das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

© pqsg 2008

Stellenbeschreibung für Hauspflegerinnen

 
Unter der Bezeichnung "hauswirtschaftliche Fachkraft" wird in der ambulanten Pflege mittlerweile ein gutes halbes Dutzend verschiedener Ausbildungsgänge zusammengefasst - von dem Hauswirtschafter bis zum Ökotrophologen. Für unser Muster haben wir den "Hauspfleger" gewählt, da diese Berufsvariante die "inhaltliche Mitte" darstellt. Der Aufwand für die individuelle Anpassung hält sich somit in Grenzen.
 

 

Stellenbeschreibung für Hauspflegerinnen

Bezeichnung des Pflegedienstes:

Pflegedienst XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin:

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Hauspflegerin
Arbeitsbereich: Hauswirtschaft
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Erhaltung der Selbständigkeit durch fachgerechtes Führen des Haushaltes pflegebedürftiger Menschen
  • Erhaltung einer guten Lebensqualität der Patient durch eine angemessene Versorgung und Verpflegung
  • durch gezielte Maßnahmen bei der Speisenversorgung den Patienten zur möglichst selbständigen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme bewegen
  • Sicherstellung der Qualität und Quantität des gesamten Leistungsangebotes
  • Arbeiten nach den Hygienevorschriften

fachliche Qualifikation:

  • abgeschlossene Ausbildung zum Hauspfleger
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Hauswirtschaft

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation mit Patienten, deren Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Geschäftsleitung
  • Pflegedienstleitung
  • Ggf. Einsatzleitung der Hauspflegerinnen

gleichgestellt:

  • anderen Hauspflegern

weisungsbefugt:

  • Hauswirtschafter in der Ausbildung
  • Hauswirtschaftshilfskräfte
  • Praktikanten
  • Zivildienstleistende

wird vertreten von:

  • anderen Hauspflegern

Aufgaben und Kompetenzen

Unterstützung bei der Pflege

  • Hilfe zur Verbesserung der Mobilität durch Bewegungsübungen
  • Unterstützung beim Aufstehen oder Hinsetzen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Körperpflege inkl. aller vor- und nachbereitenden Tätigkeiten
  • baden von Patienten unter Verwendung der vorhandenen Hilfsmittel
  • Durchführung der Intimtoilette und wechseln der Inkontinenzmaterialien
  • Durchführung der Mund- und Zahnersatzpflege
  • Durchführung der Haar-, Nagel und Fußpflege (ausgenommen med. Fußpflege)
  • kämmen und rasieren von Patienten
  • Hilfe bei der Nutzung von Pflegehilfsmitteln (Nachtstuhl, Urinflasche usw.)
  • Begleitung zur Toilette mit anschließender Intimreinigung
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Unterstützung von Pflegefachkräften bei der Versorgung von schwer pflegebedürftigen Patienten

Hausarbeiten

  • gemeinsame Planung aller notwendigen Hausarbeiten, die vom Patienten noch selbständig durchgeführt werden können
  • Unterstützung bei der Hausarbeit, bzw. komplette Übernahme der Hausarbeit
  • Durchführung von Übungen, die es dem Patienten erlauben, den Haushalt selbständiger zu führen
  • gemeinsame Erstellung einer Einkaufsliste
  • Begleitung des Patienten bei größeren Einkäufen, bzw. selbständige Erledigung der Einkäufe
  • Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung aller Lebensmittel
  • Herstellung der Speisen nach dem Stand den aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und den Bedürfnissen des Patienten
  • mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung
  • ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • ggf. Zubereitung der Sondenkost
  • Vorbereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten
  • Reinigung und Pflege der Wohnung (z.B. aufräumen, saubermachen, abwaschen
  • Reinigung und Pflege der Wäsche (waschen, bügeln und ggf. instand setzen der Wäsche)
  • Instandhaltung von Haushaltsgeräten und Durchführung von kleineren Reparaturen
  • Lüften der Räume
  • Beheizen der Wohnung und Sicherstellung einer gleichmäßigen Temperatur

Anleitung der Angehörigen und psychosoziale Unterstützung

  • Anleitung von Familienmitgliedern zur Übernahme hauswirtschaftlicher und pflegerischer Aufgaben
  • Führung von Beobachtungs- und Betreuungsprotokollen
  • Organisation von Freizeitaktivitäten
  • Information und Anleitung von Angehörigen hinsichtlich von Anpassungen im Haushalt, die durch den wachsenden Hilfebedarf des Patienten notwendig werden.
  • Hilfe bei der Beschaffung geeigneter Hilfsmittel
  • Information und Anleitung von Angehörigen zur Führung des Haushaltes
  • Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten
  • Unterstützung bei schwierigen Aktivitäten wie etwa wichtigen Telefongesprächen oder Schriftwechsel
  • Hilfe bei Behördengängen und Besorgungen

personalbezogene Aufgaben:

  • Anleitung von Hilfskräften, Auszubildenden und Praktikanten
  • Hilfe bei der Schaffung eines guten Betriebsklimas
  • Mithilfe bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

sonstige Aufgaben:

  • Dokumentation aller Tätigkeiten
  • ständige eigene Fort- und Weiterbildung
  • Vorschläge einbringen zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung des eigenen Leistungsangebotes

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Der Hauspfleger soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • Zur Geschäftsleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den behandelnden Ärzten
  • zu den Praktikanten
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen
  • zu den Seelsorgern

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Stellenbeschreibung; Hauspfleger
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.