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Überlastungsanzeige: Wirksame Notbremse für Pflegekräfte

 

Pflegenotstand - In immer mehr Pflegeeinrichtungen ist die Personaldecke so dünn, dass eine fachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist. Wenn gar ein Bewohner zu Schaden kommt, dann findet sich manch eine Pflegekraft vor dem Richter wieder - hätte sie besser mal eine Überlastungsanzeige eingereicht.

 
 

Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch, Paragraph 823 "Schadensersatzpflicht", macht das Problem deutlich:

  • ... Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ...

Wer im Fall der Fälle darauf spekuliert, dass der Richter Verständnis dafür hat, dass vor lauter Personalmangel schon mal ein paar Fehler vorkommen dürfen, irrt gewaltig. Neben einem saftigen Schmerzensgeld droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung der Pflegekräfte.

Das bedeutet, die Pflegekraft wird dreifach bestraft: Sie muss an den Geschädigten zahlen, der Staatsanwalt droht mit einem Bußgeld und der Arbeitgeber löst das Problem auf seine Weise - er kündigt oder versucht gar, sich seinen Schaden vom Arbeitnehmer ersetzen zu lassen.

Kein Wunder, dass viele Pflegekräfte, die vor lauter Überstunden kein Land mehr sehen, zum letzten Mittel greifen: der Überlastungsanzeige. Sie machen auf das Problem und die Folgen aufmerksam und bitten den Arbeitgeber um Verbesserungen. Praktischerweise geben sie damit die auch Verantwortung und das Haftungsrisiko an ihre Vorgesetzten weiter.

Selbstredend sollte eine solche Überlastungsanzeige schriftlich formuliert und per Einschreiben an den Betreiber versandt werden. Eine Kopie und den Postbeleg behält die Pflegekraft.

Der dazu passende Paragraph findet sich im Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG § 16 "Besondere Unterstützungspflichten"

  • ... Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden ...

Wie kann eine solche Überlastungsanzeige formuliert werden? Folgendes Muster schlagen wir als Grundlage für eine Überlastungsanzeige vor.

 


Überlastungsanzeige

Name der Pflegekraft (ggf. der Pflegekräfte): Birgit Mustermann

Pflegebereich: Station 1

An die Heimleitung des Pflegeheimes "Murks&Mangel"

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nachfolgend beschriebene Überlastung in meinem Tätigkeitsbereich zeige ich Ihnen hiermit an, um negative Folgen für die Einrichtung und mein Arbeitsverhältnis zu vermeiden.

Ich möchte klarstellen, dass mögliche Fehler oder Mängel in meiner Tätigkeit aus der nachfolgend beschriebenen Überlastung resultieren. Ich weise eventuelle Ansprüche auf Regress von Seiten Dritter sowie arbeitsrechtliche Sanktionsmaßnahmen vorsorglich zurück.

Derzeit sind der Station 10 Pflegekräfte zugeteilt. Benötigt werden aber insgesamt 16 Pflegekräfte. Bedingt durch diesen Personalmangel können wichtige pflegerische Aufgaben nicht oder nur unzureichend ausgeführt werden.

(Hier sollte jetzt eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten folgen, die aufgrund der Überlastung nicht erledigt werden konnten.)

Ich sehe mich daher nicht mehr in der Lage, die Verantwortung für die Folgen solcher Pflegefehler und -mängel zu tragen, die durch die schlechte Personalbesetzung ausgelöst werden.

Ich fordere Sie hiermit auf, sofort Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung zu ergreifen.

(Hier können Sie Vorschläge für die Lösung des Problems anbringen.)

Bis zu einer Änderung der Personalsituation bitte ich um Mitteilung, welche Tätigkeiten bei der gegenwärtigen Besetzung als unverzichtbar erledigt werden sollen und welche nicht erfüllt werden müssen. Bitte treffen Sie eine Rangfolge der auszuübenden Tätigkeiten.

Zur Rücksprache in Anwesendheit eines von mir zu benennenden Personalratsmitgliedes bin ich nach terminlicher Vereinbarung gern bereit.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

 
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Überlastungsanzeige; Entlastungsanzeige; Pflegenotstand
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