Stellenbeschreibung für eine Heimleitung
Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Heimleiterin
Arbeitsbereich: Leitungsebene
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Sicherung einer qualifizierten
Pflege, Betreuung und Versorgung der alten und
pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner
- gute Zusammenarbeit mit Angehörigen
und Betreuern
- Koordination der Gesamtaufgaben der
Einrichtung. Dieses umfasst insbesondere Management,
Struktur- und Ablauforganisation sowie Finanzen. Beachtung
aller relevanten rechtlichen und vertraglich vereinbarten
Vorgaben
- Schaffung eines angenehmen
Betriebsklimas, in dem jeder Mitarbeiter
optimale Leistungen erbringt und sich mit der Einrichtung
identifiziert
- Führung der Mitarbeiter unter
Berücksichtigung ihrer Interessen, Stärken und Schwächen
- rechtzeitiges Erkennen von Problemen
im Arbeitsprozess (Burn out, Sucht, Mobbing). Schaffung
eines geeigneten Konfliktmanagements
- Sicherung einer effektiven und
kooperativen Zusammenarbeit mit allen externen
Kooperationspartnern
- enge Zusammenarbeit mit allen
Überwachungsorganen (Heimaufsicht, MDK usw.).
- professionelle Vertretung der
Einrichtung nach außen
- Integration unserer Einrichtung in
das Gemeinwesen
- Erstellung, Anpassung, Umsetzung und
ständige Verbesserung des Heimkonzeptes gemäß der vom
Heimträger vorgegebenen Ziele
fachliche
Qualifikation:
- Abschluss einer dreijährigen Ausbildung
in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheits- oder
Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf
- alternativ: abgeschlossenes Studium
zum Pflegewirt
- alternativ: abgeschlossenes Studium
zum Betriebswirt, Pflegepädagogen, Gerontologen oder
Sozialpädagogen
- zusätzlich: mindestens zwei Jahre
Berufserfahrung in einer Leitungsposition eines Heimes oder
in einer vergleichbaren Einrichtung. Die vom Heimgesetz
geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten müssen dabei erworben
worden sein.
- ggf. eine Weiterbildung zum Leiter
einer stationären Pflegeeinrichtung
- erfolgreiches Arbeiten während der
halbjährigen Probezeit
persönliche
Qualifikation:
- kein Vorliegen der in der
Heimpersonalverordnung genannten Ausschlussgründe
(etwa entsprechende Einträge im polizeilichen Führungszeugnis)
- Organisationstalent
- Entscheidungsfreudigkeit
- Verantwortungsbereitschaft
- Handlungsfähigkeit
- Einsatzbereitschaft
- Umsetzungsfähigkeit
- sicheres Auftreten
- sprachliche Gewandtheit
- Durchsetzungsvermögen und
Konfliktfähigkeit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und
Synthese
- Ausgeglichenheit, Ausdauer,
Initiative und Einsatzbereitschaft
- Einfühlungsvermögen
- pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
- Urteilsvermögen
- innere Stabilität
- Bereitschaft zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
- Träger der Einrichtung, vertreten
durch den Vorstand oder Geschäftsführer
vertritt:
- den Träger der Einrichtung soweit dafür eine
Vollmacht erteilt wurde.
gleichgestellt:
weisungsbefugt:
- allen Mitarbeitern des
Pflegebereiches
- allen Mitarbeitern des Sozialdienstes
- allen Mitarbeitern der Verwaltung
- allen Mitarbeitern der Hauswirtschaft
- allen Mitarbeitern der Küche
- dem Hausmeister
- dem Qualitätsbeauftragten
- dem Hygienebeauftragten
- dem Beauftragten für Medizinprodukte
wird vertreten von:
- stellvertretende Heimleitung
Aufgaben und
Kompetenzen:
Finanzielle Vollmacht:
- Die Heimleitung ist berechtigt, im Rahmen des
jährlichen Haushaltsplanes finanzielle Entscheidungen in einer Höhe von bis
zu 10.000 Euro selbständig zu treffen. Darüber hinaus gehende Beträge müssen
von der Geschäftsführung genehmigt werden.
