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Stellenbeschreibung für Pflegeschüler (ambulant / stationär)

 
Im Gegensatz zu ihren Kollegen in vielen anderen Branchen müssen sich Auszubildende in der Altenpflege wenig Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen. Unsere Stellenbeschreibung für Pflegeschüler kombiniert die aktuellen gesetzlichen Regelungen mit den Erfordernissen der betrieblichen Abläufe.
 
 

Stellenbeschreibung für Pflegeschüler (ambulant / stationär)

Ziele:

  • Das Ausbildungsziel soll erreicht werden
  • Kennen lernen der Pflegeeinrichtung als komplexes Gesamtsystem verschiedener Arbeitsbereiche
  • Kontakt mit dem Tabuthema Sterben
  • Überprüfung der eigenen Einstellung zu den Themen menschliche Grundwerte, Sinn des Lebens, Sterben und Leiden
  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch Mithilfe bei einer individuellen, ganzheitlichen und aktivierenden Pflege und Betreuung
  • Förderung der Lebenszufriedenheit der Bewohner
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender unter Anleitung
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen

fachliche Qualifikation / Voraussetzungen:

(Anmerkung: Das neue Altenpflegegesetz verlangt lediglich einen Realschulabschluss, bzw. einen Hauptschulabschluss,
wenn außerdem eine Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder eine andere, mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde. Allerdings kann es sinnvoll sein, betriebsintern höhere Anforderungen zu stellen. Sie senken dadurch das Risiko, dass der Pflegeschüler die Ausbildung abbricht oder die gesteckten Ziele nicht erreicht.)

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • die grundsätzliche gesundheitliche Eignung (das ärztliche Attest darf nicht älter als drei Monate sein.)
  • Realschulabschluss bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss mit einer Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder
  • der Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung

erwünschte zusätzliche Qualifikationen:

  • freiwilliges soziales Jahr in der Altenpflege oder
  • Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen der Altenpflege
  • ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich

persönliche Grundfähigkeiten:

  • körperliche und seelische Stabilität
  • Aufgeschlossenheit
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit

Zuordnung der Stelle:

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

(Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)

  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Pflegefachkräfte
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Wohnbereichsleitungen anderer Wohnbereiche
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • Schichtführung
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)

gleichgestellt:

  • Praktikanten und Zivildienstleistenden (Ist auch abhängig von Ihrem individuellen Organigramm.)

weisungsbefugt:

  • keinem

wird vertreten von:

  • anderen PflegeschülerInnen

Bewohnerbezogene Aufgaben:

  • Erledigung der vor- und nachbereitenden Tätigkeiten für die Körperpflege
  • Mithilfe bei der Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege
  • Mithilfe bei der Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen und später ggf. selbständige Durchführung.
  • Mithilfe bei der Durchführung und später ggf. selbständige Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar-, Nagel- und Fußpflege (ausgenommen: medizinische Fußpflege), rasieren von Heimbewohnern.
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene.

Betten und Lagern:

  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade.
  • Mithilfe beim Betten und Umbetten bettlägeriger Personen
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells.
  • Reinigung der Bettgestelle und Bettausstattung, inkl. Lagerungshilfsmittel

Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:

  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen, sofern diese nur leicht pflegebedürftig sind
  • Hilfe beim An- und Auskleiden von nur leicht pflegebedürftigen Bewohnern
  • Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Leicht pflegebedürftige Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Bei leicht pflegebedürftigen Bewohnern: Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten.
  • Auf Anweisung von Pflegefachkräften mit dem Bewohner spazieren fahren.
  • Auf Anweisung Bewohner zum Arzt oder zur Therapie fahren.
  • Auf Anweisung von Pflegefachkräften Begleitung von Bewohner im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung.

Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:

  • Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
  • Mithilfe bei der Durchführung prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Mithilfe bei der Kontrolle von Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
  • Mithilfe bei der Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten.
  • Mithilfe beim Stellen und Verteilen der Medikamente bei einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand

Speisenversorgung:

  • Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
  • Bedienen im Speisesaal
  • Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).
  • Verteilen von Getränken auf dem Wohnbereich.

Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:

  • Mithilfe bei der Versorgung Verstorbener bei einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand

Beobachtung und Weitergabe von Informationen:

  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung
  • Schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, Therapeuten u.a.
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen.
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen.

Aufgaben der psychosozialen Betreuung:

  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern.
  • Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander.
  • Erfüllen von Sonderwünschen der Bewohner soweit dieses in einem vertretbaren Zeitrahmen geschieht und die Pflegefachkraft zustimmt.

Hauswirtschaftliche Aufgaben:

  • Aufräumen der Bewohnerzimmer.
  • Reinigung von Schränken, Nachttischen usw.
  • Pflege der Blumen in Gemeinschaftsräumen und Bewohnerzimmern.
  • Einsammeln der verschmutzten Wäsche und Weiterleitung an die Hauswirtschaft.
  • Entgegenahme der gereinigten Wäsche von der Hauswirtschaft und Weiterleitung an die Bewohner.
  • Einräumen der Wäsche in die Bewohnerschränke.
  • ggf. Reinigung von Gemeinschaftsräumen.

Sonstige Aufgaben:

  • Erledigung von Botengängen.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Mithilfe bei der Instandhaltung der Pflegehilfsmitteln.
  • Aufräumen und Auffüllen des Pflegemittellagers.

Aufgaben zum Qualitätsmanagement:

  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen.
  • Grundkenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.).

Betriebsbezogene Aufgaben:

  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern.
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften.

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Pflegeschüler sollen zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Heimbewohner/innen
  • zu dem Heimbeirat
  • zu den Pflegefachkräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft
  • zu der Verwaltung
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zu dem haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
 
 
   
 
 
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Schlüsselwörter für diese Seite Stellenbeschreibung; Pflegeschüler
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.