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Version 1.05 |
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Standard
"Nottestament" |
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Die Regelung der letzten finanziellen
Fragen zählt zu den wichtigen Bedürfnissen von sterbenden
Menschen. Mit unserem Standard können Sie sicherstellen, dass
ein Nottestament rechtssicher aufgesetzt wird. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert
und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
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Standard
"Nottestament" |
Definition: |
Nicht alle Bewohner
haben rechtzeitig ihren Nachlass durch die Errichtung eines Testaments
geordnet. Eine plötzlich auftretende Krankheit kann dazu führen, dass
der Bewohner nun doch seinen letzten Willen zum Ausdruck bringen möchte.
Hierfür hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten geschaffen, von denen
zwei für die Altenpflege relevant sind:
- Bürgermeistertestament: Der Bewohner erstellt
ein Nottestament über den Bürgermeister. Bedingung: Der Bewohner ist
der Auffassung, dass er sich in akuter Lebensgefahr befindet und
dass keine Aussicht mehr besteht, ein Testament vor einem Notar zu
errichten.
- Dreizeugentestament: Eine weitere Variante
des Nottestaments ist das Dreizeugentestament. Dieses kommt nur dann
in Frage, wenn der Bürgermeister oder sein Vertreter nicht
erreichbar sind. Auch hier ist die Bedingung, dass sich der Bewohner
dem Tod nahe glaubt und kein Notar zur Verfügung steht.
Die gesetzliche Grundlage schafft das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB).
§ 2249 BGB, Nottestament vor dem Bürgermeister:
(1) Ist zu besorgen, dass der Erblasser
früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem
Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des
Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. Der
Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen. […]
§ 2250 BGB, Nottestament vor drei Zeugen:
[…](2) Wer sich in so naher Todesgefahr
befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments
nach § 2249 nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch
mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. […]
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Grundsätze: |
- Die Regelung der letzten finanziellen
Angelegenheiten ist ein zentrales Bedürfnis vieler Sterbender. Daher
zählt die Hilfe bei der Errichtung eines Testaments zu einer
menschenwürdigen Sterbebegleitung.
- Ein Nottestament ist dennoch grundsätzlich zu
vermeiden. Es entsteht unter dem Eindruck des nahenden Todes. Der
Inhalt ist nicht selten unüberlegt. Unter dem hohen emotionalen
Druck kann es dazu kommen, dass der Sterbende Entscheidungen trifft,
die seinen bisherigen Plänen widersprechen. Dieses etwa, wenn nahe
stehende Personen enterbt werden sollen.
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Ziele: |
Hauptziel:
- Der Bewohner ordnet seine finanziellen
Angelegenheiten bereits so frühzeitig, dass ein Nottestament nicht
erforderlich wird.
weitere Ziele, falls doch ein Nottestament
errichtet werden muss:
- Der Wille des Bewohners wird korrekt
abgebildet.
- Alle rechtlichen Vorgaben werden erfüllt.
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Vorbereitung: |
Organisation |
- Wir wirken auf alle Bewohner ein, noch "in
guten Tagen" ein Testament zu verfassen. Wir helfen ggf. bei der
Suche nach einem Notar.
- Wir erfragen bereits im Vorfeld, welche
Beamten autorisiert sind, ein Nottestament zu dokumentieren. In
kleineren Gemeinden ist dieses zumeist der Bürgermeister und sein
Stellvertreter. In größeren Städten geht diese Kompetenz häufig auf
Standesbeamte über.
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Wahl der richtigen Testamentsform |
- Wir versuchen, einen Notar herbei zu rufen.
Wenn der Notar rechtzeitig eintrifft, leitet dieser alle weiteren
Schritte ein. Ein Nottestament ist dann nicht mehr erforderlich.
(Hinweis: In vielen Städten bieten Notare einen Notdienst an.)
- Die Pflegekräfte versuchen den Bürgermeister
telefonisch zu erreichen. Dieser erstellt dann das
Bürgermeistertestament.
- Falls der Bürgermeister nicht rechtzeitig
verfügbar sein wird, errichtet der Bewohner ein sog.
"Dreizeugentestament", also eine mündliche Erklärung vor drei
Zeugen.
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Voraussetzungen |
Wir prüfen, ob die Voraussetzungen
für ein Nottestament bestehen:
- Der Bewohner liegt im Sterben. Die ihm
verbleibende Lebensspanne reicht nicht, um ein konventionelles
Testament zu erstellen. Ein Notar wird nicht rechtzeitig eintreffen
können.
- Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage, ein
handschriftliches Testament zu verfassen.
- Der Bewohner ist in der Lage, die Tragweite
seiner Entscheidungen zu überblicken. Er ist nicht verwirrt, noch
steht er unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Medikamente.
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Durchführung: |
Zeugen |
Wir stellen sicher, dass die
erforderlichen Zeugen anwesend sind.
- Falls der Bürgermeister erschienen ist,
werden zwei Zeugen benötigt. Ansonsten sind drei Zeugen
erforderlich.
- Falls möglich sollten Mitarbeiter als Zeugen
fungieren; bevorzugt die Bezugspflegekraft sowie andere
Pflegekräfte.
- Direkte Verwandte des Bewohners (Kinder,
Enkel, Urenkel, Eltern) sowie Personen, die als
Testamentsvollstrecker benannt wurden, dürfen keine Zeugen sein.
- Die Zeugen dürfen nicht selbst in dem
Testament bedacht werden.
- Dementiell erkrankte Bewohner sind als Zeugen
nicht zugelassen.
- Schwerhörige Bewohner sind ungeeignet, da sie
die Worte des Sterbenden ggf. nicht korrekt verstehen können.
- Die Zeugen müssen die gleiche Sprache wie der
Sterbende sprechen. Dieses ist relevant bei Bewohnern mit
Migrationshintergrund.
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Errichtung des Testaments |
- Die Zeugen müssen während der gesamten Zeit
der Testamentserrichtung anwesend sein. Falls Pflegekräfte als
Zeugen fungieren, werden ihre Aufgaben von Kollegen übernommen.
- Ein Zeuge protokolliert die Wünsche des
Sterbenden. Er vermerkt Ort und Datum.
- Die Niederschrift wird dem Bewohner
vorgelesen. Er wird gefragt, ob er der Fassung zustimmt.
- Die Identität des Bewohners und der Zeugen
wird dokumentiert.
- Das Nottestament wird von allen drei Zeugen
sowie dem sterbenden Bewohner unterschrieben.
- Wenn der Sterbende nicht mehr in der Lage
ist, eigenständig zu unterschreiben, wird dieses im Testament
vermerkt. Beschrieben wird auch der Grund, warum ein Nottestament
errichtet werden muss. Beispiel: Der Bewohner leidet unter einem
Lungenkarzinom und befindet sich im Endstadium.
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Inhalte des Testaments |
Der Bewohner kann in seinem
Testament von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und frei bestimmen,
welche Person welche Werte aus dem Vermögen erhalten soll.
- Der Bewohner kann einzelne oder mehrere
Personen zum Erben bestimmen. Alternativ dazu kann er auch
wohltätige Organisationen, Vereine oder Glaubensgemeinschaften als
Erben einsetzen.
- Der Bewohner kann einzelne Personen enterben,
also ihren gesetzlichen Erbanspruch einschränken. Diese erhalten
dann lediglich den sog. "Pflichtteil".
- Der Bewohner kann festlegen, wie der Nachlass
aufgeteilt werden soll. Beispiel: Der Sohn erhält das Haus, die
Tochter die Aktien usw.
- Der Bewohner kann Vermächtnisse bestimmen. Er
legt also fest, dass Personen, die keine Erben sind, dennoch
bestimmte Gegenstände erhalten. Die Erben sind dann verpflichtet,
dieser Person den benannten Gegenstand herauszugeben. Beispiel: Der
Sohn und die Tochter sind die Erben. Die Münzsammlung vermacht der
Bewohner jedoch seinem Zimmernachbarn.
- Der Bewohner kann Auflagen machen und
festlegen, wie sich seine Erben und Vermächtnisnehmer in einer
definierten Angelegenheit zu verhalten haben. Er kann also
festlegen, dass seine Kinder nicht nur das Haus erben, sondern auch
die darin lebende Katze pflegen müssen.
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Nachbereitung: |
- Das Nottestament verliert seine Gültigkeit,
wenn seit der Errichtung drei Monate vergangen sind und der
Erblasser noch am Leben ist.
- Die Frist verlängert sich, solange die
schwere Krankheit des Bewohners andauert.
- Das Nottestament kann jederzeit vom Bewohner
widerrufen werden.
- Wenn sich der Zustand des Bewohners wider
Erwarten bessert, drängen wir sehr deutlich darauf, dass der
Bewohner ein reguläres Testament unter Beteiligung eines Notars
verfasst.
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Dokumente: |
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Verantwortlichkeit /
Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Notfall; Nottestament; Testament;
Sterbebegleitung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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