Stellenbeschreibung
für die stellvertretende
Pflegedienstleitung in Pflegediensten
Bezeichnung des
Pflegedienstes:
Pflegedienst XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau
Bezeichnung der Stelle: stellv. Pflegedienstleitung
Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche
Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Ziele:
- Erhaltung einer möglichst
selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle,
ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Anpassung der Pflege an den
jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des
Patienten
- Förderung der Lebenszufriedenheit
- menschenwürdige Begleitung Sterbender
- Beachtung der Qualitätspolitik und
des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
- aktive Förderung des guten
Betriebsklimas
- wirtschaftlicher Umgang mit
Betriebsmitteln
- Anleitung und Überprüfung von
Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und
Praktikanten
- Entwicklung und Sicherung der
Qualität
- Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch
dokumentierten internen Regelungen
fachliche
Qualifikation:
- Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder
Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
- oder ein als gleichwertig anerkannter
Abschluss
- drei Jahre Berufserfahrung als
Pflegefachkraft
persönliche
Grundfähigkeiten:
- körperliche und seelische Stabilität
- Ausgeglichenheit und Geduld
- Kreativität
- Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
- Fähigkeit und Interesse
nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern
fachpraktisches Wissen zu vermitteln
- sicheres Auftreten und sprachliche
Gewandtheit
- eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
- Einfühlungsvermögen
- Urteilsvermögen
- Verschwiegenheit und
Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte
Vorgesetzte:
(Hierbei handelt es sich nur um eine
mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen
Gegebenheiten fest.)
- Geschäftsleitung
- Pflegedienstleitung
gleichgestellt:
- stellv. Verwaltungsleitung
weisungsbefugt:
- Pflegefachkräfte
- Pflegekräfte in der Ausbildung
- Pflegehilfskräfte
- Aushilfskräfte im Pflegebereich
- Laienhelferinnen der Hospizhilfe
- Zivildienstleistende
wird vertreten von:
Aufgaben und
Kompetenzen
Patientenbezogene
Aufgaben:
- Durchführung der Körperpflege bzw.
Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der
aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach
den geltenden Pflegestandards
- Durchführung der Körperpflege nach
Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
- Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
- Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-,
Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
- Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken,
Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen
der Toilette, wenn notwendig mit anschließender
Körperhygiene
- Einleiten von Sofortmaßnahmen und
Benachrichtigung des Arztes im Notfall
- Verantwortlichkeit für die Erstellung
des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen
Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem
bzw. therapeutischem Team
(Die Verantwortung für den
Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine
Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte
zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber
letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die
Verantwortung.) - Durchführung von Pflegevisiten
(Hier müssen Sie wieder individuell
festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich
durchführt. In einigen ambulanten Diensten ist es nur die
Pflegedienstleitung, in anderen führen die
jeweiligen Bezugspflegekräfte die
Pflegevisite durch.) - sorgfältige und gewissenhafte Führung
der Pflegedokumentation
- Mitarbeit bei der Erstellung von
Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur
Bestimmung der Pflegestufe
- sorgfältiger Umgang mit den
Schlüsseln der Patienten
- Aufklärung der Patienten über die
Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen
könnten.
Patientenbezogene Aufgaben in
Vertretung der Pflegedienstleitung:
- Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines
Patienten als Kunden
- Durchführung von Erstbesuchen, insbesondere:
- Feststellung des Hilfebedarfs
- Erstellung eines Hilfeplans und Aufstellung eines
Kostenplans
- Abschluss des Pflegevertrages
- Weiterleitung aller wichtigen Daten an die
Pflegekräfte und die Verwaltung
- Koordination von Hilfsangeboten
- Durchführung der
Hausbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Sicherstellung der Qualität der Pflege durch
Einsichtnahme in die Pflegedokumentationen und Durchführung von Pflegevisiten
- Umsetzung und Erarbeitung einer Pflegephilosophie
mit dem Pflegeteam
- Umsetzung einer Pflegeorganisation (aktivierende
Pflege, Bezugspflege usw.)
- Umsetzung von Pflegestandards
- Entwicklung von Arbeitsmethoden und einheitlichen
Pflegetechniken
- schriftliche Vorgabe und Umsetzung eines
ganzheitlich-fördernden Pflegeprozessmodells
- Prüfung neuer Pflegemethoden und Hilfsmittel.
ggf. Integration in die Pflege. Organisation der dafür ggf. notwendigen
Weiterbildungen.
- Überwachung, Anleitung und selbständige
Ausführung von ärztlichen Verordnungen
- Einleitung und Kontrolle von richterlichen
Maßnahmen wie etwa Betreuerbestellung oder freiheitsbeschränkende
Maßnahmen
- Gesundheits- und Pflegeberatung in der
regelmäßig durchgeführten Sprechstunde
- Initiierung und Durchführung von Pflegeschulungen
für pflegende Angehörige
- Entgegennahme und Bearbeitung von Wünschen sowie
Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen.
- Sicherstellung der pflegerischen
Hilfsmittelversorgung für die Patienten/innen
- regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit der
Patienten/innen. ggf. Maßnahmen zur Anpassung der Pflegestufen nach vorheriger
Unterrichtung der Patienten/innen. Stellen des entsprechenden Antrages bei den
Pflegekassen.
- Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie Festlegung der Pflegestufe
gemäß Pflegeversicherungsgesetz.
- Sicherung der besonderen Betreuung von
Schwerkranken und Sterbenden. Sorge tragen für ein würdevolles Sterben.
