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Version 1.05

Standard "Umgang mit Haustürschlüsseln in der ambulanten Pflege"

 
Wenn der Haustürschlüssel eines Patienten verloren geht, kann viel passieren. Im besten Fall steht die Pflegekraft nur vor einer verschlossenen Haustür. Im schlimmsten Fall wurde die Wohnung dahinter schon Stunden zuvor von Dieben ausgeräumt. Mit ein wenig organisatorischem Geschick lässt sich das Risiko deutlich senken.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 
Standard "Umgang mit Haustürschlüsseln in der ambulanten Pflege"
Definition:
  • Viele unserer Patienten sind nicht mehr in der Lage, die Tür zu öffnen, wenn die Pflegekraft eintrifft. Wenn es zudem keine Angehörigen gibt, die unsere Mitarbeiter in den Wohnraum einlassen, bitten wir den Patienten um einen Haustürschlüssel.
  • Pflegekräfte müssen die uns anvertrauten Schlüssel mit Umsicht nutzen. Bei dem Verlust eines Schlüssels kann dieser in die Hände von Einbrechern geraten. Diese könnten dann problemlos in den Wohnraum des hilflosen Senioren eindringen und ihm großen materiellen oder gar körperlichen Schaden zufügen.
  • Bei grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem fremden Schlüssel haften der Pflegedienst bzw. die Pflegekraft für alle entstandenen Verluste. Darüber hinaus können derartige Nachlässigkeiten auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Grundsätze:
  • Für jede Schlüsselverwahrung muss es stets einen zwingenden Grund geben. Wenn wir keinen Schlüssel benötigen, lassen wir uns auch keinen geben.
  • Wenn uns ein Patient seine Haustürschlüssel überlässt, gewährt er uns einen großen Vertrauensvorschuss. Jede Pflegekraft achtet daher so sorgfältig auf fremde Schlüssel, als wären es ihre eigenen.
Ziele:
  • Der Patient weiß, dass seine Haustürschlüssel in sicheren Händen sind und dass es zu keinem Missbrauch kommt.
  • Der Verbleib jedes Schlüssels kann jederzeit nachvollzogen werden.
  • Jede Pflegekraft hat alle für die Tour notwendigen Schlüssel verfügbar. Es kommt zu keinen Verzögerungen.
Vorbereitung: Organisation
  • Wir prüfen schon beim Erstgespräch, ob es notwendig ist, dass uns ein Schlüssel ausgehändigt wird. Dieses ist unter folgenden Bedingungen der Fall:
    • Der Patient ist aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage, die Tür zu erreichen. Oder es besteht das erhebliche Risiko, dass der Patient auf dem Weg zur Tür stürzen könnte.
    • Der Patient ist so hörgeschädigt, dass er das Klingeln an der Haustür nicht wahrnehmen würde. Es gibt für die Pflegekraft auch keine andere Möglichkeit, sich bemerkbar zu machen.
    • Aufgrund des Krankheitsbildes des Patienten ist es hinreichend wahrscheinlich, dass es zu plötzlichen Gesundheitsverschlechterungen kommen kann. Der Patient wäre dann allein und hilflos in der Wohnung.
  • Wir berücksichtigen, dass es beim Patienten und seinen Angehörigen irrationale und unterschwellige Ängste geben kann, die nicht immer im Dialog geäußert werden. Viele Betroffene befürchten, dass die Pflegekräfte die Schlüssel für Diebstähle nutzen.
Schlüsselübergabe
  • Wenn sich der Patient und seine Angehörigen dazu entschließen, uns die Schlüssel zu überlassen, wird die Übergabe in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.
  • Im Idealfall ist für jede Tour ein eigener Schlüssel verfügbar.
  • Falls zwei Schlüssel benötigt werden, der Patient aber nur einen entbehren kann, fertigen wir ggf. auf unsere Kosten nach Einwilligung des Wohnungsinhabers eine Kopie an. Diese wird nach dem Ende der Pflege an den Patienten (oder an seine Erben) übergeben bzw. vernichtet. Jeder dieser Schritte wird ebenfalls schriftlich dokumentiert.
    •  Ist nur ein Schlüssel für zwei Touren verfügbar, so wird dieser besonders gekennzeichnet, etwa durch einen zusätzlichen Anhänger oder durch eine besondere Kette.
    • Das Protokoll wird am Tag der Schlüsselübergabe in zweifacher Ausfertigung vollständig ausgefüllt und dann vom Kunden und von der Pflegekraft unterschrieben. Ein Exemplar verbleibt beim Patienten, das andere wird in der Akte des Patienten im Pflegebüro abgelegt.
