|
|
© pqsg 2008 |
|
Standard "Störung
der Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen" |
|
Feine Antennen braucht es bisweilen, wenn
die "Chemie" zwischen pflegebedürftigen Senioren und deren
Angehörigen nicht stimmt. Mal klammert sich der alte Mensch an
seine desinteressierten Verwandten. Mal zeigt der klamme Enkel
großes Interesse für Großmutters Geldbörse. Abwarten oder
eingreifen? Und wann ja, wie? In einem Standard können Sie das
Vorgehen für die häufigsten Problemfälle klären. |
|
So übernehmen Sie den Inhalt in Ihre
Textverarbeitung:
- Markieren Sie mit gedrückt gehaltener Maustaste den
Bereich, den Sie übernehmen wollen
Klicken Sie auf das Menü "Bearbeiten", dann auf "Kopieren"
Öffnen Sie Ihre Textverarbeitung. Legen Sie dort ein leeres Dokument an.
Klicken Sie in der Textverarbeitung auf das Menü "Bearbeiten", dann auf
"Einfügen"
Wählen Sie als Papierformat ggf. Querformat
Löschen Sie die nicht benötigten Seitenbausteine vorsichtig aus dem
Dokument heraus.
Passen Sie den Text an Ihre Bedürfnisse vor Ort an.
fertig
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
|
|
Standard
"Störung der Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen" |
Definition |
Das Verhältnis zwischen Angehörigen und Bewohnern
gilt dann als gestört, wenn eine Seite durch das Verhalten der anderen
Seite einen Schaden erleidet. Dieses umfasst Kränkungen, aber auch
finanzielle Schädigungen oder Verletzungen der körperlichen
Unversehrtheit. |
Grundsätze |
- Das Verhältnis zwischen Angehörigen und
Bewohnern ist eine Privatangelegenheit. Aus kleineren Konflikten
ohne langfristig nachteilige Effekte auf den Bewohner halten wir uns
heraus.
- Wir versuchen stets, einen
Interessenausgleich zwischen Angehörigen und Bewohnern zu erreichen.
Im Zweifelsfalle aber werden wir uns stets auf die Seite des
Bewohners stellen und seine Interessen vertreten.
- Alle bewohnerbezogenen Informationen
unterliegen der Schweigepflicht. Wenn allerdings das Leben, die
Gesundheit oder das Vermögen unserer Bewohner bedroht werden, sind
wir dazu gezwungen, die Geheimhaltung zu brechen. Unsere Berufsethik
verbietet es, dem Bewohner durch Unterlassen zu schaden. Mögliche
Gründe etwa für eine Anzeige bei der Polizei sind:
- Der Bewohner wird körperlich misshandelt.
- Die Unselbständigkeit des Bewohners wird
ausgenutzt, um ihm finanziell zu schaden.
- Gravierende Vorfälle, besonders mögliche
Gewalt- oder Vermögensdelikte, werden sofort an die
Pflegedienstleitung und die Heimleitung gemeldet.
|
Ziele |
- Zwischen Angehörigen und Bewohnern soll ein
entspanntes Verhältnis herrschen.
- Kleine Meinungsverschiedenheiten sollten
Angehörige und Bewohner ohne Einmischung von Außen lösen.
- Der Bewohner
- ist in der Lage, eine angemessene
Beziehung zu seinen Angehörigen zu pflegen.
- macht sich bewusst, welche Faktoren die
Beziehung zu seinen Angehörigen beeinflussen. Er sucht Ursachen
für Probleme auch bei sich selbst
- strebt eine angemessene Beziehung zu
seinen Angehörigen an und ist bereit, Zeit und Energie für diese
Aufgabe zu investieren
- ist bereit, abgebrochene Beziehungen zu
Angehörigen wieder aufzunehmen, auch wenn er dafür "über seinen
eigenen Schatten springen müsste"
- erkennt, dass beide Seiten ihre Freiräume
benötigen
- ist in der Lage, ein eigenständiges Leben
zu führen, ohne auf permanente Unterstützung durch Angehörige
angewiesen zu sein
- kann es verkraften, wenn sein Wunsch nach
Kontakt von Angehörigen zurückgewiesen wird
- ist sicher vor jedweder Form der Gewalt
durch Angehörige
- kann über seine Geldmittel und Sachwerte
eigenständig entscheiden
|
Vorbereitung |
- Bei der Einteilung von Bewohnern und
Bezugspflegekräften achten wir darauf, dass Problemfälle gerecht
verteilt werden.
- Das richtige Verhalten von Pflegekräften bei
Beziehungsstörungen wird regelmäßig auch mittels Rollenspielen
trainiert.
