Standardpflegeplan "Pflege von Senioren mit einer künstlichen Hüfte / Totalendoprothese / TEP"
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- Bei einer Totalendoprothese
(abgekürzt "TEP") handelt es sich um ein künstliches Kugelgelenk, das
ein geschädigtes Hüftgelenk ersetzt.
- In Deutschland werden pro Jahr mehr als 180.000 künstliche Hüftgelenke eingesetzt.
- Die Hauptindikationen für eine Totalendoprothese sind:
- Verschleißkrankheit des Hüftgelenks (idiopathische Coxarthrose)
- Erkrankungen der hüftnahen Knorpel/Knochen, die eine Zerstörung des Hüftgelenks auslösen (z. B. Hüftkopfnekrose).
- Schädigung der
Gelenkinnenhaut mit Übergreifen auf den Hüftgelenkknorpel und/oder
Hüftgelenkknochen (etwa als Folge einer rheumatoiden Arthritis).
- Vorzeitiger Hüftgelenkverschleiß als Folge einer Fehlanlage des Hüftgelenks (etwa bei Hüftdysplasie).
- Erkrankungen des Gelenks, die in der Kindheit zu einer Verformung des Knochens und zu vorzeitigem Verschleiß führen.
- Folgen einer Schenkelhalsfraktur oder anderer Verletzungen
- Als Folge des technischen
Fortschritts steigt die Nutzungsdauer der Hüftprothesen. Zehn Jahre
nach dem Eingriff sind 95 Prozent der Hüftprothesen noch sicher
verankert. Erst nach rund 15 Jahren steigt der Anteil der sich
lockernden Prothesen als Folge des Materialverschleißes spürbar an. Die
Hüftprothese muss dann ersetzt werden.
- Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, um eine Totalendoprothese in der Knochenstruktur zu verankern:
- Bei der zementierten TEP
wird ein schnell härtender Kunststoff ("Knochenzement") für die
Verankerung genutzt. Der zentrale Vorteil dieser Technik besteht in der
schnellen Belastbarkeit des Gelenks. Der Patient ist schon wenige Tage
nach dem Eingriff mobil, wenn auch zunächst mit einem Gehwagen und
anschließend mit Unterarmstützen. Eine zementierte TEP lässt sich nur
mit großem Aufwand wieder entfernen und durch eine andere Prothese
ersetzen. Diese Technik wird zumeist nur bei Patienten über 65 Jahre
verwendet, da bei dieser Altersgruppe ein Austausch der TEP nach 15
oder mehr Jahren zumeist nicht mehr sinnvoll sein wird.
- Bei einer zementfrei
implantierten TEP lässt sich das Gelenk in den ersten sechs Wochen nach
dem Eingriff nur eingeschränkt belasten. Diese Prothese wird bei
jüngeren Patienten implantiert, die eine mehrmonatige Teilimmobilität
voraussichtlich gut überstehen werden.
Anmerkung:
- Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für Totalendoprothesen. Standardpflegepläne umfassen generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
- Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
- Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
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Pflegeproblem |
Pflegemaßnahmen |
Pflegeziel |
Sich bewegen |
- Die Fähigkeit zu gehen ist eingeschränkt.
- Beim Gehen besteht die Gefahr, dass der Bewohner das Hüftgelenk überlastet.
- Dem Bewohner ist die Nutzung von Gehhilfen unangenehm. Er möchte nicht, dass das Umfeld die Schwere der Erkrankung sieht.
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- Wenn der Bewohner in den Stand mobilisiert
wird, achten wir darauf, dass die Beine nicht nach innen oder nach
außen rotiert sind.
- In den ersten Wochen nach dem Eingriff sollte
der Bewohner Gehhilfen nutzen. Falls der Bewohner die Verwendung von
Gehhilfen ablehnt, sollte ein Kompromiss gefunden werden. Ggf. kann der
Bewohner nach sechs Wochen auf die Gehhilfen innerhalb der Einrichtung
verzichten. Dafür nutzt er die Gehhilfen aber außerhalb des Hauses,
also etwa bei Spaziergängen oder Arztbesuchen.
- Frühestens nach zwei Wochen können die Unterarmgehstützen gegen zwei Handstöcke ausgetauscht werden.
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- Der Bewohner belastet das Hüftgelenk beim Gehen so wenig wie möglich.
- Der Bewohner nutzt die angebotenen Gehhilfen.
