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Version 2.06a - 2014 |
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Standard "Klient öffnet die Tür nicht / Notöffnung einer Wohnung" |
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Wenn
ein Klient die Haustür nicht öffnet, stecken Mitarbeiter in einer
Zwickmühle. Ist der Pflegebedürftige nur kurz Zigaretten holen? Dann
wird sich dieser über eine aufgebrochene Tür vermutlich nicht freuen.
Aber was passiert, falls er ohnmächtig im Flur liegt? Ein kurzer
Standard sorgt für Sicherheit. |
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So übernehmen Sie
eine Textvorlage in Ihre Textverarbeitung
- Bewegen Sie den Mauszeiger an die
Oberseite der Textvorlage, die Sie übernehmen wollen. Er sollte in der
freien, weißen Fläche leicht oberhalb der Tabelle platziert werden.
- Drücken Sie die linke
Maustaste und halten Sie diese gedrückt!
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger nach
unten. Der Text färbt sich nun blau ein.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger in
den weißen, freien Bereich etwas unterhalb des Tabellenendes.
- Lassen Sie die linke Maustaste los.
- Fahren Sie mit dem Mauszeiger
irgendwo auf den blau markierten Textbereich.
- Drücken Sie die rechte
Maustaste.
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Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Kopieren". Das Fenster schließt
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Maustaste irgendwo in das leere Dokument. Es öffnet sich ein Menü.
Wählen Sie mit der linken Maustaste den Punkt "Einfügen".
- Die Textvorlage befindet sich nun
in Ihrer Textverarbeitung und kann hier weiter bearbeitet werden.
Für alle
Computereinsteiger haben wir eine umfangreich bebilderte Seite
erstellt, auf der jeder Schritt noch ausführlicher erklärt wird. Es ist
ganz einfach! Klicken Sie hier.
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es
nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die
Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne
Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige
Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für
die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch
ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
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Standard "Klient öffnet die Tür nicht / Notöffnung einer Wohnung" |
Definition: |
- Nicht alle Klienten möchten uns einen
Haustürschlüssel überlassen. Wir respektieren diesen Wunsch. Gleichwohl
kann diese Entscheidung in Notfällen zu Verzögerungen führen. Dieses
etwa dann, wenn der Klient hilflos in seiner Wohnung liegt, die
Pflegekraft die Notlage aber von außen nicht sofort erkennen kann.
- Die Beachtung dieses Standards ist wichtig, um straf- und zivilrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zwei Beispiele:
- Ein Diabetiker öffnet die Tür nicht, weil er
nach einem hypoglykämischen Schock bewusstlos ist. Aufgrund des
Krankheitsbildes ist mit einer solchen Notlage zu rechnen. Die
Pflegekraft setzt trotzdem die Tour fort, ohne weitere Maßnahmen
einzuleiten. Dieses Verhalten kann als unterlassene Hilfeleistung
geahndet werden.
- Der Klient öffnet die Tür nicht, weil er
spontan einkaufen ging, ohne den Pflegedienst zu informieren. Dieses
Verhalten ist bei ihm üblich. Er leidet an keiner Grunderkrankung, die
eine Ohnmacht wahrscheinlich macht. Dennoch schlägt die Pflegekraft
eine rückwärtige Scheibe ein und durchsucht die Wohnung. Dieses ist
ggf. als Sachbeschädigung und als Hausfriedensbruch strafbar.
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Grundsätze: |
- Die Wohnung des Klienten ist unverletzlich. Wir werden diese nicht ohne seine Erlaubnis betreten.
- Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn wir
hinreichende Hinweise auf eine akute Gefährdung seiner Gesundheit oder
seines Lebens haben.
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Ziele: |
- Der Klient erhält schnellstmöglich Unterstützung, wenn er sich in einer hilflosen Lage in seiner Wohnung befindet.
- Die Polizei wird nur dann gerufen, wenn dieses nach Abwägung aller Informationen geboten erscheint.
- Die Tür des Klienten wird nur in Notfallsituationen gewaltsam geöffnet.
