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Stellenbeschreibung für eine Heimleitung

 
Bei der Heimleitung laufen alle Fäden zusammen: Pflege, Hauswirtschaft, Verwaltung und Haustechnik. Ein guter Heimleiter ist aber mehr als nur ein "Fachmann für alles". Mindestens ebenso wichtig ist das Führungsverhalten. Denn nur dann, wenn die Heimleitung selbst und die Vorgesetzten mit gutem Beispiel voran gehen, lässt sich ein Team zu Höchstleistungen motivieren.
 

 

Stellenbeschreibung für eine Heimleitung

Bezeichnung der Einrichtung

Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt

Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin

Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: Heimleiterin
Arbeitsbereich: Leitungsebene
Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat

Ziele:

  • Sicherung einer qualifizierten Pflege, Betreuung und Versorgung der alten und pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner
  • gute Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern
  • Koordination der Gesamtaufgaben der Einrichtung. Dieses umfasst insbesondere Management, Struktur- und Ablauforganisation sowie Finanzen. Beachtung aller relevanten rechtlichen und vertraglich vereinbarten Vorgaben
  • Schaffung eines angenehmen Betriebsklimas, in dem jeder Mitarbeiter optimale Leistungen erbringt und sich mit der Einrichtung identifiziert
  • Führung der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer Interessen, Stärken und Schwächen
  • rechtzeitiges Erkennen von Problemen im Arbeitsprozess (Burn out, Sucht, Mobbing). Schaffung eines geeigneten Konfliktmanagements
  • Sicherung einer effektiven und kooperativen Zusammenarbeit mit allen externen Kooperationspartnern
  • enge Zusammenarbeit mit allen Überwachungsorganen (Heimaufsicht, MDK usw.).
  • professionelle Vertretung der Einrichtung nach außen
  • Integration unserer Einrichtung in das Gemeinwesen
  • Erstellung, Anpassung, Umsetzung und ständige Verbesserung des Heimkonzeptes gemäß der vom Heimträger vorgegebenen Ziele

fachliche Qualifikation:

  • Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf
  • alternativ: abgeschlossenes Studium zum Pflegewirt
  • alternativ: abgeschlossenes Studium zum Betriebswirt, Pflegepädagogen, Gerontologen oder Sozialpädagogen
  • zusätzlich: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Leitungsposition eines Heimes oder in einer vergleichbaren Einrichtung. Die vom Heimgesetz geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten müssen dabei erworben worden sein.
  • ggf. eine Weiterbildung zum Leiter einer stationären Pflegeeinrichtung
  • erfolgreiches Arbeiten während der halbjährigen Probezeit

persönliche Qualifikation:

  • kein Vorliegen der in der Heimpersonalverordnung genannten Ausschlussgründe (etwa entsprechende Einträge im polizeilichen Führungszeugnis)
  • Organisationstalent
  • Entscheidungsfreudigkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Handlungsfähigkeit
  • Einsatzbereitschaft
  • Umsetzungsfähigkeit
  • sicheres Auftreten
  • sprachliche Gewandtheit
  • Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und Synthese
  • Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Einfühlungsvermögen
  • pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
  • Urteilsvermögen
  • innere Stabilität
  • Bereitschaft zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung

direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Träger der Einrichtung, vertreten durch den Vorstand oder Geschäftsführer

vertritt:

  • den Träger der Einrichtung soweit dafür eine Vollmacht erteilt wurde.

gleichgestellt:

  • keinem

weisungsbefugt:

  • allen Mitarbeitern des Pflegebereiches
  • allen Mitarbeitern des Sozialdienstes
  • allen Mitarbeitern der Verwaltung
  • allen Mitarbeitern der Hauswirtschaft
  • allen Mitarbeitern der Küche
  • dem Hausmeister
  • dem Qualitätsbeauftragten
  • dem Hygienebeauftragten
  • dem Beauftragten für Medizinprodukte

wird vertreten von:

  • stellvertretende Heimleitung

Aufgaben und Kompetenzen:

Finanzielle Vollmacht:

  • Die Heimleitung ist berechtigt, im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes finanzielle Entscheidungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro selbständig zu treffen. Darüber hinaus gehende Beträge müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden.

