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Version 1.05 |
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Standard
"Verbrennungswunden" |
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Wegen einer Verbrennung zum Arzt? Viele Senioren vertrauen lieber auf Hausmittel. Doch oft
richten Butter, Mehl oder Leinöl mehr Schaden an als jede Herdplatte.
Eine moderne Wundversorgung setzt auf imprägnierte Gaze oder
Hydrokolloide. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
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Standard "Verbrennungswunden" |
Definition:
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- Bei einer Schädigung durch Feuer, chemische
Prozesse oder Stromstöße liegt eine Verbrennung vor. Wird die Haut
durch eine heiße Flüssigkeit (z.B. kochendes Wasser) geschädigt,
spricht man von einer Verbrühung. Das weitere Vorgehen ist jedoch bei
beiden Formen gleich.
- Je nach Ausmaß der Verbrennung werden mehrere
Schweregrade unterschieden.
- Grad 1: Es kommt zu einer Hautrötung. Der
betroffene Bereich ist geschwollen und schmerzt. Die Symptome ähneln
einem Sonnenbrand. Eine solche Verbrennung verheilt ohne Narbenbildung.
Die Haut schuppt einfach ab.
- Grad 2a: Die Haut ist gerötet und schmerzt.
Es bilden sich Blasen. Es liegt eine oberflächliche dermale Läsion vor. Es ist sehr schmerzhaft.
- Grad 2b: Die Haut wirft Blasen und schmerzt weniger.
Der Hautbereich ist anämisch. Es liegt eine tiefe dermale Läsion vor.
Verbrennungen der Grade 2a und 2b heilen zwar ab, lassen aber oftmals
Narben zurück.
- Grad 3: Nekrosen werden gebildet. Die Haut
ist weiß, grau oder schwarz verfärbt. Die Schmerzbelastung ist gering.
Derartig schwere Schädigungen heilen spontan nicht mehr ab. Es kommt zu
einer ausgeprägten Narbenbildung.
- Grad 4: Auch Knochen, Sehnen und Muskulatur
sind betroffen. Es liegt eine Verkohlung vor.
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Grundsätze:
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- Verbrennungen im Alter sind in doppelter
Hinsicht gefährlich. Das Ausmaß wird häufig unterschätzt, da die
Symptome verzögert auftauchen. Zudem sind Senioren deutlich anfälliger
für Komplikationen; dieses insbesondere bei weiteren Grunderkrankungen.
- Bei Verbrennungen sind Schmerzen ein "gutes
Zeichen", da sie auf eine nur mäßige Hautschädigung hindeuten. Eine
geringe Schmerzbelastung hingegen ist ein Indiz für eine massive
Verbrennung.
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Ziele:
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- Durch eine umfassende Strategie zur
Unfallvermeidung werden Verbrennungen schon im Vorfeld vermieden.
- Kommt es dennoch zu einer Verbrennung, wird das
Ausmaß korrekt erfasst.
- Bagatellverbrennungen werden korrekt erkannt.
Sie werden auch ohne ärztliche Therapie zur Abheilung gebracht.
- Bei mittleren Verbrennungen wird der Bewohner
motiviert, einen Arzt aufzusuchen. Durch eine umfassende ärztliche
Behandlung und darauf abgestimmte Pflegemaßnahmen heilt die Wunde
möglichst schnell und komplikationsarm ab.
- Bei schweren Verbrennungen wird der Bewohner so
schnell wie möglich in ein Krankenhaus eingeliefert. Das Leben des
Bewohners wird gerettet.
- Die Schmerzbelastung wird auf ein Minimum
reduziert.
- Eine Wundinfektion wird vermieden.
- Nach der Abheilung der Wunde wird eine
Funktionseinschränkung insbesondere von Gelenken vermieden. Die
Ausbildung von Kontrakturen wird abgewendet.