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- Der Bewohner darf sich in den ersten Monaten
nach dem Eingriff nicht bücken. Gegenstände, die auf dem Boden liegen,
sind für ihn unerreichbar.
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- Er erhält eine lange Greifzange, damit er Gegenstände vom Boden aufnehmen kann.
- Alternativ soll der Bewohner das operierte Bein
nach hinten führen. Er hält sich nun an einer sicheren Stelle fest.
Dann stellt er das nicht operierte Bein nach vorne in Schrittstellung.
Er kann nun nach dem Gegenstand greifen.
- Wenn der Bewohner einen Gegenstand nicht vom Boden bergen kann, soll er nach einer Pflegekraft klingeln.
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- Ein Sturz beim Bücken wird vermieden.
- Der Bewohner wird in die Lage versetzt, Gegenstände vom Boden aufzunehmen.
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- Die Fähigkeit zur körperlichen Bewegung ist eingeschränkt.
- Als Folge des Bewegungsmangels drohen Kontrakturen, Pneumonie, Adipositas und andere Risiken.
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- Der Umfang der körperlichen Bewegung wird in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt festgelegt.
- Zumeist wurden dem Bewohner im Krankenhaus
verschiedene Bewegungsübungen demonstriert. Wir stellen sicher, dass
der Bewohner auch nach seiner Rückkehr in unsere Einrichtung das
Training fortsetzt. Wir arbeiten eng mit dem Physiotherapeuten zusammen.
- Wir animieren den Bewohner, auch nach der
Implantation weiterhin unsere Gymnastikangebote zu besuchen.
Insbesondere sollte der Bewohner an der Rückenschule teilnehmen.
- Im Rahmen der vom Arzt vorgegebenen Bewegungsmöglichkeiten führen wir Übungen zur Kontrakturenprophylaxe durch.
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- Der Bewohner bleibt körperlich aktiv. Er kann die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit einschätzen.
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- Der Bewohner hinkt. Dadurch steigt das Sturzrisiko. Zudem beeinträchtigt dieses die Haltbarkeit der Prothese.
- Der Bewohner verwendet nur eine Gehhilfe. Die zweite Gehhilfe lässt er weg. Dadurch wird das Hinken verstärkt.
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- Wir stellen sicher, dass der Bewohner eine
Physiotherapie erhält. Die vorgegebenen Kraft- und Balanceübungen soll
der Bewohner auch in seiner Freizeit regelmäßig durchführen.
- Der Bewohner wird immer wieder an das
"richtige" Gehen erinnert, wenn eine Pflegekraft das Hinken bemerkt.
Wir machen ihn darauf aufmerksam, dass die Prothese durch das Hinken
schneller abnutzt.
- Wir bitten auch die Angehörigen und Mitbewohner darum, dass diese den Bewohner auf ein Hinken aufmerksam machen.
- Wir ermahnen den Bewohner, beim Gehen stets beide Gehhilfen zu nutzen.
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- Das Hinken bildet sich zurück.
- Die Prothese wird nicht unnötig belastet.
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- Der Bewohner wurde vor kurzer Zeit operiert.
Als Folge des Eingriffs ist seine Mobilität erheblich eingeschränkt. Er
ist weitgehend bettlägerig.
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- Wir stellen sicher, dass jede schädliche
Rotation des betroffenen Beins vermieden wird. Wir lagern das Bein
stets in der Mittelstellung. (Hinweis: Häufig soll das Bein auch in
einer leichten Abduktion gelagert werden.)
- Eine Überstreckung im Liegen vermeiden wir,
indem das Knie unterlagert wird. Die Pflegekraft achtet darauf, dass
die Ferse schonend gelagert wird. Wir nutzen im Wechsel Weich- und
Hohllagerungen.
- Bei einer Lageveränderung wird das Bein
stabilisiert. Die Pflegekraft stellt sicher, dass sich das Bein nicht
gegen die Körperachse verdreht. Der Bewohner kann sich schützen, indem
er die Muskulatur des Beines anspannt und die Zehen "in Richtung Nase"
anzieht.
- In den ersten Tagen nach der Operation darf das
Kopfende des Betts nur maximal um 45° angestellt werden. Wir prüfen, ob
diese Beschränkung auch nach der Rückkehr in die Pflegeeinrichtung
besteht.
