Standardpflegeplan "blinde und stark sehbehinderte Senioren" |
- Blindheit
ist ein Fehlen des Sehvermögens, das entweder angeboren ist oder
erworben wurde. Als "blind" werden auch Menschen bezeichnet, die unter
einer so starken Sehschwäche oder Gesichtsfeldeinschränkung leiden,
dass sie sich in unvertrauter Umgebung nicht zurechtfinden können.
- Die wichtigsten Ursachen für Blindheit sind
Schädigungen der Netzhaut, Erkrankungen des Sehnervs, Glaukom ("grüner
Star"), Katarakt ("grauer Star") sowie Beschädigungen des Sehzentrums
im Hirn etwa durch Durchblutungsstörungen, Tumore oder durch
entzündliche Prozesse.
Anmerkung:
- Standardpflegepläne geben für spezielle
Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie
in diesem Beispiel für Sehbehinderung. Standardpflegepläne umfassen generelle
und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
- Aus diesem Grund erleichtert ein
Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene
Pflegeplanung.
- Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese
generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz
zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen
des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu
überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen
Stand sein sollten.
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Pflegeproblem |
Pflegemaßnahmen |
Pflegeziel |
Kommunizieren |
- Es kommt zu Missverständnissen, wenn eine
Pflegekraft einen blinden Bewohner anspricht. Der Bewohner ist sich
nicht sicher, ob das Gesagte ihm gilt oder einer anderen anwesenden
Person.
- Der Bewohner wird nervös, wenn sich eine Pflegekraft in seinem Zimmer aufhält, er aber nicht weiß, was sie dort macht.
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- Beim Betreten des Zimmers oder bei Begegnungen
auf dem Flur oder in Gemeinschaftsräumen stellt sich die Pflegekraft
mit Namen vor. Sie erklärt ggf. den Zweck ihres Besuches.
- Der Bewohner wird immer mit seinem Namen
angesprochen. Dieses ist insbesondere dann nötig, wenn sich in einem
Zimmer mehrere Bewohner befinden.
- Während des Aufenthaltes im Zimmer beschreibt die Pflegekraft, welche Tätigkeiten sie aktuell durchführt.
- Wenn die Pflegekraft das Zimmer verlässt, informiert sie den Bewohner.
- Mitbewohner werden gebeten, ebenfalls kurz ihren Namen zu nennen, wenn sie den Bewohner ansprechen.
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- Der Bewohner weiß, dass die Kommunikation ihm gilt.
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- Die Kommunikation ist erschwert, da der sehbehinderte Bewohner das Gesicht seines Gesprächspartners nicht sehen kann.
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- Auf Wunsch erhält der Blinde die Möglichkeit,
das Gesicht der Pflegekraft abzutasten, um sich ein Bild von seinem
Gegenüber machen zu können.
- Die Pflegekräfte müssen sich bewusst sein, dass
der nonverbale Teil der Kommunikation (Mimik, Gestik usw.) bei der
Kommunikation mit einem Blinden ausgeblendet ist. Wir formulieren daher
stets eindeutig.
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- Der Bewohner weiß, wer mit ihm spricht. Er kann sich ein Bild von seinem Gegenüber machen.
- Es kommt zu keinen Missverständnissen aufgrund der fehlenden nonverbalen Kommunikation.
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- Der Bewohner kann Briefe nicht lesen.
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- Briefe werden dem Bewohner ungeöffnet
übergeben. Die Pflegekraft nennt lediglich den Absender des Briefes.
Der Senior kann selbst entscheiden, welche Pflegekraft oder welcher
Angehörige das Vorlesen übernehmen soll.
- Die Pflegekraft liest langsam und deutlich.
- Kommentare zum Gelesenen sind zu unterlassen.
- Der Inhalt des vorgelesenen Briefes ist streng vertraulich.
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- Der Bewohner kennt den Inhalt von an ihn gerichteten Briefen.
- Die Privatsphäre des Bewohners bleibt gewahrt.
