Das Prinzip einer Standby-Liste ist schnell erklärt:
Jede Pflegekraft wird im Wechsel auf die Standy-Liste gesetzt. Wenn es zu
gravierenden Personalausfällen kommen sollte, ist diese Pflegekraft der erste
Ansprechpartner. Der Mitarbeiter sollte daher telefonisch stets erreichbar
sein.
Eine solche Liste beugt dem Vorwurf vor, dass immer nur
bestimmte Pflegekräfte gerufen werden, wenn es mal wieder brennt. Der Aufbau
ist einfach:
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Fr.
Müller |
Fr.
Schulze |
Hr.
Maier |
Fr.
Schmidt |
Hr.
Peters |
1./2. Mai |
X |
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- |
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8./9. Mai |
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X |
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15./16. Mai |
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X |
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22./23. Mai |
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X |
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29./30. Mai |
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X |
6./7. Juni |
X |
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13./14. Juni |
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X |
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Im Übrigen ist es ratsam, der Standby-Liste einen
möglichst informellen, also freiwilligen Charakter zu geben. Je mehr in die
Freizeit der "Standby-Pflegekraft" eingegriffen wird, um so größer wird die
Gefahr, dass diese sich das Wochenende als "Bereitschaftsdienst" bezahlen
lassen möchte. Vor Gericht sind damit schon zahlreiche Arbeitgeber auf die
Nase gefallen..
Eine solche Liste ist also eher für Einrichtungen
geeignet, in der das Betriebsklima stimmt. Häuser, deren Pflegekräfte nur noch
per Abmahnung ansprechbar sind, haben ohnehin andere Probleme.
Unser Tipp:
- Verpflichten Sie die "Standby-Pflegekräfte" nicht
dazu, unbedingt zu Hause auf einen möglichen Anruf warten zu müssen. Es
reicht, wenn diese Kräfte ein Handy nutzen.
- Pflegekräften, die kein eigenes Mobiltelefon haben,
sollten Sie ein Dienst-Handy mitgeben. Wählen Sie dafür einen "Pre-Paid"-Tarif.
- Verlangen Sie nicht per Dienstanweisung, dass
Pflegekräfte innerhalb einer festen Zeitspanne den Dienst antreten müssen.
- Verpacken Sie eine eventuelle Anfrage um
Arbeitsaufnahme mehr als Bitte und nicht als Dienstanweisung.