das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

Diese Dienstanweisung wurde vom Team der Fachklinik Bad Bentheim  erstellt und uns zur Verfügung gestellt.

Zur Homepage der Fachklinik Bad Bentheim

Dienstanweisung "Abbrennen von Kerzen"

 
Gestresste Pflegekräfte, demente Bewohner und brennende Kerzen: Vor allem in der Adventszeit ist das eine fatale Kombination. Eine Dienstanweisung kann helfen.
 
 

Dienstanweisung "Abbrennen von Kerzen"

Jährlich entstehen in der Bundesrepublik Deutschland wegen unvorsichtigem Umgang mit Kerzen über 1000 Brände. Dabei verlieren Menschen ihr Leben, und Sachwerte werden vernichtet. All dies könnte durch einige einfache und wirkungsvolle Maßnahmen verhindert werden.

In unseren voll- und teilstationären Einrichtungen tragen wir die Verantwortung für die uns anvertrauten, pflegebedürftigen Personen. Aus gegebenem Anlass und zur vorbeugenden Brandabwehr werden die nachstehenden Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen verbindlich festgelegt:

  • In allen Dienst- und Bewohnerzimmern ist das Abbrennen von Kerzen grundsätzlich nicht gestattet.
  • In Ausnahmefällen, wie Advents- oder Weihnachtsfeiern, Andachten oder Geburtstagsfeiern ist das Abbrennen von Kerzen gestattet, solange Pflegepersonal bzw. Angehörige im Raum anwesend sind und eine entsprechende Erlaubnis durch die Pflegedienstleitung erteilt wurde. Verlässt die verantwortliche Person den Raum, sind brennende Kerzen zu löschen.
  • Zündhölzer und Feuerzeuge sind unerreichbar für Heimbewohner und sonstige dritte Personen aufzubewahren.
  • Für die Advents- und Weihnachtsdekoration sind elektrische Lichterketten zu verwenden, die bei Bedarf durch den Heimträger zur Verfügung gestellt werden können.

Musterstadt, den 09.12.2005

 

(Unterschrift)

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Dienstanweisung; Brandschutz; Kerze; Weihnachten
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.