- Der Nachtschrank wird auf der operierten Seite
platziert, da zunächst das kurzzeitige Drehen nur auf die operierte
Seite möglich ist.
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- Die Immobilität als Folge der Operation wird überwunden. Das Hüftgelenk wird nicht überlastet.
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- Der Bewohner hat nach der Operation einen Teil
seiner Mobilität wiedererlangt. Die Bettlägerigkeit ist überwunden. In
den ersten 12 Wochen nach dem Klinikaufenthalt muss das Gelenk vor
jeder Überbelastung geschützt werden.
- Als Folge des operativen Eingriffs ist die
Kreislaufsituation des Bewohners instabil. Insbesondere nach einer
Mobilisierung in den Stand wird dem Bewohner oftmals “schwarz vor den
Augen”.
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- Zumeist wurden dem Bewohner bei der
Anschlussheilbehandlung verschiedene Bewegungsübungen zur Kräftigung
der Muskulatur vermittelt. Diese sollte der Bewohner auch weiterhin
durchführen.
- Nach sechs bis zwölf Monaten kann der Bewohner ggf. verschiedene Sportarten betreiben. Zwei Kategorien kommen infrage:
- Sportarten mit geführten Bewegungen, bei denen
es nicht zu ruckartigen und schlecht zu kontrollierenden Bewegungen
kommen kann. Also etwa: Fahrrad fahren mit erhöhtem Sattel, mäßigem
Widerstand und erniedrigtem Einstieg, Nutzung eines
Fahrradheimtrainers, Spaziergänge auf ebenen Wegen usw.
- Wassersportarten, bei denen ein Großteil des
Körpergewichts durch den Auftrieb kompensiert wird. Also etwa:
Schwimmen (Kraulstil besser als Brustschwimmen), Wassergymnastik usw.
- In jedem Fall sollte der Bewohner an der Sportgruppe teilnehmen, die regelmäßig in unserer Einrichtung stattfindet.
- Während einer Mobilisierung achten wir auf
Zeichen eines nahenden Kollaps. Dazu zählen Blässe, Blutdruckabfall,
erhöhte Atemfrequenz und starke Schweißbildung. Wenn dieses auftritt,
brechen wir die Mobilisierung sofort ab und transferieren den Bewohner
umgehend zurück in das Bett.
- Der Bewohner sollte in keinem Fall schwere
Lasten tragen. Selbst nach vollständiger Abheilung ist die maximale
Last auf 20 Prozent des eigenen Körpergewichts zu begrenzen.
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- Durch regelmäßiges Training wird die körperliche Leistungsfähigkeit wieder hergestellt.
- Ein Kreislaufkollaps wird vermieden.
- Das Gelenk erhält das Maß an Schonung, das für eine Abheilung erforderlich ist.
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- Der Bewohner hat die Operation gut überstanden.
Allerdings überschätzt er seine körperlichen Fähigkeiten und überlastet
das Gelenk.
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- Wir sprechen den Bewohner an, wenn wir eine Überbelastung vermuten.
- Bei einer zementfreien TEP liegt die
Belastungsgrenze anfangs bei zumeist 10 bis 20 Kilogramm. Damit der
Bewohner ein Gefühl für dieses Gewicht bekommt, kann er seinen Fuß auf
eine Personenwaage stellen und diesen dann bis zum Erreichen dieser
Grenze belasten.
- Wir achten auf die typischen Symptome, die für
eine Gelenksüberlastung sprechen, also etwa Schmerzen, Schwellungen
oder Erwärmung des gelenkumgebenden Gewebes.
- Wir nutzen Kälteanwendungen, um die Symptomatik
zu lindern. Alternativ legen wir Salbenverbände oder Quarkwickel auf.
Der Bewohner soll in den folgenden Tagen das Gelenk schonen.
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- Eine Überbelastung des Gelenks wird vermieden. Wenn dennoch eine Überbelastung erfolgt, lassen die Symptome schnell wieder nach.
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- Der Bewohner muss verschiedene Etagen
erreichen. Die Nutzung einer Treppe ist riskant, da der Bewohner auf
Gehhilfen angewiesen ist.
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- Der Bewohner sollte auf die Nutzung von Treppen verzichten und stattdessen den Aufzug verwenden.
- Sofern die Nutzung einer Treppe unvermeidlich ist, instruieren wir den Bewohner entsprechend.