Unterschriftsvollmacht:
- Innerhalb ihres Kompetenzbereiches ist die
Heimleitung autorisiert, ausgehende Post und Dokumente rechtsverbindlich zu
unterschreiben. Dieses umfasst insbesondere Arbeitsverträge, Zeugnisse und
Heimverträge.
personelle Vollmacht:
- Die Heimleitung entscheidet über die Einstellung
neuer Mitarbeiter und deren Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis nach
der Probezeit. Sie ist berechtigt, Mitarbeiter zu befördern, zu versetzen,
abzumahnen oder zu entlassen. Sie entscheidet über Eingruppierungen und den
Inhalt von Zeugnissen. Die Mitwirkungsrechte des Trägers und der
Belegschaftsvertretung bleiben gewahrt.
Auskunftsberechtigung:
- Die Heimleitung ist befugt, nach eigenem Ermessen
Einzelpersonen sowie Institutionen Auskünfte über die Einrichtung zu
erteilen.
Organisation und Management
- Schaffung von Strukturen, die allen
Funktionsbereichen eine möglichst eigenverantwortliche Arbeit ermöglicht
- Sicherung einer modernen Informationskultur innerhalb
der Einrichtung
- Durchführung von regelmäßigen Besprechungen mit allen
Bereichsleitern
- Sicherung der reibungslosen Zusammenarbeit aller
Funktionsbereiche untereinander. Beilegung von Konflikten zwischen
verschiedenen Funktionsbereichen.
- Entscheidung über die Anschaffung von
bereichsübergreifenden neuen Arbeitsmitteln (Telefonanlage, Rufsystem,
Computernetzwerk usw.)
- In Abstimmung mit dem Qualitätsbeauftragten:
Schaffung und Kontrolle eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
- Einhaltung aller für die Einrichtung geltenden
Gesetze und Verordnungen (etwa: Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit,
Brandschutz, Hygiene, TÜV, Versicherungen)
bewohnerbezogene Aufgaben
- Entwicklung und Umsetzung eines
Betreuungskonzeptes, das sich an den Wünschen und
Bedürfnissen der Bewohner orientiert.
- Gestaltung von Tagesabläufen nach den
Maßgaben der aktivierenden und bewohnerorientierten Pflege
und Betreuung
- Förderung von Außenkontakten unserer
Bewohner zum Gemeinwesen (Schützenverein, Seniorengruppen
usw.)
- Entscheidung über die Aufnahme von
Bewohnern
- Abschluss von Heimverträgen
- persönlicher Kontakt zu Bewohnerinnen
und Bewohnern. Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung der
Anliegen und Beschwerden von Bewohnern, Angehörigen und
Betreuern
- Schutz des Bewohnereigentums vor
Diebstahl, Betrug usw.
- Beratung von Bewohnern, etwa in
finanziellen Belangen
- Förderung der Mitsprache von
Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechend der Zielsetzung der
Heimmitwirkungsverordnung
- Kooperative Zusammenarbeit mit dem
Heimbeirat oder alternativen Gremien und Personen
- Information von Bewohnerinnen und
Bewohnern über alle für sie relevanten Entwicklungen
personalbezogene
Aufgaben
- Ermittlung des Personalbedarfes in
Zusammenarbeit mit den Führungskräften aller
Funktionsbereiche
- Erstellung von Vorgaben zur
Dienstplan-, Urlaubsplan- und Personaleinsatzgestaltung
- Genehmigung von Dienstplänen,
Urlaubsanträgen und Dienstbefreiungen
- Durchführung der Dienstaufsicht
- Sicherstellung eines hohen
Qualifizierungsniveaus der Mitarbeiter durch regelmäßige
Weiterbildungen. Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle eines
dafür geeigneten Konzeptes. Genehmigung des jährlichen Plans
für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Organisation von einrichtungsweiten
Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
- Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiter
der Einrichtung
- Erstellung von regelmäßigen
Leistungsbeurteilungen in Kooperation mit den Leitern der
Funktionsbereiche
- Ausfertigung von einfachen und
qualifizierten Arbeitszeugnissen für alle Mitarbeiter in
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bereichsleitern
- Einführung und Weiterentwicklung
geeigneter Dienstplan- und Arbeitszeitmodelle in Absprache
mit der Geschäftsführung
- Vertretung des Heimträgers in allen
Personalbelangen
- Gewinnung von neuen Mitarbeitern;
ggf. Einleitung von entsprechenden Maßnahmen
(Zeitungsanzeigen usw.)
