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Version 3.05a - 2017 |
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Standard "supervidierende
Pflegevisite" |
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Die Überprüfung der Pflege per Pflegevisite hat einen
ramponierten Ruf. Nur allzu häufig wird dieses Kontrollinstrument als
bloße Machtdemonstration zweckentfremdet. Unser Standard zeigt, wie Sie
dieses Qualitätswerkzeug sinnvoll einsetzen, etwa um Wissenslücken zu
finden und Gefahrenquellen zu beseitigen. |
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Wichtige Hinweise:
- Zweck unseres Musters ist es nicht,
unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser
Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und
an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
- Unverzichtbar ist immer auch eine
inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte,
da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen.
Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten
Krankheitsbildern kontraindiziert.
- Dieser Standard eignet sich für die
ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen
jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen
"Patient".
Dieses Dokument ist auch
als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar.
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Standard "supervidierende
Pflegevisite" |
Definition:
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- Die "supervidierende Pflegevisite" dient der
Beurteilung der Pflegekraft im Rahmen der Fachaufsicht durch die
Pflegedienstleitung. Daraus werden dann verschiedene Maßnahmen
abgeleitet, wie etwa die gezielte Weiterbildung einzelner Mitarbeiter.
- Von besonderer Bedeutung ist die Pflegevisite
bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Oftmals stehen Einrichtungen bei
Haftungsforderungen vor dem Problem, dass eine für die
Schadensentstehung relevante Pflegemaßnahme nicht gesondert
dokumentiert wurde. Eine unzureichende Dokumentation von
dokumentationspflichtigen Pflegemaßnahmen kann eine Veränderung der
Beweislast zum Nachteil der Pflegeeinrichtung auslösen.
- Allerdings ist es im Nachhinein möglich,
trotzdem zu belegen, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
Für den sog. “Immer-so-Beweis” kann z. B. ein Zeuge vernommen werden,
wie üblicherweise in derartigen Pflegesituationen vorgegangen wird.
Wichtig sind dabei auch die Pflegestandards, in denen die verbindliche
Durchführung einer Pflegemaßnahme beschrieben wird. Vor allem mittels
Pflegevisiten kann eine Einrichtung sicherstellen und belegen, dass die
im QM-Handbuch hinterlegten Pflegestandards auch tatsächlich in der
täglichen Praxis beachtet werden.
- Verschiedene Faktoren sind entscheidend dafür,
dass die Pflegevisite von den Mitarbeitern akzeptiert wird. So sollten
Mitarbeiter nicht den Eindruck gewinnen, dass der Hauptzweck der
Pflegevisite die Maßregelung der Pflegekräfte ist. Stattdessen muss die
Pflegedienstleitung glaubhaft vermitteln, dass das Finden und
Analysieren von Fehlern auch im Interesse des Mitarbeiters liegt.
Hinweis:
- Die supervidierende Pflegevisite ist nur eine
Form der Pflegevisite. Bei der "Pflegevisite AEDL" (bzw. "Pflegevisite
SIS") steht der Bewohner mit seinen Pflegeproblemen und
Pflegeressourcen im Mittelpunkt. Die kollegiale Pflegevisite ist der
supervidierenden Pflegevisite ähnlich. Sie wird aber nicht von einem
Fachvorgesetzten durchgeführt, sondern wechselseitig von gleichrangigen
Pflegekräften.
- Eine sehr ähnliche Pflegevisite wird im Rahmen
der Ausbildung durchgeführt. Teilnehmer sind dann der Praxisanleiter
bzw. der Mentor sowie der Auszubildende. Die Anforderungen sind
abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand. Auch hier werden die
Ergebnisse protokollarisch festgehalten und bewertet.
- Die supervidierende Pflegevisite unterliegt
ggf. der Zustimmungspflicht durch die Arbeitnehmervertretung oder durch
den Betriebsrat.
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Grundsätze:
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- Die Pflegevisite wird von der
Pflegedienstleitung durchgeführt. Diese Kontrollfunktion ist nicht
delegierbar.
- Ein zentraler Erfolgsfaktor für die
Pflegevisite ist der faire und kollegiale Dialog zwischen allen
Beteiligten.
- Der Pflegedienstleitung muss stets bewusst
sein, dass sie durch die Pflegevisite nur einen kurzen Einblick in die
Arbeit des Mitarbeiters gewinnt. Sie muss ebenfalls bedenken, dass die
Situation der Pflegevisite "künstlich" ist und sich vom normalen
Pflegealltag deutlich unterscheiden kann. Daher dürfen die gewonnenen
Eindrücke nur ein Element der Gesamteinschätzung sein.
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Ziele:
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- Die Pflegeleistungsqualität wird gesichert und
verbessert.
- Die pflegerische Leistung der Pflegekraft wird
fair beurteilt.
- Die Fähigkeiten des Mitarbeiters werden
weiterentwickelt. Anhand der ggf. gefundenen Qualifikationslücken wird
die Fortbildungsplanung optimiert.
- Wir können nachweisen, dass die im QM-Handbuch
hinterlegten Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden.
- Durch die Beseitigung von Wissenslücken sinkt
das Risiko, für Pflegefehler haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu
werden.
- Die täglich geleistete Arbeit wird anerkannt
und wertgeschätzt.
- Abläufe werden analysiert und optimiert. Eine
Überlastung der Mitarbeiter ("Burn-out") wird vermieden.
- Das Verhältnis zwischen Pflegekraft und
Bewohner wird analysiert.
- Die Pflegedokumentation wird überprüft.
Gefundene Fehler werden zeitnah beseitigt.
