|
|
Version 1.05 - 2017 |
|
Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 2) |
|
Nicht
immer gelingt die optimale Eingradung bereits im ersten Anlauf. Dann
ist es notwendig, gegen die Begutachtung durch den MDK Widerspruch
einzulegen. Dabei drohen einige Fußangeln. |
|
Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
Klicken Sie hier!
|
|
Pflegegrade: Tipps für die Umsetzung (Teil 2)
|
Widerspruch: Sicher ist sicher
- Nicht immer erbringt die Begutachtung durch den
MDK den gewünschten Pflegegrad. Falls der Gutachter den Pflegebedarf
geringer als erwartet einschätzt, erkennt er lediglich einen
niedrigeren Pflegegrad an - oder gar keinen. In diesem Fall sollte der
betroffene Klient Widerspruch einlegen.
- Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats
schriftlich erfolgen. Dabei ist der Tag der Zustellung relevant. Wenn
der Brief am 2. Juli dem Klienten zugestellt wurde, muss der
Widerspruch bis zum 2. August bei der Pflegekasse eingehen. Es ist also
nicht entscheidend, wann der Brief vom Pflegebedürftigen abgeschickt
wurde, sondern nur, wann er bei den Pflegekassen ankommt. Angesichts
der Zustellfristen der Deutschen Post ist es ratsam, ein oder zwei
zusätzliche Tage als Sicherheitspolster einzuplanen.
- Aber es gibt noch eine zweite Falle: Was
passiert, wenn der Brief zwar abgeschickt wurde, aber - angeblich -
niemals angekommen ist? Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, muss der
Pflegebedürftige nachweisen, dass er die Frist für den Widerspruch
eingehalten hat. Daher kann es sinnvoll sein, den Brief als
Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Widerspruch: Formlos reicht völlig
Für den eigentlichen Widerspruch gibt es keinen vorgeschriebenen Inhalt. Wir empfehlen folgendes einfaches Muster:
An die Pflegekasse ABC
Beispielweg 1
12345 Musterstadt
Versicherungsnummer 0123456
Widerspruch gegen den Bescheid vom xx . xx . 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid xxxxxxxx (Aktenzeichen)
ein. Der Bescheid wurde mir am xx . xx . 2017 zugestellt. Ihrer
Ablehnung der Pflegebedürftigkeit (oder der versagten Zuordnung in den
Pflegegrad x) stimme ich nicht zu. Die Begründung meines Widerspruchs
reiche ich Ihnen nach.
(Falls relevant:) Bitte schicken Sie mir eine Kopie Ihres Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
(Unterschrift)
Pokernde Pflegekassen
In einigen Fällen versuchen die Pflegekassen,
das Problem elegant zu lösen. Sie fordern den Versicherungsnehmer noch
vor dem Versenden der Entscheidung über den Widerspruch dazu auf,
selbigen zurückzunehmen. Das jedoch sollte der Pflegebedürftige
tunlichst unterlassen. Denn sonst verbaut er sich die weiteren
Optionen, seine Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
Mitunter zieht sich der Entscheidungsprozess monatelang hin. Es
passiert nicht selten, dass der Pflegebedürftige nach der Begutachtung
aber vor der Entscheidung verstirbt. Einige Pflegekassen kontaktieren
die Angehörigen und sprechen ihr Beileid aus. Gleichzeitig drängen sie
darauf, den Antrag auf einen Pflegegrad zurückzunehmen, da der Grund
dafür nun hinfällig sei. Tatsächlich jedoch sollten Angehörige an der
Eingradung bzw. an der Höhergradung festhalten. Denn auch dann, wenn
der Versicherte verstirbt, kann ihm ein Pflegegrad zugewiesen werden.
Rückwirkend zum Datum der Antragsstellung gibt es dann Leistungen,
falls der Pflegegrad bewilligt wurde. Auf dieses Geld sollten die Erben
nicht verzichten.
|
|
|
|
|
|
|
Weitere Informationen
zu diesem Thema |
|
|
Schlüsselwörter für diese Seite |
Einstufung; Pflegegrad; Begutachtung; MDK; Gutachten; Pflegekasse; Dienst, medizinischer |
|
Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch
kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel
diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der
jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt
angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
|