Stellenbeschreibung für Bundesfreiwilligendienstleistende und Praktikanten
Ziele:
- Sammlung erster Erfahrungen im Umgang
mit alten Menschen
- ggf. sammeln der notwendigen
Informationen für die spätere Berufsorientierung
- kennen lernen der Pflegeeinrichtung
als komplexes Gesamtsystem verschiedener Arbeitsbereiche
- Abbau von Vorurteilen über die
Berufsbilder in der Altenpflege
- Kontakt mit dem Tabuthema Sterben
- Überprüfung der eigenen Einstellung
zu den Themen menschliche Grundwerte, Sinn des Lebens,
Sterben
und Leiden
- Erhaltung einer möglichst
selbständigen Lebensgestaltung durch Mithilfe bei einer
individuellen, ganzheitlichen und aktivierenden Pflege und
Betreuung
- Förderung der Lebenszufriedenheit der
Bewohner
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
unter Anleitung
- Beachtung der Qualitätspolitik und
des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
- aktive Förderung des guten
Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit
Betriebsmitteln
- Entwicklung und Sicherung der
Qualität
- Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch
dokumentierten internen Regelungen
fachliche
Qualifikation:
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Aufgeschlossenheit
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
- Pflegedienstleitung
- stellv. Pflegedienstleitung
- Pflegefachkräfte
- Hauswirtschaftsleitung
- Wohnbereichsleitungen anderer
Wohnbereiche
- Praxismentoren im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenfelds
- Schichtführung
- behandelnde Ärzte der
Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
- anderen Praktikanten und
Bundesfreiwilligendienstleistenden (Ist auch abhängig von Ihrem
individuellen Organigramm.)
weisungsbefugt:
wird vertreten von:
- anderen Praktikanten und
Bundesfreiwilligendienstleistenden
Bewohnerbezogene
Aufgaben:
- Erledigung der vor- und
nachbereitenden Tätigkeiten für die Körperpflege
- Mithilfe bei der Durchführung der
Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege
- Mithilfe bei der Intimtoilette und
bei der Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen und später ggf.
selbständige Durchführung.
- Mithilfe bei der Durchführung und
später ggf. selbständige Durchführung von
Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar-, Nagel- und Fußpflege
(ausgenommen: medizinische Fußpflege), rasieren von
Heimbewohnern.
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Körperhygiene.
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller
Pflegebedürftigkeitsgrade.
- Mithilfe beim Betten und Umbetten
bettlägeriger Personen
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells.
- Reinigung der Bettgestelle und
Bettausstattung, inkl. Lagerungshilfsmittel
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe bei dem Aufstehen und
Zubettgehen der Heimbewohner/innen, sofern diese nur leicht
pflegebedürftig sind
- Hilfe beim An- und Auskleiden von nur
leicht pflegebedürftigen Bewohnern
- Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft
Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand
setzen bzw. dabei unterstützen.
- Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft
Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
- Leicht pflegebedürftige
Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren
Benutzung helfen.
- Bei leicht pflegebedürftigen
Bewohnern: Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen
mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in
Zusammenarbeit mit Therapeuten.
- Auf Anweisung von Pflegefachkräften
mit dem Bewohner spazieren fahren.
- Auf Anweisung
Bewohner zum Arzt oder zur Therapie fahren.
- Auf Anweisung von Pflegefachkräften
Begleitung von Bewohner im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung.
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
- Mithilfe bei der Vorbereitung und
Durchführung physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung,
Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
- Mithilfe bei der Durchführung
prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-,
Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Mithilfe bei der Kontrolle von Puls,
Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
- Mithilfe bei der Durchführung von
passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von
Krankengymnasten.
Speisenversorgung:
- Ermittlung der Speisenwünsche der
Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden
diätetischen Vorschriften.
- Verteilung und Überprüfung der
Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
- Vorbereitung der Heimbewohner/innen
auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum
selbständigen Essen und Trinken.
- Aufräumen nach Beendigung der
Mahlzeit.
- Anreichen von Speisen und Getränken
bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
- Bedienen im Speisesaal
- Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten
(Brot und Obst etc.).
- Verteilen von Getränken auf dem
Wohnbereich.
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Soweit zumutbar und gewünscht:
Mithilfe bei der Versorgung
Verstorbener.
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und
Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter
den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität /
Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung
- Schriftliche und/oder mündliche
rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter
Beobachtungen an Mitarbeiter, Therapeuten u.a.
- Teilnahme an der Dienstübergabe und
vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an
Kollegen.
- Beachtung des Datenschutzes bei der
Weitergabe von persönlichen Informationen.
Aufgaben der
psychosozialen Betreuung:
- Gespräche führen mit den
Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen,
gemeinsame Feste feiern.
- Motivation von Heimbewohner/innen zur
Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme
therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven
Beschäftigung usw.
- Förderung von Kontakten und
gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander.
- Erfüllen von Sonderwünschen der
Bewohner soweit dieses in einem vertretbaren Zeitrahmen
geschieht und die Pflegefachkraft zustimmt.
Hauswirtschaftliche
Aufgaben:
- Aufräumen der Bewohnerzimmer.
- Reinigung von Schränken, Nachttischen
usw.
- Pflege der Blumen in
Gemeinschaftsräumen und Bewohnerzimmern.
- Einsammeln der verschmutzten Wäsche
und Weiterleitung an die Hauswirtschaft.
- Entgegenahme der gereinigten Wäsche
von der Hauswirtschaft und Weiterleitung an die Bewohner.
- Einräumen der Wäsche in die
Bewohnerschränke.
- ggf. Reinigung von Gemeinschaftsräumen.
Sonstige Aufgaben:
- Erledigung von Botengängen.
- Erledigung von Einkäufen.
- Mithilfe bei der Instandhaltung der
Pflegehilfsmitteln.
- Aufräumen und Auffüllen des
Pflegemittellagers.
Aufgaben zum
Qualitätsmanagement:
- Verpflichtung zur Mitarbeit und
Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B.
Mitarbeit im Qualitätszirkel.
- Mitarbeit beim Fehler- und
Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen
Vorschlagswesen.
- Grundkenntnisse über das hausinterne
Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.).
Betriebsbezogene
Aufgaben:
- wirtschaftlicher Umgang mit
Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern.
- Beachtung aller
Unfallverhütungsvorschriften.
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Die Bundesfreiwilligendienstleistenden und Praktikanten sollen zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zu der Heimleitung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Wohnbereichsleitung
- zu dem Qualitätsbeauftragten
- zu den Heimbewohner/innen
- zu dem Heimbeirat
- zu den Pflegefachkräften
- zu den Aushilfskräften in der Pflege
- zu der Hauswirtschaft
- zu der Verwaltung
- zu dem Hygienebeauftragten
- zu den behandelnden Ärzten und
Ärztinnen
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zu den Seelsorgern
- zu dem haustechnischen Dienst
- zum Therapiebereich
(Beschäftigungstherapie etc.)
- zu den Angehörigen und sonstigen den
Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
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