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- Der Bewohner möchte telefonieren, ist jedoch mit der Bedienung der herkömmlichen Telefone überfordert.
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- Der Bewohner soll sich ein Großtastentelefon
mit Sprachausgabe kaufen. Die eingebaute Sprachausgabe sagt die Ziffern
beim Wählen an. Die elektronische Stimme nennt bei eingehenden Anrufen
die Nummer und ggf. den Namen des Anrufers.
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- Der Bewohner kann eigenständig per Telefon kommunizieren.
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Vitale Funktionen
des Lebens aufrechterhalten |
- Der Bewohner erhält regelmäßig Augentropfen. Er ist mit der Applikation überfordert.
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- Die Pflegekraft leitet den Bewohner zur
eigenständigen Applikation an. Sie überwacht die korrekte
Verabreichung. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Applikation von
der Pflegekraft übernommen.
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- Die verschriebenen Medikamente werden korrekt verabreicht.
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- Der Bewohner vergisst immer wieder, die Medikamente zu nehmen.
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- Der Bewohner wird von der Pflegekraft an die
Medikamenteneinnahme erinnert. Ggf. übernimmt die Pflegekraft das
Stellen und das Verabreichen der Arzneimittel.
- Der Bewohner kann sich eine elektronische
Pillenbox kaufen. Mittels eines akustischen Alarms wird der Bewohner an
die Einnahme von Medikamenten erinnert. Die jeweiligen Alarmzeiten kann
die Pflegekraft einstellen. Damit keine Medikamente verwechselt werden
können, verfügt eine solche Box über mehrere abgetrennte
Medikamentenfächer.
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- Der Bewohner kann die Medikamente eigenständig nehmen.
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- Der Bewohner hat eine Augenprothese.
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- Wir helfen dem Bewohner beim Einsetzen, beim
Herausnehmen und beim Reinigen der Prothese. Dieses ist im Standard
"Pflege von Senioren mit Augenprothesen" beschrieben.
- Die Augenhöhle wird regelmäßig auf krankhafte Veränderungen untersucht.
- Wir sorgen dafür, dass die Maßnahme unbeobachtet von anderen Mitbewohnern durchgeführt wird.
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- Die hygienischen Vorgaben zum Umgang mit Augenprothesen werden beachtet.
- Krankhafte Veränderungen werden vermieden und ggf. schnell erkannt.
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- Der Bewohner musste sich vor kurzer Zeit einem chirurgischen Eingriff am Auge unterziehen.
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- Wir achten auf Ausfluss, Rötungen und Schwellungen im Bereich der Operationswunde.
- Der Bewohner wird ermuntert, sich zeitnah zu melden, wenn er Schmerzen im Bereich der Augen hat.
- Wir raten dem Bewohner dringend davon ab, sich am Auge zu reiben.
- Die verschriebenen Augentropfen, Augensalben
usw. werden konsequent eingenommen. Wenn der Bewohner mit der
Applikation überfordert ist, wird er von der Pflegekraft unterstützt.
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- Nach dem operativen Eingriff kommt es zu einer schnellen und umfassenden Heilung. Komplikationen werden vermieden.
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- Der Bewohner leidet unter Hypotonie oder unter
Hypertonie. Er soll seinen Blutdruck regelmäßig erfassen. Ein normales
Blutdruckmessgerät kann er nicht ablesen.
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- Die Maßnahme wird von der Pflegekraft übernommen.
- Der Bewohner soll sich ein sprechendes
Handgelenk-Blutdruckmessgerät kaufen. Es sagt nach der Messung Systole,
Diastole und Puls an. Die letzten drei Messungen werden gespeichert und
werden später von der Pflegekraft in das Blutdrucktagebuch übernommen.
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- Der Blutdruck wird korrekt erfasst.
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- Der Bewohner leidet häufig unter Infektionen. Er kann ein herkömmliches Thermometer nicht ablesen.
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- Die Maßnahme wird von der Pflegekraft übernommen.