- Wenn der Bewohner eine Treppe hinaufgeht, soll
er jede Stufe mit dem nicht operierten Bein beginnen. Mit einer Hand
hält sich der Bewohner am Geländer fest. Mit der anderen Hand stützt er
sich auf die Unterarmgehhilfe. Mit dieser Hand hält er auch die zweite,
aktuell nicht benötigte Gehhilfe fest. Dann wird das operierte Bein
nachgesetzt. Dieses Bein wird stets von der Unterarmgehilfe
unterstützt.
- Wenn der Bewohner eine Treppe hinunter gehen
will, nimmt er jede Stufe zunächst mit dem operierten Bein. Zeitgleich
setzt er die Gehhilfe auf dieser Stufe auf. Dann wird das gesunde Bein
nachgesetzt. Mit der freien Hand hält sich der Bewohner am Handlauf
fest.
- Wir verdeutlichen dem Bewohner das richtige
Hoch- und Runtersteigen der Treppe mit folgendem Sinnspruch: “Das Gute
zum Himmel, das Schlechte zur Hölle.” Dabei bedeutet “zum Himmel” =
“Treppe hoch”; “zur Hölle” = “Treppe runter”; “das Gute” = “das gesunde
Bein”; “das Schlechte” = “das betroffene Bein”.
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- Der Bewohner kann die Treppe sicher nutzen.
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Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten |
- Der Bewohner weist verschiedene Risikofaktoren
für die Entwicklung eines Dekubitus auf. Gleichzeitig sind als Folge
der Operation die Möglichkeiten zur Lagerung eingeschränkt.
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- Im Rahmen der Dekubitusprophylaxe kann der Bewohner ggf. in eine 15° und eine 30°-Lagerung gebracht werden.
- Für kurze Lagerungsintervalle kann ggf. die
90°-Seitenlagerung genutzt werden. Sie ist zunächst nur auf der
operierten Seite möglich. Mit einem Kissen zwischen den Beinen
vermeiden wir, dass sich beide Beine überkreuzen. Wir beachten, dass
sich der Auflagedruck in der Seitenlage vor allem im Bereich des großen
Rollhügels und des Darmbeinkamms fokussiert. Hier können sehr schnell
Druckgeschwüre auftreten.
- Drei bis vier Wochen nach dem Eingriff ist auch
eine Bauchlage möglich. Diese bietet eine umfassende Druckentlastung
der Rückenpartie, wird aber von vielen Bewohnern nicht oder nur
kurzzeitig akzeptiert.
- Die Haut des Bewohners wird regelmäßig auf
Veränderungen und insbesondere auf Rötungen überprüft. Im Verdachtsfall
führen wir einen Finger- oder Lupendrucktest durch.
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- Die Entwicklung eines Druckgeschwürs wird vermieden. Ein dennoch auftretender Dekubitus wird zeitnah erkannt.
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- Der Bewohner wurde vor kurzer Zeit operiert. Er
darf nur auf dem Rücken liegen. Andere Lagerungspositionen sind derzeit
nicht möglich. Das Dekubitusrisiko ist deshalb deutlich erhöht.
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- Der Hautzustand des Bewohners wird engmaschig überwacht.
- Wir nutzen Mikrolagerungen. Dazu zählt insbesondere die 5- / 6-Kissenlagerung.
- Bei einer entsprechenden Gefährdung prüfen wir die Notwendigkeit einer Weich-/ Superweichlagerung.
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- Der Bewohner erleidet keinen Dekubitus.
- Ein entstehendes Druckgeschwür wird rechtzeitig erkannt.
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- Der Bewohner hat starke Schmerzen als Folge der Operation. Er klagt z. B. über "wetterbedingte" Beschwerden.
- Es besteht das Risiko einer
Endoprothesenlockerung, also eine Lockerung der Metallteile, die im
Knochen verankert sind. Auch die Gefahr einer Infektion im Bereich des
künstlichen Hüftgelenks ist erhöht.
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- Wenn die Schmerzen erstmals auftreten, klären
wir ab, ob diese die Folge einer Komplikation sind. Wir achten auf
klassische Entzündungszeichen, also etwa Schwellungen,
Druckempfindlichkeit sowie Überwärmung.
- Sofern keine akute Gesundheitsgefahr besteht,
bitten wir den Hausarzt um die Verschreibung einer geeigneten
Bedarfsmedikation. Wir beachten, dass der langjährige Konsum von
starken Schmerzmitteln das Auftreten einer Abhängigkeit fördert.
