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Version 2.05a - 2017

Standardpflegeplan Querschnittlähmung (AEDL)

 
Die Querschnittlähmung verursacht ein vielfältiges Krankheitsbild. Entsprechend breit gestreut sind die Selbstversorgungsdefizite. Wir haben für Sie einen Standardpflegeplan erarbeitet, der von einer leichten Lähmung bis zur vollständigen Immobilität alle Schwerpunkte abdeckt.
 

Wichtige Hinweise:

  • Zweck unseres Musters ist es nicht, unverändert in das QM-Handbuch kopiert zu werden. Dieser Pflegestandard muss in einem Qualitätszirkel diskutiert und an die Gegebenheiten vor Ort anpasst werden.
  • Unverzichtbar ist immer auch eine inhaltliche Beteiligung der jeweiligen Haus- und Fachärzte, da einzelne Maßnahmen vom Arzt angeordnet werden müssen. Außerdem sind etwa einige Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern kontraindiziert.
  • Dieser Standard eignet sich für die ambulante und stationäre Pflege. Einzelne Begriffe müssen jedoch ggf. ausgewechselt werden, etwa "Bewohner" gegen "Patient".


Dieses Dokument ist auch als Word-Dokument (doc-Format) verfügbar. Klicken Sie hier!

 

Standardpflegeplan Querschnittlähmung
  • Eine Querschnittläsion (auch "Querschnittlähmung") ist die Folge eines teilweisen oder vollständigen Funktionsausfalls des Rückenmarks.
  • Pro Jahr erleiden rund 1600 Menschen in Deutschland eine Querschnittlähmung. Insgesamt leben 65.000 Menschen mit dieser Einschränkung.
  • Verschiedene Ursachen können zu einer Querschnittläsion führen. Bei jungen Menschen sind Unfälle, insbesondere Verkehrsunglücke, der wichtigste Faktor. In der Altersgruppe der von uns betreuten Menschen sind oft Bandscheibenvorfälle, Entzündungen und Blutungen ursächlich für das Krankheitsbild. Auch bei fortgeschrittenen Tumorerkrankungen kann es zur Querschnittläsion kommen.
  • Abhängig von der Position der Rückenmarkschädigung wird zwischen einer Paraplegie und einer Tetraplegie unterschieden. Bei einer Paraplegie sind lediglich die unteren Extremitäten betroffen. Bei einer Tetraplegie ist die Kontrolle über alle vier Gliedmaßen beeinträchtigt.
  • Ein weiteres Kriterium ergibt sich aus dem Ausmaß der Beschädigung. Wurde die Leitungsfunktion des Rückenmarks nur teilweise unterbrochen, liegt eine inkomplette Lähmung vor. Das Ausmaß der Einschränkungen kann variieren. Es gibt milde Schädigungen, die sich z. B. auf einen teilweisen Funktionsverlust der Hände beschränken. Bei schwereren Schädigungen ist mit umfassenderen Kontrollverlusten bis hin zur kompletten Lähmung zu rechnen.

Anmerkung:

  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für die Querschnittlähmung. Standardpflegepläne umfassen generelle und potenzielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und an die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem Pflegemaßnahmen Pflegeziel
Sich bewegen
  • Als Folge der Querschnittläsion ist der Bewohner immobil. Es bilden sich Kontrakturen aus.
  • Soweit möglich verzichten wir auf Weichlagerungen und auf Superweichlagerungen.
  • Wir nutzen Fußstützen, um die Entstehung eines Spitzfußes zu verhindern.
  • Wir nutzen Lagerungsschienen, um Kontrakturen im Bereich der Hände zu vermeiden.
  • Mindestens zweimal am Tag (auch am Wochenende) werden alle Gelenke durchbewegt. Dieses sollte der Bewohner nach Möglichkeit selbst aktiv durchführen, ggf. assistiert die Pflegekraft dabei oder führt die Bewegungen passiv durch. Nach und nach sollten passive Bewegungen durch aktive Bewegungen ersetzt werden.
  • Das Durchbewegen muss besonders vorsichtig erfolgen, da eine Überschreitung der Bewegungsgrenzen bei vielen Betroffenen keine oder nur geringe Schmerzen auslöst. Die Gelenke werden immer nur bis zum Erreichen eines Widerstands bewegt.
  • Die Bildung von Kontrakturen wird vermieden.
  • Der Bewohner leidet unter einer Tetraplegie und ist auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen.
  • Aufgrund der Lähmungen der Hände kann er den Rollstuhl nicht steuern.
  • Der Bewohner sollte zunächst eine Joysticksteuerung  testen, da diese extrem wenig Kraft erfordert.
  • Wir prüfen, ob es alternative Steuerungsmethoden gibt, die der Bewohner nutzen kann, etwa eine Kinnsteuerung oder eine Kopfsteuerung.
  • Wenn der Bewohner in seinen Rollstuhl mobilisiert wird, stellen wir sicher, dass er richtig positioniert wird und die Steuerungselemente erreicht.
  • Wenn der Rückenwinkel des Rollstuhls verändert wird, kontrollieren wir, ob der Bewohner weiterhin die Steuerungselemente nutzen kann.
  • Die Mobilität des Bewohners bleibt zumindest in Teilen erhalten.
  • Die Kontrolle des Bewohners über seine Finger ist beeinträchtigt. Er kann auf herkömmliche Weise keine Gegenstände greifen.
  • Wir nutzen das Konzept der Funktionshand. Die Finger einer Hand werden mit einer individuell angepassten Schiene in eine stabile Faustposition gebracht. Ergänzend werden die Finger mit Pflasterstreifen in den Faustschluss geklebt.
  • Mit einer so umgeformten Hand bleibt die Greiffähigkeit in Teilen erhalten.
  • Der Bewohner kann damit Gabeln, Gläser oder Zahncremetuben halten. Er kann auch Gegenstände aufheben und an anderer Stelle gezielt ablegen.
  • Wir unterstützen den Bewohner bei diesem Lernprozess. Insbesondere wird er motiviert, das tägliche Übungsprogramm konsequent durchzuführen.
  • Der Bewohner entwickelt alternative Vorgehensweisen, um Gegenstände zu greifen.
  • Der Bewohner erhält Physiotherapie. Er ist allerdings nur eingeschränkt motiviert, die Übungen auch eigenständig in seiner Freizeit durchzuführen.
  • Der Bewohner wird immer wieder von den Pflegekräften ermuntert, die Übungen durchzuführen.
  • Wir loben jeden Fortschritt, den der Bewohner macht.
  • Wir bitten die Angehörigen, entsprechend auf den Bewohner einzuwirken.
  • Wir prüfen, inwieweit Angst die Durchführung der Übungen behindert. Insbesondere, wenn die Querschnittlähmung die Folge eines Unfalls ist, haben viele Bewohner z. B. Angst vor einem erneuten Sturz. Solche Befürchtungen bauen wir durch Beratung ab.
  • Der Bewohner wird motiviert, die Übungen regelmäßig durchzuführen.
  • Der Bewohner ist immobil und auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Sensibilität der Haut ist herabgesetzt oder nicht mehr vorhanden. Das Dekubitusrisiko ist stark erhöht.
  • Gemeinsam mit dem Hausarzt legen wir fest, wie lange der Bewohner sitzen und liegen sollte. Wir stellen sicher, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
  • Wir leiten den Bewohner dazu an, sich im Rollstuhl regelmäßig umzulagern. Er soll sich alle 20 bis 30 Minuten umsetzen und dabei das Gesäß anheben.
  • Der Hautzustand des Bewohners wird engmaschig überwacht. Die primär gefährdeten Stellen liegen im Bereich des Sakrums, des Trochanters, der Fersen und des Hinterkopfs.
  • Wir erklären dem Bewohner, wie er mit einem Handspiegel den Zustand gefährdeter Hautpartien einmal täglich selbst prüfen kann.
  • Bevor wir den Bewohner anziehen, prüfen wir dessen Kleidung auf Fremdkörper. Diese könnten Druck auf die Haut ausüben, wenn sich der Bewohner auf sie setzt oder sich auf sie legt.
  • Wir nutzen spezielle Sitzkissen, die den Druck gleichmäßig auf die gesamte Sitzfläche verteilen.
  • Wir nutzen Stehrollstühle, um den Auflagedruck im Gesäßbereich zu reduzieren.
  • Wir stellen sicher, dass auch die Oberschenkel auf der Auflagefläche des Rollstuhls aufliegen. Der Auflagedruck wird auf eine möglichst große Fläche verteilt.
  • Wenn ein Dekubitus im Gesäßbereich festgestellt wird, muss der Bewohner Bettruhe halten, bis die Rötung vollständig verblasst ist. Er wird in dieser Zeit so gelagert, dass der geschädigte Hautbereich vollständig vom Druck entlastet ist.

