Jährlich entstehen in der
Bundesrepublik Deutschland wegen unvorsichtigem Umgang
mit Kerzen über 1000 Brände. Dabei verlieren Menschen
ihr Leben, und Sachwerte werden vernichtet. All dies
könnte durch einige einfache und wirkungsvolle Maßnahmen
verhindert werden. In
unseren voll- und teilstationären Einrichtungen tragen
wir die Verantwortung für die uns anvertrauten,
pflegebedürftigen Personen. Aus gegebenem Anlass und zur
vorbeugenden Brandabwehr werden die nachstehenden
Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen verbindlich
festgelegt:
- In allen Dienst- und
Bewohnerzimmern ist das Abbrennen von Kerzen
grundsätzlich nicht gestattet.
- In Ausnahmefällen, wie
Advents- oder Weihnachtsfeiern, Andachten oder
Geburtstagsfeiern ist das Abbrennen von Kerzen
gestattet, solange Pflegepersonal bzw. Angehörige
im Raum anwesend sind und eine entsprechende
Erlaubnis durch die Pflegedienstleitung erteilt
wurde. Verlässt die verantwortliche Person den Raum,
sind brennende Kerzen zu löschen.
- Zündhölzer und Feuerzeuge
sind unerreichbar für Heimbewohner und sonstige
dritte Personen aufzubewahren.
- Für die Advents- und
Weihnachtsdekoration sind elektrische Lichterketten
zu verwenden, die bei Bedarf durch den Heimträger
zur Verfügung gestellt werden können.
Musterstadt, den 09.12.2005 |