- Wir prüfen, ob Kälteanwendungen die Beschwerden des Bewohners lindern.
- Wir stellen sicher, dass alle Ärzte über die
Implantation der TEP informiert sind. Diese Information ist wichtig bei
der Abwägung, ob eine Infektion mit Antibiotika therapiert werden muss.
Wir informieren also insbesondere auch Zahnärzte.
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- Der Bewohner hat keine Schmerzen.
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- Der Bewohner hat Schmerzen. Da das Klagen über
Beschwerden aber seinem Rollenbild widerspricht, teilt er dieses den
Pflegekräften nicht mit.
- Der Bewohner hat Schmerzen. Er verheimlicht dieses aber, weil er befürchtet, aufgrund der Beschwerden erneut operiert zu werden.
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- Wir verdeutlichen, dass es sehr wichtig ist,
dass der behandelnde Arzt zeitnah über Beschwerden informiert wird. Je
früher der Arzt von Komplikationen erfährt, umso besser sind die
Heilungschancen.
- Wir beobachten das Verhalten und die Mimik des
Bewohners. Wenn wir hinreichende Anzeichen für Beschwerden sehen,
sprechen wir den Bewohner darauf an.
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- Falls der Bewohner Schmerzen hat, erfahren wir
davon. Durch eine zeitnahe ärztliche Reaktion werden die Folgeschäden
minimiert und Komplikationen vermieden.
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Sich pflegen |
- Als Folge der Operation sind großflächige Narben am Körper des Bewohners sichtbar. Diese können 15 Zentimeter und länger sein.
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- Der Bewohner soll ein- bis dreimal täglich
Narbensalbe auftragen und einmassieren. Die Präparate enthalten z. B.
Allantoin, Dexpanthenol und Harnstoff.
- In den ersten zwölf Monaten nach dem Eingriff sollte die Narbe vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.
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- Es erfolgt eine Regeneration hin zur optisch unauffälligen Hautstruktur.
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- Als Folge der Operation ist die Beweglichkeit
des Bewohners noch eingeschränkt. Dieses erschwert dessen Fähigkeit,
sich eigenständig zu waschen, zu duschen oder zu baden.
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- Der Bewohner sollte bevorzugt duschen und nicht
baden. Wir sorgen dafür, dass der Bewohner die Dusche sicher benutzen
kann. Wir stellen ihm einen hinreichend hohen Hocker (rund 70
Zentimeter Höhe) in die Dusche, falls dort kein Duschklappstuhl
verfügbar ist. Überdies zeigen wir ihm, wie er die Haltegriffe an der
Wand nutzt.
- Der Bewohner soll einen Schwamm mit langem Handgriff verwenden, damit er sich nicht vornüber beugen muss.
- Falls die Nutzung der Badewanne zwingend
erforderlich ist, legen wir eine rutschfeste Unterlage ein. Zudem
sollte der Bewohner ausschließlich einen Badewannenlifter nutzen. Auch
hier darf die Beugung in den ersten Wochen und Monaten nach der
Operation 90° nicht überschreiten. Die Pflegekraft bleibt während des
Badens in Sichtweite des Bewohners.
- Wenn sich der Bewohner am Waschbecken wäscht,
darf er in keinem Fall den Fuß in das Waschbecken legen, etwa um sich
die Zehen zu waschen. Er soll stattdessen einen “Zehenputzer” verwenden
und die Füße in einer Fußbadewanne waschen.
- Die Fußnagelpflege sollte von der Pflegekraft übernommen werden.
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- Im Rahmen seiner Fähigkeiten leistet der Bewohner einen Teil der Körperpflege selbstständig.
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Essen und trinken |
- Der Bewohner hat Übergewicht. Die Prothese wird durch die Körpermasse zu stark beansprucht.
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- Wir drängen nachdrücklich darauf, dass der
Bewohner seine Konsumgewohnheiten umstellt und Übergewicht abbaut. Er
erhält dafür eine Ernährungsberatung.
- Wir verdeutlichen dem Bewohner, dass sich Übergewicht nachteilig auf die Lebensdauer der Prothese auswirkt.
- Wir bitten die Angehörigen, entsprechend auf den Bewohner einzuwirken.
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- Der Bewohner reduziert sein Körpergewicht und schont die Prothese.
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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