  • Das Körpergewicht wird auf wird auf eine möglichst große Fläche verteilt.
  • Das Auftreten eines Dekubitus wird vermieden.
  • Der Bewohner ist immobil und kann das Bett nicht verlassen. Die Sensibilität der Haut ist herabgesetzt oder fehlt ganz. Das Dekubitusrisiko ist stark erhöht.
  • Der Bewohner hat einen schlaffen Muskeltonus. Er spürt keine Schmerzen, wenn die Bewegungsgrenzen der jeweiligen Gelenke überschritten werden.
  • Die Gelenke werden nicht durch die Muskeln gesichert. Es besteht die Gefahr von Luxationen, insbesondere im Schultergelenk.
  • Wir ermitteln regelmäßig den individuellen Gefährdungsgrad.
  • Der Bewohner wird alle zwei bis drei Stunden umgelagert. Wir nutzen dafür alle Lagerungen, also insbesondere die Rückenlage, die 30°-Seitenlagerung, die 90°-Seitenlagerung, die 135°-Lagerung sowie die Bauchlagerung.
  • Sind komplette Umlagerungen nicht möglich, nutzen wir das Prinzip der Mikrolagerungen.
  • Der Bewohner wird auf einer Speziallagerungsmatratze gelagert.
  • Wir achten auf harte Gegenstände im Bett, auf denen der Bewohner unbemerkt liegen könnte. Auch Falten im Laken können Druckgeschwüre auslösen.
  • Wir nutzen den Fingerdrucktest, um ein entstehendes Druckgeschwür zeitnah zu erkennen.
  • Wenn der Bewohner unter Fieber leidet oder aus anderen Gründen stark schwitzt, ist eine deutliche Verkürzung der Lagerungsintervalle notwendig.
  • Beim Umlagern sind wir besonders vorsichtig und überschreiten nicht die Bewegungsgrenzen der jeweiligen Gelenke. Wir vermeiden bei den Transfers schnelle und ruckartige Bewegungen. Wir achten auf physiologische Bewegungsübergänge.
  • Das Auftreten eines Dekubitus wird vermieden.
  • Die Gelenke werden vor Verletzungen geschützt.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
  • Die Atemfunktion des Bewohners ist gestört.
  • Der Bewohner kann Sekret nicht ausreichend abhusten.
  • Der Bewohner wird regelmäßig umgelagert. Wir nutzen die 135°-Bauchlage: Hier sollte die schlechter belüftete Lungenseite oben liegen. Sofern bestimmte Lungenbereiche gedehnt werden sollen, kommen die VATI-Lagerungen sowie die Halbmondlagerung zum Einsatz.
  • Der Bewohner wird so schnell wie möglich aus der Rückenlage im Bett in einen Rollstuhl mobilisiert.
  • Der Bewohner wird in einen Rollstuhl mit Stehfunktion transferiert.
  • Der Bewohner soll falls nötig inhalieren.
  • Falls erforderlich wird der Bewohner abgesaugt.
  • Der Bewohner kann möglichst frei atmen. Lungensekret wird entfernt.
  • Der Bewohner ist anfällig für hypotone Krisen.
  • Die Vitaldaten werden engmaschig erfasst.
  • Wenn sich der Bewohner im Rollstuhl befindet, wird er in eine Schockposition gebracht. Die Bremsen werden festgestellt, der Rollstuhl wird nach hinten gekippt. Eine zweite Pflegekraft hebt die Füße auf Kopfhöhe.
  • Der Bewohner erhält frische Luft. Wir öffnen ein Fenster.
  • Wenn sich der Zustand nicht zeitnah bessert, wird der Bewohner ins Bett oder auf den Fußboden gelegt. Wir rufen den Notarzt.
  • Eine hypotone Krise wird schnell überwunden.
  • Das Thromboserisiko ist erhöht, da der Bewohner weitgehend immobil ist.
  • Der Bewohner erhält eine Kompressionstherapie. Wir verwenden Wickel mit elastischen Binden oder individuell angepasste Kompressionsstrümpfe.
  • Wir achten auf eine frühzeitige und umfassende Mobilisierung. Wir nutzen Stehbetten oder Stehrollstühle.
  • Die Beine werden ausgestrichen.