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Vorbereitung: |
Organisation
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- Die Einführung der Pflegevisite in unserer
Einrichtung wird mit einer Teambesprechung begleitet. Alle Mitarbeiter
sind über den Sinn und Zweck der Pflegevisite informiert.
- Jeder Bewohner wird bereits beim Heimeinzug
darüber informiert, dass in unserem Haus Pflegevisiten durchgeführt
werden.
- Pflegevisiten werden nach einem festen Schema
durchgeführt. Soweit möglich sollten alle Mitarbeiter und alle
Wohnbereiche visitiert werden, ohne dass es dabei zu einer Häufung
kommt. Wir führen diese Pflegevisite durch
- vor Ablauf der Probezeit, also im Rahmen der
Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- im Rahmen des Auswahlprozesses für eine
leitende Position, etwa als Wohnbereichsleitung
- nach Beschwerden durch Bewohner oder durch
Angehörige
- nach Mängelrügen durch den MDK
- zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfs
- vor dem jährlichen Mitarbeitergespräch
- Die Visite wird der Pflegekraft mit einigen
Tagen Vorlauf angekündigt. Der Zeitpunkt der Pflegevisite ist abhängig
von der Zielsetzung. Wenn etwa Mängel in der Grundpflege vermutet
werden, sollte die Pflegevisite morgens stattfinden.
- Die Pflegedienstleitung wählt einen Bewohner
aus, der im Rahmen der Pflegevisite besucht werden soll. Der
Pflegebedürftige muss der Visite zustimmen. Es sollte ein Bewohner
sein, der von dem visitierten Mitarbeiter als Bezugspflegekraft betreut
wird.
- Die Pflegedienstleitung nimmt im Vorfeld
Einblick in die Pflegedokumentation. Dieses einerseits, um sich ein
Bild vom Gesundheitszustand und vom Pflegebedarf des Bewohners zu
machen. Andererseits kann sie dabei die Dokumentation und insbesondere
die Pflegeplanung auf Lücken und auf Fehler untersuchen.
- Im Vorfeld der Pflegevisite findet ein kurzes
Vieraugengespräch statt. Die Pflegedienstleitung erläutert dem
Mitarbeiter die Schwerpunkte der Pflegevisite, also welche
Gesichtspunkte ihr besonders wichtig sind.
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Durchführung:
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angemessenes
Verhalten
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- Die Pflegedienstleitung sollte sich im
Hintergrund halten und beobachten. Sie beschränkt das Ausfüllen von
Unterlagen (etwa des Protokolls) in Anwesenheit des Bewohners auf ein
Minimum.
- Die Pflegedienstleitung sollte die Pflegekraft
bei der Arbeit nicht unterbrechen oder gar in die Pflegehandlungen
eingreifen. Dieses ist nur bei einer direkten Gefährdung erforderlich.
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Prüfkriterien
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Wir prüfen die
Qualität der Pflege anhand verschiedener Kriterien.
- Die Pflegekraft sollte pflegefachliche
Kompetenzen zeigen und das individuelle Krankheitsbild des Bewohners
beachten. Unverzichtbar ist die strikte Beachtung der Pflegestandards
des QM-Handbuches.
- Die Pflegekraft sollte über die notwendige
Sozialkompetenz verfügen. Dazu zählen die Fähigkeit zu einer
angemessenen Kommunikation mit dem Bewohner sowie professionelle
Umgangsformen. Außerdem sollte die Pflegekraft Empathie und Toleranz
beweisen. Sollte es zu Differenzen mit dem Bewohner kommen, sind
Rücksichtnahme und Konfliktfähigkeit unverzichtbar.
- Sehr wichtig sind Selbstvertrauen,
Entscheidungsfähigkeit und Kritikfähigkeit. Die Pflegekraft sollte
sorgfältig und zielgerichtet arbeiten.
- Relevant ist auch das Erscheinungsbild der
Pflegekraft. Also die Sauberkeit der Kleidung und die eigene
Körperpflege.
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Nachbereitung: |
Feedback
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- Nach Abschluss der Pflegevisite bedankt sich
die Pflegedienstleitung beim Bewohner für die Kooperation.
- Direkt im Anschluss an die Pflegevisite findet
das Auswertungsgespräch statt.
- Die Pflegedienstleitung benennt zunächst die
positiven Eindrücke, dann die gefundenen Schwachpunkte. Für gute
Leistungen während der Pflegevisite wird der Mitarbeiter ausdrücklich
gelobt.
- Problembereiche werden stets konkret benannt.
Pauschale Aussagen werden vermieden.
- Beide Gesprächspartner achten darauf, dass sie
die Sachebene nicht verlassen. Persönliche Angriffe und Verletzungen
müssen unterbleiben.
- Die Pflegekraft kann jederzeit Fragen stellen
und eine ggf. abweichende Einschätzung abgeben.
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Ergebnisse
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- Falls Qualifikationsdefizite sichtbar wurden,
wird die Fortbildungsplanung entsprechend abgeändert.
- Die Pflegedienstleitung dokumentiert die
Ergebnisse der Pflegevisite.
- Falls im Rahmen der Pflegevisite neue
Pflegeprobleme beim Bewohner selbst deutlich wurden, leitet die
Pflegedienstleitung weitere Maßnahmen ein. Dieses können entweder eine
Pflegevisite AEDL (bzw. "Pflegevisite SIS") und eine Fallbesprechung
sein.
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Dokumente: |
- Protokoll "supervidierende Pflegevisite"
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Verantwortlichkeit
/ Qualifikation: |
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Weitere Informationen
zu diesem Thema |
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Schlüsselwörter für diese Seite |
Pflegevisite; Fachaufsicht; Pflegequalität; MDK |
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Genereller
Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und
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angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen
bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert. |
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