- Der Bewohner soll sich ein sprechendes
Fieberthermometer kaufen. Diese Geräte gibt es sowohl mit herkömmlicher
Messspitze als auch als Infrarot Stirn-Fieberthermometer.
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- Die Körpertemperatur wird korrekt erfasst.
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- Der Bewohner ist Diabetiker. Er soll seinen Blutzuckerspiegel regelmäßig messen. Er kann aber das Ergebnis nicht ablesen.
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- Die Maßnahme wird von der Pflegekraft übernommen.
- Der Bewohner soll sich ein sprechendes Blutzuckermessgerät kaufen. Dieses gibt das Messergebnis per Sprachansage aus.
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- Der Blutzuckerspiegel wird korrekt erfasst.
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Sich pflegen |
- Der Bewohner ist aufgrund der Sehbehinderung nicht in der Lage, die Körperpflege alleinverantwortlich zu leisten.
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- Beim Waschen erläutern wir dem Bewohner die Position der Waschutensilien. Diese Ordnung sollte stets unverändert bleiben.
- Zerbrechliche Gegenstände wie die Brille, das Hörgerät oder der Zahnersatz werden an einem sicheren Platz zwischengelagert.
- Wir bleiben bei der Körperpflege anwesend und
überwachen die Durchführung durch den Bewohner. Ggf. greifen wir ein.
Wir achten insbesondere darauf, dass die Rasur und die Frisur
ordentlich sind.
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- Der Bewohner leistet einen möglichst großen Beitrag zur eigenen Körperpflege.
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- Der Bewohner ist so pflegebedürftig, dass die Körperpflege von uns geleistet werden muss.
- Der Bewohner fühlt sich bei der Körperpflege dem Mitarbeiter ausgeliefert.
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- Alle Aktivitäten werden laufend erklärt. Der
Bewohner soll in der Lage sein, den Geräuschen in seiner Umgebung
konkrete Abläufe zuzuordnen.
- Wir kündigen jeden Körperkontakt an. Dieses ist besonders bei Maßnahmen erforderlich, die den Bewohner erschrecken könnten.
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- Der Bewohner wird in die Maßnahmen aktiv einbezogen.
- Wenn dem Bewohner die Abläufe einer Pflegemaßnahme bewusst sind, kann er sich auf die eigene Mithilfe konzentrieren.
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- Der Bewohner nutzt die ihm verbliebenen Ressourcen nur unzureichend. Er könnte sich mehr in die Pflege einbringen.
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- Bei der Anleitung des Bewohners achten wir
darauf, präzise zu formulieren. Der Bewohner muss wissen, mit welcher
Hand und mit welchem Gegenstand er welche Pflegemaßnahme ausführen soll.
- Wir ermuntern den Bewohner dazu, den eigenen
Anteil an der Körperpflege auszubauen. Bei Erfolgen wird der Bewohner
von uns gelobt.
- Eine vollkommene Übernahme kommt nur dann in
Betracht, wenn der Bewohner eine Maßnahme selbst mit unserer Hilfe
nicht mehr durchführen kann.
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- Ein möglichst großes Maß an Selbstständigkeit bleibt gewahrt.
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Essen und trinken |
- Der Bewohner kann die Speisen auf dem Teller nicht zuordnen.
- Der Bewohner ist appetitlos.
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- Wir nutzen große Teller mit rutschfestem Untergrund und hohem Rand.
- Die Anordnung von Teller, Tasse, Glas und Besteck sollte stets beibehalten werden.
- Wir erklären dem Bewohner, was es zum Essen
gibt. Wir beschreiben die Komponenten, also das Fleisch, die Beilagen,
Soßen, Salat usw.
- Wir lassen den Bewohner an den Speisen riechen.
- Die Pflegekraft unterlässt negative persönliche Äußerungen zum Essen.
- Auf Wunsch bereiten wir die Speisen mundgerecht vor. Insbesondere sollte das Fleisch klein geschnitten werden.
