Pflegehilfskräften
  • Zu den Stationshilfen
  • Zu den Praktikanten
  • Zu den Bewohnern
  • Zum Heimbeirat
  • Zu den Fremdfirmen
  • Zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen
  • Zu den Seelsorgern
  • Zu den ehrenamtlichen Helfern
  • Zum haustechnischen Dienst
  • Zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie)
  • Zum Gesundheitsamt

Klausel

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Stellenbeschreibung; Infektion; Hygiene; Hygienebeauftragter; MRSA; Noro
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.