|
|
© pqsg 2008 |
|
Dienstanweisung "Verhalten bei einem Unfall mit Medizinprodukten" |
|
Fehlbedienung oder Gerätefehler?
Leichtsinn oder Wartungspanne? Bei einem Unfall mit
Medizinprodukten ist es wichtig, Beweise zu sichern und die
Dokumentation schnell "wasserdicht" zu bekommen. Mit einer
Dienstanweisung stellen Sie sicher, dass in der Aufregung kein
entscheidendes Detail übersehen wird. |
|
So übernehmen Sie den Inhalt in Ihre Textverarbeitung:
- Markieren Sie mit gedrückt gehaltener Maustaste den Bereich, den Sie übernehmen wollen
- Klicken Sie auf das Menü "Bearbeiten", dann auf
"Kopieren"
- Öffnen Sie Ihre Textverarbeitung. Legen Sie dort ein
leeres Dokument an.
- Klicken Sie in der Textverarbeitung auf das Menü
"Bearbeiten", dann auf "Einfügen"
- Wählen Sie als Papierformat ggf. Querformat
- Löschen Sie die nicht benötigten Seitenbausteine vorsichtig aus dem
Dokument heraus.
- Passen Sie den Text an Ihre Bedürfnisse vor Ort an.
- fertig
|
|
Dienstanweisung: Verhalten bei einem Unfall mit
Medizinprodukten
Wichtig: Diese Dienstanweisung ist zu
befolgen, sobald die Erstversorgung eines ggf.
verletzten Bewohners erfolgt ist. |
Nach einem Unfall, bei dem ein Bewohner verletzt
wurde, sind folgende Personen umgehend zu informieren:- die Pflegedienstleitung (rund um die Uhr,
Privatrufnummern siehe internes Telefonverzeichnis)
- die Heimleitung (rund um die Uhr,
Privatrufnummern siehe
internes
Telefonverzeichnis)
- falls die Polizei vor Ort bereits ermitteln
sollte: Rechtsanwalt Dr. Stein (01234/ 5678 oder
0171 / 87654321)
Sicherung von Beweismitteln:
- Das Medizinprodukt wird außer Betrieb genommen.
Es dürfen keine Reparaturmaßnahmen durchgeführt
werden.
- Nach Möglichkeit wird der Unfallort nicht
verändert. Mit unserer Digitalkamera für die
Wunddokumentation werden Aufnahmen des Unfallortes
erstellt. Die Aufnahmen werden schnellstmöglich
ausgedruckt und umseitig von zwei Mitarbeitern
unterschrieben.
Sicherung der Dokumentation:
- Nach Rücksprache mit der Heimleitung oder der
Pflegedienstleitung wird der Unfall in die
Pflegedokumentation eingetragen. Die Eintragung
erfolgt lückenlos, sachlich, wahrheitsgetreu.
Wertungen, Meinungen und Schuldzuweisungen
unterbleiben.
- Von der Pflegedokumentation werden Fotokopien
erstellt, da die Originale ggf. von der Polizei
beschlagnahmt werden könnten.
- Darüber hinaus kann sich jeder Beteiligte eigene
Aufzeichnungen machen, um diese später ggf. als
Gedächtnisstütze zu nutzen.
Aussagen gegenüber Polizei, Bewohnern und
Angehörigen:
- Kein Mitarbeiter äußert sich zu dem Unfall, wenn
er sich durch die Angaben ggf. selbst oder unsere
Einrichtung belasten könnte. Jede Form eines
Schuldeingeständnisses hat zu unterbleiben.
- Im Zweifelsfall ist jede Aussage zu verweigern,
bis unser Rechtsanwalt vor Ort verfügbar ist.
|
Ort, Datum, Unterschrift des
Mitarbeiters |
|
|
|
|
|
|
Weitere Informationen
zu diesem Thema |
|
|
Schlüsselwörter für diese Seite |
Dienstanweisung;
Medizinprodukt; Arbeitssicherheit; Haftung; Unfall |
|
Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
|