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Version 2.06a - 2014 |
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Standard "Versterben eines
Bewohners" |
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Oft
zeichnet sich das nahende Ableben eines Bewohners schon mehrere Wochen
vorher ab. Und dennoch stehen viele Angehörige nahezu unter Schock,
wenn sie die Todesnachricht erhalten. Pflegekräfte sollten in diesen
Momenten besonders sensibel vorgehen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
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Standard "Versterben eines
Bewohners" |
Definition:
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- Nicht jeder Bewohner "schläft" friedlich ein.
Häufig hinterlassen der Sterbeprozess sowie pflegerische und
medizinische Maßnahmen Spuren am Leichnam, deren Anblick insbesondere
für Angehörige verstörend wäre. Dieses etwa, wenn vergeblich eine
Reanimation durchgeführt wurde. Es zählt daher zu den Aufgaben der
Pflegekraft, den Verstorbenen zu versorgen.
- Nach dem Ableben eines Bewohners sind
verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten, etwa falls eine
natürliche Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht oder
Wertgegenstände vererbt werden sollen. Überdies existieren in allen
Religionen Vorgaben zum korrekten Umgang mit einem Leichnam.
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Grundsätze:
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- Der Tod eines Bewohners ist für Angehörige,
Freunde, Mitbewohner und Pflegekräfte ein schmerzhaftes Ereignis. Wir
möchten der Trauer Raum geben.
- Ein verstorbener Bewohner wird mit der gleichen
Sorgfalt versorgt, wie es auch bei Lebenden selbstverständlich wäre.
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Ziele:
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- Der Bewohner wird so versorgt, dass er den
Eindruck eines Schlafenden macht.
- Freunde und Angehörige können sich in einem
würdevollen Umfeld vom Bewohner verabschieden.
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Vorbereitung: |
- Sofern der Bewohner dieses wünscht, soll er
noch zu Lebzeiten Anweisungen geben, wie nach seinem Tod zu verfahren
ist. Es ist Aufgabe insbesondere der Bezugspflegekraft, ggf. den Dialog
mit dem Bewohner zu suchen.
- Wir stellen sicher, dass uns die Religion des
Bewohners bekannt ist. Aus der Konfession leiten sich oftmals religiöse
Vorgaben zum richtigen Verhalten nach dem Versterben ab. Ggf. stellen
wir den Kontakt zu einem Geistlichen her. Dieser kann mit dem Bewohner
sprechen, seine Wünsche aufnehmen und an uns weiterleiten.
- Falls möglich suchen wir auch das Gespräch mit
den Angehörigen. Wir erfragen taktvoll, welche Maßnahmen nach dem
Todeseintritt durchzuführen sind.
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Durchführung:
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Direkt nach dem
Versterben des Bewohners:
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- Nach Kontrolle der Vitalzeichen wird ggf. Erste
Hilfe geleistet. Die Patientenverfügung wird beachtet.
- Sobald die Pflegekraft feststellt, dass der
Bewohner offenbar nicht mehr am Leben ist, wird der Arzt, ggf. Notarzt,
zur Leichenschau angefordert. Dieser wird i.d.R. unverzüglich nach
Erhalt der Nachricht die Untersuchung des Verstorbenen vornehmen.
- Die Pflegekraft hält - sofern bekannt - den
genauen Todeszeitpunkt (z.B. "um 1.32 Uhr keine Vitalzeichen mehr
messbar") in der Pflegedokumentation fest, damit der Arzt die Uhrzeit
für das Ausstellen des Totenscheins verwenden kann.
- Sofern der Bewohner bzw. dessen Betreuer keinen
anderen Zeitpunkt verfügt haben, werden jetzt die Angehörigen
informiert.
- Das Zimmer wird ggf. durch eine Beistellwand
abgeteilt.
- Nach Möglichkeit wird der Mitbewohner
ausquartiert.
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Versorgung des Toten
nach Feststellung eines natürlichen Todes
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- Die Hygienemaßnahmen bei der Versorgung eines
Leichnams sind die gleichen wie bei der Pflege eines Lebenden.
Notwendig sind insbesondere eine lückenlose Händehygiene,
Einmalhandschuhe sowie ggf. Schutzkleidung.
- Der Verstorbene wird falls notwendig gewaschen,
um ausgetretene Flüssigkeiten, Erbrochenes und Ausscheidungen zu
entfernen.
- Ein frisches Nachthemd wird angezogen.
Alternativ wird der Verstorbene in Absprache mit den Angehörigen
komplett angekleidet.
- Alle Fremdkörper bis auf eine etwaige PEG
werden entfernt, also insbesondere Infusionen, Katheter usw. Wenn viel
Sekret austritt, werden die Wunden flüssigkeitsdicht versorgt.
- Der Oberkörper wird flach gelagert. Der Kopf
wird mit einem flachen Kissen unterlagert, damit das Gesicht und der
Oberkörper nicht blau anlaufen. (Hinweis: Beim Hochlagern des Bewohners
kann Luft aus der Lunge entweichen; fast wie bei einem Atemzug oder bei
einem Seufzer. Wir machen unerfahrene Pflegekräfte darauf aufmerksam,
damit sie sich nicht erschrecken.)
- Ggf. wird die Zahnprothese eingesetzt. Dieses
auch, wenn der Bewohner die Prothese längere Zeit zuvor nicht mehr
getragen hat.