- Probleme in den Beziehungen zwischen
Bewohnern und deren Angehörigen werden regelmäßig in den
Fallbesprechungen thematisiert.
|
Durchführung |
Für alle Gespräche mit
Angehörigen und Bewohnern gilt:
- Wir nehmen uns ausreichend Zeit und wählen
für das Gespräch eine ruhige Umgebung. Wenn wir mit den Angehörigen
heikle Themen zu besprechen haben, so wird dafür der
Besprechungsraum und nicht das Bewohnerzimmer gewählt.
- Falls notwendig vereinbaren wir frühzeitig
einen Termin für das Gespräch mit den Angehörigen.
- Handys und Festnetztelefone werden für die
Dauer des Gespräches umgeleitet.
- Wir informieren den Angehörigen umfassend
über die Problematik (soweit der Bewohner dieses zuvor erlaubt hat).
- Wir vermeiden Fachbegriffe, bzw. erklären
diese auf verständliche Weise.
- Wir vermeiden beruhigende Floskeln ("Ihr
Vater ist bei uns gut aufgehoben") und Abspeisungen ("Wir verstehen
von der Pflege mehr als Sie").
- Wir stellen keine Suggestivfragen ("Sie sind
doch mit der Pflege ihres Vaters zufrieden, oder?").
|
Der Angehörige hat ein schlechtes
Gewissen, weil er den Senior in eine Pflegeeinrichtung gebracht hat,
statt ihn selbst zu pflegen. |
- Wir suchen das Gespräch mit dem Angehörigen.
Wir versuchen ihm vor Augen zu führen, dass die Entscheidung richtig
war, den alten Menschen stationär betreuen zu lassen. Wir führen ihm
vor Augen, dass die Situation vorher für beide Seiten unerträglich
war. Die wichtigsten Argumente:
- Die körperliche Belastung war enorm, etwa
beim Waschen oder Betten des Seniors. Mögliche Folgen sind
Erkrankungen an der Wirbelsäule.
- Die zeitliche Belastung stieg stetig. Der
Angehörige musste rund um die Uhr verfügbar sein. Insbesondere
die fehlende Nachtruhe zehrte die Kräfte auf.
- Die eigenen sozialen Kontakte verkümmern
zusehends. Freunde wenden sich ab. Insbesondere dementielle
Erkrankungen sollen nicht nach außen dringen; die Pflegenden
isolieren sich und den Angehörigen selbst.
- Eigene Zukunftspläne können nicht
umgesetzt werden, sei es die berufliche Karriere oder das eigene
persönliche Glück.
- Der wechselnde Krankheitsverlauf zermürbt
zusätzlich. Mal ist der Senior fast wieder der Alte, mal
verschlechtert sich der Zustand. Der Angehörige schwankt ständig
zwischen Hoffnung und Verzweifelung.
- Wir halten den Angehörigen über den
Gesundheitszustand des Bewohners auf dem Laufenden.
|
Der Bewohner wird von Angehörigen
überbehütet. |
- Wir versuchen, den Bewohner in seiner
Selbständigkeit und seinem Selbstwertgefühl zu bestärken. Wir
übertragen dem Bewohner Aufgaben und Verantwortung, etwa:
- die Verantwortung für Teile des Gartens
- die Pflege eines Haustieres
- die Leitung einzelner Freizeitaktivitäten
- Wir suchen den Dialog mit dem Bewohner und
seinen Angehörigen und versuchen zu vermitteln.
- Soweit dieses von beiden Seiten gewünscht
wird, bleiben wir bei den Besuchen anwesend und greifen ggf.
regulierend ein.
|
Der Bewohner zeigt sich an einer
konstruktiven Beziehung zu seinen Angehörigen nicht interessiert. |
- Wir erklären dem Bewohner, welche Folgen
seine Ablehnung hat:
- Seine Angehörigen sind frustriert und
werden irgendwann den Kontakt abbrechen.
- Er selbst wird dadurch langfristig
wichtige soziale Kontakte verlieren.
- Wir klären mit dem Bewohner, wie der nächste
Besuch der Angehörigen verlaufen soll. Insbesondere regen wir den
Bewohner an, sich offener und freundlicher zu verhalten. Also:
- auf die Wortwahl zu achten
- gegenseitigen Respekt zu zeigen
- höflich zu sein
- auch bei Meinungsverschiedenheiten
sachlich zu bleiben
- den anderen ausreden zu lassen und aktiv
zu zuhören
- Schuldzuweisungen zu vermeiden
- Gemeinsam mit dem Bewohner versuchen wir zu
klären, welche Erwartungen seine Angehörigen haben. Danach
diskutieren wir, welche Wünsche der Bewohner erfüllen möchte und
welche nicht.
- Auf Wunsch des Bewohners unterstützen wir ihn
bei der Kontaktaufnahme. Dieses umfasst:
- Anwesendheit, wenn der Bewohner seine
Angehörigen anruft
- Hilfe beim Verfassen eines Briefes
- Lösungswege für Konflikte
herauszuarbeiten.