  • Wir achten auf eine richtige Positionierung der Beine: Die Beine werden ggf. hochgelagert. Sie werden nicht übereinandergelegt, da diese Position die venöse Zirkulation beeinträchtigen würde.
  • Soweit verordnet erhält der Bewohner verschiedene Medikamente zur Senkung der Gerinnungsbereitschaft des Bluts (“Blutverdünner”), etwa ASS, Heparin oder Marcumar.
  • Der Blutdruck und der Blutzucker werden regelmäßig kontrolliert. Der Bewohner soll sein Ernährungsverhalten und den Nikotinkonsum entsprechend anpassen.
  • Eine Thrombose wird vermieden.
Essen und trinken
  • Der Bewohner leidet unter Schluckstörungen. Diese beeinträchtigen seine Fähigkeit, Nahrung aufzunehmen.
  • Der Bewohner sollte auf dünnflüssige Nahrungsmittel zunächst verzichten, da diese zu schnell durch den Mund fließen und schwerer zu kontrollieren sind.
  • Der Bewohner sollte bevorzugt breiige und nicht krümelnde Speisen zu sich nehmen wie etwa Joghurt oder Kartoffelbrei.
  • Es sollten keine festen und flüssigen Lebensmittel zu einem Gericht vermischt werden. Problematisch ist etwa eine Suppe mit Einlage.
  • Unverzichtbar ist es, bei gefährdeten Bewohnern vor jeder Essenseingabe den Schluck- und den Hustenreflex zu testen.
  • In Kooperation mit externen Therapeuten und mit dem behandelnden Hausarzt führen wir verschiedene Trainingsmaßnahmen durch. Dazu zählen insbesondere Schlucktraining und Trinktraining.
  • Die Schluckstörung wird gelindert. Der Bewohner kann wieder essen, ohne eine Aspiration oder Schmerzen zu befürchten.
  • Der Bewohner trinkt Alkohol in größeren Mengen. Er glaubt, dass der Alkohol die Spastiken lindert. Dieser Missbrauch führt aber am folgenden Tag zu einer Intensivierung der Symptomatik. Insbesondere nehmen Spastiken zu.
  • Wir raten dem Bewohner zu einem konsequenten Verzicht auf Alkohol.
  • Abstinentes Verhalten wird von uns gelobt.
  • Wir beziehen die Angehörigen in unsere Bemühungen ein.
  • Wenn der Bewohner weiterhin zu viel Alkohol konsumiert, prüfen wir die Notwendigkeit einer Entzugstherapie.
  • Wenn der Bewohner aus einem bestimmten Anlass (etwa bei einer Feier) nicht auf den Alkoholkonsum verzichten möchte, richten wir uns am nächsten Tag auf stärkere Spasmen ein.
  • Der Bewohner reduziert seinen Alkoholkonsum.
  • Der Bewohner ist bei der Nahrungsaufnahme eingeschränkt aufgrund der Lähmung der Hände.
  • Wir versorgen den Bewohner mit entsprechenden Hilfsmitteln zur Nahrungsaufnahme, etwa Besteck mit dicken Griffen, Becher mit Strohhalmen usw.
  • Wir bieten Besteck mit dicken Griffen und eine Schale mit hochgezogenem Rand an.
  • Wir füllen Gläser, Tassen und Becher nur halb voll.
  • Wir sorgen nach Absprache mit dem Bewohner für Kleidungsschutz.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner ausreichend Zeit für die Nahrungsaufnahme hat. Ggf. halten wir das Essen warm oder wärmen es wieder auf.
  • Wir bieten einen Löffel statt einer Gabel an, da dieser leichter zu handhaben ist.
  • Die Selbstständigkeit und die Motivation werden erhalten und gefördert.
  • Wir stärken das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl.
  • Wir sorgen für eine ausreichende Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
  • Der Bewohner ist immobil. Aufgrund der reduzierten Muskelmasse und der eingeschränkten Mobilität ist der Energieumsatz verringert. Gleichzeitig nimmt der Bewohner zu viele Kalorien zu sich.
  • Wir verdeutlichen dem Bewohner, dass er als Folge der Querschnittlähmung einen geringeren Grundumsatz hat und daher 10 bis 25 Prozent weniger Kalorien benötigt.