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Vorbereitung: |
Organisation
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- Bei dementiell erkrankten Senioren gelten die
gleichen Sicherheitsregeln, wie sie auch für kleine Kinder anzuwenden
sind. Der Bewohner wird nicht mit offenem Feuer (z.B. Kerzen) allein
gelassen. Im hauswirtschaftlichen Bereich sollte er nicht mit heißen
Töpfen, Wasserkochern usw. hantieren.
- Wir stellen sicher, dass rauchende Senioren
verantwortungsvoll handeln. Insbesondere muss vermieden werden,
dass Senioren mit brennender Zigarette einschlafen.
- Wir stellen sicher, dass geeignete Wundauflagen
verfügbar sind.
- Wir arbeiten eng mit der Feuerwehr zusammen. Im
Rahmen regelmäßiger Übungen lassen wir uns demonstrieren, wie in einem
Brandfall eine betroffene Person gelöscht und gerettet werden kann.
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Durchführung:
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Erstversorgung
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- Der Bewohner wird von der Hitzequelle entfernt.
Etwaige Kleidungsbrände werden gelöscht. Wenn der Bewohner in Panik
flieht, wird er für das Löschen der Kleidung aufgehalten. Der Bewohner
sollte mit Wasser oder mit einer Decke abgelöscht werden. Alternativ
kann er auf dem Boden gerollt werden, um die Flammen zu ersticken. Die
Nutzung eines Feuerlöschers sollte nur als letztes Mittel in Betracht
gezogen werden, da die Chemikalien das Wundgebiet kontaminieren. Das
Löschmittel darf dem Bewohner nicht ins Gesicht gespritzt werden.
- Wenn die Kleidung noch brennt, schwelt oder mit
heißer Flüssigkeit durchtränkt ist, wird sie ausgezogen.
- Die Pflegekraft achtet darauf, dass sie sich
nicht selbst unnötig gefährdet.
- Wenn Materialien mit der Haut verschmolzen
sind, wie etwa Kleidung oder Teer, werden diese auf der Haut belassen.
- Bei Schockzeichen erfolgt die Lagerung mit
erhöhten Beinen.
- Bei Ausfall der Atmung oder der Herzfunktion
wird eine Reanimation durchgeführt.
- Die Pflegekraft kühlt die Wunde mit fließendem
handwarmen Wasser für rund zwei Minuten. Damit wird die Hitze aus dem
Gewebe abgeleitet. Das sog. "Nachbrennen" wird vermieden. Extremitäten
können in kühles Wasser eingetaucht werden.
- Eiskaltes Wasser (unter 8°C.) schädigt das
Gewebe zusätzlich. Der Einsatz von Eis oder Eisbeuteln ist also zu
unterlassen.
- Ein längerer Kontakt mit kühlem Wasser dient
primär der Schmerzreduktion. Daher ist eine solche Maßnahme bei
bewusstlosen Senioren oder bei großflächigen Verbrennungen gefährlich, weil eine
Unterkühlung gefördert wird.
- In keinem Fall wird der Bewohner in eine
Badewanne gelegt, um großflächige Wunden zu kühlen. Es könnte zu einem
Schock kommen.
- Die Wunde wird steril verbunden. Wir nutzen
sekretaufnehmende Wundauflagen, die nicht mit der Wunde verkleben.
- Sinnvoll sind ggf. Metallinefolien oder
-kompressen. (Hinweis: Im häuslichen Bereich kann zur Not auch Alufolie
genutzt werden.)
- Der Betroffene wird zugedeckt. Wir achten
darauf, dass die Decke nicht mit der Brandwunde in Kontakt kommt.
- Ringe, Schmuck und Armbanduhren sollten frühzeitig
entfernt werden, bevor dieses durch die einsetzende Schwellung
unmöglich wird. Zudem speichert das Metall die Hitze und führt ebenfalls zum Nachbrennen.