Betten und Lagern:
- Betten machen, Betten frisch beziehen
und Einzelteile wechseln bei Patienten aller
Pflegebedürftigkeitsgrade
- Betten und Umbetten bettlägeriger
Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln
wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
- Achten auf allgemeine Sauberkeit des
Bettes und des Bettgestells
- Verwendung zweckmäßiger
Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard
Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und
Fortbewegung:
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der Patienten
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Patienten im Bett aufsetzen,
auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
- Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl
umsetzen.
- Patienten zur Toilette
begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
- Hilfe bei der Mobilität
Mitarbeit bei der
ärztlichen Diagnostik und Therapie:
Bitte Landesregelungen
zur Durchführung von Behandlungspflegemaßnahmen nach § 132 a SGB
V beachten!
- Medikamente und Betäubungsmittel verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Verabreichen von
Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
- Vorbereiten und Durchführen
physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung,
feuchte Packungen und Inhalationen.
- Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung
(Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
- Katheterisierung der Harnblase (auch
Legen von Verweilkathetern)
- Vorbereiten und Durchführen von
Einläufen und Klistieren
- Durchführen prophylaktischer
Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-,
Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
- Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur,
Blutdruck, Gewicht etc.
Speisenversorgung:
- gemeinsame Erstellung einer
Einkaufsliste
- Sicherstellung einer sachgerechten
Lagerung aller Lebensmittel
- ggf. Herstellung der Speisen nach dem
Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen
und den Bedürfnissen des Patienten
- mundgerechte Zerkleinerung der
Nahrung
- ggf. Unterstützung bei der
Nahrungsaufnahme
- ggf. Zubereitung der Sondenkost
- Vorbereitung kleinerer
Zwischenmahlzeiten
- ggf. Einleitung einer Belieferung
durch "Essen auf Rädern"
Pflege Sterbender und
Versorgung Verstorbener:
- Pflege und Betreuung Sterbender und
Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen,
des Seelsorgers u.a.
- Versorgung Verstorbener
- Mithilfe bei der Betreuung der
Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe
Beobachtung und
Weitergabe von Informationen:
- Beobachtung und Erfassung des
Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten
des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des
Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von
besonderen Maßnahmen
- schriftliche
und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter
Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
- Information des Arztes über
Auswirkungen verordneter Therapien
- Teilnahme an Fallbesprechungen und
vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an
Kollegen
- Beachtung des Datenschutzes bei der
Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der
psychosozialen Betreuung:
- Gespräche führen mit den Patienten
- Anleitung und Hilfe beim
Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen
des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung
auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
- Motivation von Patienten zur Inanspruchnahme
therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven
Beschäftigung usw.
- angemessene
und umfassende Information der Patienten in allen sie unmittelbar
betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische,
pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des
Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
- Beratung und ggf. Anleitung der Patienten und deren Angehörigen über weitere Hilfs- und
Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste.
Kontaktpflege mit
Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen:
- Information, Anleitung und Beratung von
pflegenden Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe
stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes,
der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
Personalbezogene Aufgaben
in Vertretung der Pflegedienstleitung:
- Erstellung, Kontrolle und Unterzeichnung der
Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten Dienstzeiten im
Abrechnungszeitraum
- Einsatz und Koordination der Pflegekräfte nach
fachlichen Gesichtspunkten, Qualifikation und persönlicher Eignung
- Überwachung des Einsatzes des pflegerischen
Personals einschließlich der Vertretungskräfte
- Bereithaltung von Vertretungskräften
- Ermittlung des aktuell und zukünftig notwendigen Personals im Rahmen des
Personalbudgets. Entwicklung eines Stellenplanes für den
Pflegebereich
- Durchführung und Protokollierung von
Besprechungen mit den Mitarbeitern; insbesondere
Leitung von Dienstübergaben
- Durchführung von Versetzungen innerhalb der
Einrichtung
- Regelung von Art und Umfang der auszuführenden
Tätigkeiten der einzelnen Personengruppen (Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Schüler /innen, PraktikantInnen usw.)
- Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in
schwierigen Situationen
- Bearbeitung und Bewertung von Bewerbungen
- Durchführung von Einstellungsgesprächen
- Entgegennahme von Kündigungen des Pflegepersonals
- Erteilung von Belehrungen oder Ermahnungen bis
hin zu Abmahnungen bei Verfehlungen
- Mitwirkung beim Einstellungs- und
Entlassungsprozesses des Pflegepersonals
- selbstständiges Verfassen von Zeugnissen
- Hilfe bei der Einarbeitung und Anleitung neuer
Pflegekräfte
- Unterstützung bei der Betreuung und Praxisanleitung
aller auszubildenden Altenpfleger/innen
- Kontrolle der Einhaltung hygienischer Grundsätze,
sowie der Arbeits- und Brandschutzverordnungen
- Förderung eines gutes Verhältnis der Mitarbeiter
untereinander wie auch der Mitarbeiter zu den Patienten
Aufgaben rund um
das Dienstfahrzeug:
- korrektes Führen des Fahrtenbuches
- betanken des Fahrzeuges
- Veranlassung der Pflege und Wartung
des Fahrzeuges
- Meldung von Schäden an die
Pflegedienstleitung
- Sicherstellung, dass das Fahrzeug für
alle Mitarbeiter verfügbar ist (Parken auf dem
Betriebsparkplatz, Hinterlegen des Schlüssels und des
Fahrzeugscheins im Büroraum des Pflegedienstes usw.)
Aufgaben zum
Qualitätsmanagement:
- Verpflichtung zur
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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