- Wir suchen den Dialog mit den Angehörigen und
bieten unsere Hilfe an.
|
Der Bewohner klammert sich an seine
Angehörigen und sucht in einem Maß nach Kontakt und Zuwendung, das von
den Angehörigen als übertrieben empfunden wird.
|
- Wir suchen das Gespräch mit dem Bewohner und
führen ihm vor Augen, welche Folgen sein Verhalten hat. Insbesondere
machen wir ihm bewusst, dass er damit langfristig das Gegenteil des
Gewünschten bewirkt.
- Wir bestärken den Bewohner darin, sein Leben
eigenverantwortlich zu gestalten.
- Wir versuchen, den Bewohner stärker in das
soziale Leben innerhalb der Einrichtung zu integrieren.
- Wir suchen gemeinsam mit dem Bewohner nach
Hobbys.
- Wir besprechen mit dem Bewohner, wie er sich
beim nächsten Besuch seiner Angehörigen verhalten sollte.
- Wir suchen den Kontakt zu den Angehörigen und
bieten Hilfe an. Insbesondere versuchen wir Schuldgefühlen der
Angehörigen entgegenzuwirken.
|
Der Bewohner sucht nach Kontakt zu
den Angehörigen, wird aber von diesen abgelehnt. |
- Wir suchen den Dialog mit den Angehörigen und
ergründen die Ursache für die Ablehnung.
- Soweit die Ablehnung auf einem änderbaren
Fehlverhalten des Bewohners beruht, versuchen wir dieses gemeinsam
mit dem Bewohner zu korrigieren.
- Wir versuchen, den Bewohner in seiner
Selbständigkeit und seinem Selbstwertgefühl zu bestärken. Wir
übertragen dem Bewohner Aufgaben und Verantwortung, etwa:
- die Verantwortung für Teile des Gartens
- die Pflege eines Haustieres
- die Leitung einzelner Freizeitaktivitäten
- ggf. regen wir eine psychologische
Familientherapie an.
|
Ein Angehöriger bereichert sich auf
Kosten eines Bewohners, bzw. es besteht ein entsprechender Verdacht. |
- Wir achten sehr genau auf alle Hinweise, die
auf Diebstähle oder andere Bereicherungen hindeuten.
- Falls wir einen Verdacht hegen, suchen wir
zunächst das Gespräch mit dem Bewohner und bieten diesem Hilfe an.
- Wir sprechen ggf. den Angehörigen an und
fordern ihn auf, das Geld zurückzuzahlen bzw. die genommenen
Gegenstände zurückzubringen.
- Wenn Bewohner etwa aufgrund einer Demenz
nicht in der Lage sind, ihre Interessen durchzusetzen, prüfen wir
die Einsetzung eines Betreuers.
- Wenn es der Bewohner wünscht, helfen wir ihm
bei der Erstattung einer Anzeige.
|
Ein Bewohner wird von Angehörigen
misshandelt, bzw. es besteht ein entsprechender Verdacht. |
- Wir achten sehr genau auf alle Hinweise, die
auf Körperverletzungen hindeuten.
- Falls wir einen Verdacht hegen, suchen wir
zunächst das Gespräch mit dem Bewohner und bieten diesem Hilfe an.
- Wenn Angehörige oder der Bewohner die
Misshandlungen ansprechen, hören wir sorgfältig zu.
- Wir achten auf entsprechende Hinweise durch
Freunde oder Mitbewohner.
- Bei der Entscheidung, ob wir eine
Misshandlung zur Anzeige bringen, wägen wir folgende Faktoren ab:
- Schwere der Körperverletzung (echte
Schädigung oder Bagatelle)
- Wiederholungsgefahr. Insbesondere
Einsicht des Angehörigen und dessen Bereitschaft, sich ggf.
psychologisch betreuen zu lassen.
- Wunsch des Bewohners, ob Anzeige
erstattet werden soll.
- Unabhängig von einer Anzeige prüfen wir, ob
ein Hausverbot gegen den Angehörigen den Schutz des Bewohners
erhöhen könnte.
|
Nachbereitung |
- Alle relevanten Beobachtungen
werden sorgfältig dokumentiert.
- Ggf. wird die Pflegeplanung
des Bewohners angepasst.
- Wir bieten unseren
Pflegekräften Supervision an.
|
Qualifikation |
- Pflegefachkräfte
- Pflegehilfskräfte
|
Dokumente |
- Pflegebericht
- Pflegeplanung
|
|
|
|
|
|
|
Weitere Informationen
zu diesem Thema |
|
|
Schlüsselwörter für diese Seite |
Beziehungsstörung;
Angehöriger |
|
Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
|