  • Wir beschäftigen den Bewohner sinnvoll, damit er nicht aus Langeweile isst.
  • Wir stellen die Ernährung des Bewohners um. Er erhält eine Reduktionsdiät.
  • Wir prüfen, ob Medikamente das Übergewicht fördern. Dazu zählen etwa Kortison sowie verschiedene Psychopharmaka wie Antidepressiva, Neuroleptika und Phasenprophylaktika.
  • Etwaiges Übergewicht wird abgebaut. Durch eine Normalisierung des Körpergewichts sinkt die Anfälligkeit für Folgeerkrankungen wie etwa Druckgeschwüre.
Ausscheiden
  • Der Bewohner leidet unter einer spastischen Blase. Diese entleert sich unwillkürlich in regelmäßigen Abständen.
  • Wir führen eine Blasenentleerung per Katheterisierung durch. Der Katheter wird dabei in die Harnröhre eingeführt und so weit vorgeschoben, bis er in die Blase gelangt. Nach Möglichkeit sollte der Bewohner diese intermittierende Katheterisierung eigenständig durchführen.
  • Wenn das intermittierende Katheterisieren nicht möglich oder nicht gewünscht ist, nutzen wir die Reflexentleerung der Blase durch Beklopfen (Triggern) von außen. Wir beklopfen dafür rhythmisch die Bauchdecke oberhalb der Symphyse. Dieses sollte alle vier Stunden erfolgen. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Anordnung.
  • Der Bewohner wird mit Inkontinenzmaterial versorgt. Bei einem Mann ist ggf. die Nutzung eines Kondomurinals sinnvoll.
  • Wir prüfen die Implantation eines elektronischen Blasenstimulators.
  • Der Bewohner gewinnt zumindest eine rudimentäre Kontrolle über die Blasenfunktion zurück.
  • Die Auswirkungen einer Inkontinenz werden minimiert.
  • Das Risiko einer Harnwegsinfektion ist durch den angestauten Harn erhöht.
  • Wir nutzen die intermittierende Katheterisierung, um die Blase zuverlässig zu entleeren.
  • Wenn der Bewohner eine Selbstkatheterisierung durchführt, leiten wir ihn zu einer hygienischen Durchführung an. Dazu zählt insbesondere eine gute Händehygiene.
  • Wenn der Bewohner seinen Intimbereich eigenständig wäscht, erläutern wir ihm die Bedeutung einer sorgfältigen Durchführung dieser Hygienemaßnahme.
  • Der Bewohner sollte ausreichend trinken, um eine Ausscheidung von eineinhalb Litern in 24 Stunden zu gewährleisten.
  • Wir achten auf die typischen Anzeichen einer Harnwegsinfektion, etwa übel riechender Urin, erhöhte Körpertemperatur sowie vermehrtes Harnlassen von geringen Mengen.
  • Bereits bei einem Verdacht auf eine Harnwegsinfektion informieren wir den Hausarzt.
  • Die Blase des Bewohners wird regelmäßig und vollständig entleert. Es kommt zu keinem Harnstau.
  • Eine Harnwegsinfektion wird vermieden.
  • Als Folge des Ausfalls der vegetativen Steuerung kommt es zu einer Magen-Darm-Erschlaffung.
  • Die Stuhlentleerung ist beeinträchtigt.
  • Der Bewohner soll sich ausgewogen ernähren und ausreichend trinken. Insbesondere soll er gleichmäßige Essenszeiten einhalten.
  • Wir prüfen die Anwendung von Laxanzien.
  • Wir nutzen ggf. digitale Stimulation oder führen Kolonmassagen durch.
  • Ggf. wird der Stuhlgang mittels Suppositorien bzw. per Klistier initiiert. Alternativ nutzen wir ein Darmrohr für eine Irrigation.
  • Ggf. nutzen wir CO2-Zäpfchen, die mittels Dehnung der Darmwand eine reflektorische Darmentleerung auslösen.
  • Die rektale Applikation von Medikamenten sollte unterbleiben, da diese eine unwillkürliche Stuhlentleerung initiieren können.
  • Wir achten auf vegetative Alarmsignale eines vollen Enddarms, etwa als Folge einer Verlegung mit Kotsteinen. Dazu zählen Schwindel, Kopfschmerz, Gänsehaut, Schüttelfrost, gesteigerte Spastiken sowie eine hypertone Krise.