- Initiierung und Durchführung eines
betrieblichen Vorschlagswesens
- Einstellung von Mitarbeitern und
Sicherstellung einer gründlichen Einarbeitung
- Höhergruppierungen und Versetzungen von
Mitarbeitern unter Berücksichtigung der Belange der
Einrichtung und der Wünsche der Angestellten
- Durchführung von
Disziplinargesprächen und Abmahnungen
- Entscheidung, ob der neue Mitarbeiter
nach Ende der Probezeit in einen festen Arbeitsvertrag
übernommen wird
- Kündigung von Mitarbeitern, soweit
sich dieser Schritt nicht vermeiden lässt
- Genehmigung von Dienstreisen
- Durchführung von regelmäßigen
Besprechungen mit den Bereichsleitern
- Erstellung von Stellenplänen unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
- Kooperation mit dem Betriebsrat
betriebsbezogene
Aufgaben
- Erstellung des jährlichen
Haushaltsplanes für die Einrichtung und Vorlage an die
Geschäftsführung
- Erstellung und Weiterentwicklung einer
Betriebsphilosophie, die gleichermaßen den Zielen des
Trägers wie den Bedürfnissen der Bewohner und der
Mitarbeiter gerecht wird
- regelmäßige Information des Trägers
über alle relevanten Vorgänge in der Einrichtung
- Vertretung des Trägers gemäß
erteilter Einzelvollmacht
- Einführung und Weiterentwicklung
eines Beschwerdemanagements
- Einführung und Weiterentwicklung
eines Projektmanagements
- Einführung und Weiterentwicklung
eines Hygienemanagements
- regelmäßige Kontrolle, ob sich durch Outsourcing Kosten einsparen lassen
- Kontrolle des Rechnungswesens und der
Buchführung
- Kontrolle aller Vorgänge zu
Versicherungs- und Steuerfragen
- Bewilligung von Neuanschaffungen
aller Art, die oberhalb der Budgetverantwortung der
zuständigen Bereichsleiter liegen
- Erstellung und regelmäßige
Überarbeitung des Selbstkostenblattes
- Sicherstellung einer möglichst hohen
Belegung der Plätze im Wohn- und Heimbereich. Ggf.
Durchführung von geeigneten Werbemaßnahmen zur Verbesserung
der Auslastung
- Entwicklung und Verbesserung unseres
Belegungsmanagements. Erstellung und Umsetzung einer
Konzeption für die Aufnahme von Bewohnern.
- regelmäßige Überprüfung des Zustandes
des Gebäudes
und ggf. Einleitung von Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen
- Ausfertigung und Unterzeichnung von
Heimverträgen
- Ausfertigung und Unterzeichnung von
Arbeitsverträgen
- Kooperation mit MDK und Heimaufsicht
- Kooperation mit Verbänden und
Institutionen
- Kooperation mit privaten und
öffentlichen Kostenträgern
- Repräsentation der Einrichtung nach
innen und nach außen
- Organisation der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation von Veranstaltungen
(z.B. "Tag der offenen Tür")
- Herausgabe unserer
Bewohnerzeitschrift
- Ausübung des Hausrechts gemäß dem
Bürgerlichen Gesetzbuch
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen:
Die Heimleitung soll zu
folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
- zur Verwaltung
- zu der Pflegedienstleitung
- zu der Wohnbereichsleitung
- zu der Hauswirtschaftsleitung
- zu der Qualitätsbeauftragten
- zu den Pflegekräften
- zu den Pflegehilfskräften
- zu den Hauswirtschaftskräften
- zu den Praktikanten
- zu den Bewohnern
- zu den Apotheken
- zu den Angehörigen und sonstigen den
Bewohnern nahe stehenden Personen
- zu den Hausärzten
- zu den Seelsorgern
- zu den Krankenhäusern
- zu den ehrenamtlichen Helfern
- zum haustechnischen Dienst
- zu den Therapeuten aller
Fachrichtungen
- zu allen Fremdfirmen die mit der
Einrichtung zusammen arbeiten
- zu dem Medizinischen Dienst der
Krankenkassen
- zu der Heimleitung
- zu der örtlichen Presse
Klausel:
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept
ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und
präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit
wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden
Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementbuches.
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