- Ggf. wird der Bewohner gekämmt.
- Ggf. wird eine Perücke aufgesetzt.
- Ggf. wird der Bart rasiert.
- Der Unterkiefer wird mit einem
zusammengerollten Handtuch oder mit einer Kinnstütze unterlagert. Die
Kinnstütze bzw. das Handtuch können nach Einsetzen der Totenstarre
entfernt werden.
- Der Unterkiefer wird i.d.R. nicht mit einer
Mullbinde hochgebunden. Es kann zu strangulationsähnlichen Malen am
Hals und an den Wangen kommen.
- Die Hände werden ineinander gelegt. Alternativ
positioniert die Pflegekraft die Hände des Bewohners seitlich neben dem
Körper. Oder es können dem Bewohner Blumen oder ein Kreuz auf den
Brustkorb oder in die zusammengelegten Hände gelegt werden. Die Finger
werden aber nicht miteinander verschränkt, da dieses die weitere
Versorgung durch das Bestattungsinstitut erschwert.
- Der Verstorbene wird mit einem frischen
Leinentuch zugedeckt. Der Kopf bleibt unbedeckt, bis alle Trauernden
Abschied genommen haben. Bei Transfers innerhalb des Hauses wird das
Gesicht des Bewohners abgedeckt; also etwa beim Transport vom Zimmer
des Bewohners in die Kapelle.
- Wenn die Augen nicht verschlossen bleiben,
können sie mit einem feuchten Wattebausch oder mit einem Tupfer
beschwert werden. Ggf. kann die Pflegekraft eine Fettsalbe unter die
Augenlider geben.
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Räumliches Umfeld:
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- Der Raum wird gelüftet. Die Raumtemperatur wird
um einige °C. gesenkt, etwa durch ein offenes Fenster und durch das
Runterregeln der Heizung.
- Wir gestalten das Zimmer so, dass die Familie
und Freunde auf würdevolle Weise trauern und Abschied nehmen können.
Wir stellen also ggf. Blumen, Kerzen oder ein Kreuz in das Zimmer.
- Wir legen das Kondolenzbuch aus.
- Wir sorgen für eine Sitzgelegenheit im Raum.
- Das Licht wird gedämpft und die Vorhänge
geschlossen.
- Wenn die Angehörigen eintreffen, werden diese
von der Pflegekraft in das Zimmer begleitet. Falls gewünscht erhalten
sie die Möglichkeit, mit dem Verstorbenen allein zu sein. Wir
versichern ängstlichen Angehörigen, dass es keine "Leichengifte" gibt,
die eine Gefahr darstellen würden. Der Verstorbene kann also z.B. an
den Händen oder an der Wange berührt werden.
- Wir bieten dem Angehörigen ggf. ein Glas Wasser
und ein Taschentuch an.
- Die Desinfektion, das Wegräumen von
Pflegehilfsmitteln und andere aufschiebbare Tätigkeiten im Zimmer
erfolgen nicht in der Gegenwart der Angehörigen.
- Die Pflegekraft stellt sicher, dass alle
sonstigen Arbeiten im Sterbezimmer ruhig und ohne Hektik ausgeführt
werden.
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weitere Maßnahmen
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- Die Sicherstellung von Wertgegenständen erfolgt
immer durch zwei Pflegekräfte. Eine sorgfältige Dokumentation ist
unverzichtbar.
- In Absprache mit den Angehörigen werden Ringe,
Ohrringe und andere Schmuckstücke abgenommen und sicher verwahrt. Auch
der Ehering wird sichergestellt.
- Der weitere Besitz des Bewohners wird gesammelt
und bis zur Abholung durch die Angehörigen gelagert.
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Nachbereitung: |
- Soweit sich folgende Unterlagen in unserem
Besitz befinden, werden diese an die Angehörigen ausgehändigt:
- Geburtsurkunde
- Todesbescheinigung
- Evt. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
- Ausweisdokumente
- Rentenbescheid
- Krankenversicherungskarte
- andere Versicherungsunterlagen
- Mitgliedsunterlagen bei Vereinen und
Verbänden, insbesondere dann, wenn diese Beihilfen im Todesfall gewähren
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Soweit möglich, sollte die Bezugspflegekraft
beim Begräbnis des Bewohners anwesend sein.
- Wir beraten die Angehörigen zu den weiteren
organisatorischen Fragen, insbesondere hinsichtlich der Bestattung. Wir
halten für diese eine Checkliste bereit.
- Wertgegenstände werden nur dann herausgegeben,
wenn der Empfänger laut Erbschein zweifelsfrei auch der Erbe ist.
- Weitere Personen werden über das Ableben des
Bewohners informiert.
- Hausarzt (falls dieser nicht die Leichenschau
durchführte)
- weitere Angehörige
- PDL
- Wohnbereichsleitung
- Pflegekräfte
- Hauswirtschaft
- Seelsorger
- Verwaltung
- ggf. Apotheke
- Bestattungsunternehmen (soweit dieses bereits
ausgewählt wurde)
- ggf. weitere Bewohner
- Die Pflegedokumentation wird abgeschlossen.
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Dokumente: |
- Pflegedokumentation
- Liste "Nachlass eines verstorbenen Bewohners"
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Verantwortlichkeit
/ Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Versterben; Tod; Todesfall; Todeszeichen;
Leichenschau |
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Genereller
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angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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