das Altenpflegemagazin im Internet
www.altenpflegemagazin.de
Start Log-in Service Registrierung AGB+Datenschutz Suche / Stichwortindex Quiz Mobil Impressum

 

© pqsg 2008

Recht in der Pflege: rechtfertigende Pflichtenkollision

 
Der Albtraum: Im Zimmer 4 ist eine Seniorin schwer gestürzt, während der Bewohner im Zimmer 7 einen Herzinfarkt erleidet. Die Nachtwache ist allein, sie kann nur einen versorgen. Wir zeigen Ihnen, wie Pflegekräfte im Fall der Fälle einer Haftung entgehen.
 

 

Eine rechtfertigende Pflichtenkollision ist gegeben, wenn mehrere Aufgaben erfüllt werden müssen, die Pflegekraft aber nur eine erfüllen kann. Prinzipiell ist die Pflegekraft verpflichtet, alle Bewohner oder Patienten zu versorgen. Wenn sie nur einen Senior versorgt, nicht aber den anderen, so begeht sie dem Unversorgten gegenüber eine Unterlassung und müsste strafrechtlich haften.

Ob die Pflegekraft jedoch wirklich strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätte, hängt nun davon ab, ob eine Pflichtenkollision vorlag. Bei der Abwägung dieser Frage haben Richter bislang zumeist gesunden Menschenverstand bewiesen. Schließlich kann sich eine Pflegekraft nicht zweiteilen, um in mehreren Räumen gleichzeitig zu sein.

Entscheidend ist, dass die Pflegekraft die Wertigkeit der Pflichten korrekt abwägt. Sie darf also dem Herzinfarktpatienten nicht die Hilfe verweigern, weil sie im Zimmer gegenüber ein aufgeschlagenes Knie versorgen muss. Wenn beide Senioren in Lebensgefahr schweben, muss die Pflegekraft eigenständig entscheiden. Kein Kriterium bei dieser Auswahl ist dabei das Alter, Krankheitsbild oder Vorstrafenregister. Sprich: Ein 85-jähriger vorbestrafter Kinderschänder mit Krebs im Endstadium hat das gleiche Recht auf Wiederbelebung wie ein liebenswerter 65-Jähriger.

Etwas anders ist die Sache in einem anderen "Nachtdienst-Klassiker" gelagert. Beispiel:

Eine Nachtwache ist seit Wochen für zwei Etagen (oder noch schlimmer zwei Gebäude) zuständig. Ist sie in der Etage A, so kann sie einen Alarm auf Etage B nicht hören. Eine Bewohnerin auf Etage B klingelt mehrfach erfolglos, verlässt dann entnervt ihr Bett und stürzt auf dem Weg zur Toilette.

Dieses Verhalten wird zumeist nicht als rechtfertigende Pflichtenkollision gewertet. Pflegekräfte, die unter solchen Bedingungen arbeiten müssen, sollten folglich rechtzeitig eine Überlastungsanzeige aufsetzen. Wer diesen Mangel klaglos hinnimmt, wird ggf. für den Schaden mithaften.
 
   
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema
Schlüsselwörter für diese Seite Pflichtenkollision; Notstand; Notfall; Unfall; Überlastungsanzeige
Genereller Hinweis zur Nutzung des Magazins: Zweck unserer Muster und Textvorlagen ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Alle Muster müssen in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden. Unverzichtbar ist häufig auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.