- Falls nötig assistieren wir dem Bewohner, indem
wir die Hand zum Teller führen. Dort schieben wir die Speisen auf den
Löffel oder auf die Gabel. Zum Mund führt der Bewohner das Besteck dann
eigenständig.
- Wir nutzen das Prinzip der "Nahrungsuhr".
- Die Pflegekraft stellt sich den Teller als
Zifferblatt einer Uhr vor. Die Seite des Tellers, die vom Bauch des
Bewohners wegzeigt, ist die "12-Uhr-Position". Die dem Bewohner
zugewandte Seite ist die "6-Uhr-Position". Die rechte und die linke
Seite des Tellers sind die "3-Uhr-" bzw. die "9-Uhr-Positionen".
- Kartoffeln, Reis oder Nudeln werden im
Bereich zwischen 12 Uhr und 3 Uhr abgelegt, also im rechten, oberen
Abschnitt. Das Gemüse wird im Abschnitt 3 Uhr bis 6 Uhr abgelegt. Der
Bewohner findet es also rechts unten. Fleisch liegt zwischen 6 Uhr und
9 Uhr. Das Brot ist zwischen 9 Uhr und 12 Uhr zu finden.
- Wenn die Speisen unbeabsichtigt von ihrer
Position verschoben wurden, schiebt die Pflegekraft diese Komponenten
wieder auf die korrekte "Uhrzeit" (s.o.) zurück.
- Ein einmal genutztes Schema, das dem Bewohner vertraut ist, wird nicht mehr verändert.
- Wir achten darauf, dass insbesondere kürzlich
erblindete Bewohner genug essen. Da der optische Eindruck fehlt, lässt
häufig der Appetit nach. Das Körpergewicht des Bewohners wird ggf.
engmaschig überwacht.
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- Der Bewohner kann das Essen mit allen verbliebenen Sinnen genießen.
- Eine Mangelernährung wird vermieden.
- Der Bewohner wird aktivierend unterstützt.
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- Der Bewohner hat Probleme mit der Handhabung der Getränkegläser.
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- Gläser und Tassen werden nur zur Hälfte
gefüllt. Das gilt vor allem für warme und für heiße Getränke.
Empfehlenswert sind schwere und bunte Gläser. Diese können ggf. noch
erkannt werden und können nicht so leicht umgestoßen werden.
- Der Bewohner kann sich einen
Getränke-Füllstandsanzeiger kaufen. Dieser signalisiert, sobald ein
Glas beim Befüllen überzulaufen droht.
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- Der Bewohner kann eigenständig trinken.
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- Der Bewohner ist über- oder untergewichtig. Er
soll sein Gewicht regelmäßig messen. Eine herkömmliche Waage kann er
aber nicht ablesen.
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- Die Pflegekraft liest das Ergebnis für den Bewohner ab.
- Der Bewohner soll sich eine sprechende Waage kaufen. Diese sagt das gemessene Gewicht an.
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- Das Gewicht des Bewohners wird korrekt erfasst.
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Sich kleiden |
- Der Bewohner kann seine Kleidung nicht sehen. Er kann Farben, Beschädigungen oder Verschmutzungen nicht erkennen.
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- Der Bewohner wird gefragt, was er anziehen
möchte. Die Pflegekraft beschreibt daher die Kleidungsstücke und äußert
ggf. ihre Einschätzung, ob das Gewählte optisch zueinanderpasst.
Alternativ kann eine Kennzeichnung eingenäht werden, auf der die Farbe
etwa in Brailleschrift vermerkt ist.
- Der Bewohner kann sich ein Farberkennungsgerät
kaufen. Ein solches Gerät unterscheidet Farben und informiert den
Bewohner per Sprachausgabe über das Ergebnis.
- Der Bewohner wird darauf aufmerksam gemacht, wenn die Kleidung verschmutzt oder beschädigt ist.
- Wir akzeptieren es, wenn der Bewohner
Kleidungsstücke trägt, die farblich nicht zueinanderpassen.
Entscheidend ist die Zufriedenheit des Bewohners.