Durchführung: Organisation
  • Die Schlüssel werden nummeriert, da Nummern anders als Namen von etwaigen Dieben keiner Adresse zugeordnet werden können. Die Schlüssel dürfen auch keine anderen Kennzeichnungen haben, aus denen auf den Namen oder die Anschrift von Patienten geschlossen werden kann. Die Nummerierung sollte zufällig sein, also keinem nachvollziehbaren Schema folgen.
  • Den zur jeweiligen Nummer passenden Namen und die Anschrift werden auf einer Extra-Liste festgehalten. Diese bewahren wir verschlossen und getrennt von den Schlüsseln auf.
  • Die Schlüssel werden so aufbewahrt, dass kein Unbefugter Zugriff hat. Wir lagern sie in einem verschließbaren Schrank im Büro. Dieser ist auch während der Dienstzeiten immer abgeschlossen. Wir regeln sorgfältig, welche Pflegekräfte den Schrank öffnen dürfen.
  • Die Schlüsselnummern dürfen nie auf den Tourenplänen vermerkt werden.
  • Die Schlüssel jeweils einer Tour sollten an einer Kette oder an einem großen Ring zusammengefasst werden. Damit stellen wir sicher, dass alle Schlüssel mitgenommen werden, wenn eine Pflegekraft das Auto verlässt. Die Pflegekraft sollte die Schlüssel mit einer Kette an der Tourentasche oder an der Hose befestigen, damit diese nicht zu Boden fallen können oder gar im Straßengully verschwinden.
  • Die Übergabe der Schlüssel an die Pflegekräfte wird dokumentiert. Wir führen eine gesonderte Liste, in die alle Mitarbeiter eintragen, wer wann welchen Schlüssel an sich genommen und wieder zurückgelegt hat.
  • Jede Pflegekraft erhält nur die Schlüssel, die sie für ihre Tour benötigt. Die Schlüssel werden ihr i.d.R. nur tageweise und nicht dauerhaft übergeben. Nach dem Ende der jeweiligen Tour sind die Schlüssel in den Räumen der Sozialstation zu deponieren.
  • Wenn eine Pflegekraft oder die Pflegedienstleitung Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit Schlüsseln feststellen, werden diese sofort und umfassend aufgeklärt.
  • An jedem Schlüsselbund befindet sich eine Metallplakette mit der Zeile "50 Euro Finderlohn" und der Nummer unseres Pflegedienstes. Wir stellen damit sicher, dass uns der Schlüssel zeitnah zurückgebracht wird. Die an den Finder zu zahlende Summe ist im Vergleich zum ansonsten drohenden Image- und Finanzschaden sehr gering.
Nutzung der Schlüssel
  • Bevor wir die Haustür des Patienten aufschließen, klingeln wir zusätzlich oder klopfen an. Wir kündigen damit unser Kommen an. Die Pflegekraft vermeidet es, unvermittelt im privaten Lebensraum des Patienten zu erscheinen.
  • Wenn sich der Schlüssel nur mit großem Kraftaufwand drehen lässt, gibt die Pflegekraft einen Tropfen Öl in den Zylinder. Sofern die Gefahr besteht, dass das Schloss in naher Zukunft komplett klemmt, sollte dieses zeitnah ausgetauscht werden.
  • Wenn die Pflegekraft die Schlüssel in der Jackentasche transportiert, darf sie die Jacke nicht unbeaufsichtigt lassen. Die Schlüssel dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Die Pflegekraft darf die Schlüssel ebenfalls nicht im Schloss stecken lassen.
Maßnahmen bei Verlust des Schlüssels
  • Bei dem Verlust eines Wohnungsschlüssels ist umgehend die Pflegedienstleitung zu informieren.
  • Die Pflegedienstleitung prüft anhand der Dokumentation, welche Pflegekraft zuletzt im Besitz des Schlüssels war. Diese wird umgehend kontaktiert und zum Verbleib des Schlüssels befragt.
  • Wenn der Schlüssel nicht zeitnah gefunden wird, muss der Patient über den Verlust informiert werden.
  • Wir sorgen dafür, dass der Schließzylinder des Schlosses gewechselt wird. Bis dahin muss sichergestellt sein, dass es zu keinem Einbruch kommen kann.
  • Wenn der Schlüssel möglicherweise gestohlen oder unterschlagen wurde, erstatten wir Strafanzeige gegen unbekannt bei der Polizei. Wir informieren auch das Fundbüro über den Verlust des Schlüssels.
  • Wir melden den Verlust ggf. auch dem zuständigen Hausmeister.
Nachbereitung:
  • Wenn sich Probleme im Umgang mit Schlüsseln häufen, werden die Abläufe im Qualitätszirkel thematisiert und ggf. optimiert.
Dokumente:
  • Schlüsselübergabeprotokoll
  • Zuordnung "Schlüsselnummern und Adressen"
  • Protokoll zur Entnahme, Nutzung und Rückgabe der Schlüssel
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • alle Mitarbeiter
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Haustür; Schlüssel; Türschlüssel
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.