Stellenbeschreibung "Beauftragter für Medizinprodukte"
Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Mustermann
Bezeichnung der Stelle: Beauftragte für Medizinprodukte
Arbeitsbereich: Wohnbereich / Haustechnik
Arbeitszeit: xx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Zuordnung der Stelle
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
- Geschäftsleitung
- Heimleitung
gleichgestellt:
- Krankenschwestern/-pflegern
- Kinderkrankenschwestern/-pflegern
- hauswirtschaftliche Fachkräfte
- Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
Anforderungen an den Stelleninhaber
Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung zum
"Beauftragten für Medizinprodukte" (nach MPG/ MPBetreibV)
Persönliche Eignung
- generelles Interesse an
Medizintechnik
- technisches Verständnis
- Fähigkeit, anderen Menschen Wissen zu
vermitteln
- Handlungsfähigkeit und
Entscheidungsfähigkeit
- Fähigkeit, Verantwortung wahrzunehmen
- Organisationsfähigkeit
- innere Ausgeglichenheit
- Ausdauer
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Wille und Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- eigene Kritikfähigkeit und Fähigkeit
zur Selbstreflexion
- Kontaktfreude und -fähigkeit
- Fähigkeit, Probleme zu erkennen,
Problemlösungsverfahren und planen und diese durchzuführen
- Fähigkeit, sich ein objektives Urteil
zu bilden und Beurteilungen vorzunehmen
- Durchsetzungsvermögen
- Umsetzungsfähigkeit
- Fähigkeit zur Motivation
- pädagogisches Geschick und
Einfühlungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit zur Bewältigung von
Konflikten
Zielsetzung
- Hilfestellung bei der Umsetzung des
Medizinproduktegesetzes in unserer Einrichtung
- Schutz der Bewohner, des
Pflegepersonals und Dritter vor fehlerhaften
Medizinprodukten
- Zusammenarbeit mit den Herstellern
und Vertreibern von Medizinprodukten
- Wartung und Funktionskontrolle der
Medizinprodukte
- Schulung des Pflegepersonals, der
Bewohner oder deren Angehörigen nach den Vorschriften des
Medizinproduktegesetzes zur Handhabung und Funktion der
Geräte
Aufgaben
Einweisungen
- Ersteinweisung unserer Mitarbeiter.
Ermahnung aller Mitarbeiter, nicht ihrerseits weitere
Mitarbeiter einzuweisen, sondern dieses ausschließlich dem
Beauftragten für Medizinprodukte zu überlassen
- regelmäßige Folgeeinweisungen unserer
Mitarbeiter
- Mitarbeit bei der Einarbeitung neuer
Mitarbeiter. Ggf. individuelle Einweisung einzelner neuer
Mitarbeiter
- stetiger Informationsaustausch mit
allen Pflegekräften über den Zustand aller Medizinprodukte
- Einweisung von Bewohnern in die
richtige Nutzung von Medizinprodukten
Kontrollen
- Sicherstellung einer angemessenen
Lagerung von Medizinprodukten
- Kontrolle eines ggf. vorhandenen
Verfallsdatums eines Medizinproduktes
- Regelmäßige technische Kontrolle
aller im Haus verwendeten Medizinprodukte
- Kontrolle, ob beschaffte
Medizinprodukte die vom Hersteller versprochenen
Eigenschaften haben
- Bei jeder Neubeschaffung von
Medizinprodukten erfolgt eine detaillierte Einweisung des
Beauftragten für Medizinprodukte durch den Lieferanten.
Bevor nicht alle Fragen geklärt sind, darf der Beauftragte
für Medizinprodukte nicht seinerseits weitere Kollegen
einweisen
- Sicherstellung, dass Medizinprodukte
nur in dem vom Hersteller vorgegebenen Rahmen genutzt
werden.
- Sorgfältige technische Prüfung des
gelieferten Medizinproduktes. Ggf. Mängelmeldung an den
Lieferanten
- Kontrolle von durchgeführten
Servicearbeiten und Reparaturen des Lieferanten an unseren
Medizinprodukten
- Kontrolle der Prüfplaketten
Organisation
- Erfassung und Registrierung aller im
Haus verwendeten Medizinprodukte. Führung des
Bestandsverzeichnisses für aktive nichtimplantierbare
Medizinprodukte
- Sorgfältige Informationsbeschaffung
über die Funktionen aller im Haus genutzten Medizinprodukte.
Beschaffung aller Gebrauchsanweisungen, Datenblätter usw.
- Erstellung und Aktualisierung der
"Leitlinie für Einweisungen in aktive Medizinprodukte"
- Erstellung von Statistiken, etwa über
Ausfälle von Medizinprodukten, Fehlbedienungen,
Beschädigungen usw.
- Pflege eines guten Kontaktes zu
Herstellern, Lieferanten und Servicedienstleistern
- Herstellung bzw. Beschaffung von
Schulungsmaterial
- Abschätzung möglicher
Wechselwirkungen von Medizinprodukten untereinander
- Sicherstellung, dass alle
Dokumentationspflichten hinsichtlich der Medizinprodukte
erfüllt werden
- Meldung von Störungen oder
gravierenden Beschädigungen von Medizinprodukten an die
Heimleitung
- Sicherstellung der vorgeschriebenen
Meldepflichten bei Funktionsstörungen oder Ausfall von
Medizinprodukten, in deren Folge Menschen zu Schaden
gekommen sind. Vorher Rücksprache mit der Heimleitung
- Sicherstellung einer hygienischen
Aufbereitung von Pflegehilfsmitteln. Mitarbeit bei der
Erstellung und Aktualisierung der entsprechenden
Hygienestandards
- Abgleich der vorhandenen
Medizinprodukte mit Neuentwicklungen. Prüfung, ob die in
unserer Einrichtung genutzten Geräte noch dem aktuellen
Stand der Technik entsprechen. Ggf. Anregung einer
Neubeschaffung einzelner Produkte
- Nutzung externer Informationsquellen,
um rechtzeitig über Produktmängel und etwaige
Rückrufaktionen informiert zu sein. (Fachzeitschriften,
Internetmagazine, Homepages der Anbieter usw.)
Kommunikationsbild
Zur Sicherung der optimalen Betreuung der
Bewohner und eines reibungslosen Arbeitsablaufes innerhalb des
Wohnbereiches unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und
interdisziplinäre Beziehungen
- zur Heimleitung
- zu den behandelnden Ärzten
- zu Apotheken
- zur Verwaltung
- zur Pflegedienstleitung
- zu den Herstellern von
Medizinprodukten
- zu den Vertreibern von
Medizinprodukten
- zum Pflegepersonal des eigenen und
dem anderer Wohnbereiche
- zu den Interessenvertretern der
Bewohner/innen
- zu den Ausbildungsstätten der
Schüler/innen und Praktikanten
- zur Hauswirtschaftsleitung,
Küchenleitung und Wohnbereichshilfe
- zum Therapie- und Transferdienst
- zu Beschäftigungstherapeuten
- zu Angehörigen und sonstigen den
Bewohnern und Bewohnerinnen nahestehenden Personen
- zu Betreuern
- zu den Personalvertretungsgremien
- zu den Seelsorgern
Klausel
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept
ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und
präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit
wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden
Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuches.
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