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- Der Bewohner bewahrt sich auch bei der Wahl seiner Kleidung ein möglichst großes Maß an Autonomie.
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- Der Bewohner hat seine eigene Ordnung im Kleiderschrank.
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- Das Ordnungssystem des Bewohners wird beachtet.
Falls die Pflegekraft nicht weiß, wohin frisch gewaschene Kleidung
einsortiert werden soll, fragt sie den Bewohner.
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- Der Bewohner findet sich in seinem Kleiderschrank zurecht.
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- Der Bewohner ist nicht in der Lage, ein
Außenthermometer abzulesen. Er kann auch nicht aus dem Fenster sehen,
um die Witterung abzuschätzen. Daher ist er oftmals zu kalt oder zu
warm angezogen. Oder er trägt keinen Regen- oder keinen Sonnenschutz.
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- Die Pflegekraft legt die passende Kleidung für den Bewohner zurecht.
- Der Bewohner soll sich ein sprechendes
Außenthermometer kaufen. Ein solches Gerät sagt auf Knopfdruck die
Innen- und die Außentemperatur an.
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- Der Bewohner ist immer angemessen gekleidet.
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Ruhen und schlafen |
- Der Bewohner ist nicht in der Lage, den Wecker korrekt zu stellen.
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- Die Pflegekraft stellt den Wecker für den
Bewohner. Moderne Geräte unterscheiden zwischen verschiedenen
Wochentagen, wecken also z.B. am Wochenende eine Stunde später.
- Der Bewohner soll sich einen sprechenden Wecker
kaufen. Bei diesen Geräten wird die Einstellung der Weckzeit durch
Sprachausgabe unterstützt.
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- Der Bewohner wird zur richtigen Zeit geweckt.
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Sich beschäftigen |
- Der Bewohner kann keine Bücher oder Zeitschriften lesen.
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- Wir testen, ob der Bewohner eine
computergestützte Lesehilfe benötigt. Diese kann auf Kosten der
Krankenkasse ausgeliehen werden. Alternativ kann der Einsatz von Lupen-
oder von Prismenfernrohrbrillen sinnvoll sein.
- Wir stellen den Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft
der Blindenhörbüchereien her. Auf Wunsch kann der Betroffene von dort
verschiedene literarische Werke als Hörbuch beziehen. Bei
Sehbehinderten prüfen wir, ob Bücher im Großdruck für den Betroffenen
interessant sein könnten.
- Wir halten ggf. Bücher und Zeitschriften in Brailleschrift bereit.
- Die Brille eines Sehbehinderten sollte immer sauber und griffbereit sein.
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- Der Bewohner nutzt Bücher und Zeitschriften, um sich zu informieren.
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- Der Bewohner langweilt sich.
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- Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein
persönliches Gespräch zur Verfügung. Insbesondere wenn die Erblindung
erst vor kurzer Zeit eintrat, ist menschliche Zuwendung sehr wichtig.
- Wir animieren den Bewohner, sich an
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu beteiligen. Dieses etwa im Rahmen
der Koch- und Backgruppe.
- In unseren Freizeiträumen halten wir auch Brettspiele für Blinde bereit.
- Wir stellen ggf. den Kontakt zu Selbsthilfegruppen her.
- Wir regen an, Kontakte zu Freunden und zu Verwandten weiter zu pflegen.
- Wir ermutigen den Bewohner, Sportarten auszuüben, die seinem individuellen Restsehvermögen angepasst sind.
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- Der Bewohner kann sich sinnvoll beschäftigen.
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- Der Bewohner kann keine Uhr lesen. Er ist
zeitlich desorientiert. Dieses erschwert die Teilnahme am
Freizeitprogramm sowie die Tagesstrukturierung insgesamt.
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- Der Bewohner erhält eine sprechende Armbanduhr.
- Wir aktivieren das Stundensignal. Zu jeder vollen Stunde gibt die Uhr ein Piepsignal.
