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Version 3.11a - 2017

Standard "Pflegevisite Pflegegrad" (stationäre Pflege)

 
Auf dem Papier ist die Pflegevisite nur ein Werkzeug von vielen, um die Pflegequalität sicherzustellen. Und offiziell gibt es auch keinen Zwang, Pflegevisiten durchzuführen. In der Praxis jedoch sind viele MDK-Prüfer auf dieses Werkzeug fixiert und drängen auf die konsequente Umsetzung.
 
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Für alle Computereinsteiger haben wir eine umfangreich bebilderte Seite erstellt, auf der jeder Schritt noch ausführlicher erklärt wird. Es ist ganz einfach! Klicken Sie hier.

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".
 

Standard "Pflegevisite Pflegegrad" (stationäre Pflege)
Definition:
  • Der Gesundheitszustand eines Bewohners kann sich im Verlauf mehrerer Wochen oder Monate langsam, aber kontinuierlich verändern. In vielen Fällen bleibt dieser schleichende Prozess von den Pflegekräften zunächst unbemerkt. Wir führen daher in unserem Haus regelmäßige Pflegevisiten durch. Es handelt sich dabei um eine umfassende Bestandsaufnahme der gesamten Pflegesituation eines Bewohners. Wir prüfen, ob unsere Pflegemaßnahmen dem aktuellen Hilfebedarf des Bewohners entsprechen. Falls notwendig passen wir diese an.
  • Für eine Pflegevisite wird der Bewohner in seinem Zimmer von der Bezugspflegekraft und von der Pflegedienstleitung besucht. Im Dialog mit dem Bewohner machen wir uns ein umfassendes Bild über Selbstversorgungsdefizite des Bewohners, seine Zufriedenheit mit unserem Angebot und weitere Kriterien, die für die Lebenszufriedenheit wichtig sind.
  • Im Rahmen der Pflegevisite prüfen wir auch, ob dem Bewohner ein angemessener Pflegegrad zugewiesen ist. Wir stellen damit sicher, dass uns die Versorgung des Pflegebedürftigen korrekt von den Pflegekassen vergütet wird. Falls wir eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem bisherigen Pflegegrad und dem aktuellen Zustand feststellen, leiten wir gemeinsam mit dem Bewohner eine Höhergradung ein.
  • Zudem erfüllen wir mit der Durchführung von Pflegevisiten die Vorgaben der Qualitätsprüfungsrichtlinie. Diese verpflichtet uns dazu, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement durchzuführen. Pflegevisiten zählen zu diesen Maßnahmen. Weitere mögliche Optionen sind die Durchführung von Qualitätszirkeln sowie von Fallbesprechungen oder die Benennung eines Qualitätsbeauftragten.

