Stellenbeschreibung für Hygienebeauftragte
Bezeichnung der Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Hygienebeauftragte
Arbeitsbereich: gesamte Einrichtung
Arbeitszeit: Teilzeit
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele
- Sicherstellung und Durchsetzung der
Hygienestandards in allen relevanten Bereichen der
Einrichtung
- Mitwirkung bei der Einhaltung der
Regeln der Hygiene und Infektionsprävention
- Motivation, Schulung und Anleitung
der Mitarbeiter im Bereich der Hygiene
- Schaffung und Sicherstellung
optimaler Arbeitsbedingungen unter hygienischen
Gesichtspunkten
- Erstellen, fortentwickeln und
vorgeben von Konzepten, Standards und Methoden der Hygiene
- Sichern einer optimalen und
wirtschaftlichen Betriebsführung unter dem Gesichtspunkt der
Hygiene
fachliche Qualifikation
- Berufsabschluss als Altenpfleger/-in
oder Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Gesundheits-
und Kinderkrankenpfleger/-in
- mindestens dreijährige Berufsausübung
in einer Pflegeeinrichtung
- Weiterbildung zum Hygienebeauftragten
in Pflegeeinrichtungen, Dauer 240 Unterrichtsstunden, 160
Unterrichtsstunden praktische Weiterbildung
- Fachkenntnisse in den Bereichen
- Prionenerkrankungen
- Virologie
- Bakteriologie
- Parasitologie
- Mykologie
- Epidemiologie
- nosokomiale Infektionen
- Antibiotikatherapie und
Resistenzentstehung
- physiologische Fauna
- Desinfektion
- Sterilisation
- Schädlingsbekämpfung
- Hausreinigung, Bettenhygiene,
Wäschehygiene
- Hygienemaßnahmen im Bereich der
Ver- und Entsorgung
- Wasser- und
Lebensmittelmikrobiologie
- Gewinnung und Versand von
Untersuchungsmaterial
- Befundauswertung sowie
Infektionserfassung
- mikrobiologische Diagnostik
- Isolierungsmaßnahmen
- Grundlagen Betriebswirtschaft
- Controlling,
Kosten-Nutzen-Analyse
- Arbeits-/Berufs-/Bereichs- und
Schutzkleidung
- Tierhaltung
- Sozialhygiene, Sozialmedizin
- Grundkenntnisse zur strukturellen
Organisation
- bereichsspezifische, funktionelle
sowie bauliche Anforderungen
- Raumlufttechnik
- Wasseraufbereitung
- Aufbereitung von Medizinprodukten
- Anforderungen an Sterilisations-
und Desinfektionsgeräte
- Datenerfassung und
Datenverarbeitung
- Kenntnis der wichtigsten Gesetze,
Verordnungen und Richtlinien, insbesondere
- Sozialgesetzbuch
- Infektionsschutzgesetz,
insbesondere Meldepflichten bei Infektionen gemäß
Infektionsschutzgesetz
- Richtlinien des
Robert-Koch-Institutes
- Unfallverhütungsvorschriften
- Medizinprodukterecht
- Lebensmittelrecht
- Gefahr- und Biostoffverordnung
- Hygieneverordnungen, Richtlinien
und Empfehlungen der Bundesländer
persönliche Grundfähigkeiten
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Positive Einstellung zur Arbeit mit
pflegebedürftigen alten Menschen
- Fähigkeit und Bereitschaft zu
Kommunikation und Kooperation mit Bewohnern, deren
Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten.
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle
- unmittelbar vorgesetzte Dienststelle:
Geschäftsleitung und Heimleitung
- nachgeordnete Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen: alle im Pflege-, Therapie- und
Hauswirtschaftsbereich tätigen Mitarbeiter/innen
hinsichtlich der Hygienefragen
- weisungsbefugt: allen oben genannten
Bereichen
(Anmerkung: Die tatsächlichen
Befugnisse eines Hygienebeauftragten können von Einrichtung zu
Einrichtung schwanken.)
Aufgaben und Kompetenzen
Kontrolle der Hygiene
- regelmäßige Kontrollrundgänge durch
die gesamte Einrichtung. Insbesondere:
- Umgang mit Arbeitsmitteln
(Verbandswagen, Lagerungshilfen, Pflegeutensilien,
Inventar, Wäsche, Arzneimittel usw.)
- Zustand der Bewohnerzimmer und
der gemeinsam genutzten Räume (Sauberkeit der Zimmer,
Zustand der Nasszellen und Bäder usw.)
- Zustand von Funktionsräumen
- hygienischer Status des
Küchenbereiches
- Überwachung von Desinfektionen,
Sterilisationen insbesondere:
- chemische Desinfektion
- thermische Desinfektion
- Händewaschen
- Hautschutz und Hautpflege
- Sterilisationsverfahren
- Kontroll- und Prüfverfahren
der Sterilisation
- Bettenaufbereitung
- Überwachung der Versorgung und
Entsorgung
- ggf. Mitarbeit bei der jährlichen
Kontrolle nach der Trinkwasserverordnung (Legionellenprophylaxe)
- Tierhaltung in der Einrichtung
- Durchführung von Pflegevisiten mit
dem Schwerpunkt Hygiene, insbesondere
- Kontrolle der Händehygiene
- angemessene Kleidung / Verzicht
auf Schmuck
- Infektionsschutz am Arbeitsplatz
- Hygiene bei speziellen
medizinisch-pflegerischen Maßnahmen
- Aufbereitung von Medizinprodukten
und Pflegeartikeln
- Flächenreinigung und -desinfektion
- Umgang mit Verstorbenen
- Regelmäßige Visite bei Bewohnern,
deren Zustand und Pflege ein besonderes Infektionsrisiko mit
sich bringt. Beratung der jeweiligen Pflegekräfte.
