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Belehrung zum Infektionsschutz

 
Es hat etwas vom "Wort zum Sonntag": Bei der jährlichen Belehrung zum Infektionsschutz hält sich das Interesse der zuhörenden Mitarbeiter zumeist in engen Grenzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Informationsmaßnahme gesetzeskonform dokumentieren.
 

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  • fertig

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Der Textvorschlag muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
 

Belehrung zum Infektionsschutz

Der Mitarbeiter Frank Muster wurde heute, am 1.5.2007, von der Heimleitung wie folgt über die Bestimmungen belehrt.

Der Mitarbeiter wurde über die meldepflichtigen Krankheiten informiert. Er weiß, dass er die Pflegedienstleitung oder die Heimleitung unverzüglich informieren muss, wenn ein Bewohner an einer der unten aufgelisteten Krankheiten erkrankt oder verstirbt. Dieses gilt auch, wenn lediglich der Verdacht einer Infektion besteht oder der Mitarbeiter selbst erkrankt ist.

Meldepflichtige Krankheiten:

  • Botulismus
  • Cholera
  • Diphtherie
  • Übertragbare humane spongiforme Enzephalopathie, siehe auch Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und BSE
  • akute Virushepatitis: Hepatitis A, B, C, D und E
  • enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Masern
  • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
  • Milzbrand
  • Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
  • Pest
  • Tollwut
  • Typhus abdominalis und Paratyphus.

Informationen über die Krankheiten können im "Pschyrembel" nachgelesen werden. Dieses medizinische Lexikon ist auf jedem Wohnbereich verfügbar.

Gemeldet werden auch alle Ereignisse, bei denen zwei oder mehr Bewohner an einer gleichartigen Infektion erkranken und zwischen beiden Erkrankungen ein Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet werden kann. Dieses ist häufig bei Brechdurchfallerkrankungen der Fall.

Der Mitarbeiter wurde darüber belehrt, dass er die in unserem Pflegeheim gültigen Hygienestandards zu beachten hat. Dazu zählen insbesondere:

  • Hygienestandard "Verwendung von Einmalhandschuhen"
  • Hygienestandard "Standard Waschen / Desinfizieren der Hände"
  • Hygienestandard "Hautdesinfektion"
  • Hygienestandard "Persönliche Hygiene der Mitarbeiter"
  • Hygienestandard "Arbeitskleidung"

Der Mitarbeiter weiß, dass er alle im Standard "internes Meldewesen Infektionskrankheiten" beschriebenen Maßnahmen sorgfältig umzusetzen hat.

 

Musterdorf, 1.5.2007

 

 

Unterschrift Heimleitung

 

 

Unterschrift belehrter Mitarbeiter

 

 

 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Hygiene; Belehrung; Hände; Infektion; Infektionsschutz; Grippe
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.