Hinweise:
  • Die Durchführung von Pflegevisiten ist also keine Pflicht, sondern lediglich eine von mehreren Optionen der internen Qualitätssicherung. Trotzdem sind Pflegevisiten eine gute Wahl, um die eigene Pflegequalität zu optimieren.
  • In der Praxis ist häufig zu bemerken, dass MDK-Prüfer trotz der fehlenden Rechtsgrundlage auf der Durchführung von Pflegevisiten bestehen.
Grundsätze:
  • Wir reden mit dem Bewohner und nicht über ihn.
  • Die Pflegevisite grenzt sich deutlich von der ärztlichen Visite ab. Schwerpunkte der Pflegevisite sind Pflegeprobleme, Betreuungsmaßnahmen und Bedürfnisse des Bewohners.
  • Die Pflegevisite ist für uns Bestandteil einer bewohnerorientierten und humanen Pflege.
  • Die Pflegevisite dient der Informationssammlung und ist primär keine Kontrolle der Arbeit der Pflegekräfte.
  • Der Bewohner oder ggf. sein Betreuer muss der Pflegevisite zustimmen.
  • Wir nehmen die Ängste und die Sorgen unserer Bewohner stets ernst.
  • Wünsche des Bewohners werden erfüllt, soweit uns dieses möglich ist.
  • Die Pflegevisite wird sorgfältig dokumentiert, da nur so die korrekte Durchführung (etwa gegenüber dem MDK) belegt werden kann.
  • Alle teilnehmenden Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Ziele:
  • Trotz des sich verändernden Gesundheitszustands ist jederzeit sichergestellt, dass der Bewohner optimale Pflegeleistungen erhält.
  • Der Bewohner wird aktiv in seine Versorgung und in die Pflege einbezogen. Er hat die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die Pflegesituation aus seiner Sicht zu beschreiben.
  • Wir legen die Pflegeziele gemeinsam fest. Der Bewohner ist kein passiver Pflegeempfänger, sondern ein aktiv Beteiligter am Pflegeprozess. Wir steigern damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Bewohner kooperativ an seiner eigenen Gesunderhaltung beteiligen wird.
  • Der aktuelle Bedarf an Pflegehilfsmitteln wird erfasst.
  • Die Kooperation mit externen Partnern, Betreuern und Angehörigen wird verbessert.
  • Die Vorgaben zur Qualitätssicherung werden umgesetzt.
  • Es ist sichergestellt, dass dem Bewohner der korrekte Pflegegrad zugewiesen ist.
  • Die Qualität der Pflegedokumentation wird überprüft. Wir finden Lücken und schließen diese (soweit möglich).
Vorbereitung: allgemeine Maßnahmen
  • Der Bewohner wird bereits beim Heimeinzug darüber informiert, dass in unserem Haus Pflegevisiten durchgeführt werden.
  • Wir haben in unserer Einrichtung das Konzept der Bezugspflege umgesetzt. Dieses ist Voraussetzung für die Durchführung von Pflegevisiten.
  • Die Angehörigen und ggf. der Betreuer werden zwei Wochen vor der anstehenden Pflegevisite über den Termin informiert. Dieses kann auch telefonisch oder per eMail geschehen, wenn diese Kommunikationswege in der Vergangenheit gut funktionierten. Viele Angehörige haben werktags nur am Abend Zeit oder am Samstag. Soweit möglich nehmen wir auf solche Terminwünsche Rücksicht.
  • Wann der Bewohner über die geplante Pflegevisite informiert werden sollte, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Manche Senioren sollten kurzfristig informiert werden. Dieses etwa, weil sie sonst tagelang unruhig sein würden oder weil sie erfahrungsgemäß den Termin nach zwei Tagen wieder vergessen hätten. Andere Senioren planen die eigene Freizeit sehr gewissenhaft und lange im Voraus. Hier ist ein größerer zeitlicher Vorlauf sinnvoll.
  • Es ist zu vermeiden, dass aufgrund der Pflegevisite Freizeitaktivitäten ausfallen, an denen der Bewohner gerne teilgenommen hätte. Der Bewohner wird sich nicht auf die Fragen konzentrieren, wenn er eigentlich jetzt lieber z. B. an der Backgruppe teilnehmen würde. Dieses gilt auch für Fernsehsendungen, die der Bewohner jeden Tag zu einem bestimmten Zeitpunkt gerne sieht.
  • Bei demenziell erkrankten Bewohnern wählen wir einen Tageszeitpunkt, bei dem die kognitiven Beeinträchtigungen erfahrungsgemäß am geringsten sind. Bei vielen Morbus-Alzheimer-Patienten ist dieses der Vormittag.
  • Wir bitten den Bewohner um Zustimmung für die Pflegevisite.
Hinweis:
  • Als Bezugspflegekräfte werden i. d. R. nur examinierte Pflegefachkräfte ausgewählt. Dieses passt zur überwiegenden Ansicht in der Fachliteratur, wonach auch die Pflegevisite nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden sollte.
Frequenz der Pflegevisite
  • Bei Bewohnern mit den Pflegegraden eins und zwei führen wir die Pflegevisite halbjährlich durch.
  • Bei Bewohnern mit den Pflegegraden drei bis fünf führen wir die Pflegevisite im Abstand von zwei Monaten durch.
  • Zusätzlich führen wir Pflegevisiten unter folgenden Voraussetzungen häufiger durch:
    • Die Integrationsphase eines neuen Bewohners ist abgeschlossen. Der Heimeinzug liegt also rund zwei Monate zurück.
    • Die Begutachtung des Bewohners durch den MDK zur Vergabe eines Pflegegrads steht an.
    • Der Bewohner kehrt nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in die Einrichtung zurück.
    • Es gibt neue und unerwartete gesundheitliche Veränderungen beim Bewohner.
    • Es gibt seit längerer Zeit beim Bewohner schwer kalkulierbare gesundheitliche Risikofaktoren wie etwa eine hohe Sturz- oder Dekubitusgefahr.
    • Die Angehörigen, der Betreuer oder der Bewohner selbst wünschen die Pflegevisite.
Hinweis:
  • Zur Frequenz der Pflegevisite gibt es seitens des MDK keine Vorgaben. Die hier genannten Werte sind unsere Empfehlungen und können verändert werden.
Teilnehmer
  • Die Pflegevisite wird von der Pflegedienstleitung durchgeführt; in großen Einrichtungen alternativ von der jeweiligen Wohnbereichsleitung oder auch von der Qualitätsbeauftragten. Die jeweilige Bezugspflegekraft nimmt ebenfalls teil.
  • Im Rahmen der Ausbildung kann die Rolle der Bezugspflegekraft auch von einer Altenpflegeschülerin wahrgenommen werden. In diesem Fall ist auch der Mentor bzw. der Praxisanleiter anwesend.
  • Bei komplexen Krankheitsbildern werden ggf. auch der Hausarzt, die Ergotherapeutin und die Physiotherapeutin eingeladen. Bei der Terminplanung für die Pflegevisite richten wir uns nach deren Wünschen.
  • Wir drängen die Angehörigen nicht zur Teilnahme. Viele Themen, die bei der Pflegevisite angesprochen werden, sind Angehörigen ggf. peinlich. Diesen Angehörigen bieten wir Optionen für einen Dialog unter vier Augen.
Organisation
  • Wir legen die “Checkliste Pflegevisite” sowie die Pflegedokumentation bereit. Die Bezugspflegekraft stellt sicher, dass alle weiteren notwendigen Dokumente (z. B. Arztberichte oder Anordnungen zur Bedarfsmedikation) vorliegen. Wir vermeiden damit, dass die Pflegevisite unterbrochen werden muss, um fehlende Unterlagen zu suchen.
  • Das Protokoll der vorherigen Pflegevisite liegt bereit. Damit wird es erleichtert, langfristige Veränderungen der Pflegesituation zu erkennen.
  • Vor der Pflegevisite findet im Dienstzimmer ein kurzes Vorgespräch statt. Die Pflegedienstleitung und die Bezugspflegekraft thematisieren unter vier Augen alle Punkte, die nicht vor dem Bewohner erörtert werden sollten. Dazu zählen etwa der unsichere Ausgang einer geplanten Operation, die Ablehnung des Bewohners durch andere Mitbewohner, die anstehende Berufung eines Betreuers usw. Über diese nicht anzusprechenden Themen werden auch die weiteren teilnehmenden Pflegekräfte informiert.
  • Die Bezugspflegekraft wird mit der Dokumentation der Pflegevisite beauftragt.
  • Für das Gespräch werden mindestens 20 Minuten und maximal 45 Minuten eingeplant. Die Pflegevisite wird bei der Dienstplanung berücksichtigt, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit haben. Es ist selbstverständlich, dass die Pflegevisite pünktlich anfängt.
  • Wir stellen sicher, dass vor der Pflegevisite keine Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, die eine Inaugenscheinnahme verhindern. So wird eine Hautinspektion erschwert, wenn der Bewohner nur 10 Minuten zuvor großflächig mit Hautlotion eingecremt wurde.
  • An der Tür des Bewohnerzimmers wird ein "Bitte nicht stören"-Schild angebracht.
  • Mobiltelefone, Pieper u. Ä. werden abgestellt oder umgeleitet.
  • Die Pflegevisite sollte möglichst im Bewohnerzimmer stattfinden.
  • In einem Doppelzimmer sollte der Nachbar für diese Zeit das Zimmer verlassen (auf Wunsch des Bewohners und sofern möglich).