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Einschätzung der
Wunde
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- Nach der Erstversorgung prüfen wir, ob die
Schwere der Wunde eine ärztliche Versorgung erfordert. Viele
Verbrennungen werden unterschätzt, da die Schädigung anfangs einen
undramatischen Eindruck macht. Blasen bilden sich erst nach zeitlicher
Verzögerung. Es gelten folgende Parameter:
- Wir nutzen die sog. "Neunerregel", um den
Umfang der verbrannten Körperfläche einzuschätzen. Folgende
Körperbereiche bilden jeweils einen bestimmten Prozentsatz der gesamten
Hautoberfläche ab: Kopf (9 Prozent), rechter Arm (9 Prozent), linker
Arm (9 Prozent), Rumpf hinten (18 Prozent), Rumpf vorne (18 Prozent),
rechtes Bein (18 Prozent), linkes Bein (18 Prozent), Genitalbereich (1
Prozent).
- Kleinere Wunden können durch einen Vergleich
mit der Handfläche eingeschätzt werden. Ein Handteller repräsentiert
rund ein Prozent der gesamten Hautoberfläche. (Wichtig: Gemeint ist der
Handteller des Bewohners, nicht der der Pflegekraft.)
- Bei einer Verbrennung ersten Grades auf einer
relativ kleinen Fläche kann ggf. auf eine Vorstellung beim Hausarzt
verzichtet werden. Es ist dann wichtig, dass der betroffene Hautbereich
in den folgenden Tagen engmaschig auf Veränderungen überwacht wird.
- Ab einer Verbrennung zweiten Grades sollte in
jedem Fall die Hautschädigung von einem Arzt inspiziert werden. Wenn
der Bewohner dieses nicht für notwendig hält, machen wir ihn
nachdrücklich auf die Risiken aufmerksam. Falls der Bewohner aufgrund
einer dementiellen Erkrankung die Gefährdung nicht korrekt einschätzen
kann, erfolgt die Benachrichtigung des Arztes ggf. auch ohne vorherige
Zustimmung.
- Bei Erwachsenen gilt, dass eine
Krankenhauseinweisung erforderlich ist, wenn die Hautschädigung zehn
Prozent der Körperoberfläche betrifft. Da der Allgemeinzustand vieler
Senioren erheblich beeinträchtigt ist, orientieren wir uns am
Schwellenwert für Kinder. Das bedeutet, dass ab einem Flächenanteil von
fünf Prozent die Therapie in einer Klinik durchzuführen ist. Ab diesem
Schwellenwert steigt auch das Risiko für einen Kreislaufschock.
- Wenn die Verbrennung an problematischen
Hautbereichen erfolgt ist, ist ebenfalls eine stationäre Aufnahme
sinnvoll. Insbesondere: Gesicht, Hals, Hände, Füße, Intimbereich,
Achselhöhlen sowie Hautabschnitte über großen Gelenken.
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Versorgung von
Bagatellverbrennungen (Grad 1)
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- Kleine Verbrennungen, von denen offensichtlich
kein Risiko ausgeht, werden von uns versorgt. Eine ärztliche
Konsultierung ist i.d.R. nicht notwendig.
- Der Hautbereich wird gekühlt. Wir nutzen dafür
Gel oder Lotionen, also etwa ein Brand- und Wundgel. Alternativ
verwenden wir feuchte Umschläge, etwa mit Jogurt oder Quark.
- Im weiteren Heilungsprozess wird die Haut mit
fetthaltigen Salben versorgt. Es können auch rückfettende Lotionen oder
Cremes genutzt werden. Diese Präparate kühlen nicht nur, sondern
lindern auch den später auftretenden Juckreiz.
- Nach einigen Tagen wird die Rötung nachlassen.
Die Haut schuppt sich ab. Wir schützen die Haut konsequent vor Hitze.
Im Sommer soll der Bewohner im Schatten bleiben.
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Versorgung von
mittleren Verbrennungen (Grad 2a)
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Ge
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Wunde; Feuer; Brandverletzung; Verbrennung; Verbrühung |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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