Stellenbeschreibung für Pflegeschüler (ambulant / stationär)
Ziele:
- Das Ausbildungsziel soll erreicht
werden
- Kennen lernen der Pflegeeinrichtung
als komplexes Gesamtsystem verschiedener Arbeitsbereiche
- Kontakt mit dem Tabuthema Sterben
- Überprüfung der eigenen Einstellung
zu den Themen menschliche Grundwerte, Sinn des Lebens,
Sterben
und Leiden
- Erhaltung einer möglichst
selbständigen Lebensgestaltung durch Mithilfe bei einer
individuellen, ganzheitlichen und aktivierenden Pflege und
Betreuung
- Förderung der Lebenszufriedenheit der
Bewohner
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
unter Anleitung
- Beachtung der Qualitätspolitik und
des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
- aktive Förderung des guten
Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit
Betriebsmitteln
- Entwicklung und Sicherung der
Qualität
- Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch
dokumentierten internen Regelungen
fachliche Qualifikation
/ Voraussetzungen:
(Anmerkung: Das neue Altenpflegegesetz
verlangt lediglich einen Realschulabschluss, bzw. einen
Hauptschulabschluss,
wenn außerdem eine Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder
Krankenpflegehelfer/in oder eine andere, mindestens zwei Jahre
dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde. Allerdings kann es
sinnvoll sein, betriebsintern höhere Anforderungen zu stellen.
Sie senken dadurch das Risiko, dass der Pflegeschüler die
Ausbildung abbricht oder die gesteckten Ziele nicht erreicht.)
- Mindestalter: 16 Jahre
- die grundsätzliche gesundheitliche
Eignung (das ärztliche Attest darf nicht älter als drei
Monate sein.)
- Realschulabschluss bzw. ein als
gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss mit einer
Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder
Krankenpflegehelfer/in oder
- der Hauptschulabschluss mit einer
mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung
erwünschte zusätzliche Qualifikationen:
- freiwilliges soziales Jahr in der
Altenpflege oder
- Ableistung des Zivildienstes in
Einrichtungen der Altenpflege
- ehrenamtliche Arbeit im sozialen
Bereich
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Aufgeschlossenheit
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Pflegefachkräfte
- Hauswirtschaftsleitung
- Wohnbereichsleitungen anderer
Wohnbereiche
- Praxismentoren im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenfelds
- Schichtführung
- behandelnde Ärzte der
Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- Praktikanten und
Zivildienstleistenden (Ist auch abhängig von Ihrem
individuellen Organigramm.)
weisungsbefugt:
wird vertreten von:
- anderen PflegeschülerInnen
Bewohnerbezogene
Aufgaben:
- Erledigung der vor- und
nachbereitenden Tätigkeiten für die Körperpflege
- Mithilfe bei der Durchführung der
Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege
- Mithilfe bei der Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen und später ggf.
selbständige Durchführung.
- Mithilfe bei der Durchführung und
später ggf. selbständige Durchführung von
Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar-, Nagel- und Fußpflege
(ausgenommen: medizinische Fußpflege), rasieren von
Heimbewohnern.
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Körperhygiene.
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller
Pflegebedürftigkeitsgrade.
- Mithilfe beim Betten und Umbetten
bettlägeriger Personen
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells.
- Reinigung der Bettgestelle und
Bettausstattung, inkl. Lagerungshilfsmittel
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe bei dem Aufstehen und
Zubettgehen der Heimbewohner/innen, sofern diese nur leicht
pflegebedürftig sind
- Hilfe beim An- und Auskleiden von nur
leicht pflegebedürftigen Bewohnern
- Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft
Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand
setzen bzw. dabei unterstützen.
- Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft
Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
- Leicht pflegebedürftige
Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren
Benutzung helfen.
- Bei leicht pflegebedürftigen
Bewohnern: Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen
mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in
Zusammenarbeit mit Therapeuten.
- Auf Anweisung von Pflegefachkräften
mit dem Bewohner spazieren fahren.
- Auf Anweisung
Bewohner zum Arzt oder zur Therapie fahren.
- Auf Anweisung von Pflegefachkräften
Begleitung von Bewohner im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung.
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
- Mithilfe bei der Vorbereitung und
Durchführung physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung,
Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
- Mithilfe bei der Durchführung
prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-,
Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Mithilfe bei der Kontrolle von Puls,
Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
- Mithilfe bei der Durchführung von
passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von
Krankengymnasten.
- Mithilfe beim Stellen und Verteilen
der Medikamente bei einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand
Speisenversorgung:
- Ermittlung der Speisenwünsche der
Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden
diätetischen Vorschriften.
- Verteilung und Überprüfung der
Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen
auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum
selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der
Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken
bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Bedienen im Speisesaal
- Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten
(Brot und Obst etc.).
- Verteilen von Getränken auf dem
Wohnbereich.
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Mithilfe bei der Versorgung
Verstorbener bei einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und
Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter
den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität /
Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung
- Schriftliche und/oder mündliche
rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter
Beobachtungen an Mitarbeiter, Therapeuten u.a.
- Teilnahme an der Dienstübergabe und
vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an
Kollegen.
- Beachtung des Datenschutzes bei der
Weitergabe von persönlichen Informationen.
Aufgaben der
psychosozialen Betreuung:
- Gespräche führen mit den
Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen,
gemeinsame Feste feiern.
- Motivation von Heimbewohner/innen zur
Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme
therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven
Beschäftigung usw.
- Förderung von Kontakten und
gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander.
- Erfüllen von Sonderwünschen der
Bewohner soweit dieses in einem vertretbaren Zeitrahmen
geschieht und die Pflegefachkraft zustimmt.
Hauswirtschaftliche
Aufgaben:
- Aufräumen der Bewohnerzimmer.
- Reinigung von Schränken, Nachttischen
usw.
- Pflege der Blumen in
Gemeinschaftsräumen und Bewohnerzimmern.
- Einsammeln der verschmutzten Wäsche
und Weiterleitung an die Hauswirtschaft.
- Entgegenahme der gereinigten Wäsche
von der Hauswirtschaft und Weiterleitung an die Bewohner.
- Einräumen der Wäsche in die
Bewohnerschränke.
- ggf. Reinigung von Gemeinschaftsräumen.
Sonstige Aufgaben:
- Erledigung von Botengängen.
- Erledigung von Einkäufen.
- Mithilfe bei der Instandhaltung der
Pflegehilfsmitteln.
- Aufräumen und Auffüllen des
Pflegemittellagers.
Aufgaben zum
Qualitätsmanagement:
- Verpflichtung zur Mitarbeit und
Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B.
Mitarbeit im Qualitätszirkel.
- Mitarbeit beim Fehler- und
Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen
Vorschlagswesen.
- Grundkenntnisse über das hausinterne
Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.).
Betriebsbezogene
Aufgaben:
- wirtschaftlicher Umgang mit
Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern.
- Beachtung aller
Unfallverhütungsvorschriften.
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Die Pflegeschüler sollen zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zu der Heimleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Wohnbereichsleitung
- zu dem Qualitätsbeauftragten
- zu den Heimbewohner/innen
- zu dem Heimbeirat
- zu den Pflegefachkräften
- zu den Aushilfskräften in der Pflege
- zu der Hauswirtschaft
- zu der Verwaltung
- zu dem Hygienebeauftragten
- zu den behandelnden Ärzten und
Ärztinnen
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zu den Seelsorgern
- zu dem haustechnischen Dienst
- zum Therapiebereich
(Beschäftigungstherapie etc.)
- zu den Angehörigen und sonstigen den
Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
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