- Die Pflegekraft ist sicher vor dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung.
- Unser Pflegeteam ist keinen Haftungsansprüchen ausgesetzt.
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Vorbereitung: |
- Wir bitten den Klienten um die Überlassung
eines Haustürschlüssels; dieses insbesondere mit dem Hinweis, dass
damit aufwendige Notfallaktionen vermieden werden. Wir bitten um die
schriftliche Erlaubnis, in einem vermuteten Notfall die Wohnung des
Klienten betreten zu dürfen.
- Wenn der Klient dieses nicht wünscht, bleiben zwei Alternativen:
- Der Klient gibt den Schlüssel an einen
Nachbarn, dem er vertraut. Der Nachbar wird damit beauftragt, im
Notfall den Schlüssel an die Pflegekraft zu übergeben.
- Der Klient gibt den Schlüssel einem in der
Nähe wohnenden Verwandten, dessen Mobilfunknummer der Pflegekraft
bekannt ist. Im Notfall wird dieser Verwandte angerufen und zur Wohnung
des Klienten gebeten.
- Der Klient wird darum gebeten, den Pflegedienst
zu kontaktieren, wenn er einen geplanten Termin nicht wahrnehmen kann.
Wir programmieren unsere Rufnummer in eine Schnellwahltaste seines
Telefons. Ist dieses nicht möglich, wird unsere Rufnummer auf einen gut
sichtbaren Zettel geschrieben und in der Nähe des Telefons angebracht.
- Wir erfragen (sofern vorhanden) die Rufnummer
des Mobiltelefons des Klienten, um diesen zu kontaktieren, wenn er
seine Wohnung verlassen hat.
- Die Pflegedienstleitung oder deren
Stellvertretung ist jederzeit per Mobiltelefon erreichbar. Deren
Telefonnummern sind in alle Smartphones der Pflegekräfte
einprogrammiert.
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Durchführung: |
Der Klient öffnet die Haustür nicht, obwohl die Pflegekraft mehrfach geklingelt hat.
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- Die Pflegekraft prüft, ob sie über einen
Haustürschlüssel verfügt. Falls dieses der Fall ist, schließt sie die
Tür eigenständig auf und betritt die Wohnung. Im Flur ruft sie laut
nach dem Klienten. Die Pflegekraft wirft nun einen Blick in jedes
Zimmer der Wohnung. Dazu zählen auch Nebengebäude eines Hauses
(Fahrradschuppen, Geräteraum usw.).
- Wenn die Pflegekraft die Tür nicht aufschließen
kann, weil ein Schlüssel von innen steckt, so ist dieses ein
eindeutiger Hinweis auf einen Notfall. Das Gleiche gilt, falls eine
Türkette den Zutritt verhindert.
- Falls kein Schlüssel verfügbar ist:
- Die Pflegekraft ruft per Mobiltelefon beim
Klienten an. Sinnvoll ist dieses etwa, wenn der Klient mit einem
Schnurlostelefon bei einem Nachbarn ist. Wenn ein stationäres Telefon
"besetzt" ist, aber von draußen keine Stimmen zu hören sind, ist dieses
ein Hinweis auf einen Notfall. Der Bewohner könnte beim Versuch, per
Telefon Hilfe zu holen, ohnmächtig geworden sein.
- Die Pflegekraft wählt die Rufnummer des
Mobiltelefons des Bewohners. Wenn das Telefon im Inneren der Wohnung
klingelt, ist dieses ein Hinweis auf einen Notfall. (Sofern der Klient
das Telefon normalerweise auf Spaziergänge und zum Einkaufen mitnimmt.)
- Die Pflegekraft ruft in der Pflegestation an
und erfragt, ob eine Terminverschiebung durch den Klienten erbeten
wurde. Gleichzeitig erfragt sie, ob dort Telefonnummern von Verwandten
oder von Freunden hinterlegt sind. Diese werden ebenfalls telefonisch
kontaktiert.
- Die Pflegekraft versucht, durch lautes Rufen
auf sich aufmerksam zu machen. Sie drückt die Klingel länger und
mehrmals hintereinander.