Unterschriftsvollmacht:

  • Innerhalb ihres Kompetenzbereiches ist die Heimleitung autorisiert, ausgehende Post und Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben. Dieses umfasst insbesondere Arbeitsverträge, Zeugnisse und Heimverträge.

personelle Vollmacht:

  • Die Heimleitung entscheidet über die Einstellung neuer Mitarbeiter und deren Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis nach der Probezeit. Sie ist berechtigt, Mitarbeiter zu befördern, zu versetzen, abzumahnen oder zu entlassen. Sie entscheidet über Eingruppierungen und den Inhalt von Zeugnissen. Die Mitwirkungsrechte des Trägers und der Belegschaftsvertretung bleiben gewahrt.

Auskunftsberechtigung:

  • Die Heimleitung ist befugt, nach eigenem Ermessen Einzelpersonen sowie Institutionen Auskünfte über die Einrichtung zu erteilen.

Organisation und Management

  • Schaffung von Strukturen, die allen Funktionsbereichen eine möglichst eigenverantwortliche Arbeit ermöglicht
  • Sicherung einer modernen Informationskultur innerhalb der Einrichtung
  • Durchführung von regelmäßigen Besprechungen mit allen Bereichsleitern
  • Sicherung der reibungslosen Zusammenarbeit aller Funktionsbereiche untereinander. Beilegung von Konflikten zwischen verschiedenen Funktionsbereichen.
  • Entscheidung über die Anschaffung von bereichsübergreifenden neuen Arbeitsmitteln (Telefonanlage, Rufsystem, Computernetzwerk usw.)
  • In Abstimmung mit dem Qualitätsbeauftragten: Schaffung und Kontrolle eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
  • Einhaltung aller für die Einrichtung geltenden Gesetze und Verordnungen (etwa: Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Hygiene, TÜV, Versicherungen)

bewohnerbezogene Aufgaben

  • Entwicklung und Umsetzung eines Betreuungskonzeptes, das sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner orientiert.
  • Gestaltung von Tagesabläufen nach den Maßgaben der aktivierenden und bewohnerorientierten Pflege und Betreuung
  • Förderung von Außenkontakten unserer Bewohner zum Gemeinwesen (Schützenverein, Seniorengruppen usw.)
  • Entscheidung über die Aufnahme von Bewohnern
  • Abschluss von Heimverträgen
  • persönlicher Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern. Sicherstellung einer zügigen Bearbeitung der Anliegen und Beschwerden von Bewohnern, Angehörigen und Betreuern
  • Schutz des Bewohnereigentums vor Diebstahl, Betrug usw.
  • Beratung von Bewohnern, etwa in finanziellen Belangen
  • Förderung der Mitsprache von Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechend der Zielsetzung der Heimmitwirkungsverordnung
  • Kooperative Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat oder alternativen Gremien und Personen
  • Information von Bewohnerinnen und Bewohnern über alle für sie relevanten Entwicklungen