Themenschwerpunkte:
- Injektion
- Infusionstherapie
- Beatmung
- Inhalation
- Befeuchtungssystem der Atemluft
- Blasenkatheterisierung
- Inhalation
- Intubation und Tracheostomie
- Tracheostomapflege
- endotracheales Absaugen
- Sondernahrung
- Schwerstpflegebedürftigkeit
- Abwehrschwäche
- Verbandwechsel
- Kontrolle der Leistung von
externen Partnern, etwa
- Reinigungskräfte
- Wäschereinigung
- Abfallentsorger
- Teilnahme bei der Besichtigung
der Einrichtung durch externe Kontrollinstanzen
(Heimaufsicht, MDK, Gesundheitsamt usw.)
- Wartung und Überprüfung
haustechnischer Einrichtungen und Geräte in
Zusammenarbeit mit dem Medizinproduktebeauftragten
Beratung und Weiterbildung
- Ermittlung des Fortbildungsbedarfes
der Mitarbeiter. Ständige eigene Fort- und Weiterbildung
- Schulung der Pflegekräfte über die
Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von nosokomialen
Infektionen, insbesondere Belehrungen gemäß § 43
Infektionsschutzgesetz
- Mithilfe bei der Einarbeitung neuer
Mitarbeiter und Kontrolle des Lernfortschrittes
- Vermittlung von Basiswissen für
Praktikanten, Zivildienstleistende und 1-Euro-Kräfte
- Erstellung von Schautafeln und
Plakaten
- Konzeption und Durchführung von
internen Seminaren zum Thema Hygiene
- Planung von externen Schulungen und
Beurteilung, ob diese erfolgreich waren
- Durchführung von
Informationsveranstaltungen für pflegende Angehörige
- Teilnahme bei Fallbesprechungen
- Optimierung des internen Meldewesens
bei hygienischen Fragen
- Sicherstellung und Kontrolle eines
notwendigen Impfschutzes der Mitarbeiter
- Schulung der Pflegekräfte zum
richtigen Verhalten nach Kanülenstichverletzungen
- Unverzügliche Unterrichtung der
Pflegedienstleitung und der Heimleitung über relevante
Infektionsfälle oder entsprechende Verdachtsmomente
- Mitwirkung bei allen Planungen für
Neu-, Zu- und Umbauten der Einrichtung soweit diese die
Hygiene betreffen
- Mithilfe
bei der Auswahl und beim Einkauf aller für die Hygiene notwendigen
Produkte. Regelmäßige Information über neue Produkte und Bewertung des
Preisleistungsverhältnisses. Dieses betrifft insbesondere
Desinfektionsmittel, Einmalartikel, technische Geräte sowie Ver- und
Entsorgungsverfahren.
- Halbjährliche Erstellung eines
Berichts für die Heimleitung. Auflistung von
Verbesserungsvorschlägen und Beratung der Heimleitung bei
deren Umsetzung
- Erstellung einer Verbrauchsstatistik
Qualitätsmanagement
- Formulierung aller für die Hygiene
relevanten Dokumente in Zusammenarbeit mit dem zuständigen
Qualitätszirkel, insbesondere
- Arbeitsanweisungen
- Hygienerichtlinien
- Hygienestandards
- Hygienepläne
- Desinfektionspläne
- Begleitung bei der Umsetzung der
Dokumente in die Praxis. Regelmäßige Kontrolle, ob diese
Dokumente ergänzt oder verbessert werden müssen.
- Planung eines Ausbruchsmanagements,
also die Vorbereitung auf das Auftreten von potentiell
bedrohlichen Infektionskrankheiten, insbesondere MRSA.
- Zusammenarbeit mit den
verantwortlichen Mitarbeitern der verschiedenen
Funktionsbereiche bei der Sicherstellung der Hygiene in der
Einrichtung
- Sicherstellung, dass die Einrichtung
ihren Meldepflichten gemäß § 6 Abs. (2) IfSG nachkommt
- Einberufen von Arbeitsgruppen, sowie
von bereichs- und prozessorientierten Projekten
- Vorbereitung der Einrichtung auf eine
Zertifizierung oder Rezertifizierung.
- Erstellung von Statistiken zu
Infektionen im Haus. Relevant dabei sind insbesondere die
Häufigkeit, Art der Erkrankung, Erreger, Resistenzspektren
usw. Der Hygienebeauftragte nimmt dafür Einsicht in die
pflegerische und ggf. klinische Dokumentation. Er holt
Informationen von den Ärzten und dem Pflegepersonal ein.
- Ggf. beteiligt sich der
Hygienebeauftragte an epidemiologischen Untersuchungen.
- Vorbereitung der Sitzungen der
Hygienekommission.
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen
Der Hygienebeauftragte soll zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- Zu der Heimleitung
- Zu der Pflegedienstleitung
- Zur Hauswirtschaftsleitung
- Zu Mitarbeitern der Hauswirtschaft
- Zu der Qualitätsbeauftragten
- Zu den Pflegekräften
- Zu den Pflegehilfskräften
- Zu den Stationshilfen
- Zu den Praktikanten
- Zu den Bewohnern
- Zum Heimbeirat
- Zu den Fremdfirmen
- Zu den Angehörigen und sonstigen den
Bewohnern nahe stehenden Personen
- Zu den Seelsorgern
- Zu den ehrenamtlichen Helfern
- Zum haustechnischen Dienst
- Zum Therapiebereich
(Beschäftigungstherapie)
- Zum Gesundheitsamt
Klausel
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept
ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und
präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit
wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden
Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuches.
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