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Version 1.05

Standard "Nestlagerungen in der Palliativpflege"

 
Kinderkrankenpflege und Palliativversorgung weisen mitunter erstaunliche Parallelen auf. Viele Lagerungen, die heute im Hospiz Verwendung finden, wurden ursprünglich von Hebammen entwickelt.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!
 
Standard "Nestlagerungen in der Palliativpflege"
Definition:
  • In der Sterbephase ändern sich die Anforderungen an die Lagerung. So tritt die Dekubitusprophylaxe etwas in den Hintergrund, da mit der Ausprägung eines Druckgeschwürs nicht mehr zu rechnen ist. Umlagerungen können daher seltener erfolgen bzw. letztlich komplett unterbleiben. Zudem wünschen viele Sterbende, in ihrer Lieblingslage zu verbleiben: Sehr oft ist das die Rückenlage.
  • Eine erhöhte Lagerung des Oberkörpers erleichtert die Atmung und das Abhusten.
  • Diese Lagerungstechnik ist üblich etwa in der Versorgung von Neu- und Frühgeborenen. Sie soll dem Säugling die Körpergrenzen bewusst machen und ihn "in den Bauch der Mutter" zurückversetzen.
  • Die Nestlagerung hat auch bei vielen Senioren eine beruhigende Wirkung, da sie ein Gefühl für die eigenen Körpergrenzen vermittelt. Der Effekt basiert offenbar auf der Aktivierung von frühkindlichen Erinnerungsfragmenten.
Grundsätze:
  • In der Sterbephase hat bei der Wahl der Lagerung die Bequemlichkeit Priorität.
  • Die individuellen Wünsche des Bewohners sind uns wichtig und werden beachtet.
  • Das Lagern ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel berufliche Erfahrung erfordert. Daher werden Praktikanten oder Pflegeschüler nur assistierend eingesetzt.
Ziele:
  • Der Bewohner liegt bequem. Er kann insbesondere gut schlafen.
  • Der Bewohner kann gut atmen.
  • Das Wahrnehmungsvermögen wird gestärkt.
Vorbereitung: Material

Wir halten das erforderliche Material bereit:

  • zwei Bettdecken, alternativ zwei Lagerungsschlangen mit einer Länge von zwei Metern oder zwei große Stillkissen
  • ggf. zusätzlich zwei große Kopfkissen
Durchführung: allgemeine Maßnahmen
  • Der Heimbewohner wird über die anstehende Maßnahme informiert (unabhängig von der Kommunikationsfähigkeit). Seine Fragen werden umfassend beantwortet. Der Bewohner wird um Zustimmung gebeten.
  • Die Pflegekraft schafft Platz, um ungehindert arbeiten zu können. Es werden etwa der Bettbügel aufgehängt und der Nachttisch weg geschoben.
  • Die Türen und Fenster werden geschlossen.
  • Die Bettliegefläche wird auf Arbeitshöhe gefahren, um ein rückenschonendes Arbeiten zu ermöglichen.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Das Kopfende wird um 10° bis 15° angestellt.
Nestlagerung Version 1

  • Die Pflegekraft legt zwei Deckenrollen rechts und links an die Seiten des Bewohners. Die Enden der Rollen werden am Kopfende übereinander gelegt. Sie bilden das Kopfkissen. (Hinweis: Bei unsachgemäßer Durchführung kann es am Kopf und insbesondere an den Ohrläppchen zu Druckschäden kommen.)
  • Die Deckenrollen folgen der Körperform. Die Lagerungshilfsmittel werden also "anmodelliert".
  • Die Füße werden nicht begrenzt. Sie bleiben frei beweglich, da sonst die Gefahr einer Tonuserhöhung gegeben ist.
  • Der Bewohner kann die Oberarme auf den Deckenrollen ablegen. Die Hände ruhen auf dem Bauch.
  • Die Pflegekraft legt eine dünne Decke oder einen Deckenüberzug über den Bewohner (im Bild weggelassen). Er ist dann von den Füßen bis über die Schultern zugedeckt. Die Decke kann an den Seiten unter den Rollen eingespannt werden.
Nestlagerung Version 2

  • Die Positionierung der Lagerungshilfsmittel wird erleichtert, wenn der Bewohner ins Sitzen im Bett mobilisiert wird.
  • Hinter dem Bewohner wird die erste Deckenrolle auf dem Bett aufgelegt. Der Bewohner wird nun zurück in die Rückenlage gebracht. Die Deckenrolle umschließt jetzt im Halbkreis seinen Rücken. Der Kopf liegt auf der Deckenrolle.
  • Die zweite Deckenrolle wird unter den Kniekehlen des Bewohners abgelegt. Sie liegt im Halbkreis um das Gesäß herum.
  • Beide Deckenrollen werden soweit wie möglich unter den Körper geschoben.
  • Die Pflegekraft formt das erste Kissen zu einem "Schiffchen". Sie legt einen Fuß im Kissen ab. Der Fuß ist seitlich vom Kissen umschlossen. Der zweite Fuß wird ebenso versorgt.
  • Die Fußsohlen sollten zur Vermeidung einer Tonuserhöhung frei beweglich bleiben.
  • Über den Bewohner wird nun eine Bettdecke gelegt und rundherum eingesteckt (im Bild weggelassen).
Nachbereitung:
  • Die Klingel wird in Reichweite des Bewohners abgelegt.
  • Das Bett wird wieder in die ursprüngliche Höhe gestellt.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt.
  • Die Maßnahme wird im Lagerungs- und Bewegungsplan dokumentiert.
  • Alle relevanten Veränderungen der Gesundheit oder des Verhaltens des Bewohners werden dokumentiert.
Dokumente:
  • Berichtsblatt
  • ärztliches Verordnungsblatt
  • Lagerungs- und Bewegungsplan
  • Kommunikationsblatt mit dem Arzt
  • Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Lagerung; Nestlagerung; Tod; Sterbebegleitung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.