das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

© pqsg 2008

Fortbildungsnachweis gemäß SGB XI

 
Ein Inhouse-Seminar oder eine externe Fortbildung für das eigene Pflegeteam kostet fast immer eine hübsche Summe. Pech, wenn der MDK diese Schulung wegen eines "Formfehlers" nicht anerkennt. Mit einem kleinen Formular gehen Sie auf Nummer sicher - und schützen sich gleichzeitig vor einem beliebten Abzock-Trick unseriöser Anbieter.
 
Ein Beispiel, das sich fast genauso abgespielt hat: Ein Pflegeheim (nennen wir es "Meier") bucht Seminare bei einer Unternehmensberatung (nennen wir sie "Schulz und Partner"). Die gewünschten Themen: "Heimgesetz", "Pflegevisite" sowie "Pflegedokumentation". Das erste Seminar "Heimgesetz" ist noch ganz erfreulich. Der Dozent ist halbwegs kompetent und die Pflegekräfte zufrieden.

Bei der zweiten Schulung "Pflegevisite" sieht die Lage schon anders aus. Der "Pflegevisiten-Fachfachmann" entpuppt sich als BWL-Student, der noch nie eine Pflegeeinrichtung von innen gesehen hat. Noch in der Mittagspause platzt Herrn Meier, seines Zeichens Heimleiter, der Kragen. Er bricht das Seminar ab und schickt den Dozenten nach Hause.

Auf das letzte Seminar "Pflegedokumentation" hat Heimleiter Meier nun gar keine Lust mehr, storniert die Schulung und kürzt die Rechnung kräftig zusammen. Das erste Seminar bezahlt er komplett, das zweite zur Hälfte und das dritte - logisch - gar nicht. Doch der Anbieter "Schulz und Partner" stellt sich stur und verlangt die komplette Summe. Und natürlich gibt es die Teilnahmebescheinigungen für das erste Seminar "Heimgesetz" erst nach der Begleichung der kompletten Summe. Folge: Das Pflegeheim "Meier" hat bis zu einer Einigung mit "Schulz und Partner" keinen Beleg für die - dummerweise nun bezahlte - Schulung.

Wenn Herr Meier jedoch noch vor Beginn des Seminars das folgende Formular ausgefüllt hätte und sich dieses vom Dozenten abzeichnen ließe, läge der schwarze Peter bei "Schulze und Partner". Das Druckmittel "Teilnahmebestätigung" fiele weg. (Oder zu deutsch: Da das Pflegeheim "Meier" die Schulung mittels Fortbildungsnachweis prima belegen kann, darf sich der Seminaranbieter seine Teilnahmebescheinigungen zur Not an den Hut stecken.) Zudem stellt das Formular sicher, dass keine wichtige Angabe vergessen wird (Datum, Teilnehmer, Inhalte usw).

So übernehmen Sie den Inhalt in Ihre Textverarbeitung:

  • Markieren Sie mit gedrückt gehaltener Maustaste den Bereich, den Sie übernehmen wollen
  • Klicken Sie auf das Menü "Bearbeiten", dann auf "Kopieren"
  • Öffnen Sie Ihre Textverarbeitung. Legen Sie dort ein leeres Dokument an.
  • Klicken Sie in der Textverarbeitung auf das Menü "Bearbeiten", dann auf "Einfügen"
  • Wählen Sie als Papierformat ggf. Querformat
  • Löschen Sie die nicht benötigten Seitenbausteine vorsichtig aus dem Dokument heraus.
  • fertig
 

Fortbildungsnachweis gemäß SGB XI

Bezeichnung der Fortbildung  
Die wichtigsten Themen der Fortbildung in Stichworten

(Diese Informationen können Sie dem schriftlichen Angebot entnehmen, das Ihnen der Seminaranbieter - hoffentlich - geschickt hat.)

 
Datum der Fortbildung

(ggf. mehrere Tage angeben)

 
Länge der Fortbildung in Schulstunden  
Veranstaltungsort  
Name des Seminaranbieters  
Name und Qualifikation des Dozenten  
Teilnehmende Personen  
(Name, Vorname) (Funktion)  
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
Datum, Stempel der Einrichtung

 

 

 

 

Datum, Name des Dozenten, ggf. Stempel des Seminaranbieters
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Fortbildungsnachweis; Seminar; Weiterbildung; Schulung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.