  • Die Nutzung von Bettpfannen ist aufgrund der Dekubitusgefährdung zu vermeiden.
  • Wir erreichen eine regelmäßige Stuhlentleerung, z. B. alle zwei Tage am Morgen.
  • Insbesondere vermeiden wir eine Obstipation und die Anstauung von Kotsteinen.
Sich kleiden
  • Die vegetative Steuerung ist ausgefallen. Der Körper kann sich nicht vor Unterkühlung schützen.
  • Der Körper kann nicht durch eine massive Steigerung der Schweißproduktion auf Hitze reagieren. Der Bewohner ist daher anfällig für Überhitzung.
  • Die Körpertemperatur wird regelmäßig gemessen.
  • Die Kleidung wird (ggf. mehrmals täglich) der Temperatur angepasst. Dieses ist insbesondere dann notwendig, wenn es zu einem Temperaturwechsel kommt, etwa im Winter beim Verlassen des Gebäudes.
  • Der Bewohner soll im Sommer direkte Sonneneinstrahlung vermeiden oder zumindest einen Hut tragen.
  • Bei Unterkühlung können warme Socken im Bett nützlich sein.
  • Wir nutzen einen Ventilator, um einen überwärmten Bewohner Kühlung zu verschaffen.
  • Der Körper des Bewohners wird vor Überwärmung und vor Auskühlung geschützt.
  • Der Bewohner ist aufgrund der motorischen Einschränkungen nicht in der Lage, sich selbstständig an- und auszukleiden. Er benötigt Hilfsmittel und zeitweise personelle Unterstützung.
  • Durch das Tragen ungeeigneter Kleidung steigt das Risiko eines Sturzes oder eines Druckgeschwürs.
  • Wir wählen Haken und Knöpfe möglichst groß. Ideal sind Klettverschlüsse an der Kleidung.
  • Wir statten Reißverschlüsse mit einem Ring aus.
  • Wir stellen feste Schuhe mit Klettverschlüssen bereit und achten auf den richtigen Sitz. Offene Pantoffeln oder Schuhe mit langen Schnürsenkeln sind nicht geeignet.
  • Der Bewohner soll sich stets im Sitzen ankleiden (lassen).
  • Wir achten darauf, dass die Kleidung keine Falten bildet. Sie darf insbesondere im Schritt nicht einengen.
  • Wir statten Bewohner mit weiteren Hilfsmitteln aus, z. B. mit einem Schuhanzieher.
  • Der Bewohner ist in der Lage, sich ohne fremde Hilfe an- und auszukleiden.
  • Wir stärken das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl.
Ruhen und schlafen
  • Wenn der Bewohner im Bett liegt, klagt er häufig über ein starkes Kältegefühl. Insbesondere an den Schultern und am Hals wünscht er sich die Wärme einer Decke. Das Kältegefühl stellt sich auch ein, wenn es im Zimmer bereits sehr warm ist. Es droht eine Überwärmung.
  • Der Bewohner wird an der Schulter und am Hals gut zugedeckt. Die Füße hingegen bleiben aufgedeckt oder werden nur mit einer dünnen Wolldecke zugedeckt.
  • Der Bewohner erhält von uns generell keine Wärmflaschen, Heizdecken oder Körnerkissen. Es besteht die Gefahr von Verbrennungen.
  • Das Kältegefühl wird überwunden. Gleichzeitig vermeiden wir eine Überwärmung.
Sich beschäftigen
  • Aufgrund der Einschränkungen kann der Bewohner viele Hobbys nicht mehr ausüben. Er sitzt jetzt vornehmlich vor dem Fernseher. Dadurch steigt das Risiko für Dekubitus, für Kontrakturen und für Thrombosen.
  • Wir raten dem Bewohner dazu, auch in der Freizeit einen Rollstuhl mit Stehfunktion zu nutzen. Fernsehen und das Lesen einer Zeitung können dann im Stehen erfolgen. Wir verdeutlichen dem Bewoh

    +++ Gekürzte Version. Das komplette Dokument finden Sie hier. +++
 
 
 
 
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Schlüsselwörter für diese Seite Querschnittsyndrom; Querschnittlähmung; Lähmung; Pflegeplanung
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