- Die Pflegekraft riecht an der Tür nach Rauch und nach Gas. Sie blickt durch den Postschlitz in der Tür.
- Die Pflegekraft klingelt bei Nachbarn (etwa
bei mehreren Wohnungen auf der gleichen Etage). Ggf. haben diese einen
Schlüssel oder Informationen zum Aufenthaltsort.
- Soweit möglich geht die Pflegekraft um das
Haus oder um die Wohnung herum und schaut durch die Fenster. Sie
horcht, ob Geräusche nach draußen dringen.
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offensichtlicher Notfall
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- Falls der Klient hilflos in der Wohnung liegt
und Gefahr für die Gesundheit besteht, ist die Pflegekraft ermächtigt,
sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Dieses auch, wenn dafür etwa
die Scheibe eines Fensters oder einer rückwärtigen Terrassentür
eingeschlagen werden muss.
- Die Pflegekraft muss darauf achten, den
Sachschaden zu minimieren, sofern dieses möglich ist. Der Ersatz eines
Fensters ist i.d.R. preisgünstiger als die Neuverglasung einer Tür.
- Die Pflegekraft ist aber nicht verpflichtet,
durch ein hohes Fenster zu klettern, nur weil dieses preisgünstig
ersetzt werden könnte. Es drohen dann beim Einstieg Verletzungen durch
Glasscherben oder durch einen Sturz.
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Risikobewertung
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- Häufig kann nicht geklärt werden, ob der Klient
hilflos in der Wohnung liegt oder nicht. Die Pflegekraft muss dann
entscheiden, ob die Polizei zu rufen ist, um eine Notöffnung der Tür zu
prüfen. Bei der Risikobewertung werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Ist der Klient herzkrank?
- Leidet der Klient an Diabetes mellitus?
- Ist das Sturzrisiko des Klienten erhöht?
- Befand sich der Klient in der Vergangenheit schon häufiger in einer hilflosen Lage?
- Verfügt der Klient über ein mobiles Notrufsystem? Ist also davon auszugehen, dass dieser im Notfall Hilfe geholt hätte?
- Falls möglich informiert die Pflegekraft die Pflegedienstleitung.
- Wenn die Risikoprüfung ergibt, dass sich der
Klient in Gefahr befinden könnte, wird die Polizei gerufen. In keinem
Fall wird eigenständig ein Schlüsselnotdienst gerufen.
- Falls das Risiko nur gering ist, setzt die Pflegekraft ihre Tour fort.
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Alarmierung der Polizei
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- Die Pflegekraft wählt den Notruf und bittet um
sofortiges Erscheinen der Polizei. Alle Fragen der Notrufstelle werden
sorgfältig beantwortet. Bis zum Eintreffen der Polizei bleibt die
Pflegekraft vor Ort.
- Die Beamten werden über die genauen Umstände
informiert. Dazu zählen insbesondere alle Verdachtsmomente, die auf
einen Notfall schließen lassen.
- Die Polizisten entscheiden nun über das weitere Vorgehen.
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Nachbereitung: |
- Alle Beobachtungen und Maßnahmen werden sorgfältig dokumentiert.
- Die Pflegedienstleitung wird in jedem Fall so
schnell wie möglich über den aktuellen Stand der Geschehnisse
informiert. Falls die Pflegekraft vor Ort nicht die Bezugspflegekraft
ist, wird auch die Bezugspflegekraft informiert.
- Die Pflegedienstleitung versucht später noch einmal, den Klienten bzw. die Angehörigen telefonisch zu erreichen.
- Spätestens beim nächsten Besuch einer Pflegekraft müssen der Aufenthaltsort und der Zustand des Klienten bekannt sein.
- Wenn sich derartige Vorkommnisse häufen, bitten wir erneut und eindringlich um die Überlassung eines Haustürschlüssels.
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Dokumente: |
- ärztliche Diagnosen
- Berichtsblatt
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Verantwortlichkeit / Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Notfall; Haustür; Tür; Notöffnung; Wohnung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
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Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
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