Standard "Probezeitgespräch" |
Definition: |
Für jeden neu eingestellten
Mitarbeiter unseres Pflegedienstes gilt eine
sechsmonatige Probezeit. Während dieser Probezeit wird
die Leistung des Mitarbeiters überprüft und die
Ergebnisse vor Ablauf der Probezeit in einer
Leistungsbeurteilung zusammengefasst. Diese
Leistungsbeurteilung ist das maßgebliche Kriterium bei
der Entscheidung, ob das Arbeitsverhältnis über die
Probezeit hinaus fortgeführt werden soll. |
Grundsätze: |
- Die Beurteilung der
Arbeitsleistung und die Leitung des
Probezeitgesprächs ist Aufgabe der
Pflegedienstleitung. Die Einschätzung des
Praxismentors wird bei der Entscheidung
berücksichtigt.
- Sofern keine zwingenden
Gründe dagegen sprechen, wird der Mitarbeiter in ein
dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen.
- Die Beurteilung soll objektiv
und losgelöst von subjektiven Eindrücken erfolgen.
- Das Probezeitgespräch wird sorgfältig
protokolliert, da eine exakte Wiedergabe des Inhalts
von arbeitsrechtlicher Bedeutung sein kann.
- Auf Wunsch des Mitarbeiters
wird der Betriebsrat in die Abläufe einbezogen.
- Wenn - etwa wegen einer
Krankheit - eine Beurteilung während der Probezeit
nicht möglich war, wird eine Verlängerung der
Probezeit geprüft.
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Ziele: |
- Die Qualität der
Dienstleistungen unseres Pflegedienstes soll durch
gezielte Auswahl und Förderung des Personals
gesichert werden.
- Eine Frühfluktuation und
"innere Kündigungen" sollen vermieden werden.
- Die Leistungsbeurteilung soll
den Leistungsstand des Mitarbeiters objektiv
widerspiegeln und eine solide Grundlage für die
Entscheidung bieten, ob der Mitarbeiter übernommen
wird.
- Der Mitarbeiter soll die
Möglichkeit bekommen, eine eigene Einschätzung
seiner Leistungen zu äußern.
- Eine ggf. gute
Arbeitsleistung des Mitarbeiters soll gewürdigt
werden.
- Das Probezeitgespräch soll in einem
freundschaftlichen Ton geführt werden, insbesondere
auch dann, wenn keine Übernahme des Mitarbeiters
möglich ist.
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Vorbereitung: |
- Der Mitarbeiter wird
frühzeitig über den Grund und den Termin des
Gesprächs informiert. Gleichzeitig wird
klargestellt, dass es sich dabei um einen
Routinevorgang handelt, den alle neuen Mitarbeiter
durchlaufen.
- Der Gesprächstermin liegt
nach Möglichkeit außerhalb der besonders
arbeitsintensiven Zeiten.
- Die Pflegedienstleitung füllt
gemeinsam mit dem Praxismentor den Beurteilungsbogen
aus. Beide bilden sich ein gemeinsames Urteil über
die Arbeitsleistung des Mitarbeiters.
- Ggf. wird das
Kündigungsschreiben vorbereitet.
- Für das Gespräch muss ein
ruhiger Raum zur Verfügung stehen.
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Durchführung: |
- Die Pflegedienstleitung
begrüßt den Mitarbeiter und den Praxismentor. Sie
erläutert noch einmal den Grund des Gesprächs.
- Der Mitarbeiter wird zu
seinen Eindrücken der vergangenen sechs Monate und
seiner Einschätzung der Arbeitsleistung befragt.
- Der Praxismentor und die
Pflegedienstleitung erläutern ihre Einschätzung der
Arbeitsleistung.
- Wenn die Übernahme in ein
dauerhaftes Arbeitsverhältnis nicht möglich ist,
werden dem Mitarbeiter die Gründe dafür erläutert.
Der Mitarbeiter erhält unter Zeugen oder gegen
Quittung das Kündigungsschreiben.
- Sofern die Übernahme trotz
einiger Leistungsschwächen erfolgt, wird dem
Mitarbeiter die von ihm erwartete
Leistungssteigerung verdeutlicht. Diese Erwartungen
werden im Rahmen einer Zielvereinbarung schriftlich
fixiert.
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Nachbereitung: |
- Die Entscheidung der
Pflegedienstleitung über die etwaige Übernahme wird
der Personalabteilung mitgeteilt.
- Nach der in der
Zielvereinbarung abgesprochenen Zeit findet ein
weiteres Mitarbeitergespräch statt.
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Dokumente: |
- Checkliste
Mitarbeiterbeurteilung
- Protokoll Probezeitgespräch
- ggf. Kündigungsschreiben
- ggf. Protokoll
Zielvereinbarung
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Qualifikation / Verantwortlichkeit: |
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Zeitdauer der Maßnahme: |
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