Stellenbeschreibung für Hauspflegerinnen
Bezeichnung des
Pflegedienstes:
Pflegedienst XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin:
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Hauspflegerin
Arbeitsbereich: Hauswirtschaft
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Erhaltung der Selbständigkeit durch
fachgerechtes Führen des Haushaltes pflegebedürftiger
Menschen
- Erhaltung einer guten Lebensqualität
der Patient durch eine angemessene Versorgung und
Verpflegung
- durch gezielte Maßnahmen bei der
Speisenversorgung den Patienten zur möglichst selbständigen
Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme bewegen
- Sicherstellung der Qualität und
Quantität des gesamten Leistungsangebotes
- Arbeiten nach den Hygienevorschriften
fachliche
Qualifikation:
- abgeschlossene Ausbildung zum
Hauspfleger
- mehrjährige Berufserfahrung in der
Hauswirtschaft
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- positive Einstellung zur Arbeit mit
pflegebedürftigen alten Menschen
- Fähigkeit und Bereitschaft zur
Kommunikation und Kooperation mit Patienten, deren
Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
- Geschäftsleitung
- Pflegedienstleitung
- Ggf. Einsatzleitung der
Hauspflegerinnen
gleichgestellt:
weisungsbefugt:
- Hauswirtschafter in der Ausbildung
- Hauswirtschaftshilfskräfte
- Praktikanten
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
Aufgaben und
Kompetenzen
Unterstützung bei der
Pflege
- Hilfe zur Verbesserung der Mobilität
durch Bewegungsübungen
- Unterstützung beim Aufstehen oder
Hinsetzen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Körperpflege inkl. aller vor- und
nachbereitenden Tätigkeiten
- baden von Patienten unter Verwendung
der vorhandenen Hilfsmittel
- Durchführung der Intimtoilette und
wechseln der Inkontinenzmaterialien
- Durchführung der Mund- und
Zahnersatzpflege
- Durchführung der Haar-, Nagel und
Fußpflege (ausgenommen med. Fußpflege)
- kämmen und rasieren von Patienten
- Hilfe bei der Nutzung von
Pflegehilfsmitteln (Nachtstuhl, Urinflasche usw.)
- Begleitung zur Toilette mit
anschließender Intimreinigung
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Unterstützung von Pflegefachkräften
bei der Versorgung von schwer pflegebedürftigen Patienten
Hausarbeiten
- gemeinsame Planung aller notwendigen
Hausarbeiten, die vom Patienten noch selbständig
durchgeführt werden können
- Unterstützung bei der Hausarbeit,
bzw. komplette Übernahme der Hausarbeit
- Durchführung von Übungen, die es dem
Patienten erlauben, den Haushalt selbständiger zu führen
- gemeinsame Erstellung einer
Einkaufsliste
- Begleitung des Patienten bei größeren
Einkäufen, bzw. selbständige Erledigung der Einkäufe
- Sicherstellung einer sachgerechten
Lagerung aller Lebensmittel
- Herstellung der Speisen nach dem
Stand den aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen
und den Bedürfnissen des Patienten
- mundgerechte Zerkleinerung der
Nahrung
- ggf. Unterstützung bei der
Nahrungsaufnahme
- ggf. Zubereitung der Sondenkost
- Vorbereitung kleinerer
Zwischenmahlzeiten
- Reinigung und Pflege der Wohnung
(z.B. aufräumen, saubermachen, abwaschen
- Reinigung und Pflege der Wäsche
(waschen, bügeln und ggf. instand setzen der Wäsche)
- Instandhaltung von Haushaltsgeräten
und Durchführung von kleineren Reparaturen
- Lüften der Räume
- Beheizen der Wohnung und
Sicherstellung einer gleichmäßigen Temperatur
Anleitung der
Angehörigen und psychosoziale Unterstützung
- Anleitung von Familienmitgliedern zur
Übernahme hauswirtschaftlicher und pflegerischer Aufgaben
- Führung von Beobachtungs- und
Betreuungsprotokollen
- Organisation von Freizeitaktivitäten
- Information und Anleitung von
Angehörigen hinsichtlich von Anpassungen im Haushalt, die
durch den wachsenden Hilfebedarf des Patienten notwendig
werden.
- Hilfe bei der Beschaffung geeigneter
Hilfsmittel
- Information und Anleitung von
Angehörigen zur Führung des Haushaltes
- Vermittlung von weiteren
Hilfsangeboten
- Unterstützung bei schwierigen
Aktivitäten wie etwa wichtigen Telefongesprächen oder
Schriftwechsel
- Hilfe bei Behördengängen und
Besorgungen
personalbezogene
Aufgaben:
- Anleitung von Hilfskräften,
Auszubildenden und Praktikanten
- Hilfe bei der Schaffung eines guten
Betriebsklimas
- Mithilfe bei der Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften
sonstige Aufgaben:
- Dokumentation aller Tätigkeiten
- ständige eigene Fort- und
Weiterbildung
- Vorschläge einbringen zur ständigen
Weiterentwicklung und Verbesserung des eigenen
Leistungsangebotes
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Der Hauspfleger soll zu folgenden Personen
und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung
aufrechterhalten:
- Zur Geschäftsleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Qualitätsbeauftragten
- zu den Pflegekräften
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den behandelnden Ärzten
- zu den Praktikanten
- zu den Angehörigen und sonstigen den
Patienten nahe stehenden Personen
- zu den Seelsorgern
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept
ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und
präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit
wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden
Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuches.
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