personalbezogene Aufgaben

  • Ermittlung des Personalbedarfes in Zusammenarbeit mit den Führungskräften aller Funktionsbereiche
  • Erstellung von Vorgaben zur Dienstplan-, Urlaubsplan- und Personaleinsatzgestaltung
  • Genehmigung von Dienstplänen, Urlaubsanträgen und Dienstbefreiungen
  • Durchführung der Dienstaufsicht
  • Sicherstellung eines hohen Qualifizierungsniveaus der Mitarbeiter durch regelmäßige Weiterbildungen. Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle eines dafür geeigneten Konzeptes. Genehmigung des jährlichen Plans für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Organisation von einrichtungsweiten Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
  • Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiter der Einrichtung
  • Erstellung von regelmäßigen Leistungsbeurteilungen in Kooperation mit den Leitern der Funktionsbereiche
  • Ausfertigung von einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen für alle Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bereichsleitern
  • Einführung und Weiterentwicklung geeigneter Dienstplan- und Arbeitszeitmodelle in Absprache mit der Geschäftsführung
  • Vertretung des Heimträgers in allen Personalbelangen
  • Gewinnung von neuen Mitarbeitern; ggf. Einleitung von entsprechenden Maßnahmen (Zeitungsanzeigen usw.)
  • Initiierung und Durchführung eines betrieblichen Vorschlagswesens
  • Einstellung von Mitarbeitern und Sicherstellung einer gründlichen Einarbeitung
  • Höhergruppierungen und Versetzungen von Mitarbeitern unter Berücksichtigung der Belange der Einrichtung und der Wünsche der Angestellten
  • Durchführung von Disziplinargesprächen und Abmahnungen
  • Entscheidung, ob der neue Mitarbeiter nach Ende der Probezeit in einen festen Arbeitsvertrag übernommen wird
  • Kündigung von Mitarbeitern, soweit sich dieser Schritt nicht vermeiden lässt
  • Genehmigung von Dienstreisen
  • Durchführung von regelmäßigen Besprechungen mit den Bereichsleitern
  • Erstellung von Stellenplänen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
  • Kooperation mit dem Betriebsrat
     

betriebsbezogene Aufgaben

  • Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes für die Einrichtung und Vorlage an die Geschäftsführung
  • Erstellung und Weiterentwicklung einer Betriebsphilosophie, die gleichermaßen den Zielen des Trägers wie den Bedürfnissen der Bewohner und der Mitarbeiter gerecht wird
  • regelmäßige Information des Trägers über alle relevanten Vorgänge in der Einrichtung
  • Vertretung des Trägers gemäß erteilter Einzelvollmacht
  • Einführung und Weiterentwicklung eines Beschwerdemanagements
  • Einführung und Weiterentwicklung eines Projektmanagements
  • Einführung und Weiterentwicklung eines Hygienemanagements
  • regelmäßige Kontrolle, ob sich durch Outsourcing Kosten einsparen lassen
  • Kontrolle des Rechnungswesens und der Buchführung
  • Kontrolle aller Vorgänge zu Versicherungs- und Steuerfragen
  • Bewilligung von Neuanschaffungen aller Art, die oberhalb der Budgetverantwortung der zuständigen Bereichsleiter liegen
  • Erstellung und regelmäßige Überarbeitung des Selbstkostenblattes
  • Sicherstellung einer möglichst hohen Belegung der Plätze im Wohn- und Heimbereich. Ggf. Durchführung von geeigneten Werbemaßnahmen zur Verbesserung der Auslastung
  • Entwicklung und Verbesserung unseres Belegungsmanagements. Erstellung und Umsetzung einer Konzeption für die Aufnahme von Bewohnern.
  • regelmäßige Überprüfung des Zustandes des Gebäudes und ggf. Einleitung von Reparatur- und Renovierungsmaßnahmen
  • Ausfertigung und Unterzeichnung von Heimverträgen
  • Ausfertigung und Unterzeichnung von Arbeitsverträgen
  • Kooperation mit MDK und Heimaufsicht
  • Kooperation mit Verbänden und Institutionen
  • Kooperation mit privaten und öffentlichen Kostenträgern
  • Repräsentation der Einrichtung nach innen und nach außen
  • Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation von Veranstaltungen (z.B. "Tag der offenen Tür")
  • Herausgabe unserer Bewohnerzeitschrift
  • Ausübung des Hausrechts gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:

Die Heimleitung soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:

  • zur Verwaltung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu der Hauswirtschaftsleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Hauswirtschaftskräften
  • zu den Praktikanten
  • zu den Bewohnern
  • zu den Apotheken
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen
  • zu den Hausärzten
  • zu den Seelsorgern
  • zu den Krankenhäusern
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
  • zu den Therapeuten aller Fachrichtungen
  • zu allen Fremdfirmen die mit der Einrichtung zusammen arbeiten
  • zu dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen
  • zu der Heimleitung
  • zu der örtlichen Presse

Klausel:

Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementbuches.
 
   
 
 
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