- Alternativ erhält der Bewohner eine Uhr mit Zeigern zum Ertasten. Diese verfügen über ein Klappdeckelgehäuse mit Griffpunkt.
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- Der Bewohner ist wieder zeitlich orientiert.
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- Der Bewohner möchte fernsehen bzw. "fernhören".
Er ist jedoch mit der Handhabung von Fernbedienungen mit vielen Knöpfen
überfordert. Es kommt immer wieder zu Fehlbedienungen.
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- Der Bewohner soll sich eine
Blinden-Universalfernbedienung kaufen. Diese enthält nur Knöpfe für
an/aus, Lautstärke und Kanalwahl.
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- Der Bewohner kann den Fernseher eigenständig bedienen.
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Sich als Mann
oder Frau fühlen und verhalten |
- Die Beziehung zum Partner leidet, da sich der blinde Bewohner minderwertig fühlt.
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- Auf Wunsch stehen wir dem Bewohner und ggf. auch seinem Lebenspartner für ein Gespräch zur Verfügung.
- Ggf. werden die Angehörigen einbezogen.
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- Der Bewohner gewinnt sein Selbstwertgefühl zurück und kann die Beziehung zum Lebenspartner stabilisieren.
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Für eine sichere
Umgebung sorgen |
- Der Bewohner droht zu stürzen.
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- Der Bewohner soll sich nicht bücken, da dabei
das Risiko einer Kopfverletzung recht hoch ist. Stattdessen sollte der
Bewohner in die Hocke gehen.
- Wenn der Bewohner geführt wird, geht die
Pflegekraft stets einen halben Schritt voraus. Sie bietet dem Bewohner
den eigenen Arm als Stütze an. Der Bewohner wird nicht beim Arm
genommen oder geschoben.
- Wir machen den Bewohner auf Hindernisse aufmerksam wie etwa Bodenunebenheiten, Absätze, Richtungswechsel oder Schwingtüren.
- Treppenabsätze, Geländer und Haltegriffe werden mit kontrastreichen Farben versehen.
- Bevor sich der Bewohner auf einen Stuhl setzt,
geben wir ihm die Gelegenheit, diesen abzutasten. Wir legen vor dem
Hinsetzen die Hand des Bewohners auf die Stuhllehne oder auf die
Sitzfläche, damit er die Position erkennen kann.
- Die Pflegekraft achtet darauf, dass keine
Gegenstände auf dem Boden liegen gelassen werden. Es besteht sonst
Stolpergefahr. Wichtig ist ein kurzer und unverstellter Weg zum
Badezimmer.
- Wir achten auf eine gute Beleuchtung.
- Bei einer Treppe wird der Bewohner auf diese
aufmerksam gemacht. Es sollte dem Bewohner gesagt werden, ob es hinauf
oder hinab geht, an welcher Seite sich das Treppengeländer befindet und
wann die letzte Stufe erreicht wurde.
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- Verletzungen werden vermieden.
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- Es besteht die Gefahr, dass der Bewohner mit anderen Gegenständen kollidiert.
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- Türen werden entweder ganz geschlossen oder ganz geöffnet. Eine nur halb geöffnete Tür wird häufig nicht als Hindernis erkannt.
- Tische sollten möglichst leer gelassen werden. Eine Vase etwa könnte beim Anrempeln des Tisches umfallen.
- Zerbrechliche Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Raum des Bewohners vorhanden sein.
- Wir fordern den Bewohner dazu auf, beim
eigenständigen Gehen die Arme leicht angewinkelt vorzustrecken. Diese
Haltung bietet Schutz bei den beiden häufigsten Zwischenfällen: dem
Stolpern über einen Gegenstand am Boden sowie bei der Kollision mit
einem Gegenstand oder mit einer Wand.
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- Eine Kollision wird vermieden.
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- Der Bewohner findet sich in seinem Wohnbereich
und insbesondere nicht im restlichen Gebäudekomplex des Pflegeheims
zurecht. Er bleibt in seinem Zimmer und isoliert sich.
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- Wir ermuntern den Bewohner,
+++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
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