Hinweise:
  • Die Nutzung eines eigenen Protokolls ist sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer entbürokratisierten Pflegedokumentation ist es auch möglich, die Ergebnisse der Pflegevisite im Pflegebericht zu vermerken.
  • Die Dauer der Pflegevisite ist auch abhängig von der jeweiligen Situation. Bei einer Routinevisite sind 20 Minuten mehr als ausreichend. Wenn aber der Bewohner nach längerem Klinikaufenthalt in die Einrichtung zurückkehrt, sind Pflegekräfte gut beraten, bei der Inaugenscheinnahme besonders gut hinzusehen. Nicht selten hat sich der Bewohner beispielsweise einen Dekubitus zugezogen. Solche Gesundheitsrisiken müssen zeitnah erkannt werden; allein schon aus Haftungsgründen.
Durchführung: Dialog mit dem Bewohner
  • Der Bewohner wird begrüßt. Die Pflegedienstleitung fasst noch einmal die Ziele der Pflegevisite zusammen. Falls der Bewohner Fragen hat, werden diese ausführlich beantwortet.
  • Das Gespräch sollte empathisch und in aller Ruhe geführt werden. Störungen von außen sind zu vermeiden.
  • Bei der Pflegevisite werden Fachbegriffe vermieden. Falls dieses in Einzelfällen nicht möglich ist, werden diese Bezeichnungen dem Bewohner übersetzt und erklärt.
  • Der Bewohner muss während der Pflegevisite die Gelegenheit erhalten, selbst zu Wort zu kommen. Die Pflegekräfte nehmen sich die Zeit, um ihm zuzuhören.
  • Die Teilnehmer setzen sich so, dass sie auf Augenhöhe mit dem Bewohner sind, also nicht von "oben herab" auf den Bewohner blicken. Insbesondere stehen die Pflegekräfte nicht neben dem Bett.
  • Die Teilnehmer sitzen so, dass sie dem Bewohner die Vorderseite zuwenden.
  • Wir erfragen, wie der Bewohner seine eigene Situation einschätzt.
  • Wir klären, wie der Bewohner die Zusammenarbeit mit den Ärzten und mit den Therapeuten empfindet.
  • Der Bewohner wird nach seinen Wünschen befragt. Im Dialog wird besprochen, inwieweit sich diese umsetzen lassen. Insbesondere kann uns der Bewohner mitteilen, wenn er bestimmte Pflegemaßnahmen ablehnt.
  • Der Bewohner kann zudem Kritik üben und Verbesserungsvorschläge anbringen. Wichtig ist auch zu erfahren, ob der Bewohner oder seine Angehörigen in der Vergangenheit bereits Kritik äußerten und wie mit dieser Beschwerde umgegangen wurde.
  • Explizit befragt wird der Bewohner zu seiner Zufriedenheit mit folgenden Bereichen:
    • soziale Betreuung und Freizeitgestaltung
    • Qualität der Küche
    • Freundlichkeit des Personals
    • Sauberkeit und Hygiene
    • Bewertung unserer Verwaltung
  • Wir machen den Bewohner darauf aufmerksam, dass er im Rahmen unseres Beschwerdemanagements Beschwerden auch anonym vortragen kann ("Kummerbriefkasten").
  • Ggf. werden konkrete Absprachen mit dem Bewohner zum weiteren Pflegeprozess getroffen. Wenn der Bewohner Absprachen aus früheren Pflegevisiten konsequent befolgt hat, so wird dieser ausdrücklich dafür gelobt. Beispiel: Der Bewohner raucht nicht mehr.
  • Am Ende können der Bewohner und ggf. seine Angehörigen Fragen stellen, die von den Pflegekräften richtig und umfassend beantwortet werden.
  • Bei Demenzpatienten ist ein Dialog häufig schwierig. Dieses vermerken wir dann im Protokoll. Die Informationssammlung muss dann auf anderem Weg erfolgen. Beispiele: Beurteilung von Schmerzen bei Demenz (BESD-Skala) oder Heidelberger Instrument zur Lebensqualität Demenzkranker (HILDE).
  • Auf Wunsch des Bewohners stehen wahlweise die Bezugspflegekraft und die Pflegedienstleitung für ein Vieraugengespräch zur Verfügung, etwa dann, wenn Klagen über die Pflegesituation besprochen werden sollen.
  • Die im “Protokoll Pflegevisite” gelisteten Punkte werden besprochen. Die Informationssammlung sollte dabei möglichst fließend sein und nicht den Charakter eines bloßen Abfragens haben. Idealerweise wird das Gespräch in freier Form geführt. Das Protokoll wird zunächst nur stichwortartig ausgefüllt, damit der Gesprächsfluss nicht gestö

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++









 
 
 
 
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