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Version 1.05 - 2013

Standard "Lagerungen im Rahmen der Thromboseprophylaxe"

 
Im Vergleich mit Antithrombosestrümpfen ist der therapeutische Nutzen der Hochlagerung eher mäßig. Dennoch lässt sich ein Vorzug nicht bestreiten: Selbst Senioren, die sich gegen die Kompressionstherapie mit Händen und Füßen wehren, akzeptieren die Entstauung per Hochlagerung zumeist klaglos.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".

 

Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!
 

Standard "Lagerungen im Rahmen der Thromboseprophylaxe"
Definition:
  • Eine Thrombose liegt vor, wenn sich innerhalb eines Blutgefäßes ein Blutgerinnsel bildet. Die Verklumpung kann die Blutbahn teilweise oder vollständig verschließen. Zudem bildet sich ggf. an der Gefäßwand eine Entzündung. Am häufigsten sind die tiefen Bein- und Beckenvenen von Thrombosen betroffen.
  • Lebensgefährliche Komplikationen können auftreten, wenn sich ein Thrombus löst, durch die Blutbahn in die Lunge, in das Hirn oder in das Herz wandert und sich dort erneut festsetzt. Ein Thrombus verhindert häufig eine ausreichende Durchblutung des Gewebes, das hinter der Verschlussstelle liegt. Ein Thrombus, der in der Lunge ein Gefäß verschließt, kann eine Lungenembolie auslösen. Ein Verschluss im Gehirn kann einen Schlaganfall bewirken, während ein Blutgerinnsel in den Herzkranzgefäßen zu einem Herzinfarkt führen kann.
  • Ein wichtiger Faktor zur Vermeidung von Thrombosen sind Lagerungen. Durch eine Hochlagerung der Beine kann der venöse Rückstrom gefördert werden.
  • Anders als die Kompressionstherapie oder eine frühzeitige Mobilisierung aus dem Bett wird die Hochlagerung vom Bewohner i.d.R. bereitwillig akzeptiert.
Grundsätze:
  • Die Lagerung im Rahmen der Thromboseprophylaxe erfolgt stets unter Beachtung der Wünsche des Bewohners.
  • Durch Hochlagerung allein lässt sich keine Thrombose verhindern. Wann immer möglich wird der Bewohner aus dem Bett mobilisiert, und sei es nur zum Sitzen am Bettrand. Körperliche Aktivität bietet den besten Schutz vor Thrombosen.
Ziele:
  • Der Blutrücklauf wird verbessert. Die Beine werden entstaut.
  • Eine Thrombose und insbesondere eine Embolie werden vermieden.
  • Der Bewohner fühlt sich wohl. Die Schmerzbelastung ist minimiert.
Vorbereitung: Indikation / Kontraindikation
Indikation:
  • Der Bewohner ist aufgrund seines körperlichen Zustands immobil.
  • Der Bewohner leidet unter Ödemen.
  • Beim Bewohner wird eine Kompressionstherapie durchgeführt. Die Beine müssen vor dem Anlegen der Kompressionsstrümpfe /-verbände entstaut werden.
Bei verschiedenen Krankheitsbildern darf keine Hochlagerung durchgeführt werden:
  • Es liegt eine arterielle Durchblutungsstörung vor. (Hinweis: Hochlagerungen würden hier die Minderdurchblutung noch verstärken.)
  • Der Bewohner leidet unter einer arteriellen Verschlusskrankheit (AVK).
  • Es liegt eine schwere Herzinsuffizienz vor, etwa als Folge eines Herzinfarktes.
  • Der Bewohner leidet unter Druckgeschwüren im Bereich des Steißbeins. Oder es liegt eine sehr hohe Dekubitusgefährdung vor.
  • Der Bewoher hat Beschwerden im Hüftgelenk.
Organisation
  • Im Dialog mit dem behandelnden Arzt legen wir die Häufigkeit und die Dauer der Hochlagerungen fest.
  • Wir befragen den Bewohner, welche Lagerungsposition er bevorzugt.
Durchführung:

  • Wir nutzen die sog. „Stufenlagerung“. Die Beine des Bewohners müssen höher liegen als der Rumpf.
  • Das Lagerungshilfsmittel muss so geformt sein, dass die Kniekehlen leicht gebeugt sind. Wenn das Bein durchgestreckt wird, kann das zu Schmerzen führen.
  • Die Beugung sollte einen Winkel von rund 20° haben. Ein größerer Winkel führt zwar zu einer stärkeren Entstauung, erhöht aber gleichzeitig das Risiko, dass wichtige Blutbahnen in der Leiste abgeknickt werden.
  • Wir nutzen ggf. Schaumstoffkissen, um das Bein zu polstern. Damit können sowohl Druckschäden vermieden werden als auch das Abpressen von Gefäßen. Ggf. werden die Fersen hohl gelagert, um eine Druckentlastung zu erreichen.
  • Damit dem Bewohner während der Hochlagerung nicht langweilig wird, stellen wir ggf. den Fernseher oder das Radio ein.
  • Einige Pflegebetten erlauben es, das Fußende elektrisch in eine geeignete Position zu fahren. Die Hochlagerung ist dann ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich. Wir weisen den Bewohner entsprechend in die Bedienung ein.
  • Wenn der Bewohner sitzt, sollten seine Beine nicht auf dem Boden aufgestellt werden. Stattdessen stellen wir ein gepolstertes Bänkchen o. Ä. vor den Sessel und legen die Beine dort ab.
Nachbereitung:
  • Die Hochlagerung der Beine sollte nach spätestens zwei Stunden beendet werden. Vor der nun notwendigen Umlagerung erfolgt eine Kontrolle der Haut im Sakralbereich.
  • Der erzielte Effekt sowie die Reaktionen des Bewohners werden erfasst und dokumentiert. Bei relevanten Problemen wird der behandelnde Arzt informiert.
Dokumente
  • Berichtsblatt
  • ärztliches Verordnungsblatt
  • Kommunikationsblatt mit dem Arzt
  • Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
  • Pflegefachkräfte
 
 
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Prophylaxe; Thromboseprophylaxe; Thrombose; Mobilisierung; Lagerung
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.